Hallo zusammen,
Kurzer Abriss.
Nach Trennung von meiner Partnerin konnte ich keinen Umgang mit meinem 11 monatigen Sohn erhalten.
Kind wohnt bei der KM
GSR besteht.
KM wünschte betreuten Umgang
KV wünschte selbigen NICHT.
Vor dem Jugendamt keine Einigung.
KV klagt unbetreuten Umgang gerichtlich ein.
Verfahrensbeistand wird bestellt und hört beide Elternteile an.
Kurz darauf, eine Woche vor Gerichtstermin finden erste unbetreute Kontakte statt,
Welche über den Verfahrensbeistand erfolgreich vermittelt worden sind.
Wieviel wert legt das Gericht auf die Aussagen/Schreiben des Jugendamtes an das Gericht? ( hierin befinden sich Vorwürfe an den KV- in meine Augen ist die Sachbearbeiterin befangen, da sie zu KM schon lange in anderen Angelegenheiten Kontakt hatte )
Wieviel wert legt das Gericht auf die in diesem Fall, einvernehmliche Lösungsvorschläge des Verfahrensbeistandes? KM hat ja unbetreute Kontakte bereits zugelassen- entgegen ihrer anfänglichen Willen - Man könnte durchaus einfach so weiter machen.
Es soll bereits Fälle gegeben haben, in denen dann tatsächlich kein Gerichtstermin mehr zu Stande kam, da Einigung über Verfahrensbeistand bereits im Vorfeld erfolgte .
Hallo,
Umgang ist eine Kindschaftssache und damit im
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/index.html#BJNR258700008BJNE016201160>Gesetz</a>" über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Abschnitt 3 geregelt.
§ 156 " (1) Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. .... "
§ 158 "(4) Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. Soweit nach den Umständen des Einzelfalls ein Erfordernis besteht, kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken. Das Gericht hat Art und Umfang der Beauftragung konkret festzulegen und die Beauftragung zu begründen. Der Verfahrensbeistand kann im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen. Er ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes."
§ 162 "(1) Das Gericht hat in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, das Jugendamt anzuhören. ... "
D.h. das Familiengericht muss das JA anhören bzw. laden, der Verfahrensbeistand ist Interessenvertreter des Kindes und ist möglichst genau durch das Gericht zu beauftragen.
Welches Gewicht das Gericht wem gibt steht letzlich in den Sternen, da es dafür keine vorgegebene Vorgehensweise gibt sondern das Gericht "in der Gesamtschau" eine Entscheidung trifft. Bei Einigung kann ein Verfahren natürlich auch beendet werden.
Trotzdem solltest Du Dich fragen ob Du soviel Vertrauen hast (und dieses Vertrauen gerechtfertigt ist), dass Du das Verfahren beenden willst. Es wäre nicht der erste Fall, wo die KM solange mitspielt solange sie unter Kontrolle ist und wenn es vorbei ist, dann ist alles wie vorher.
VG Susi
Hier nochmals konkreter die Fragestellung:
KM kann sich keinen unbetreuten Umgang zwischen KV und Kind vorstellen.
KV beantragt anwaltlich den unbetreuten Umgang.
Darauf hin gibt Anwalt von KM eine Nachricht ab.
Zudem gibt JA eine Aussage ab. Beide eher gegen KV gerichtet.
Verfahrensbeistand schafft es das beide Parteien eine einvernehmliche Lösung im unbetreuten Umgang finden,welcher schon vor Gerichtstermin stattfindet und schreibt seinen Bericht ans Gericht.
Wie entscheidet Gericht im Normalfall?
Es würde ja den Kontakt zwischen KV und Kind verschlechtern würde das Gericht für betreuten Umgang plädieren d dies ja eine einvernehmliche Lösung aller Parteien wäre - bereits vor Gerichtstermin.
Hallo,
Kein Mensch weiss, wie das Gericht entscheiden wird.
Das Schreiben des Anwalts hat kein Gewicht vor Gericht.
Das Jugendamt wird angehört.
Es ist sehr positiv, dass der Verfahrensbeistand offensichtlich seine Arbeit gut macht.
VG,
Tsubame.
Hallo,
Kein Mensch weiss, wie das Gericht entscheiden wird.
Das Schreiben des Anwalts hat kein Gewicht vor Gericht.
Das Jugendamt wird angehört.
Es ist sehr positiv, dass der Verfahrensbeistand offensichtlich seine Arbeit gut macht.
VG,
Tsubame.
In der Tat hat der Verfahrensbeistand in seinen Aufgaben sehr professionell gewirkt, indem schon vor Gerichtstermin, der von KM so bestrittene unbetreute Umgang zwischen KV und Kind zustande kam!
Ich freue mich, dass ich mein Kind unbetreute sehen darf bzw. Schon konnte.
Hoffentlich wirft das urteil des Richters nicht das Gegenteil ab.
Aktuell ist es übrigens aufgrund Überlastung sehr schwer betreuten Umgang zu erhalten bei uns in der Gegend. Umso besser dass bisher einvernehmlich unbetreuter Umgang stattfinden kann.
Hoffentlich bleibt es so!
Hallo,
Hat niemand mit sowas Erfahrungen wenn bereits vor Gerichtstermin durch den Verfahrensbeistand unbetreuter Umgang zustande kommt, der von KM ja anfangs nicht gewollt war?
Mich würde in der Tat die Gewichtung interessieren, die der Richter auf den für den KV positiven Bericht des verfahrensbeistandes legt.
Das kann irgendwo zwischen 0 und 100 Prozent liegen. Tendenziell eher in der oberen Hälfte.
Sorry, wir kennen alle Deinen Richter nicht und das Gesetz lässt ihm da alle Freiheiten der Welt.
Gruss von der Insel
Wenn der Richter betreuten Umgang anordnet, ist dies aber aktuell hier in der Gegend wahrscheinlich eher nicht zum Kindeswohl, da aktuell in allen Einrichtungen mit extrem langer Vorlaufzeit aufgrund Überlastung bzw. Mitarbeiterknappheit zu rechnen ist.
Da ja aktuell es unbetreut funktioniert wäre das ja alles andere als Gut, so zu entscheiden?
Wie gesagt laut Verfahrensbeistand ist das richtige Wohl, der unbetreute Umgang wie bereits durchgeführt.
Servus Alfi!
Wenn der Richter betreuten Umgang anordnet, ...
Wenn der entsprechende Hinweis von Deiner Seite erfolgt, dass unbetreuter Umgang (MIT Zustimmung und Einverständnis der KM!!) bereits stattgefunden hat und das Kind sich nachweislich pudelwohl bei Dir gefühlt hat ... warum sollte der Richter also "betreuten Umgang" anordnen?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus Alfi!Wenn der entsprechende Hinweis von Deiner Seite erfolgt, dass unbetreuter Umgang (MIT Zustimmung und Einverständnis der KM!!) bereits stattgefunden hat und das Kind sich nachweislich pudelwohl bei Dir gefühlt hat ... warum sollte der Richter also "betreuten Umgang" anordnen?
Grüßung
Marco
Der Verfahrensbeistand wird auch da sein.
Diesen habe ich bereits im Vorfeld über die tollen Umgangszeiten informiert.
Auch gibt es Bilder welche die ZUFRIEDENHEIT des Kindes zeigen am betreuten Umgang.
Selbige aussagen dem Verfahrensbeistand gegenüber kann ich gerne vor Gericht auch noch kundtun.
Hi,
- Regelung zum untebreuten Umgang einvernehmlich mit Hilfe des Verfahrensbeistandes zwischen Mutter und Vater vereinbart
- unbegleiteter Umgang hat bereits stattgefunden
- falls eine gerichtliche Entscheidung für begleiteten Umgang fällt wird es schwer einen Umgangsbegleitung zu finden
Warum schreibst du die gefundene Umgangsregelung mit Verfahenspflger als Zeuge zw. Mutter und Vater nicht fest und ziehst den Antrag bei Gericht zurück?
Gruß
Hi,
- Regelung zum untebreuten Umgang einvernehmlich mit Hilfe des Verfahrensbeistandes zwischen Mutter und Vater vereinbart
- unbegleiteter Umgang hat bereits stattgefunden
- falls eine gerichtliche Entscheidung für begleiteten Umgang fällt wird es schwer einen Umgangsbegleitung zu findenWarum schreibst du die gefundene Umgangsregelung mit Verfahenspflger als Zeuge zw. Mutter und Vater nicht fest und ziehst den Antrag bei Gericht zurück?
Gruß
Ist es nicht so, wenn ich den Antrag zurückziehe, nichts handfestes in der Hand zu haben?
KM könnte immer wieder dagegen an streben.
Die Lösung vom Verfahrensbeistand ist wohl die Beste für mich und vor allem das Kind, aber fixiert ist sie damit ja trotzdem nicht greifbar, oder?
