Das passiert MIR ga...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Das passiert MIR garantiert NICHT !!! ...

 
(@michael-l)
Schon was gesagt Registriert

Moin moin,

auf "vielfachen Wunsch" setze ich einmal "meine" Umgangsregelung ins Forum. Dieses ist nur eine Entwurfsversion.
Ich bin jedoch sehr gespannt, was davon am Ende der Scheidung geblieben sein wird...!

Für sachliche Kritik und Verbesserungsvorschläge stelle ich mich gerne der Diskussion...

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Umgangsvereinbarung

Herr ..., ... in ...

und

Frau ..., geborene ..., ... in ...

vereinbaren für
die ehelichen Kinder ..., geboren am ... und ..., geboren am ...
folgende Umgangsregelung:

1. Wechselnder Umgang
Die Dauer eines Schuljahres verbringen die Kinder im jährlichen Wechsel bei jedem Elternteil. Das Schuljahr .../... bei der Mutter, .../... beim Vater, das folgende Schuljahr wieder beim anderen Elternteil usw.

2. Regelmäßiger Umgang
Zusätzlich halten sich die Kinder an geraden Wochenenden in der Zeit von Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr, beginnend ab dem ...., bei dem Elternteil auf, der nicht über das Hauptwohnrecht (siehe 1.) verfügt.

3. Ausgefallene Tage/ Wochenenden
Jeder Elternteil hat pro Kalenderjahr das Recht, vier Besuchstermine abzusagen.
Die Absage muss frühzeitig - mindestens 4 Kalendertage im Voraus – beim anderen Elternteil erfolgen, gleichzeitig sind Ersatztermine zu benennen.

4. Festtagsregelung
Wenn eine gemeinsame Geburtstagsfeier für das Kind nicht möglich ist, wird dem Elternteil, der an dieser Feier nicht teilnehmen kann, am darauffolgenden Wochenende, unabhängig von der geltenden Umgangsregelung, die Möglichkeit gegeben, den Geburtstag mit dem Kind nachzufeiern. Den Geburtstag eines Elternteils verbringen die Kinder mit ihm gemeinsam und übernachten bei diesem.
An den gesetzlichen Feiertagen Ostern, Pfingsten und Weihnachten, jeweils am ersten Feiertag in der Zeit von 10:00 Uhr bis zum folgenden Tag 10:00 Uhr, halten sich die Kinder bei dem Elternteil auf, der nicht das schuljährliche Aufenthaltsrecht (siehe 1.) besitzt.

5. Ferienregelungen
Oster-, Pfingst-, Herbst, Winterferien
Die jeweiligen Ferien verbringen die Kinder im jährlichen Wechsel bei jedem Elternteil.
Die Osterferien des Jahres ... verbringen die Kinder beim Vater, die Pfingstferien ... bei der Mutter, das nächste Jahr umgekehrt usw.
Die Sommerferien
Im Jahr ... verbringen die Kinder die erste Hälfte der Sommerferien bei der Mutter, die zweite beim Vater. Im nachfolgenden Jahr umgekehrt.

6. Weitere Kontakte
Beide Eltern akzeptieren das Recht der Kinder, zum jeweils abwesenden Elternteil jederzeit telefonischen, brieflichen oder Kontakt über andere Medien zu pflegen und sie bei Bedarf bei der Verbindungsaufnahme zu unterstützen.

7. Übergabe
Der Elternteil, bei dem die Kinder für das Schuljahr wohnen ist verpflichtet, beide Kinder in angemessener Weise auf die Besuche vorzubereiten.
Der Elternteil, bei dem die Kinder für das Schuljahr wohnen, ist verpflichtet, die Kinder pünktlich zu den jeweils vorgenannten Terminen – witterungsgerecht gekleidet – für Urlaubszeiten mit ausreichender, witterungsgerechter Kleidung, Kosmetikartikeln, Lieblingsspielsachen in geringem Umfang etc. – zur Wohnung des anderen Elternteils zu bringen.
Der besuchte Elternteil ist verpflichtet, beide Kinder pünktlich zum anderen Elternteil zurückzubringen.
Die Kosten für Hin- und Rücktransport der Kinder trägt der jeweilige Elternteil.

