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Diskussion zu: Wechselmodell nach 5 Jahren

 
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

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Moin,

Auf jedenfall ein WM beantragen. [...] Und dazu braucht es auch solche Anträge des TE und nicht die vorneweg pessimistische Einstellung einiger hier.

Geht es auch ein wenig konkreter ?

Ach ne, konkret ist ja "egal" ...

Die geäußerten Meinungen sind nicht pessimistisch, sondern lediglich realistisch.
Daran ändert auch das Verbreiten von Stammtischparolen nichts.
... und es bedarf keiner Brille, um die Mateuszschen Darstellungen als eben solche zu entlarven.

TO könnte tatsächlich beantragen:
Übertragung des Alleinigen ABR mit dem Ziel der Implementierung eines Wechselmodells.
Erfolgsaussichten: Irgendwo zwischen null und 0,1 Promille.

Ebenfalls könnte er eine Ausweitung der Umgänge auf 50% beantragen.
Erfolgsaussichten: Siehe oben.

Der einzige [kleine Ergänzung: realistische] Weg, gerichtlich mehr Umgang gegen den Willen eines Elternteils durchzusetzen, sind stufenweise Ausweitungen des Umgangs (mit ungewissem Ausgang).

Interessanterweise verankert das OLG Brandenburg die Frage des WM im Sorgerecht und nicht im Umgangsrecht, da es um den Aufenthalt des Kindes, also das ABR und nicht um das Umgangsrecht nach § 1684 BGB ginge:

So sieht es auch das OLG Jena, (Beschluss vom 22.08.2011, 2 UF 295/11):

Das Amtsgericht hatte eine Regelung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu treffen, da die Parteien - wie sie mit ihrem widerstreitenden wechselseitigen Anträgen zur elterlichen Sorge deutlich gemacht haben - nicht in der Lage sind, sich über einen dauerhaften Aufenthalt des Kindes bei einem von ihnen zu einigen. [...]
Da der Antragsteller nach den getroffenen Feststellungen eher Gewähr dafür bietet, dass das bisher praktizierte Wechselmodell beibehalten wird, entspricht die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ihn dem Wohl des Kindes am besten.

Gruß
United

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2015 15:41
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mateusz,

Auf der Trennungsfaq gibt es genügend Urteile, auch sehr aktuelle, zum Wechselmodell. Ob nun Fortbestand oder frisch ausgeurteilt ist mir egal.

Ja, das kann DIR egal sein, wenn und solange es dir ums Prinip geht - aber dem Andreas2007, dem sollte es nicht egal sein, wenn und solange es ihm um seinen eigenen, ganz konkreten Fall geht; denn bei ihm geht's eben nicht um den Fortbestand eines bestehenden Wechselmodells, sondern eben darum, ein Wechselmodell erstmals aufzusetzen, nachdem es fünf Jahre lang eine andere Regelung gab.

Wenn er also den gerichtlichen Weg gehen will, dann sind vorwiegend jene Gerichtsbeschlüsse von Bedeutung, in denen es um ein neu einzurichtendes Wechselmodell ging.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2015 16:16
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe das Gefühl, dass ihr gar nicht wollt das sich etwas ändert. Wenn es keiner versucht, wird sich NIE etwas ändern.
Am besten müssten täglich 1000 neue Anträge an die Gerichte gestellt werden für ein WM, damit die unter den Aktenbergen absaufen.

Anbei die Urteile zum WM: Darauf kann man aufbauen, ob es nun Beibehaltung oder Neureglung ist, ist irrelevant. Die Begründungen können für beides herangezogen werden!

