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[Gelöst] Darf die Mutter allein über Kita entscheiden & führt mein Anwalt mich in die Irre?

 
(@recess3342)
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ein verheiratetes Paar mit einem Kind unter 2 Jahren, beide Ausländer, heiratete außerhalb Deutschlands. Die Mutter zog zum bereits in Deutschland lebenden Vater. Ihre Ehe ist seit 2 Jahren und 2 Monaten in Deutschland registriert. Kürzlich floh die Mutter mit dem Kind in ein Frauenhaus und verhinderte den Kontakt zwischen Kind und Vater für über 3 Monate. Der Vater erhielt eine Aufforderung zur Zahlung von Kindesunterhalt, den er trotz fehlenden Kontakts zum Kind zahlt.

Der Vater engagierte einen Anwalt, der einen Antrag auf Umgangsrecht stellte. Die Mutter erhielt einen vom Staat bestellten Anwalt, der Prozesskostenhilfe beantragte. Das Jugendamt befragte jeden Elternteil separat, ebenso wie ein vom Gericht bestellter Vormund für das Kind.

Bei der ersten Gerichtsverhandlung wurde bekannt, dass die Mutter ging, weil sie befürchtete, der Vater würde das Kind ins Ausland bringen. Dies war jedoch nicht der Fall, da die geplante Auslandsreise für die ganze Familie vorgesehen war (Hin- und Rückflugtickets für 2 Erwachsene, 1 Kind). Der Pass der Mutter war abgelaufen und die Erneuerung dauerte lange.

Das Jugendamt berichtete, dass der Vater keine Gefahr für das Kind darstellt und beschrieb seine Lebensbedingungen als gut, mit allem, was das Kind braucht: eine Kinderkrippe hinter dem Haus, eine große 94m2 Wohnung und der Vater arbeitet 100% remote. Der Vormund schlug beaufsichtigte, aber häufige Besuche von bis zu 2 Stunden wöchentlich vor.

Die erste Anhörung endete mit der Erlaubnis für 3 beaufsichtigte Besuche des Vaters. Zwei verliefen gut, aber beim letzten schlief das Kind die ganze Zeit.

Situation des Vaters: Daueraufenthalt, stabiler Job, lebt in einer 94m2 Wohnung.
Situation der Mutter: Kein Job, laufender Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, angemeldet für einen Deutschkurs, lebt noch im Frauenhaus.
Beide sind derzeit getrennt, seit die Mutter mit dem Kind floh.

Ein neuer Gerichtstermin wurde angesetzt. Der Vater erfuhr kürzlich, dass das Kind in einer Kindertagesstätte angemeldet wurde, während die Mutter einen Deutschkurs besucht, alles ohne seine Zustimmung oder Beteiligung. Die Mutter besteht darauf, dass sie keinen Kontakt zum Vater möchte, ist aber bereit, ihm zu erlauben, das Kind zu sehen.

FRAGE EINS
Der Vater möchte, dass das Kind bei ihm lebt und hat dies mit seinem Anwalt besprochen. Der Anwalt hat jedoch nur einen Antrag auf Umgangsrecht gestellt und behauptet weiterhin, dass ein Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht gleichzeitig gestellt werden kann. Der Anwalt argumentiert, dass es schwierig wäre, beides zusammen zu beantragen, da der Vater das Kind 3+ Monate nicht gesehen hat.

Ist das korrekt? Sollte er einen neuen Anwalt nehmen? Wäre es nicht schwieriger, wenn es später gemacht wird?

FRAGE ZWEI
Da sie das gemeinsame Sorgerecht haben, kann die Mutter einseitig über die Kindertagesstätte entscheiden, ohne den Vater einzubeziehen? Kann dies einen zukünftigen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht beeinflussen?

FRAGE DREI
Der Vater hat bereits über 500 € an den Anwalt für die erste Anhörung gezahlt, die sich nur mit dem Umgangsrecht befasste. Es besteht die Möglichkeit einer weiteren Rechnung nach der zweiten Anhörung, die sich immer noch nur mit dem Umgangsrecht befasst, ohne das Aufenthaltsbestimmungsrecht anzusprechen.

Handhabt der Anwalt diesen Fall gut, oder sollte der Vater einen neuen Anwalt nehmen?

