Guten Morgen zusammen,
kurze Vorgeschichte: KM und ich seit 2,5 Jahren getrennt, seit 10 Monaten rechtskräftig geschieden, ein gemeinsamer Sohn (5). Umgangsregelung bislang: jedes zweite WE, die Freitage dazwischen vom KiGa (13:00) bis zur Bettzeit. Immer noch teilweise emotionale Reaktionen ihrerseits trotz neuem Partner und gemeinsamem Kind mit ihm.
Aktuell: KM suchte immer wieder über den reinen "Kindertausch" hinaus persönlichen Kontakt zu mir trotz des neuen Partners. Dies wurde von mir weitgehend unterbunden und auf Notwendigkeiten beschränkt (Feste, Fußballturniere etc.), mehr will ich auch nicht. Nun, seit die KM realisiert hat, dass es mit meiner Lebensgefährtin auf eine dauerhafte Beziehung hinausläuft, fängt sie an, die Umgangszeiten zu sabotieren (Kind plötzlich krank z.B.) oder ungefragt zu verschieben. Teilweise so, dass kaum Vorausplanung bei mir möglich ist. Ich habe mehrfach das Gespräch gesucht, vergeblich. Ich habe einen gemeinsamen Termin bei der Erziehungsberatung erwirkt, der grausam schlecht verlief. Dass die "Pädagogin" da grundlegende Fehler gemacht und nicht erkannt hat, was wirklich los ist, ist sogar mir aufgefallen. Grundsätzlich unterstellt die KM mir Lüge, stellt Situationen exakt andersherum dar. Sie schlug nach dem Termin eine Mediation vor. Fand ich gut, hab auch ein paar Profis (Therapeutenausbildung mit zusätzliche systemischer Mediation, Psychodrama u.v.m.) herausgesucht, kostet aber Geld. Wäre ich bereit zu teilen/zahlen, sie lehnt ab, wollte nur zu einer Therapeutin, die SIE rausgesucht hat. Hab ich dann abgelehnt, weil ich ahnte, worauf das hinausläuft. Nun hat sie mir schriftlich (per Whatsapp) angekündigt, dass sie die Besuchszeiten auf jedes zweite WE reduziert. Der Gang zum Fam.Gericht ist für mich mittlerweile die einzige zielführende Lösung.
Was ich will: eine schriftlich fixierte, verlässliche Vereinbarung zu Besuchszeiten, an die alle sich halten (mit Ausnahme von akuten Krankheiten o.ä.).
Was ich nicht weiß: gibt es Erfahrungen hier im Forum, wie Fam.Gerichte auf solche Begehren von Vätern reagieren? Wie wäre der Ablauf? Worauf sollte ich achten? Und schließlich: kann jemand (bundesweit) einen WIRKLICH guten Fachanwalt empfehlen (gerne per PN)?
Danke und Gruß
Kitefan
Hallo,
rechtskräftig geschieden,
Umgangsregelung bislang: jedes zweite WE, die Freitage dazwischen vom KiGa (13:00) bis zur Bettzeit.
Gab es denn dafür eine rechtsverbindliche Umgangsregelung im Rahmen der Scheidung oder lediglich eine nicht richterlich gebilligte einvernehmliche Regelung mit der KM ?
Was ich will: eine schriftlich fixierte, verlässliche Vereinbarung zu Besuchszeiten, an die alle sich halten (mit Ausnahme von akuten Krankheiten o.ä.).
Bitte verabschiede Dich ab sofort von dieser unsäglichen Bezeichnung "Besuchszeiten" !
Dieser väterdiskriminierende Terminus ist leider schon so tief in der deutschen Familienpolitik verankert, dass er sogar von manchen Vätern freiwillig und unbewusst übernommen wird.
Du bist ein gleichberechtigter Elternteil Eures gemeinsamen Kindes und nicht irgend ein Besuchsonkel !
Das Kind "besucht" Dich nicht zu den Umgangszeiten, sondern lebt in dieser Zeit in Deinem Haushalt.
Bezüglich der sehr gern zu Umgangsboykott neigenden KM benutzten Krankheiten gilt eine klare Regelung:
Nur wenn das Kind nicht transportfähig ist (hohes Fieber, verordnete strenge Bettruhe etc.) fällt der Umgang aus.
Die KM ist mittels ärztlichem Attest in der Nachweispflicht. Krankheitsbedingte Umgangsausfälle müssen zudem nach Genesung (zusätzlich zum regulär festgelegtem Umgang) nachgeholt werden.
Hallo,
eine verbindliche Regelung wirst Du nur vor Gericht erreichen können, denke dabei aber auch an Ferien (Kind kommt bald in die Schule) und Feiertage sowie Zwangsmaßnahmen bei Umgangsboykott.
