Eilantrag Umgangsre...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Eilantrag Umgangsrecht

 
(@diddi70)
Schon was gesagt Registriert

Hi zusammen,

lange habe ich hier nichts mehr gepostet, weil alles einigermaßen lief - mittlerweile aber nicht mehr ...... hier kurz die wichtigsten Infos:

- getrennt seit Anfang 2009, Scheidung ist nach einem Jahr eingereicht worden, aber noch nicht durch

- 2 Kinder ( 9 und 12 ).

Nach unserer Trennung waren unsere Kinder alle 2 Wochen am We bei mir. Als meine Ex dann mitbekam, dass ich eine Neue habe ( nach ein paar Wochen ), wurde mir natürlich der Umgang verwehrt ( mit der Begründung, die Kinder würden dies ablehnen ). Dies zog sich dann trotz Gerichtsverfahren, JA usw. bis November 2009 - keinerlei Kontakt zu den Beiden, Briefe wurden an mich zurückgeschickt.

Von November bis Januar 2010 konnte ich die Beiden jeweils einen Tag am We sehen und diesen mit ihnen verbringen, allerdings gab es ein Riesen Theater, dass sie meine Lebensgefährtin nicht kennenlernen möchten und von daher konnten wir nie in meine Wohnung, sondern immer nur ausserhalb treffen. Nach weiteren Auseinandersetzungen mit der Ex bzgl. dieses Thema hatte ich dann wieder von Januar-April 2010 wieder keinerlei Kontakt zu meinen Kindern. In der Zeit wurde ich als Erzeuger beschimpft, der sich gegen seine eigenen Kinder entschieden hätte, Blablabla.

Ganz ehrlich, zu dieser Zeit glaubte ich auch nicht mehr daran, dass mir irgendwer oder irgendwas in meiner Situation helfen könnte und dachte schon auf´s Aufgeben - bis April. Da habe ich wieder angefangen zu kämpfen! Weil ich wusste, dass sie den Kindern das Gefühl gegeben hat, dass sie mich nicht sehen wollen ( Gehirnwäsche ), aber Kinder wissen nicht, was richtig und was falsch ist - ist ja klar, dass sie sich mit "Mama" solidarisieren. Ich habe aber gesehen und gespürt, wie sehr sie mich brauchen, vermissen und mich lieb haben - was mir auch ständig gesagt wurde!

Sie haben dann Ende Mai auch meine Lebensgefährtin kennengelernt und waren von da an jedes 2. We von Fr-So bei uns und alles war ok und schön. Meine Ex hat aber immer wieder angefangen mit Streitereien, sodass ich ihr im Juli mitgeteilt hatte, ich wünsche keinen Kontakt mehr, ausser es geht um die Kinder. Was dann aber von ihr so praktiziert wurde, dass sie alles über meinen Sohn ausrichten ließ - was natürlich auf gar keinen Fall geht! Trotz mehrmaliger Ermahnung durch meinen Anwalt hat sie es immer weiter und weiter gemacht - der arme kleine Kerl tat mir nur noch leid und ich sagte ihm immer wieder, dass wir das nicht besprechen, sondern seine Mutter und ich.

Dann fingen die Boykotte wieder an - die Kinder sind angeblich krank, mein Sohn sagte, er will ja gar nicht zu mir, ich bekam keine Ersatztermine, ....... einmal rastete sie am Telefon total aus, als ich meinen Sohn dran hatte und schrie hysterisch im Hintergrund und beleidigte mich - während er heulend den Hörer in der Hand hielt. Das war für mich der Punkt zu sagen, die Kinder werden nicht in Ruhe gelassen, sie zieht sie mit rein, ich muss was machen! Als Erstes wurde zwischen den Anwälten zur Beruhigung der Situation eine schriftliche Umgangsregelung angeboten - in der Antwort wurde das zwar angenommen, aber nicht, ohne zu behaupten, der Umgang sei gegen das Wohl der Kinder erzwungen worden, wir würden die Kinder ablehnen und schlecht über deren Mutter reden - alles Lügen! Als ich dann am letzten Umgangswochenende vor verschlossenen Türen stand am Freitag und erst am Montag beim Anwalt ein Schreiben einging, dass der Umgang für dieses We ausgesetzt werden würde, weil ich angeblich kindeswohlgefährdende Drohungen ausgesprochen hätte, da ist mir fast der Kragen geplatzt!