„In zwei neueren Entscheidungen haben sich das OLG Schleswig (Beschluss vom 19.12.2013, 15 UF 55/13) und das OLG Brandenburg (Beschluss vom 17.02.2014, 13 UF 175/13) für die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch in Problemfällen, also bei Zerstrittenheit der Eltern, ausgesprochen.
Beide Entscheidungen rücken das Recht des Kindes, von beiden Eltern erzogen zu werden (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) und dessen Wünsche und Bedürfnisse stärker in den Mittelpunkt.
Als wesentliches Argument für die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts mit der Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Sinne eines hälftigen Wechselmodells sah das OLG Schleswig das Bedürfnis eines Kindes nach möglichst gleichberechtigter Teilhabe am Leben beider Elternteile und insbesondere der authentisch geäußerte Wunsch eines Kindes, die gegenwärtige Situation beizubehalten.“
In aktuellen Entscheidungen des Amtsgerichts Erfurt vom 01.10.2014 – 36 F 1663/13 – und des Amtsgerichts Heidelberg vom 19.08.2014 – 31 F 15/14 – wird ein Wechselmodell gegen den Willen des mütterlichen Elternteils als Umgangsregelung angeordnet bzw. aufrechterhalten.
Das Amtsgericht Erfurt führt zutreffend unter anderem Folgendes aus:
„Wenn als Ausgangspunkt heute anerkannt ist, dass es für die Betreuung des Kindes bzw. der Kinder kein feststehendes Modell gibt, und weiter anerkannt wird, dass die gelebte Beziehung des Kindes in seiner Liebe zu beiden Eltern grundsätzlich kindeswohlförderlich ist, kann sich das Recht an dieser Stelle nicht verweigern. Es muss also für das Familiengericht möglich sein, nicht nur ein paritätisches Betreuungsmodell in seiner Fortführung anzuordnen, als auch erstmals ein solches Wechselmodell anzuordnen.“ … „Eine Rechtsprechung, die die Anordnung eines Wechselmodells wegen der fehlenden Zustimmung der Mutter kategorisch ablehnt, verletzt das Elternrecht des Vaters nach Art. 6 des Grundgesetzes und Art. 8 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonventionen.“
Das Amtsgericht Heidelberg hat ein Wechselmodell im wöchentlichen Wechsel angeordnet und führt zu Recht unter anderem Folgendes aus:
„Die Voraussetzung des Wechselmodells sind zwei Eltern, die in der Lage sind, sich jeweils gut um die Kinder zu kümmern. Und Eltern, die ihre Kinder lieben. […] Es ist im Jahre 2014, in Ansehung der umfassenden, auf Gleichstellung und Selbstverwirklichung abzielenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, einem Vater, der die gleiche Teilhabe am Leben seiner Kinder erreichen möchte, kaum mehr zu vermitteln, weshalb dies von der Zustimmung der Mutter abhängen soll, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und der Wunsch dem Kindeswohl am besten entspricht.“

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2015 16:33
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn er also den gerichtlichen Weg gehen will, dann sind vorwiegend jene Gerichtsbeschlüsse von Bedeutung, in denen es um ein neu einzurichtendes Wechselmodell ging.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Nein dies ist irrelevant. Die OLGs schert es nicht was andere OLGs ausgeurteilt haben. Die kochen ihr eigenes Süppchen. je mehr die solche Anträge auf dem Tisch kriegen, umso mehr rückt dies ihnen ins Bewusstsein. Und der TE hat triftige Gründe für die Etablierung eines WM. Oder soll deiner Meinung nach eine schlechte bestehende Regelung weiter aufrecht erhalten bleiben nur der Regelung wegen? Kann ich mir nicht vorstellen

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2015 16:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe das Gefühl, dass ihr gar nicht wollt das sich etwas ändert. Wenn es keiner versucht, wird sich NIE etwas ändern.
Am besten müssten täglich 1000 neue Anträge an die Gerichte gestellt werden für ein WM, damit die unter den Aktenbergen absaufen.

Dann solltest du aber dazu sagen, dass du den TO nicht deswegen ins Feuer schicken willst, weil er damit selbst Chancen hätte durch zu kommen, sondern du ihn als Kanonenfutter für gesellschaftliche Verbesserungen und eine bessere Zukunft verheizen möchtest, so wie einst in Flandern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2015 16:48
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum sollte er Kanonenfutter sein? Er ist der Vater, er will sich mehr in die Erziehung einbringen, das gemeinsame Kind liebt ihn und die Mutter ist schwer erkrankt und benötigt Unterstützung.

Ich finde die Voraussetzungen sehr gut.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2015 17:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weil du ihm den Rat gibst er solle das WM einklagen.

Aber ein Antrag "ich möchte ein WM" wird keine Aussicht auf Erfolg haben, denn das WM ist nicht einklagbar.

Ein Antrag "ich möchte eine Ausweitung des Umgangs im Rahmen von x%" hat eine Chance auf Erfolg. Das hängt dann noch von Richter, Kind etc. ab.

Und nein, die Voraussetzungen sind nicht gut. Er hat bisher Standartumgang. Da wird eine Ausweitung auf 50 % nicht von jetzt auf gleich funktionieren.Und es wird auch darauf ankommen ,was das Kind selbst möchte

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2015 17:12
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Natürlich erst mal so viel wie möglich beantragen. gekürzt wird dann immer noch später.

zudem müsste man sich auch mal um die Definition eines WM bemühen oder zukünftig von paritätische Betreuung sprechen.

Diese greift zum Beispiel schon, wenn mehr Umgang wie Standard besteht.

