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Bring- und Holpflicht beim Umgangsrecht

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(@pf22s)
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Hallo Zusammen!
Ich habe zwar hier viel über dieses Thema gelesen, aber irgendwie muss mein Fall etwas anderes liegen? Ich bin seit April2007 geschieden und habe zwei Kinder (einen Sohn 4 und eine Tochter 9)! Mein Sohn lebt seit meiner Trennung im November 2005 bei meiner Ex-Frau und meine Tochter lebt seit dem bei mir! Wir haben damals eine Vereinbarung aufgesetzt und beide gegen gezeichnet, welche den Umgang exakt definiert! Dies sieht wie folgt aus: Das erste Wochenende mein Sohn bei mir, das zweite Wochenende meine Tochter bei meiner Ex-Frau und das dritte Wochenende jeder für sich, damit die Kids auch mal zur Ruhe kommen. Weiterhin wurde vereinbart, dass das Kind, welches beim anderen Elternteil auf Besuch ist, gebracht und auch wieder abgeholt wird. Zum Bsp.: Ich bringe meine Tochter zu meiner Ex-Frau und hole sie auch wieder ab. Hat auch den Hintergrund, dass ich meinen Sohn (und wenn es nur kurz ist) bei den "Übergaben" sehen und kurz Hallo sagen kann. Nun bin ich aus beruflichen Gründen in diesen Jahr umgezogen so dass eine Strecke (einfach) von ca. 100km dazwischen liegt. Meine Ex schlug vor, aus kostengründen, den Umgang zu lockern. Das ging auch ein paar Monate gut bis vor kurzen die komplette Hartz IV Stütze weg viel, da ihr neuer Macker jetzt mit eingerechnet wird.
Nun erklärt sie mir die Vereinbarung als hinfällig und beruft sich auf "Gesetze"! Im Urteil ist jedoch ein Hinweis auf diese Vereinbarung enthalten. Sie will das ganze jetzt umdrehen und derjenige, welcher sein Kind sehen will, soll es holen und wieder bringen! Ich sehe keinen Vorteil darin! Im Gegenteil, meinen Sohn werde ich dann wohl wirklich nur noch alle 3 Wochen sehen!
Kann mir jemand einen Rat geben?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2007 16:14
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Da ist guter Rat echt schwierig. Einmal fällt mir auf, dass Du von ihrem Macker sprichst, -----> Emotionen haben da echt nix verloren. Zum anderen bist Du weggezogen. Ich nehme mal an, die Vereinbarung bezog sich nicht auf alle möglichen Entfernungen und Situationen - streng genommen fällt eine wichtige Vereinbarungsgrundlage durch Dich weg, da Du weggezogen bist. Kann es sein, dass Deiner Ex schlichtweg das Geld fehlt und Du ihr das indirekt zum Vorwurf machst?
Wichtig wäre, sich wieder an einen Tisch zu setzen und nun nach neuen Regelungen zu ringen, und zwar unter den neuen Voraussetzungen.
Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2007 16:40
(@jemmy)
Registriert

Hallo pf22s !

Wenn du aus beruflichen Gründen umziehen musstest: OK ! Aber es kann ja nicht sein,
dass deine EX dafür die Zeche bazahlt. Die Vereinbarung wurde unter Voraussetzungen
erziehlt, welche du einseitig verändert hast. Selbst wenn du rechtlich auf der sicheren Seite
wärst, moralisch bist du es, meines erachtens, nicht. Wenn ihr das Geld fehlt um diese
zusätzliche Last tragen zu können, dann ist das eben so und egal wie sehr du dich darüber
ärgerst, dadurch hat deine EX auch nicht mehr Geld zur Verfügung. Wenn es am Geld liegt,
hat deine EX doch keine andere Wahl, denn was soll sie denn machen, wenn es ihr einfach
nicht möglich ist, den Krümel zu dir zu bringen.
Setzt euch zusammen und versucht gemeinsam eine Lösung zu finden. Wenn es dir finanziell
möglich ist, dann biete ihr in diese Richtung etwas an.

ps.: Wertungsfreie Übersetzung für Macker=LG ( Lebensgefährte ). Hier im Forum gebräuchliche
       Ausdrucksform !