8. Änderungen
Entstehen in der praktischen Ausführung oder Abänderung dieser Vereinbarung Probleme mit den Kindern, Schwierigkeiten bei den Eltern oder entstehen bei der Interpretation einzelner Punkte dieser Regelung unterschiedliche Auffassungen, so verpflichten sich beide Eltern, sachverständigen Rat bei der Beratungsstelle/ Jugendamt ... einzuholen und diese Empfehlungen zu akzeptieren und ggf. nach besten Kräften umzusetzen.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Das war der Entwurf der Umgangsregelung, den ich der KM am 27.04.14 per E-Mail zugeschickt habe und wahrscheinlich auch der Grund, weshalb das Kinder- und Jugendberatungszentrum am 29.04.14 eine Einladung zum Einzelgespräch für mich erstellte.

Na dann "Feuer frei"!

Gruß
Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2014 01:30
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mmhh, diese Art von Wechselmodell, bei der jährlich BET und UET wechseln ist... innovativ... Heißt dass, das jährlich auch die KU-Pflicht wechselt? Oder habt ihr das von vornherein aufgehoben?

Bin gespannt, ob sich hier jmd. meldet, der ähnliches schon praktiziert hat... ich habe Zweifel, dass sich sowas im Streitfall gerichtlich beschließen lässt... Und wenn es ohne Streit geht, dann eher die Frage, warum kein normales Wechselmodell, zB im wöchentlichen oder auch zwei-wöchentlichen Wechsel....?

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2014 02:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

ich hab jetzt nicht auf dem Schirm wie alt die Kinder sind und wie weit ihr von einander weg wohnt. Wäre ein jährlicher Wechsel auch mit einem Wechsel der Schule verbunden oder ist die Schule von beiden Wohnorten gut zu erreichen?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2014 11:54
(@michael-l)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Toto,

das Ganze ist wie gesagt im Entwurfsmodus.

Ich habe mir einfach nur einmal Gedanken gemacht, wie auch ich als Vater der Verpflichtung der Erziehung gerecht werden kann.
Für mich ist es einfach wichtig, die Kinder nicht nur alle 14 Tage am Wochenende zu sehen!
Wenn ich schon Kinder habe, dann möchte ich ihnen doch auch etwas von mir auf ihren Weg mitgeben.
- Meine Einstellungen, Erfahrungen, Handlungsweisen und auch Ansichten können doch nicht so falsch sein...

Die KU-Pflicht hatte ich bislang noch gar nicht bedacht... vielen Dank für den Hinweis!  🙂
Aber klar, der KU, das Kindergeld (KG ?) und der Familienzuschlag sind natürlich dem Wechsel unterworfen.
Die Steuerklassenfrage ist geregelt: beide 1 und bei 2 Kindern ist die Aufteilung der Kinderfreibeträge - in meinen Augen - eine Formsache.
- Wäre anders auch der Hammer... ich habe eine 4 Zimmer-Whg., 2 Kinder und den KU zu leisten, während die KM Leistungen ohne einen Aufwand erhält...

Einen echten Ansporn und viel mentalen Auftrieb, hat mir das Wort "innovativ" gegeben.
Daher werde ich bei meinen weiteren Überlegungen versuchen, diesem Anspruch gerecht zu bleiben.
- Danke dafür!