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2025 13:58
Schlagwörter für Thema
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zur Frage mit dem Kindergarten, ja rein theoretisch sollten das beide Elternteile zusammen entscheiden. Grundsätzlich ist ein Kindergarten keine schlechte Einrichtung. Hier solltest du dich als sorgeberechtigter Vater vorstellen, wenn der Umgang wieder länger ist.

 

Da das Kind erst 2 Jahre alt ist, solltest du gemeinsam mit dem Anwalt einen Plan zur umgangsausweitung vorlegen. Mehrmals jede Woche Umgang von ca. 2 Stunden oder länger. Dann eine Steigerung am Samstag auf 6 Stunden. Und danach dann einen ganzen Tag. Dann weiter von Freitag Abend bis Samstag Mittag. Dann eine Steigerung auf Freitag Abend bis Samstag Abend. Solange bis das Kind beispielsweise Dienstag Abend bis Mittwoch morgen jeder Woche bei dir ist. Und jedes 2. Wochenende komplett von Freitag nach dem Kindergarten bis Montag morgen bis zum Kindergarten.

 

ja, es ist schwieriger, weil das Kind so klein ist. Wer hat das Kind vor der Trennung Hauptsächlich betreut? Vermutlich ja die Mutter. Deshalb ist der Wechsel zum Vater zu abrupt und nicht kindeswohlgerecht und hat vermutlich derzeit keine Chance vor Gericht.

 

keine Ahnung, was die Anwälte an Honorare nehmen. Ist das eine Vereinbarung nach Stunden oder nach bestimmten Sätzen?

sophie 

 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2025 14:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und willkommen im Forum!

Geschrieben von: @recess3342
Der Vater erhielt eine Aufforderung zur Zahlung von Kindesunterhalt, den er trotz fehlenden Kontakts zum Kind zahlt.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, Kindesunterhalt ist zu zahlen, egal ob das Kind bei Dir ist oder nicht!
Geschrieben von: @recess3342
Der Vater möchte, dass das Kind bei ihm lebt und hat dies mit seinem Anwalt besprochen. Der Anwalt hat jedoch nur einen Antrag auf Umgangsrecht gestellt und behauptet weiterhin, dass ein Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht gleichzeitig gestellt werden kann.
Der RA hat ein bisschen recht; derzeit ist es wichtiger, dass erst einmal ein regelmäßiger Kontakt in Form von Umgang zur Förderung einer Vater-Kind-Beziehung hergestellt wird.
Wenn das funktioniert, kann über weitere Schritte nachgedacht werden.
Ich glaube, ein Anwaltswechsel macht derzeit keinen Sinn (er ist wohl ein Fachanwalt für Familienrecht, oder?).

By the way: mit dem gemeinsamen Sorgerecht (gSR) hättest Du automatisch auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR).

Grüßung
Marco

 

 

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2025 15:00
(@recess3342)
Schon was gesagt Registriert

@annasophie Danke für die Antwort, aber wie würden die Kosten für die Kita entschieden werden, wenn der Vater nicht beteiligt ist? oder die Logistik? oder wenn der Standort auch für den Vater günstig ist?

Sie haben sich beide um das Kind gekümmert, sie haben einen ersten Antrag bei der Kindertagesstätte gestellt, in der der Vater wohnt, haben ihn aber zurückgezogen, weil sie wollten, dass die Mutter zuerst einen Job annimmt und dann das Kind in die Kindertagesstätte geht, zumindest bevor das Kind das Kindergartenalter erreicht.

Die Rechnung, die dem Vater zugeschickt wurde, enthält die Berechnung des Streitwerts, die Fahrten der Anwälte zum Gericht und zurück, die Postgebühren und einige andere Kleinigkeiten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2025 15:09
(@recess3342)
Schon was gesagt Registriert

@82marco Okay, danke für die Antwort.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2025 15:10
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

so blöd das klingt, nun ist das Kind in der Kita. Soll es da nun in eine andere wechseln? Also die Eingewöhnung wieder von neuem beginnen? Das irritiert das Kind doch.

 

die kitakosten werden nach Einkommen gequotelt. Da die Mutter derzeit nichts verdient, bleibt es bei dir. Allerdings ohne Essen, denn das Essen ist über den kindesunterhalt bezahlt. Wie teuer ist die Kita? Vertrag in Kopie vorlegen lassen. Und dann die Kosten mit dem Vermerk kitakosten überweisen.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2025 15:29