Mein Anwalt hat daraufhin direkt einen Eilantrag für den Umgang fertig gemacht und nun habe ich in der nächsten Woche bereits einen mündlichen Verhandungstermin, damit das mal festgesetzt wird. Das Beste ist nun noch, dass meine Ex ihre Nummer geändert hat, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen, sodass ich mittlerweile meine Kinder gar nicht mehr erreichen kann!!

Lange Rede, kurzer Sinn, ich würde mich freuen, von euch eine Einschätzung zu hören, wie meine Chancen stehen, dass ich für´s Erste einmal den Umgang gesetzlich festgelegt bekomme??? Ich meine, es lief jetzt ein halbes Jahr gut, die Kinder waren fröhlich und glücklich und haben mir immer wieder gesagt, wie lieb sie mich haben. Ich befürchte allerdings, massive Lügen von Seiten der KM und ich habe Angst, dass es dann Aussage gegen Aussage steht, das Gericht dann gar nicht weiß, wie es entscheiden soll und das dann ewig dauert .......
Bin für Kommentare sehr dankbar!

Gruß,
Diddi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2010 12:35
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Diddi70,

wie immer, den Ausgang eines Gerichtstermines können wir nicht vorhersehen.
Aber Du weißt ja auch, dass wenigstens bei den Umgägen die Väter nicht automatisch die A-Karte gezogen haben.

Beim EA sehe ich nichts, was gegen das Weiterführen der bisherigen Regelung spricht. Also jedes 2. WE Fr-So.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du am Ende eine für Dich vernünftige Umgangesregelung in den Händen halten wirst.

Aber Vorsicht!
Das bisherige Verhalten und Auftreten der KM muss sich in dieser Regelung widerspiegeln.
Also Zwangsgeld bei Boykott. Sofortige Nachholung von ausgefallenen Umgängen ohne Änderung des Rhythmus, genaue Ferienregelung, Geburtstage, Weihnachten usw.

Lass Dich nicht auf einen faulen Vergleich ein, den die KM wieder nach belieben boykottieren und manipulieren kann.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2010 13:18
(@diddi70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Michael,

Danke für deine Antwort und Mutmachung!

Dass das bisherige Verhalten der KM berücksichtigt wird, dafür werde ich Sorge tragen! Und auf einen Vergleich lasse ich mich sicherlich NICHT ein! Werde das genauso fordern, wie du es vorgschlagen hast, schließlich müssen die Kinder in geordneten, sicheren Verhältnissen leben können.

Gruß, Diddi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2010 13:24
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dass das bisherige Verhalten der KM berücksichtigt wird, dafür werde ich Sorge tragen!

Aber halte Dir dabei immer vor Augen, dass es um den Kontakt zu Euren Kindern geht und nicht darum, der KM eins reinzuwürgen.
Lösungen sind gefragt und keine Hasstiraden, ok? Je kooperativer Du Dich zeigst, umso höher sind IMO Deine Chancen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2010 13:27
(@diddi70)
Schon was gesagt Registriert

Das brauche ich mir nicht vor Augen zu führen - denn das weiß ich!
Es geht einzig und allein um das Wohl von zwei Kindern! Machtkämpfe haben hier nichts zu suchen! Man darf nicht werten, es zählen nur Fakten, denn Fakten sprechen für sich. Ich bezichtige sie ja nicht, eine schlechte Mutter zu sein - ich mache mir einfach nur Sorgen um das Wohl unserer Kinder, nicht mehr, nicht weniger.
Mit der Zeit lernt man, wie man mit Allem umzugehen hat ....  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2010 13:45
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:thumbup:

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2010 13:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also Zwangsgeld bei Boykott.

Kleines aber wichtiges Detail:

Zwangsgeld gibt es in der Form nicht mehr.
War sowieso nutzlos.
Heute ist wichtig, dass die Mutter in der Verhandlung über die Möglichkeit der Verhängung von Ordnungsgeld belehrt wird.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2010 14:19
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke Beppo, denn Ordnung muss sein.  😉

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2010 14:22
(@konaone)
Schon was gesagt Registriert

HI

Ich hoffe es ist ok, ich stecke in einer Ähnlichen Situation. Musste Aufgrund mehrfachen Boykotts von Seiten der Mutter, einen Antrag stellen zur Umgangsregelung. Ist alles gerade am laufen geht auch unerwartet schnell, allerdings hab ich bisher also Antrag usw. selber gestellt ohne Anwalt.
Jetzt kam die Antwort der Mutter, über ihren Anwalt und darin werden zum grössten Teil Lügen behauptet zum bisherigen Umgang und Verhältnis zum KInd.
Wie reagiere ich auf so ein Schreiben, soll ich überhaupt reagieren. Wichtig ist auch das die Stellungnahme vom Jugendamt nach Gesprächen mit dem Kind,der Mutter und mir die Darstellung von Ihr wiederlegen. Und schon ein reales Bild der Situation und meinem Verhältnis zum Kind schildert.
Kann mir evtl. jemand Rat geben.

Danke schonmal,

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2010 07:03
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Lügen gehören zum Alltagsgeschäft der Boykotteusen und ihrer RAs. Da darf man nichts drauf geben und um Himmels Willen nicht darauf einsteigen. Strikt auf das Wesentliche konzentriert bleiben - den regelmässigen Kontakt zu den Kids. Was die KMs dazu sagen ist egal. Denn die brauchen wir nicht für den Umgang. Was wir brauchen ist ein mit Ordnungsgeldern belegter Umgangsbeschluss. Sonst nix.

Dafür ist es wichtig, dass wir dem Gericht die entsprechenden Signale senden. Nämlich, dass wir KVs kein Interesse an Streit haben und die Lügen an uns abprallen. Man kann da einen Satz zu sagen/schreiben: "Den unhaltbaren Vorwürfen widerspreche ich vollumfänglich. Sollte das Gericht hierzu Kommentare haben wollen, bitte ich um Hinweis."

Und aus die Maus.

Da Umgang ein Grundrecht ist können die KMs diesen eigentlich nur für eine gewissen Zeitraum torpedieren. Irgendwann gibt´s ne Umgangsregelung und dann ists vorbei.

Die Chancen stehen meiner Meinung nach 90:10.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2010 11:55




(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich denke ich habe im Theme Umgang viele Berg- und Talfahrten erlebt. Oftmals sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Wichtig ist, dass man sein Ziel stringent verfolgt und nicht aufgibt. Ja, diese Gedanken kommen einem mitunter nicht nur ein
mal. Wenn ich jetzt mein Ergebnis betrachte, muss ich sagen, der Kampf hat sich vollumfänglich gelohnt. Aber es war ein sehr
harter Kampf.

Bleib sachlich und Konsequent dran. Das warten zahlt sich irgendwann  aus.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2010 12:08
(@konaone)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnellen Antworten, hat mir auf jedenfall geholfen richtig zu reagieren. Beim beantragten Umgang seh ich keine Probleme mehr, muss nur sehen wie das Sorgerecht beiden Teilen zu gesprochen wird. Um weiteren Boykott von der Gegenseite zu verhindern.
In meinem Antrag hatte ich noch Zwangsgelder festgesetzt und beantragt,ist das ein Problem? da ich gelesen habe das man dies nicht mehr macht.
LG

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2010 13:19
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

der Boykott hat mit dem Sorgerecht wenig zu tun. Ordnungsgeld - naja. Theoretisch wenn einer nichts hat, dann gibt es
auch nichts zu holen.

Es muss einfach eine verbindliche Regelung her. In meinem Fall gestern wurde der KM klar aufgezeigt, dass beim nächsten
piep ihrerseits ein anderer Wind wehen wird. Dann geht es nämlich um die Sorgerechts-Übertragung.

Bleibe bei deinem Ziel und weiche nicht davon ab. Ordnungsgeld mag schick sein, nur halte ich das für Pille Palle. Es muss IHR
ganz klar aufgezeigt werden, welcher Wind weht, wenn der Boykott weitergeht. Und damit meine ich keine finanziellen Maßnah-
men.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2010 13:50