... Wenn die Gerichte schon zum Wohl der Kinder entscheiden wollen, dann können sie sich - zumindest gedanklich - auch einem solchen Modell nicht ewig verschließen.  :note:

Egal, wie auch immer, ich sehe definitiv nicht ein, weshalb eine KM einfach mit den Kindern unter'm Arm verschwinden kann (ohne sie überhaupt zuvor befragt zu haben), mir die Kinder damit "vorenthält" und verlangen kann, dass ich grundsätzlich mit einem Wochenende von Samstag 13:00 Uhr bis Sonntag 13:00 Uhr alle 2 Wochen einverstanden bin!
Aus meiner Therapie habe ich gelernt, dass das Spiegeln des Verhaltens ein wirklich effizientes Mittel ist, um sein Handeln zu überprüfen!
- Für mich steht dabei die Frage im Vordergrund:"Möchtest Du so behandelt werden?"
Daher halte ich meinen Entwurf für wirklich fair, aber fertig ist er bestimmt auch noch nicht!

So fehlt mir zum Beispiel eine Regelung, wenn die Kinder am Besuchswochenende auf einer Geburtstags- oder Klassenfeiern am Wohnort der KM, nicht zum Besuch zur Verfügung stehen...
- Ich bin mir sicher, dass es hierfür schon mehrere Regelungen gibt und wäre daher dankbar für viele Infos!  :yltype:

Gruß
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2014 11:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich habe mir das nicht durchgelesen ... möchte auch nur zu einem Punkt etwas schreiben.
Ein jährlicher Wechsel um es dann als Wechselmodell zu bezeichnen, ist der größte Scheiß. Das Kind ist ständig hin- und hergerissen, hat keinen festen Punkt, Freundeskreise wechsel quasi auch jährlich in der Intensität) und gleichzeitig eine 14 Tägige reiserei. Hinzukommt, es wird keine Möglichkeit der Durchsetzung geben. Sprich die KM unterschreibt dies brav, nimmt das erste Jahr der Betreuung ... Du bist dann übrigens normal KU Pflichtig, und wenn dann der vereinbarte Wechsel stattfinden soll? KM sagt "nein"! Diese Vereinbarung lässt sich nicht einklagen, im Gegenteil, die Kontinuität ist verfestigt und das Kind wird (zu Recht) dort bleiben wo es ist.

Denk lieber über längere Wochenenden nach, bau die Ferien vernünftig aus ... Aber realistisch und nicht so.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2014 12:13
(@michael-l)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Tina,

ich bin bislang davon ausgegangen, dass ich hier nur auf Väter treffe und freue mich daher um so mehr über Dein Interesse!
- Sorry, bin wirklich neu hier!

Zu Deiner Frage...
Mein Sohn ist 13 Jahre alt und meine Tochter 9.
Um dem Ganzen einen realistischen Touch zu geben, komme ich einfach einmal mit den Fakten rüber...

Die KM ist nach Königswinter (NRW) gezogen. Ich wohne in Meckenheim (NRW). Mein Sohn geht in Königswinter zur Schule. Meine Tochter besucht noch die Grundschule in Bonn-Röttgen, wird aber nach den Sommerferien an die selbe Schule wechseln, die auch mein Sohn besucht.

Hinsichtlich der Wohnorte (KM und meinem) sprechen wir hier über eine Entfernung von grob 30 km Distanz.
Ich bin jederzeit bereit meine Wohnung in Meckenheim (angemietet seit 01.2014) aufzugeben und nach Königswinter umzuziehen, sodass für die Kinder dann nur ein eventueller Wechsel der Buslinien in Frage kommt.

Bitte verstehe mich nicht falsch - als Mutter wirst Du eventuell andere Ansichten/Erfahrungen haben - es geht mir hier definitiv nicht darum, die KM in irgendeiner Art und Weise zu bestrafen! Ich möchte wirklich meine Kinder um mich haben, sie erziehen aber auch mit ihnen lachen, weinen und streiten können und dürfen!

Gruß
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2014 12:18
(@michael-l)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Kasper,

habe Dank für Deine Antwort!