Das Gericht wird aber schlicht und ergreifend nichts tun, wenn nicht vorher versucht wurde eine gütliche Einigung zu erreichen.
Versuch deshalb einen Termin mit dem JA zu machen, wenn Deine Ex kein Intersse zeigt oder das JA "komisch" ist, dann kannst Du sofort zum Gericht. Der Schritt JA kann aber nicht einfach weggelassen werden und wenn Du Glück hast erreicht das JA ja auch etwas positives.
VG Susi
Danke für die Antworten.
Susi: Beim Jugendamt waren wir bereits, dort hat die Erziehungsberatung stattgefunden. Die Sozialberatungsstelle, bei der ich mich zusätzlich erkundigt habe, hat mir deutlich gesagt, dass bei einer Weigerung der KM (und darauf läuft es bei ihr durch konkludentes Handeln heraus) nur eine familiengerichtliche Umgangsregelung Abhilfe schafft und selbst dann insbesondere Mütter trotzdem weiterhin querschießen (O-Ton der Mitarbeiterin). Die Folgen sind mir aber durchaus bewusst. Ich hätte gerne eine Lösung gefunden, die auf beidseitiger Freiwilligkeit beruht. Der Zug scheint aber abgefahren zu sein.
diskurso: ddie bisherige Regelung ist nirgendwo schriftlich fixiert. Sie funktionierte bislang auch ohne überwiegend gut. Erst, seit ich wieder in einer festen Beziehung bin, ist Sand im Getriebe. Darum will ich auch eine schriftlich erfasste Regelung, die im Falle eines Fehlverhaltens Sanktionen nach sich zieht und mir im ungünstigsten Fall ein vollstreckbares Papier in die Hände gibt.
Die Info zu Krankheiten des Kindes ist wichtig für mich, es ergibt sich jedoch dadurch ein Problem, welches mir vorher gar nicht so klar war. Die KM argumentierte von vornherein in solchen Fällen damit, dass "der Junge lieber zu Hause im Bett bleiben möchte." Argumentiere ich dagegen, wirft sie mir sofort vor, dass es mir nicht um das Kind ginge. Da habe ich nicht so gute Karten, denn das wird sie einem potenziellen Verfahren auch wiederholen. Zudem liebe ich diesen kleinen Mann und möchte natürlich, dass er sich im Krankheitsfall wohl und geborgen fühlt (zu Hause ist es ja immer noch am schönsten...). Bliebe mir also der Hinweis auf die Nachweispflicht mittels Attest (wofür sie mich garantiert auslachen wird und es wieder Sinn macht, sie von einem Gericht darauf hinweisen zu lassen) und das Nachholen dieser Zeiten. Da das unter der Woche nicht geht (ich arbeite Vollzeit), käme das nächste WE in Betracht, wodurch sich "meine" Wochenendzeiten dann vermehren würden. Vielleicht gibt ihr diese Info einen Stoß, danke dafür.
Wie sieht es aber mit den Erfahrungen bei Gericht aus? Kann da vielleicht jemand einen Erfolg berichten und wie dieser erreicht wurde?
Servus Kitefan!
Die KM argumentierte von vornherein in solchen Fällen damit, dass "der Junge lieber zu Hause im Bett bleiben möchte." Argumentiere ich dagegen, wirft sie mir sofort vor, dass es mir nicht um das Kind ginge. Da habe ich nicht so gute Karten, denn das wird sie einem potenziellen Verfahren auch wiederholen. Zudem liebe ich diesen kleinen Mann und möchte natürlich, dass er sich im Krankheitsfall wohl und geborgen fühlt (zu Hause ist es ja immer noch am schönsten...).
Weder euer Sohn noch Du wisst, wie es ist, wenn Papa (bei Dir ist übrigens auch zu Hause!) sich um den Kleinen kümmert. Insofern ist eine "Pflege" bei den handelsüblichen Wehwechen durch Dich mindestens genauso so gut und schön wie bei Muddern.
Wenn Du was gerichtlich Verwertbares willst, musst Du auf das von Dir beschriebene Szenario nicht achten, sonst ist der ganze Beschluss für die Katz!
Bliebe mir also der Hinweis auf die Nachweispflicht mittels Attest (wofür sie mich garantiert auslachen wird und es wieder Sinn macht, sie von einem Gericht darauf hinweisen zu lassen) und das Nachholen dieser Zeiten
Lass sie ruhig lachen: wenn die Transportunfähigkeit nicht attestiert wird, findet gemäß möglichen Beschluss Umgang statt...so easy!
Grüßung
Marco
**Edit: Ergänzung**
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus Kitefan!Weder euer Sohn noch Du wisst, wie es ist, wenn Papa (bei Dir ist übrigens auch zu Hause!) sich um den Kleinen kümmert. Insofern ist eine "Pflege" bei den handelsüblichen Wehwechen durch Dich mindestens genauso so gut und schön wie bei Muddern.