Im Grunde ist kein Modell einklagbar, weil es juristisch gar keins gibt. Fällt dir was auf liebe midnightwish?

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2015 17:17
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mateusz,

zunächst danke für die konkreten Beispiele.

Lesenswert insbesondere der Erfurter Beschluß (36 F 1663/13, <hier> im Volltext), weil dort dezidiert auf die Rechtslage (und die unterschiedlichen Sichtweisen) eingegangen wird und weil hier in der Tat ein WM neu angeordnet wurde.

Warum sollte er Kanonenfutter sein?

Nenne es pessimistisch ... der grundlegende Unterschied zum TO:

Im Wesentlichen hat das Gericht darauf abgestellt, dass bereits in der Vergangenheit weitgehend ein paritätisches Betreuungsmodell durch die Eltern gelebt wurde und dass mit der getroffenen Anordnung das Familiengericht sicherstellt, dass sich die Eltern im Rahmen der Begutachtung auf Augenhöhe begegnen und gegenüber der Gutachterin und ihrer Tochter in gleicher Verantwortung gegenübertreten.

Ich finde die Voraussetzungen sehr gut.

Die Voraussetzungen sind gut für eine einvernehmliche Einigung.

Insofern würde ich aktuell den Fokus darauf legen, ihr während der Chemo eine betreuungstechnische Entlastung anzubieten.

Gruß
United

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2015 17:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja mir fällt etwas auf. Du drehst es dir ja eh immer passend. Von daher ist jedes weitere Wort überflüssig. Alles weitere gehört nicht in diesem Thread. Das kannst du an anderer Stelle mit mir klären

Konzentrier dich auf deine Geschichte und gebe bitte Usern hier keine Tipps, die entweder nicht zum Erfolg führen oder im schlimmsten Fall das Gegenteil bewirken. Dein Tipp, dass er das WM beantragen kann und soll ist schlicht und eifnach falsch, er kann aber eine Ausweitung des Umgangs beantragen

Im übrigen spar dir mir ggü deinen Sarkasmus. Und "liebe irgendwas" dürfen mich nur eine Handvoll Menschen nennen und die wähle ich sorgfältig aus.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2015 17:29




(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Freut mich das das Urteil weiterhilft.

Hättest du in deinem ersten Post bereits so geantwortet wie in deinem letzten, wäre es gar nicht zu dieser Diskussion gekommen.

Dies habe ich seinerzeit auch bei dem ausgeschiedenen Mod kritisiert. Und werde ich zukünftig auch immer genauso handhaben.

Zum einen spiegelt deine persönliche Meinung schon lange nicht mehr die Urteile wieder, zum anderen hat sie sich schon lange selbst überholt.

Also konzentrier du dich zukünftig darauf, vor allem als Mod eines Vaterseins Forum, Väter alle Chancen aufzuzeigen die sie haben und nicht schon im zweiten Post alelr Hoffnungen zu berauben.

Die Zeichen pro WM/paritätisches Betreuung sind im Moment schon so gut wie lange nicht mehr. Und dabei interessiert es mich null welche Wünsche die KM hat. Es geht um das Kind. Basta

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2015 17:42
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Zeichen pro WM/paritätisches Betreuung sind im Moment schon so gut wie lange nicht mehr.

Die SZ schreibt dazu aktuell:

Aber das Wechselmodell, das Modell, das möglichst Nahe an die 50:50-Lösung kommt, das sollte in Zukunft die Regel sein. Und nicht länger die Ausnahme. Mit den Gesetzen von heute ist dieses Ziel kaum erreichbar.

Zugehöriger Link:
http://www.sueddeutsche.de/politik/debatte-um-elternrechte-getrennt-heisst-nicht-alleinerziehend-1.2440755

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2015 17:57
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Lieber Mateusz,

Hättest du in deinem ersten Post bereits so geantwortet wie in deinem letzten, wäre es gar nicht zu dieser Diskussion gekommen.

1. Geht aus Deinem letzten Posting nicht hervor, wen Du ansprichst.

Zum einen spiegelt deine persönliche Meinung schon lange nicht mehr die Urteile wieder, zum anderen hat sie sich schon lange selbst überholt.

2. Ist es weltfremd zu behaupten, daß die Rechtsprechung sich grundlegend geändert hat, weil ein Amtsgericht ein Wechselmodell angeordnet hat und dieses mit einer zuvor paritätischen Betreuung begründet.

Also konzentrier du dich zukünftig darauf, vor allem als Mod eines Vaterseins Forum, Väter alle Chancen aufzuzeigen die sie haben und nicht schon im zweiten Post aller Hoffnungen zu berauben.