Dennoch ist dieses Urteil wirklich niederschmetternd!  :headcut:

Gruß
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2014 12:23
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

MoinMichael.

nur ganz kurz:  damit mein nächtlicher Kommentar nicht falsch von Dir verstanden wird: "innovativ" war nicht unbedingt positiv gemeint, sondern - vorsichtig ausgedrückt - "ungewöhnlich"... deshalb auch die Fragehier in die Runde, ob es dazu schon ein gelebtes Vorbild gibt.

Ich glaube auch nicht, dass ein jährlicher Wechsel so wie von Dir vorgeschlagen praktikabel ist! Warum nicht ein WM mit sehr regelm Wechsel (wöchentlich, bi-wöchentlich)? oder aber ein großzügiges Umgangsrecht?

Nunja, und mit Einfluss auf Erziehung hat so eine Regelung irgendwie wenig zu tun...

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2014 12:28
(@michael-l)
Schon was gesagt Registriert

Moin zusammen!

Entschuldigt bitte meine Naivität!  :knockout:

Ich habe mich mit der ganzen Problematik noch nie in meinem 48-jährigen Leben befassen müssen!

Dann tut mir doch bitte den Gefallen und lasst mir ein paar Hilfestellungen zu kommen, die ich wohl auch dringend gebrauchen kann!
- Ich bin ehrlich nicht eingeschnappt oder sauer. Ich brauche nur Hilfe in einem Thema, von dem ich ausging, dass es mich niemals interessieren würde!

Ich danke Euch!

Gruß
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2014 12:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Michael,

Entschuldigt bitte meine Naivität!  :knockout:

Ich habe mich mit der ganzen Problematik noch nie in meinem 48-jährigen Leben befassen müssen!

das verbindet Dich vermutlich mit beinahe jedem, der in dieses Forum findet.

Trotzdem gibt es keinen Welpenschutz für "hab ich ja nicht gewusst". Du selbst bist massgeblich verantwortlich dafür, wie die Dinge jetzt eingestielt werden. Ich kann meinen Vorschreibern allerdings nur zustimmen bei der Warnung, dass man elterliche Verantwortung nicht im Jahreswechsel umswitchen kann und die betroffenen Kinder dann jedes Jahr umziehen müssen. Mal abgesehen davon, dass es schwierig bis unmöglich wäre, sie dazu zu zwingen, wenn sie keine Lust dazu haben. Es gibt keinen einklagbaren Vertrag mit dem Inhalt "ab dem 1.1.2015 wohnen die Kinder beim Vater". Wenn Du Dich auf einen solchen verlassen würdest, wäre das allein Dein Problem.

Dein Fokus sollte darauf liegen, gemeinsam mit der Mutter Deiner Kinder einvernehmliche Lösungen zu finden - wohl wissend, dass diese sich jederzeit ändern können. Euer Ziel sollte sein, Euren Kindern beide Eltern maximal zu erhalten - aber keine eifersüchtige Buchführung darüber, dass der andere bloss keine Stunde zuviel bekommt. Hier haben sich wöchentliche und auch zweiwöchentliche Wechselintervalle bewährt - wenn alle Beteiligten mitspielen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Auch finanziell wird sich das Ganze nicht zuletzt daran orientieren, wie das Unternehmen "Finanzierung der Familie L." bislang bewerkstelligt wurde - und natürlich auch daran, was Du hier zeitlich neben Deinem Job überhaupt leisten kannst.

Ansonsten kann es Dir tatsächlich passieren, dass Du wegen irgendwelcher "Gerechtigkeitsphantasien" auf irgendeinem Holzweg landest - bis die Kinder Dir sagen "also, Papa gelegentlich mal besuchen ist ja ok, aber warum sollen wir da wohnen?"