Das sehe ich ähnlich. Nach meiner Erfahrung die meisten Menschen (vor allem die meisten Frauen) aber nicht. Wie gesagt, nach meiner Erfahrung. Ich lasse mich gern eines besseren belehren.
Wenn Du was gerichtlich Verwertbares willst, musst Du auf das von Dir beschriebene Szenario nicht achten, sonst ist der ganze Beschluss für die Katz!
Lass sie ruhig lachen: wenn die Transportunfähigkeit nicht attestiert wird, findet gemäß möglichen Beschluss Umgang statt...so easy!Den ich wie genau durchsetzen kann, wenn nichts schriftlich fixiert ist? Daher will ich ja einen verwertbaren Beschluss.
Grüßung
Marco**Edit: Ergänzung**
Anschlussfrage daran: die meisten Gerichte sollen angeblich darauf hinwirken, dass die Eltern sich verbindlich einigen und dies vom Gericht bestätigt wird, was dann den Beschluss ersetzt. Wäre es ratsam, darauf einzugehen oder ist eine solche Einigung im Streitfall wertlos?
Moin,
Wäre es ratsam, darauf einzugehen oder ist eine solche Einigung im Streitfall wertlos?
ich finde solche Vergleiche eigentlich immer ganz smart.
Hält sich jemand nicht daran, kann man ihm immer vor Augen halten, das er dieser Regelung doch zugestimmt hat.
Das wird im Zweifel auch ein Richter tun. Diese Vergleiche sind ähnlich bindend, wie Beschlüsse, natürlich.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Zum Vorgehen:
Mache einen schriftlichen Vorschlag zur Umgangsregelung, der die bislang gelebte Regelung fixiert und dies auch herausarbeitet. Zudem sollte eben, angesichts der nahenden Einschulung auch klipp und klar eine Ferien- und Feiertagsregelung festgehalten werden (also vorschlagen!). Und vielleicht noch etwas mehr Umgang fordern (zB 2 Tage unter der Woche mit Übernachtung), mit dem Argument Kind ist älter, Umgang hat sich bewährt. Wenn Du die als Verhandlungsmasse wieder über Bord werfen kannst, notfalls akzeptabel.
Gehe gar nicht auf die Argumentation der KM bei Krankheit ein!
Mach noch den Hinweis, dass mit gegenseitigem Einverständnis natürlich Flexibilität möglich und anstrebenswert ist.
Sollte KM sich nicht auf eine solche schriftliche Fixierung einlassen, dann der nä. Schritt zu einer gerichtlichen Umgangsregelung. Dann natürlich mit klaren Sanktionen, sollte KM sich nicht daran halten.
Gruß, toto
Ich hätte gerne eine Lösung gefunden, die auf beidseitiger Freiwilligkeit beruht.
Das will natürlich jeder und wäre auch die beste Lösung. Sobald jedoch die KM ihre ganz eigenen Vorstellungen hat und glaubt sie sei schließlich "die Mutter" und habe deshalb eine Art natürliches Verfügungsrecht am Kind, bleibt nur zügig und konsequent den juristische Weg einzuschlagen.
Erst, seit ich wieder in einer festen Beziehung bin, ist Sand im Getriebe.
Immer dasselbe ...
Darum will ich auch eine schriftlich erfasste Regelung, die im Falle eines Fehlverhaltens Sanktionen nach sich zieht und mir im ungünstigsten Fall ein vollstreckbares Papier in die Hände gibt.
Dir bleibt überhaupt nichts anderes übrig, auch um Dich für die Zukunft abzusichern.
Du solltest nun zügig handeln, denn sonst vergeht wertvolle Zeit, die für Dein Sohn und Dich nicht wieder zurückzuholen ist.
In dieser Zeit wird die KM möglicherweise auch weiter am "Willen des Kindes" arbeiten ...
Du stellst also einen "Antrag auf Regelung des Umgangs" beim zuständigen Amtsgericht (Meldeort des Kindes).
Am besten gleich als Eilantrag, d.h. Du beantragst "einstweiligen Rechtsschutz". Dies geschieht im Familienrecht im Wege einer "einstweiligen Anordnung".
Der Vorteil des (gut zu begründenden) Eilantrags (wenn er zugelassen wird, denn der Umgang ist ja nicht gänzlich unterbrochen) liegt darin, dass er innerhalb von vier Wochen bearbeitet werden muss.
Anderenfalls könnten es durchaus mehrere Monate Wartezeit werden.
Dein Antrag muss so umfangreich und konkret wie möglich ausgearbeitet sein, d.h. Krankheitsfall, hälftige Ferien/Feiertage etc.
Es besteht übrigens keine Anwaltspflicht auf Amtsgerichtsebene.