Anordnen und Beschlüsse treffen kann ja nur das Gericht?
Hallo,
mach Dich doch nicht verrückt.
Betreuter Umgang wird angeordnet, wenn es eine Entfremdung zwischen Vater und Kind gegeben hat um einen normalen Umgang anzubahnen. Ist bei Dir nicht der Fall.
Ansonsten wird betreuter Umgang dann angeordnet, wenn es vorher Dinge gab, die darauf schliessen lassen, dass der Umgang nicht dem Kindswohl dient. ISt bei Dir nicht der Fall.
Nur weil die KM meint, dass es betreuter Umgang sein muss, wird kein betreuter Umgang angeordnet.
VG Susi
Nichts desto trotz hätte ich gerne was in der Hand, da KM ja schon Monate meinte es geht nicht ohne betreuten Umgang - und auch den Kontakt nicht zugelassen hat.
Sie hat dies ja schließlich zwei Monate so betrieben, dass ich den kleinen nicht sehen konnte.
Erst als der Beistand was regeln konnte war sie bereit.
Ich brauche einfach was in der Hand, damit ich mein Kind sehen darf und es Papazeiten gibt, die ihm gut tun.
🙂
Ich freue mich jedesmal aufs neue ihn zu sehen.
KM dachte wohl aufgrund vorheriger Diskrepanzen und Ärgereien während der Trennung - Hier geht es nur mit betreutem Umgang.
Ich frage mich immer wieder: warum lässt sie so urplötzlich durch den Verfahrensbeistand , schon vor dem Gerichtstermin unbetreuten Umgang zu?
Servus Alfi,
Susi hat Recht: mach Dich nicht verrückt!
Möglicherweise hat der Verfarensbeistand der KM aufgezeigt, welch schlechte Karten sie hat, sollte sie weiterhin auf betreuten Umgang bestehen... wer weiß!?
Fakt ist: es findet JETZT unbegleiteter Umgang statt, es spricht also gar nichts dagegen, dass ein naher oder ferner Zukunft das weiterhin so geschieht.
Du hast was in der Hand: den Verfahrensbeistand an Deiner Seite. Lass die Dinge nun laufen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ihr gebt mir viel Mut für morgen mit!
DANKE!
Wie läuft so eine Verhandlung ab?
Redet meine Anwältin oder ich?
Ist leider mein erster Fall - glaubt mir: Ich hätte drauf verzichten können, ging leider nicht anders
hi,
bei meinen (ich glaube 4?) Verhandlungen habe meist ich geredet aber wenn ich Unsinn oder mich um Kopf und Kragen geredet hätte hätte meine Anwältin eingegriffen.
Wenn du dir zutraust, sachlich und fundiert dein Anliegen vorzubringen macht das einen guten Eindruck, wenn du selber argumentierst oder es ein Zusammenspiel mit deiner Anwältin ist. Denn manchmal fallen dem einen noch Argumente ein, die dem anderen im Eifer des Gefechts entfallen sind.
Wenn du allerdings zu emotional bist oder die Befürchtung hast, dass die Pferde mit dir durchgehen lass lieber die Anwältin machen.
Ruhig Blut, das wird schon.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
Tief durchatmen und schalte den Film in Deinem Kopf ab. Nimm es an, dass es jetzt klappt. Der Verfahrensbeistand macht seine Arbeit. Du fragst Dich ja auch nicht, wie der Pilot ein Flugzeug zum Abfliegen bringt oder wie Lippenstift hergestellt wird ...
Freue Dich.
Du brauchst für das Kind einen gerichtlichen Beschluss (Kontinuität und Stabilität der Papazeiten), damit die Kindesmutter in der Zukunft die Papazeiten nicht mehr boykottieren kann.
Leider hat sich die Kindesmutter vorher falsch verhalten und dies kostet Vertrauen. Durch die Hilfe des Verfahrensbeistandes hat sie ihren Fehler korrigiert. Das ist schön. Kurzfristig, mittelfristig und auch langfristig sollte das Kind aber nicht mehr den eventuellen Launen der Mutter ausgesetzt sein.
VG,
Tsubame.
Ihr gebt mir viel Mut für morgen mit!
DANKE!Wie läuft so eine Verhandlung ab?
Redet meine Anwältin oder ich?Ist leider mein erster Fall - glaubt mir: Ich hätte drauf verzichten können, ging leider nicht anders
Frage Deine Anwältin wie Ihr vorgehen werdet.
VG,
Tsubame.
Ich werde euch heute Nachmittag berichten können