Behalte einfach den Grundsatz im Auge, der sinngemäss heisst "Wechselmodelle gibt's nur gemeinsam mit dem anderen Elternteil; nie gegen seinen Willen". Male der Mutter Deiner Kinder schöne Bilder mit wirtschaftlicher Eigenverantwortung und genug Zeit für sich selbst, Freizeit, Urlaube, Ausschlafen am Wochenende, Zeit für einen neuen Partner etc. Denn wenn Du hier etwas mit Verweis auf "Deine Rechte" zu erzwingen versuchst, hast Du verloren.

Ein paar ganz gute Vorlagen für Dinge, die Eltern einvernehmlich untereinander vereinbaren können (ggf. unter Einschaltung eines Mediators), finden sich beispielsweise unter www.elternvereinbarung.de. Das sind zwar auch keine einklagbaren Verträge, aber zumindest haben sie eine Indizwirkung in Form einer "psychologischen Sperre", falls der andere Partner irgendwann behauptet "davon weiss ich nix" oder "das haben wir so nie vereinbart".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2014 13:42




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal.

Argumente, warum ein WM für die Kinder gut ist, findest Du hier:

Das Wechselmodell: Definition, Praxis und Stand der psychologischen Forschung
von Prof.Dr. jur. Hildegund Sünderhauf
http://vev.ch/index.php/unsere-angebote/veranstaltungen/fachtagung/unterlagendoppelresidenz?download=62:hildegund-suenderhauf

buchtipp: "Eine Woche Mama, eine Woche Papa" von Ina Kiesewetter.

Ziel sollte sein, den Kindern beide Eltern (ungefähr) in gleichem Umfang zu erhalten, das die Eltern auf Augenhöhe und gleichberechtigt die Erziehung wahrnehmen und - entsprechend des Alters der Kinder - zunehmend auch deren Wünsche an Freizeitgestaltung flexibel berücksichtigt werden können.

klar ist auch, wenn ein Elternteil (der potenzielle BET) um "seinen"  :knockout: KU fürchtet, wird es vermutlich nichts werden. Wenn man sich einigen kann, dann sollte das WM die finanziellen Möglichkeiten zur Finanzierung der Kinder beider ET angemessen berücksichtigen. Häufig ist dies in Verbindung zu sehen mit dem zeitlichen Umfang wie die Berufe eben auch die Betreuungsverantwortung zulassen. Und wenn die Eltern sich im Sinne der Kinder einigen können, dann fragt auch niemand danach, ob genau eine 50:50 Verteilung der Betreuungszeiten vorliegt. Denn merke: lt. gängiger Rechtsprechung fällt 100% KU an, sobald ein ET nur 49% Betreuungszeit hat.  :puzz:

Gruss, Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2014 14:04
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich mach nochmal einen Rückgriff auf Deinen Post von heute morgen, weil man daran mE zwei Dinge gut erkennen kann, an denen Du dringend arbeiten sollst:

eine Regelung, wenn die Kinder am Besuchswochenende auf einer Geburtstags- oder Klassenfeiern am Wohnort der KM, nicht zum Besuch zur Verfügung stehen...

1. es geht bei einer Umgangsregelung nicht um besitzstände an den gemeinsamen Kindern. Sondern darum, eine für die Kinder beste Lösung zu finden, die Ihnen Zugang zu beiden ET ermöglicht. Vokabeln wie " nicht zur Verfügung stehen" sind genau unangebracht wie "Besuch"!

2. Wenn die Kinder bei Dir sind, sei es im WM in Deiner Betreuungszeiten oder aber an Deinem UmgangsWE, obliegt es Dir, die Zeit mit den Kindern zu organisieren. Und wenn in diese Zeit dann eben eine Verabredung der Kinder fällt, eine Einladung zu einer Geb.feier, dann gibt es dafür natürlich keinen zeitlichen Ausgleich, wenn ihr eigentlich auf Augenhöhe als Eltern agieren wollt (anders sähe es mE bei minimal Umgang über weite Distanzen aus, aber davon seid ihr ja zum Glück weit entfernt.)