Du solltest gleich 14-tägig von Fr. Nachmittag bis So Abend zuzügl. den Freitag dazwischen anstreben - das ist mittlerweile durchaus Standard bzw. sichert Dir mögliche Verhandlungsmasse.
Ganz wichtig ist - um den Beschluss bzw. richterlich gebilligten Vergleich vollstreckbar zu machen - ist der Verweis auf Ordnungsmittel nach § 89 Abs. 2 FamFG im Fall der Nichteinhaltung der Regelung.
Die KM argumentierte von vornherein in solchen Fällen damit, dass "der Junge lieber zu Hause im Bett bleiben möchte."
Zudem liebe ich diesen kleinen Mann und möchte natürlich, dass er sich im Krankheitsfall wohl und geborgen fühlt (zu Hause ist es ja immer noch am schönsten...).
Damit bist Du bereits in die ideologische Falle des Besuchspapas getappt.
Wie Marco bereits anmerkte - auch bei Dir hat Eurer Sohn ein "zu Hause" (evtl. mit eigenem Zimmer?)
Ich habe meiner Tochter von Anbeginn der Trennung immer vermittelt, dass sie ganz selbstverständlich zwei "zu Hause" hat. Das ist für Kinder in der Regel eine nicht unangenehme und spannende Bereicherung.
Dein Sohn wird sich, auch wenn er krank ist, ganz sicher auch bei Dir geborgen fühlen (dürfen!).
Wie sieht es aber mit den Erfahrungen bei Gericht aus?
Grundsätzlich sind (einfache) Umgangsverfahren eigentlich nicht mehr soo problematisch, aber das hängt natürlich ganz vom Richter ab.
Weitere Infos u.a. hier:
- http://www.anwalt.de/rechtstipps/grundwissen-zum-umgangsrecht-und-aktuelle-rechtsprechung_024790.html
- http://www.trennungsfaq.com/
Sollte KM sich nicht auf eine solche schriftliche Fixierung einlassen, dann der nä. Schritt zu einer gerichtlichen Umgangsregelung.
Diese Phase ist bereits vorbei, ebenso wie das obligatorische JA-Gespräch. Reine Zeitvergeudung.
Jetzt heisst es zügig zum Famgericht zu schreiten.
Diese Phase ist bereits vorbei, ebenso wie das obligatorische JA-Gespräch. Reine Zeitvergeudung.
Jetzt heisst es zügig zum Famgericht zu schreiten.
Sehe ich nicht so, da offensichtlich noch nichts schriftliches ausgetauscht wurde.
Außerdem sollte versucht werden mehr zu regeln, als bislang gelebt wurde (u.a. Schulferien!).
Zeit kostet es schätzungsweise 3 Wochen.
Und da Umgang ja nicht komplett ausgesetzt ist, würde ich dies investieren. Umso einfacher sollte eine Argumentation bei Gericht gelingen, dass es nicht am KV gelegen hat.
toto
Moin,
ich finde solche Vergleiche eigentlich immer ganz smart.
Hält sich jemand nicht daran, kann man ihm immer vor Augen halten, das er dieser Regelung doch zugestimmt hat.
Das wird im Zweifel auch ein Richter tun. Diese Vergleiche sind ähnlich bindend, wie Beschlüsse, natürlich.Grüsse!
JB
Bindender. Man kann sie nämlich nicht vor höherer Instanz erneut vorbringen. Man hat ja zugestimmt!
Bindender. Man kann sie nämlich nicht vor höherer Instanz erneut vorbringen. Man hat ja zugestimmt!
Exact !
Das ist der wesentliche Unterschied zwischen Vergleich und Beschluss.
Schon deshalb sollte mann auf Amtsgerichtsebene immer auf einem - somit anfechtbarem - Beschluss bestehen.
Die Richter mögen natürlich Vergleiche viel lieber, denn der Beschluss verursacht mehr Arbeit, weil er sorgfältig begründet werden muss.
Exact !
Das ist der wesentliche Unterschied zwischen Vergleich und Beschluss.
Schon deshalb sollte mann auf Amtsgerichtsebene immer auf einem - somit anfechtbarem - Beschluss bestehen.
Das kommt immer auf den Inhalt an. Wenn der Vergleich (der ja allerdings per Defintion einen Kompromiss darstellt) für einen akzeptabel ist, dann muss man nicht auf einen Beschluss bestehen, der ja unwägbar und anfechtbar ist. Bleibt in einem solchen Fall natürlich die Frage, ob die Gegenseite den Vergleich ebenfalls akzeptabel findet.
Aber richtig ist, bevor man in halbgare Vergleiche vom Richter (weil es weniger Arbeit macht) oder vom eigenen Anwalt (weil es mehr Geld bringt) reingequatscht wird, dann lieber auf Beschluss bestehen
Gruß Toto