3. Wurde hier nicht ein Vater aller Hoffnungen beraubt, sondern realistische Ziele aufgezeigt.

... und ...
4. Gilt immer noch: Wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es auch heraus.

Also bemühe Dich doch einfach, anstelle der Welt mit Pöbeleien ihre Ahnungslosigkeit vorzuwerfen, ein wenig sachlich und substanziert mit der Welt zu sprechen ...

@gardo:
"Mit den Gesetzen von heute ist dieses Ziel kaum erreichbar." ist der entscheidende Passus für den TO.

Gruß
United

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2015 18:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Freut mich das das Urteil weiterhilft.

Alerdigs mit der Einschränkung, dass auch hier das Gericht zur Überzeugunf kam, dass bereits vorher ein weitgehend paritätisches Modell gelebt wurde. Und das ist nunmal etwas anderes als der "normale" Umgang

Hättest du in deinem ersten Post bereits so geantwortet wie in deinem letzten, wäre es gar nicht zu dieser Diskussion gekommen.

Der TO hat sich nicht beschwert. Seine Frage war, ob er das WM einkalgen kann. Und da lautet die derzeitige Antwort eben nunmal "nein". Ob und wann ich darüber hinausgehende Antworten gebe bleibt mir überlassen. Ich halte nichts davon gleich in den ersten paar Minuten mit zuviel Information zu überschütten.

Dies habe ich seinerzeit auch bei dem ausgeschiedenen Mod kritisiert. Und werde ich zukünftig auch immer genauso handhaben.

Kannst du gerne tun. Halte dich an die Regeln und reflektiere dich dabei auch selbst.

Zum einen spiegelt deine persönliche Meinung schon lange nicht mehr die Urteile wieder, zum anderen hat sie sich schon lange selbst überholt.

Kennst du meine persönliche Meinung? Wohl nicht. Wenn du genau nachgelesen hättest, wüsstest du aus zahlreichen anderen Threads, dass ich für eine Gleichstellung in den Rechten und Pflichten bin und das ich es für richtig halten, dass Väter das GSR bei Geburt erhalten ohne es vorher beantragen zu müssen und das eine hälftige Betreuung die Regel sein sollte (und das eben auch gesetzlich so festgeschrieben ist) und alle anderen Betreuungszeiten nur Ausnahmen darstellen können.

Also konzentrier du dich zukünftig darauf, vor allem als Mod eines Vaterseins Forum, Väter alle Chancen aufzuzeigen die sie haben und nicht schon im zweiten Post alelr Hoffnungen zu berauben.

Wenn es bei dir noch nicht angekommen ist. Dies hier ist ein Forum für Väter, für Mütter und vor allem dafür ,das Eltern Eltern sein dürfen. Ich zeige durauch Chancen auf, werde aber auch immer auf die Risiken hinweisen. Elternteile sollen hier nicht mit falschen Hoffnungen gefüttert werden.

Die Zeichen pro WM/paritätisches Betreuung sind im Moment schon so gut wie lange nicht mehr. Und dabei interessiert es mich null welche Wünsche die KM hat. Es geht um das Kind. Basta

Dann ist ja gut. Ich hoffe du sissht es auch so, wenn dein Kind dann eben vielleicht doch nicht 50 % bei dir leben will. Denn darum geht es dabei. Will das Knd das, geht es ih mdabei gut, kommt es mit so einem Modell zurecht...

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2015 18:09
 Mux
(@mux)
Registriert

@United

:thumbup:  :thumbup:  :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2015 18:10
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Elternteile sollen hier nicht mit falschen Hoffnungen gefüttert werden.

 :thumbup:
Seh ich auch so. Aussichtslose Gerichtsverfahren kosten Geld und Zeit und schaden den Kindern.
Die Kinder vom TO machen im Moment eh genug mit wenn KM Krebs hat.
Da muss der Vater keine sinnlosen Nebenkriegsschauplätze aufmachen.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2015 18:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also konzentrier du dich zukünftig darauf, vor allem als Mod eines Vaterseins Forum, Väter alle Chancen aufzuzeigen die sie haben und nicht schon im zweiten Post alelr Hoffnungen zu berauben.


Geht's noch? DIR steht garantiert nicht zu, irgendwem hier zu sagen, worauf er oder sie sich zu konzentrieren hat!

Noch so ein Ding und Du bist hier mal User gewesen!
Und wenn Dir ein Mod sagt, Du sollst über Dritte nicht herziehen, dann hast Du dem zu folgen. Ist das klar?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2015 19:12