Schönen Sonntag, Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2014 14:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Michael,

da eins deiner Kinder dem Erwachsensein näher ist als der Kindheit und jetzt schneller selbständig wird, als Du bis drei zählen kannst, solltest Du bevor ihr irgendwelche Modelle entwerft, die Kinder mit einbeziehen. Ein Lebensmodell kann man kleinen Kindern überstülpen, bei 13jährigen sieht das anders aus. Und auch eine 9jährige kann durchaus schon konkrete Vorstellungen davon haben wie und wo sie leben will.

Zwar ist es durchaus richtig, dass unterm Strich die Eltern die Entscheidungen treffen. Aber es kann durchaus ein ganz anderes Modell dabei rauskommen, als Du vermutest. Vielleicht möchte Dein Sohn lieber bei Dir leben und mit Mama Umgang haben und Deine Tochter bei Mama wohnen und mit Dir Umgang haben? Auch das ist ja durchaus eine Möglichkeit, dass jedes Kind bei dem Elternteil verbleibt, bei dem es einfach "lieber" wohnen möchte, ohne deshalb den Umgang mit dem Anderen zu verlieren.

Ich sage das auch deshalb, weil mich zB mit 13 Jahren niemand mehr gegen meinen Willen fest zu einem Elternteil verfrachtet hätte. Sicherlich war das auch noch eine andere Zeit Ende der 80er, ändert aber nichts daran, dass Pubertierende vielleicht ganz feste Vorstellungen haben, die sich mit denen der Eltern nicht so decken.

Sofern alle Beteiligten ein WM wollen, plädiere ich auch zu wöchtentlichen Wechseln. Dann aber auch so, dass die Sachen, die die Kinder mitnehmen, in einen Rucksack passen (also persönlicher Kram) und Schulsachen. Unerträglich wird es, wenn dann jeder Wechsel einem Umzug gleich kommt bzw. man dann feststellt, dass die Schwimmsachen bei Mama und die Turnsachen bei Papa sind, während man selbst immer gerade am "falschen" Ort ist. Es muss also auch vieles doppelt vorhanden sein, damit die Kinder bei beiden Elternteilen ein Zuhausegefühl entwickeln können.

Man sollte sich also auch selbst fragen, wieviel aus dem Koffer leben ist noch akzeptabel und wieviel ist man auch monetär willens, ein angenehmes WM zu installieren.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2014 14:44
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

ich bin bislang davon ausgegangen, dass ich hier nur auf Väter treffe und freue mich daher um so mehr über Dein Interesse!
- Sorry, bin wirklich neu hier!

Willkommen, Michael!

Probier mals aus, was passiert, wenn du statt www.vatersein.de in deine Browserleiste www.muttersein.de eintippst.

Inhaltlich hat Kasper meine Meinung exakt wiedergegeben.

Mein persönlicher Favorit wäre nach dem Auszug meines Ehemannes das Nestmodell gewesen, das an anderer Stelle hier neulich wieder einmal in Erinnerung gerufen wurde.

Leider war mein Ex nicht davon zu überzeugen gewesen, sodass wir jetzt ein Beinahe-Wechselmodell mit unserem gemeinsamen Sohn (8 J.) praktizieren.

Schönen Sonntag noch
🙂 Biggi
__________________________
Edit: Kindesalter lesbar gemacht

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2014 15:02
(@michael-l)
Schon was gesagt Registriert

Danke ihr Lieben!

Und Welpenschutz erkläre ich hiermit zu meinem persönlichen Wort des Jahres!
- Danke, das Wort habe ich schon wirklich lange nicht mehr gehört!  🙂

Vielen Dank für die Anregeungen, Tipps und Links.  :thumbup:

Ich brauche jetzt erst einmal eine schöne Zeit mit ein paar Freunden und werde mich dann später wieder melden!

Habt ebenfalls eine schöne Zeit und genießt die Sonne!  :laola:

Gruß
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2014 16:27