HAllo zusammen,
meine Ex und ich haben mündlich ein Umgangsrecht mit unserer Tochter ausgemacht. Ich habe kein Sorgerecht. Jetzt kann ich 3 Wochen meine Besuchstermine nicht wahrnehmen. ISt es möglich diese Termine von der Oma übernehmen zu lassen ? Brauche ich da ein einverständnis? Wenn KM das ablehnt... welche Möglichkeit habe ich ?
MfG Petersenius
hallo,
grundsätzlich kannst du das Kind in deinen Umgangszeiten betreuen lassen von wem du willst.
Allerdings solltest du es selber abholen und zurückbringen, denn es besteht keine Verpflichtung der KM, das Kind an die Oma rauszugeben.
Und der Sinn von Papa-Umgang ist ja auch verfehlt aber das ist eher zweitrangig, wenn das Kind die Oma auch mag und gerne Zeit mit ihr verbringt.
Hast du schonmal mit der KM geredet, ob ihr die Termine schieben könntet? Wenn ihr eine funktionierende, mündlich vereinbarte Umgangsregelung habt sollte das doch möglich sein?
mmm
Moin Petersenius,
die Frage ist falsch gestellt: Natürlich "darf" die Oma den Termin wahrnehmen, das Kind abholen, das Kind bekochen etc. - wenn die Mutter nichts dagegen hat. Wenn dieser das allerdings nicht passt, macht sie der Oma die Tür nicht auf oder gibt ihr Euer Kind nicht mit. Und die Oma oder Du habt keine Handhabe, etwas dagegen zu tun. Man kann deswegen nicht die Polizei rufen.
Insofern geht es nicht um die Frage, ob die Oma das "darf", sondern darum, ob die Ex mitmacht. Das wird ursächlich davon abhängen, welches Verhältnis die Damen untereinander haben.
Wenn KM das ablehnt... welche Möglichkeit habe ich ?
angesichts von
meine Ex und ich haben mündlich ein Umgangsrecht mit unserer Tochter ausgemacht. Ich habe kein Sorgerecht.
hast Du rechtlich überhaupt keine Möglichkeit; Art und Umfang Deines Umgangsrechts sind nirgends festgehalten - und das der Oma schon zweimal nicht. Insofern wäre es sinnvoll, die Ex freundlich zu bitten, ob die Oma den Umgang wahrnehmen kann; denn mit Rechten kannst Du nicht argumentieren. Aber vielleicht freut sich Deine Ex ja trotzdem auf kinderfreie Wochenenden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Erstmal vielen dank für die schnelle Antwort.
Die KM entscheidet sich momentan Tag für Tag anders. Sie sagt die letzten Tage es seien meine Termine und wie ich das mache ist ihr egal. Meine Tochter ist genau so gern bei der Oma wie bei mir.
Ich habe auch keine Lust auf streit oder sonst welche Dinge... möchte eigentlich eine vernümpftige Lösung.... Mit der KM ist halt nciht zu reden und ist der Meinung wie oben beschrieben. Meine Termine und nicht Oma.
Moin
Herzlich Willkommen
Beschreibe doch mal detailierter, wrüber mit der KM nicht zu reden ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Nochmals danke.
Also ist fakt. Oma darf hingehen und versuchen das Kind zu holen und wenn die KM die kleine nicht mitgibt ist es pech und der Termin ist verstrichen.
Richtig.
Aber so wie Brille schon schrieb, kann das auch passieren, wenn du selber dort klingelst.
Solange der Umgang nicht gerichtlich geregelt ist, liegt es alleine im Ermessen der Mutter ob und wie dieser statt findet.
Die Chancen, dass die Mutter die Oma akzeptiert steigen aber sicher, wenn du das vorher ankündigst.
Und zwar so freundlich wie möglich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Meine Frage und alles ist sehr kurz gehalten, da ich momentan wieder verärgert bin über das Verhalten der KM.
Weil ich eine Freundin seit einem halben Jahr habe und darum ist die KM sehr schwierig. Sie weiß halt, das sie das sagen hat mit dem Sorgerecht und ich bin nur noch derjenige, der immer ja sagen muss. Wenn sie was mit der kleinen zu meinem Termin vorhat, ist das ok und ich bekomme sie nicht. Und ist es wie jetzt gerade... das ich 3 Wochen nciht da bin, sagt sie es ist mein Problem die Termine wahrzunehmen. Dabei will sie evtl. 2 von den 3 Wochen in den Urlaub mit der kleinen. Was wäre wenn ich nciht arbeiten müsste bzw. zum Lehrgang... da wäre sie auch weg und cih könnte ncihts machen.
Okay, das habe ich mir schon gedacht. Danke für die Bestätigungen. Aber ich habe ein schlechtes gewissen... Sie kann ja dann imer auf dem Amt oder sonst wo sagen ich habe keine Lust oder INteresse und komme einfach nciht zu den Terminen. Dann sagt sie auch immer zu der kleinen... der Papa macht lieber Lehrgang als dich zu holen... was soll sowas. Da soll man ruhig bleiben.
