Mich erreichte eine E-Mail über die Feedback-Funktion von vatersein. Die hierbei angegebene E-Mail-Adresse des Absenders stimmt aber aus irgendeinem Grunde nicht. Da ich Fragen nicht unbeantwortet lassen möchte, wickle ich das hierüber ab in der Hoffnung, der Absender liest es hier.
Text der E-Mail
Mein siebenjähriger unehelicher Sohn wehrt sich mit Händen und Füßen weil er nicht zu seinem Vater möchte. Der Grund ist: weil der Vater mit der jetzigen Frau Handgreifliche Auseinandersetzungen hat. Nicht nur diesen, sie werfen sich auch die unmöglichsten Wörter auf den Kopf. Bs. Arschloch, Wichser, Hurensohn und alte Sau usw. Die Angelegenheit geht jetzt innerhalb 3 Jahre wieder zum Gericht, Obwohl sein Vater zur eine soziale Einrichtung hätte bevorzogen sollen, aber so wie ich ihn kenne geht er jedesmal gleich aufs Ganze. Mein Sohn wird regelrecht gezwungen mit seinem Vater zu gehen obwohl er nicht möchte. Mehrere Unterschriften habe ich mir geben lassen, die bestätigen, dass mein Sohn des öfteren von seinem Vater die Treppe runtergezogen wurden ist sowie ins Auto reingeschoben wurde. So wie gerichtlich verblieben wird ein Pfleger beauftragt mit meinen Sohn zu sprechen um rauszubekommen wie es bei seinem Vater wirklich zugeht. Wohin hat mir meine Nachbarin erzählt, dass jetzt ein neues Gesetz in Kraft treten soll in dem festgelegt werden soll, dass Kinder nicht nicht zum anderen Elterteil möchten auch in Zukunft nicht mehr dahin brauchen. Ist das was im RTL berichtet wurde auch wahr? Ich bitte um eine baldige Anwort. Es grüßt freundlich
Hallo Claudia,
ein solches Umfeld ist für ein Kind grundsätzlich nicht gut, unabhängig ob es sich um die Eltern oder die Folgefamilie handelt. Wenn jetzt ein(e) Verfahrenspfleger(in) bestellt ist, so ist das ein Schritt in die richtige Richtung, denn hier wird ausschließlich auf das Wohl des Kindes geschaut und dies von einer unbeeinflussten und unbeeinflussbaren fachkundigen Person. Ok, das ist der Idealzustand. Wie in jedem Beruf gibt es auch hier sehr fähige und eben auch weniger fähige Menschen. Das würde ich erst einmal abwarten.
Ich würde empfehlen, den Umgang bis zum Abschluss des Verfahrens auszusetzen oder auf begleiteten Umgang auszuweichen.
Ein Urteil/Gesetz bzgl. der Freiwilligkeit des Umgangs von Seiten des Kindes ist mir nicht bekannt und ich kann nur hoffen, dass es dieses auch nicht geben wird. Kinder werden vom betreuenden Elternteil einfach zu oft, gewollt und ungewollt, beeinflusst. Sie verhalten sich solidarisch zum Betreuungselternteil und nehmen dessen Trennungsschmerz als ihren wahr, identifizieren sich mit dem Betreuungselternteil, nehmen dessen die Abneigung gegen den Umgangselternteil als ihre eigene an. Dann kommt die pupertäre Trotzphase, das Auflehnen gegen die Eltern. Wenn in all diesen Fällen das Kind die Wahl hat, den Umgang wahzunehmen oder nicht, verliert es definitiv den Kontakt zum Umgangselternteil und damit, denn das ist wichtig, einen sehr wichtigen Teil seiner eigenen Identität und Herkunft. Manchmal muss man Menschen zum Glück zwingen und sie erkennen dieses Glück erst sehr viel später. Auch in dieser Argumentation gehe ich von Ideallinie aus.
Du wirst ebenso ein Gespräch mit dem/der Verfahrenspfleger/in führen. Ich kann dich hier nur herzlich bitten, all deine Emotionen außen vor zu lassen. Es geht um euer gemeinsames Kind und um nichts weiter. Es ist das in die Wege zu leiten, was dem Kindeswohl entspricht. Dies ist in erster Linie der verlässliche und regelmäßige Kontakt zum Vater, jedoch unter der Voraussetzung, dass Dinge, wie du sie mir schilderst, unterbleiben.
Diese Geschichte in Österreich habe ich auch mit großem Interesse verfolgt. Klar, ist da eine Riesensauerei passiert. Doch sind die Randbedingungen hier so derart komplex, dass man zwischenzeitlich dabei ist, allen Beteiligten (Jugendamt, Richter, Polizisten, sogar Vater und Mutter) die Schuld zu geben. Was so dramatisch im Fernsehen zu sehen war, zeigt nur die Spitze des Eisbergs. Der Kampf um dieses Kind läuft schon eine gewisse Zeit.
Wenn es Probleme gibt, einfach melden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!