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2007 17:36
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Wertungsfreie Übersetzung für "Macker" und hier auch gebräuchlich ist "Next"......  😉

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2007 17:48
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Wertungsfreie Übersetzung für "Macker" und hier auch gebräuchlich ist "Next"......  😉

Iss ja schon gut - nur früher ist mir bei "Macker" mal der Gaul durchgegangen .... bei Next habe ich mittlerweile kein Problem mehr ...  :rofl2:

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2007 17:52
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kann dich ja verstehen...... aus dem Blickwinkel des früheren LG meiner jetzigen LGin bin ich ja auch deren neuer "Macker"....und der Begriff stört mich ja auch!  😉

Aber die verwendung hier im geschrieben Wort zeigt schon deutlich, welche Gedankenwelt wohl vorherrschend ist....

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2007 18:13
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallöchen mal wieder nach langer Zeit an alle hier!

Zum Thema hier, also irgendwie verstehe ich das jetzt nicht so ganz. Ihr habt vorher geregelt, das die Kinder jeweils zum Umgangselternteil gebracht werden und jetzt soll es so sein, dass der UET das Kind jeweils selbst holt?
Aber entschuldige bitte, ist das nicht das gleiche?
Deine Ex spart das Spritgeld fürs Bringen des Sohnes, muss aber gleichzeitig die Tochter dann selbst holen, das ist doch gehupft wie gesprungen, oder?

verwirrte Grüße Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2007 20:43
(@pf22s)
Schon was gesagt Registriert

Erst mal Danke für die Meinungen und Tips! Ich werde dazu auch mich äußern! Muß mich erst mal um mein Kind kümmern! Aber Daisy möchte ich ganz schnell antworten!

Daisy
Richtig, der Weg bzw. die Fahrt ist für die Kids das Gleiche, wenn der Alte Turnus bebeihalten wird, was ich auch möchte! Aber! Ich habe die Chance meinen Kleinen zu sehen und mal Hallo zu sagen, wenn ich meine Tochter zu ihr bringe! Du kannst mir nicht erzählen, das das umgekehrt auch so liefe! Das heißt, jedes mal wenn meine Ex unsere Tochter holt, bringt sie meinen Sohn mit! Das ist Nonsens! Sorry!

Ich melde mich später noch mal!
Danke erst mal!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2007 20:56
(@pf22s)
Schon was gesagt Registriert

So, jetzt möchte etwas zu den einzelnen Antworten mal was sagen!

"Nichtaufgeber"
Ich denke mal das Thema "Macker" brauchen wir hier nicht auseinander zu schlachten! Irgend einen Ausdruck für einen ehemaligen besten Freund brauchte ich einfach! Und das "Macker" trifft es eigentlich am ehesten!
Zum anderen muss ich sagen bezog sich unsere Vereinbarung nicht auf räumliche bzw. örtliche Gegebenheiten! Im Vordergrund steht für mich die Pflicht nachwievor Eltern zu sein und für die Kids da zu sein!
Richtig ist, dass meiner Ex schlichtweg die Kohle fehlt, wobei wir hier von ca. 30 bis 40€ monatlich sprechen, wenn wir die Benzinkosten meinen! Diese Probleme hatte sie aber schon immer! Ich habe zwar auch wieder jemanden, mit ihr lebe ich aber noch nicht zusammen! Das bedeutet, auch ich muss und habe diesen Kosten als alleinerziehender Vater eingeplant! Das sind mir meine Kids wert!!! Wenn jedoch die Versandhäuser sich die Türe in die Hand geben und die Holde paar mal wöchentlich mit neuen Klamotten in der Nachbarschaft auffällt, fehlt mir jegliches Verständnis! Sorry! Und deshalb die Bemerkung mit dem "Macker"! Ich gönne ihnen, dass sie zwei Einkommen haben, verstehe aber nicht, wenn sie damit nicht hinkommen und mir an den Karren fahren wollen! Sind nur klare Worte von mir, kein Frust!!!

Und jetzt mal zu Jemmy
Ich mußte schmunzeln, als Du das Thema Moral zur Sprache gebracht! Das ist bei meiner Ex fehl am Platz bzw. ein Fremdwort und mein Leben habe ich ganz schnell nach meiner Trennung im November 2005 geordnet, habe mit meiner Ehe nach drei Monaten bereits abgeschlossen und weiß, wo ich im Leben hin möchte. Gut, nenne es clever, dass meine Ex den bequemeren Weg gewählt! Ob sie damit glücklich ist bezweifel ich, weil die Problem, welche auch mit ein Grund für einen Selbstmordversuch waren, nach wie vor präsent sind! Aber das ist ganz allein ihr Problem, solange mein Sohn nicht darunter leiden muss!
Und die Frage, ob sie eine andere Wahl hat...? Sie ist kein Teenager mehr, sondern eine zweifache Mutter!

Worum es mir hier eigentlich geht ist die Frage, ob ich eine vom Gericht bestätigte Vereinbarung einfach für hinfällig erklären kann? Der einzigste Weg für meine Ex wäre die Klage? Wobei ich Dieser recht entspannt entgegen sehen kann!

Würde mich über noch paar Hinweise freuen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2007 22:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn ich es richtig verstehe, habt ihr beide eine private Vereinbarung getroffen. In irgendeinem Urteil steht dann etwas über diese Vereinbarung. Was ist das für ein Urteil und mit welchen Worten wird es im Urteil erwähnt? Handelt es sich um die gerichtliche Zueigenmachung gem. § 33 FGG?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2007 22:31




(@pf22s)
Schon was gesagt Registriert

Es steht im Urteil:

"Der Umgang des jeweilige Elternteils, der mit dem jeweiligen Kind nicht zusammenlebt, erfolgt nach beiderseitiger schriftlicher Absprache im Regelfall alle drei Wochen!..."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2007 22:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mehr nicht?

Dann ist eure Vereinbarung nix wert und juristisch gilt sie nur als Absichtserklärung. Es gibt durchaus die Ansicht, dass Elternvereinbarungen über gerichtlichen Titeln (Beschluss/Urteil/Vergleich) stehen, jedoch greift dies meiner Meinung nach nicht. Es bedarf zur Schaffung einer verbindlichen Elternvereinbarung der gerichtlichen Bestätigung.

In deinem Fall nimmt das Gericht lediglich Bezug auf die Elternvereinbarung und dies, ohne sich diese Vereinbarung zu Eigen zu machen. Das ist ein Ablauffehler, weswegen einer von euch auf seinen RA sauer sein kann.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2007 22:56
(@jemmy)
Registriert

Hallo pf22s
( Warum sind die Leute eigentlich nicht in der Lage sich einen vernünftigen Nick einfallen zu lassen,....... egal, was soll`s).

Unterstellen wir einfach mal, die Vereinbarung hätte juristische Gültigkeit! JA UND ?.
Was nutzt das, wenn die KM schlicht und ergreifend das Geld nicht hat. Sie würde ein
Ordnungsgeld aufgebrummt bekommen und hätte dadurch NOCH WENIGER zur
Verfügung. Ich kann ja verstehen, dass du deinen Krümel so oft wie möglich sehen möchtest
und das ist auch gut so, hat aber, unter oben erwähntem Gesichtspunkt zur Folge, dass es
DEINE Sache ist dafür zu sorgen, sprich: Es möglich zu machen. Die Gleichung ist absolut
einfach: Man kann nicht ausgeben, was man nicht hat ! Darüber kannst du dich Ärgern,
es bringt dich nicht weiter!

Und jetzt mal Tacheles!= Du redest hier davon, dass du durch die EX deinen Krümel die paar
Minuten bei der Übergabe, jetzt nicht mehr siehst. Erkäre mir doch bitte mal, warum ihr
das " Freie" Wochenende eingebaut habt. Soetwas kann man absprechen, wenn mal ein
Kindergeburtstag bei einem Kumpel des Kindes ( oder etwas anderes besonderes ) ansteht.
Ihr habt eine Regelmäßigkeit daraus gemacht und von Vornherrein dafür gesorgt, dass die
Geschwister sich nicht so häufig sehen, wie es sein sollte, um die Bindung unter den
Geschwistern aufrecht zu erhalten.
An sie habt ihr bei dieser Vereinbarung BEIDE nicht gedacht, also hör auf, mit diesem
( nach MEINER Meinung ), scheinheiligen gerede von wegen: Ach, dann seh ich ihn ja
garnicht in der Zeit der Übergabe! Letzten endes bist du genauso auf deinen Vorteil bedacht,
wie deine EX auch, nur das du, zu allem Überfluss, hier auch noch vage Hinweise gibst um die EX
in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen.
Und eines wollen wir mal nicht vergessen: Aus welchem Grund auch immer: DU bist weiter weg gezogen!

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2007 01:26
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und Morgen!

"Nichtaufgeber"
Ich denke mal das Thema "Macker" brauchen wir hier nicht auseinander zu schlachten! Irgend einen Ausdruck für einen ehemaligen besten Freund brauchte ich einfach! Und das "Macker" trifft es eigentlich am ehesten!
Zum anderen muss ich sagen bezog sich unsere Vereinbarung nicht auf räumliche bzw. örtliche Gegebenheiten!

Na da haben wir ja schon mal was für Deine Aufregung! Verstehe ich absolut. Aber es ist schon dreist von Dir, auf der einen Seite auf Vereinbarungen, die nicht mal das Papier auf dem sie gechrieben sind wert sind, beharrst, auf der anderen Seite bist Du derjenige, der sie als erster gebrochen hat. Und was soll eine Vereinbarung zum Ziel haben, wenn sie auch noch unvollständig ist? Sie bezog sich nicht auf räumliche und örtliche Gegebenheiten, ja auf was denn dann? Und dass Du hier die Gerichtskeule zu schwingen versuchst, macht es nicht sympatischer.
Auch in Deiner Argumentation sehe ich Ungereimtheiten: Es geht nur um 30-40 .- und dieses Problem hatte sie schon immer. Also:
Geht es Dir um Dein Kind, dann sucht vernünftig ohne Emotionen nach einer Lösung! Geht es Dir aber um "Ihr mal so richtig einen vor den Latz knallen und dabei sogar noch den MACKER mittreffen" - Game over!

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2007 09:51
(@bm-rk)
Registriert

Hi!

Was geht denn hier ab...?

Also ich denke rein rechtlich hat Deep ja schon den entscheidenden Tipp gegeben. Mehr ist hierzu auch gar nicht zu sagen.
Außerdem da es ja finanziell das Gleiche bleibt, ist es ja wohl so das nicht der eine mehr leidet wie die andere (rein finanziell gesehen.)
Deswegen verstehe ich nicht, warum sich hier über das Geld aufgeregt wird. pf22s geht es doch darum seinen Sohn öfter zu sehen.

@ pf22s
Sehe es nach dem Motto: Die Kinder sollen möglichst gleich "aufgeteilt" (ich weiß, blöd in diesem Zusammenhang) werden. Das habt ihr doch schon erreicht.
Evtl. wechselt ihr euch ab...REDET doch einfach nochmal miteinander. Und versuche DU die Papamütze aufzusetzen. Das hilft wirklich...es hilft den Macker-Arsch zu vergessen. Ich kann durchaus verstehen was in dir vorgeht, wenn du an diesen Typen denkst. Ich kenne diese Emotionen, wer hier schreibt, dass er das nicht kennt, hat andere Erfahrungen gemacht oder er lügt. ABER (und soweit geben ich hier allen recht) diese Emotionen darfst du nicht gegenüber deiner Ex rauslassen und schon gar nicht (das ist ein absolutes No-GO) gebenüber den Kindern...die dürfen das nicht mitgebekomenn...und die Papamütze hilft eben!!
Riskiere aber nicht eure Regelung, wegen Kleinigkeiten!!

und

Das heißt, jedes mal wenn meine Ex unsere Tochter holt, bringt sie meinen Sohn mit! Das ist Nonsens! Sorry!

Warum denn nicht? Auch darüber könntet ihr doch reden!!

nochmal zum Mitschreiben  😉
Emotion sind da, die kann man auch nur schwer wegkriegen. Aber was geht ist, WO man sie zeigt!!

@ Jemmy
Was hat der Nick mit pf22s Anliegen zu tun? Evtl. ist das für ihn ein vernünftiger, auch wohlüberlegter Nick...und willst du entscheiden was vernünftig ist????

Liebe Grüße BM RK

(der meint, das sein Nick auch vernünftig ist und der auch meint, dass er sich diesen Nick aus einem besonderen Grund ausgesucht hat. Ist das mit deiner Weltanschauung vereinbar???) *kopfschüttel*

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2007 10:43
(@jemmy)
Registriert

OFF TOPIC:

@BM RK

Soso...

@ Jemmy
...und willst du entscheiden was vernünftig ist????

wer hier schreibt, dass er das nicht kennt, hat andere Erfahrungen gemacht oder er lügt.

War nicht richtig, die Sache mit dem Nick zu verallgemeinern, schon klar, aber was Verallgemeinerung
angeht, können wir uns ja wohl die Hand geben. Das ganze auf die Ebene der Weltanschauung zu heben,
dazu fällt mir nur ein:  :rofl2:

LG Jemmy ( Der keinen besonderen Grund für seinen Nick hat )

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2007 10:59
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Deine Umgangsform in allen Ehren - dafür zolle ich Dir meinen vollen Respekt. Aber:
Schon damals (November 2006) hast Du gegen eine Lehrerin massiv gewettert, die lediglich schulische Unterlagen an Deine Ex weitergeleitet hatte. Ihr habt GSR.
Will sagen auch hier gilt: Du bist weggezogen und machst jetzt nen Aufstand.
Macht doch bitte net aus ner Mücke nen Elefanten - diese Dinge kann man weissgott ohne Gerichte regeln.

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2007 12:18
(@pf22s)
Schon was gesagt Registriert

Jep, da bin ich voll Deiner Meinung! Aber weißt Du, ich bin eine Seele von Mensch, bei dem aber auch irgendwann das Maß voll ist! Die Rechnung meiner Ex wollte damals nicht aufgehen und ist es letztendlich auch! Meine Tochter hat sich mit allem gewehrt, was sie hatte (aus eigenen Stücken) und hat wiederum von ihrem Papa erwartet, das er um sie kämpft, damit sie bei ihm bleiben kann! Ich wünsche diese letzten 1 1/2 Jahre Keinen! Und das Thema Lehrerin habe ich damals auch durchgeboxt und am Ende hat die betreffende Person alles zugegeben. Sie in massivster Weise meine Tochter unter Druck gesetzt, nicht mit Papa weg zu ziehen und hier zu bleiben! Damit hat sie ihre Kompetenzen in höchstem Maße überschritten. Und beim Regionalschulamt, erfuhr ich später, war sie auch kein unbeschriebenes Blatt! Ich reagiere überaus empfindlich, wenn man meine beiden Kids deswegen psychisch unter Druck setzt! Lach, da laufe ich zur Hochform auf!
Also, ich habe auch kein Bock auf Gericht und das Thema GSR ist für mich eigentlich Fakt und gegeben. Darüber denke ich auch nicht nach! Und den Aufstand macht eigentlich meine Ex! Sicher, ich äußere mich hier im Forum und die meißten denken, ich habe das Ganze in Rollen gebracht! Ist aber nicht so!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2007 18:20
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Was sollen Aussagen wie - Eure Rechnungen gehen oder gingen nicht auf. Willst Du das ABR für Deinen Sohn, oder ihn zu Dir nehmen, dann mach es nicht an einer nicht funktionierenden Umgangsregelung Eurerseits fest. Nenne die Dinge beim Namen! Wahrscheinlich werden aber die bisher vorgebrachten Argumente Deinerseits dafür vor Gericht nicht ausreichen. Willst Du Deinen Sohn öfter sehen, dann wirst Du ihn öfter holen müssen. Du selbst schreibst doch, dass ihr zusammen Änderungen am Umgang vorgenommen habt und zwar aus Kostengründen. Wenn wie *Deep* Dir schon erklärt hat Dein Papier aus vergangenen Zeiten nix wert ist, was nützt Dir Deine Hochform "im Sinne des Kindes"?
Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2007 18:41
(@pf22s)
Schon was gesagt Registriert

Hm? Irgendwie kommt mir der Eindruck auf, das wir hier an einander vorbei reden? Sagte ich "Eure" oder "Ihre" Rechnung? Rechnung? = Mutter nimmt Kinder und Vater kann zahlen? Das meinte ich mit Rechnung!

Gruß pf22s

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2007 18:52




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