Moin Petersenius,
Du darfst nicht Umgangsrecht und Sorgerecht miteinander verwechseln. Ersteres ist essentiell; Zweiteres in den meisten Fällen eher etwas für das "gute Gefühl".
Ihr habt das Umgangsrecht allerdings überhaupt nicht geregelt, sondern macht das immer auf Zuruf. Da ist es kein Wunder, wenn Deine Ex sagt "keine Lust", "wir sind im Urlaub", "nicht mit Oma", "da haben wir schon was anderes vor" oder "nicht mit Deiner neuen Freundin".
Es liegt in Deiner Hand, mit Deiner Ex eine Umgangs- und/oder Elternvereinbarung abzuschliessen. Die ist zwar auch nicht rechtsverbindlich, aber zumindest steht sie auf Papier; das hat psychologisch durchaus Gewicht. Und wenn das nicht wirklich klappt, kannst Du immer noch eine gerichtliche Umgangsregelung auf den Weg bringen; die gilt dann auch juristisch. Allerdings nur für Dich; nicht für die Oma.
Nur eben: Solange beim Umgang immer nur ein wachsweiches "vielleicht" im Raum steht, darfst Du Dich nicht wundern oder beklagen, wenn Deine Ex das bis zum Anschlag ausreizt: Euer Kind befindet sich in ihrer Obhut; also entscheidet sie aktuell (noch) ganz allein, mit wem es wann Kontakt hat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Allerdings nur für Dich; nicht für die Oma.
Würde ich nicht unbedingt so sehen.
Die gelegentliche oder regelmäßige Abholung durch Oma oder jemand Anderes könnte durchaus auch Bestandteil einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Umgangsregelung sein.
Es muss nur eben so beantragt, bzw. vereinbart werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo
Würde ich nicht unbedingt so sehen.
vs.
Es muss nur eben so beantragt, bzw. vereinbart werden.
Und wenn bisher es eben nichts vereinbart wurde, braucht man darüber als Eventualität auch nicht philosophieren. Ich halte daher die grundsätzliche Aussage von @Brille007
Allerdings nur für Dich; nicht für die Oma.
als völlig zutreffend, begründend mit Deinen Worten. Denn Du sagst nichts anderes aus. Von daher siehst Du es genau so.
Den Weg, welcher der TO einzuschlagen hier hat, dürfte nun anschaulich dargelegt worden sein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
kannst Du immer noch eine gerichtliche Umgangsregelung auf den Weg bringen; die gilt dann auch juristisch. Allerdings nur für Dich; nicht für die Oma.
Oldie, ich möchte einfach nur dem Eindruck entgegen wirken, dass man die Abholung durch Oma nicht mit in die Umgangsregelung aufnehmen könne.
Aus meiner Sicht kann und sollte der TO das durchaus.
Dass das bisher nicht passiert ist ändert nichts an dieser Empfehlung.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Oldie, ich möchte einfach nur dem Eindruck entgegen wirken, dass man die Abholung durch Oma nicht mit in die Umgangsregelung aufnehmen könne.
Dann drücke Dich auch dementsprechend aus. 😉 Ebenso hast Du aber eine bisherige Regelung lediglich vermutet. Und es wurde bisher nichts geäußert von "Oma darf ...".
Aus dem bisher Gesagtem auf eine ebenso gültige, auf die Oma bezogene Regelung zu schließen, ist sehr mutig.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich kann dir zwar nicht folgen aber wenn nun alle Missverständnisse ausgeräumt sind, ist ja alles gut. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
ich will mal ganz vorsichtig anmerken, dass der derzeitige Umgang für die KM eventuell auch nicht so verlässlich ist, wie sie es gern hätte. Erst vereinbart ihr mündlich Umgang, dann kannst du nicht. Hast du es ihr einfach so mitgeteilt, oder hattest du gleich einen Lösungsvorschlag parat (Oma)? So wie ich es herauslese, hat die KM auf deine Absage der Umgangstermine reagiert und gesagt, ist mir egal wie du es löst, und erst danach kam dir die Idee mit der Oma. Wenn es wirklich so ist, könntet ihr durchaus an eurer Kommunikation arbeiten.
Denn Umgang muss verlässlich sein, für beide Seiten. Und du darfst nicht das Gefühl vermitteln, du pickst dir die Rosinen raus, und wenn du mal nicht kannst, ist es halt ihre Sache, damit klarzukommen und sich umzuorganisieren. Natürlich ist es genauso unzuverlässig von ihr, deine Termine einfach willkürlich umzuplanen. Umgang sollte auch für das Kind eine sehr konstante Größe im Alltag sein, je kleiner das Kind, desto wichtiger. Hier bist du als Vater besonders gefragt, damit du bezüglich des Umgangs absolut zuverlässig bist. (und damit meine ich nicht, als stets abrufbereiter Babysitter rund um die Uhr abrufbereit zu sein)
Bei allen Änderungswünschen gehört es sich, den anderen zu fragen, und eine Alternative abzusprechen.
Bei all dem kann euch tatsächlich eine Elternvereinbarung helfen.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist