Moin,
ich fang einfach mal mit der Umgangsregelung an, die besagt:
die drei Jungen abwechselnd zu zweit oder allein an jeweils zwei WE´s hintereinander. Das dritte WE ist umgangsfrei. Der Kindesvater bespricht mit den Kindern selbst, in welcher Reihenfolge diese zu ihm kommen. Prinzipiell sind an hohen Feiertagen wie Ostern alle Kinder an einem Tag beim Vater. Ausnahmen sollten möglich sein, wenn die Kinder beispielsweise verreisen oder bei den Großeltern sind.
Nun kam heute morgen ein Brief mit der Post von der Ex. Sie hat die "Besuchs"-Termine bis Ende Juni aufgeschrieben. Damit untergräbt sie schonmal, dass der Angler die Termine mit den Kindern ausmachen soll.
Am kommenden WE ist M dran und da steht nun: M möchte am 20.3. Nachmittags zum Geburtstag bei sein Freund, er ist bei Ihm Eingeladen.
Der Angler ist krankgeworden, der Termin bei SchwieMa ist also gestrichen. Mal sehen, wie wir jetzt reagieren, denn mit der Info können wir nicht viel anfangen.
Für das Oster-WE hat sie D aufgeschrieben und für Ostermontag nur die Jungen. Zusätzlich schreibt sie (wörtlich *fg*): Ist Ostern wollen morgens alle im Tierpark können wir da noch mal drüber Sprechen?
Für uns bedeutet das, dass sie D in den Tierpark mitnehmen will und unser WE dadurch unterbrochen wird und da reagieren wir sehr allergisch drauf...
Und last noch least der letzte Satz: Solltest Du oder das für den Besuchstag vorgesehene Kind den Termin nicht einhalten können, sollte der Besuchstag ersatzlos Entfallen. Sonst gibt es zwischen den Jungs wieder Streitereien.
Der Angler hat im letzten Jahr bei zwei Beratungsstellen den Weg für Familientherapie klar gemacht. Er wäre auch mit den Jungs allein hingegangen, aber das alles wird von der Ex gecancelt. Außerdem haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Ex den Kindern gern Termine bei Freunden und Bekannten am Umgangs-WE aufdrückt.
Nun überlegen wir, wie wir angemessen reagieren können auf diesen Brief.
Punkt 1: Hinweis auf bestehende Umgangsvereinbarung durch das Gericht
Punkt 2: wer hat mal die Paragraphen bzgl. Umgangsförderung durch betreuuenden Elternteil?
Dann bliebe noch was dazu zu sagen, dass sie die Termine machen will, obwohl es die Aufgabe des Anglers ist. Wie reagieren wir auf ihr Oster-Diktat? Und wie auf die Vorschrift, dass nicht eingehaltene Umgangs-WE erstatzlos entfallen?
Ich hol mir mal den Sandsack, vielleicht fällt jemandem hier was dazu ein?
Gruß
eskima
Da klingelt eine Warnung in meinen Ohren,
ausgesprochen von der Leiterin einer
Beratungsstelle....
"IMMER von vornherein feste Termine"
:exclam:
Wie wäre es so:
Hallo Xyz,
deinen in Anlage beigefügten Brief vom xx.xx.xxxx habe ich erhalten
Vielen Dank für deine Vorschläge den Umgang unserer Kinder mit mir betreffend. Ich werde diese, wie im Umgangsurteil durch Herrn Richter Abc bestimmt ist, mit unseren Kindern besprechen und in Kürze telefonisch Kontakt zu ihnen aufnehmen.
Viele Grüße, auch und besonders an unsere Kinder
<unterschrift>
Dann die Kiddies anrufen und mit denen die Termine machen. Lasst euch bloß nicht ihr Vorgehen diktieren. Immer straight sein.
BGB § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern[list=1]
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt,
wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch
Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum
Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen
Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur
ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht
kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein
mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der
Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson
die Aufgabe wahrnimmt.[/list=1]
Zunächst verstößt Ex gegen die Auflagen des Urteils. Prima. Weiterhin ist ableitbar, dass sie gegen § 1684 Abs. 2 angeht. Es wäre vielleicht an der Zeit, eine Umgangspflegschaft durch das für die Kinder zuständige JA einzurichten. Sollen die sich drum kümmern, dass Ex zu Verstand kommt.
DeepThought
P.S.: Gute Besserung für den Angler.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ich würde aus den "Forderungen" Fragen machen und genauso behandeln.
"Vielen Dank für die Anfrage,........". Dann beredet ihr das mit den Jungs, macht einen Plan und daran wird sich entsprechend Vereinbarung gehalten.
Denkt dran, ein gesagtes/geschriebenes Wort ist manchmal nicht das wonach es aus sieht.
Wie wäre es so:
Hallo Xyz,
deinen in Anlage beigefügten Brief vom xx.xx.xxxx habe ich erhalten
Vielen Dank für deine Vorschläge den Umgang unserer Kinder mit mir betreffend. Ich werde diese, wie im Umgangsurteil durch Herrn Richter Abc bestimmt ist, mit unseren Kindern besprechen und in Kürze telefonisch Kontakt zu ihnen aufnehmen.
Viele Grüße, auch und besonders an unsere Kinder
<unterschrift>
Dann die Kiddies anrufen und mit denen die Termine machen. Lasst euch bloß nicht ihr Vorgehen diktieren. Immer straight sein.
BGB § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern[list=1]
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt,
wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch
Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum
Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen
Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur
ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht
kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein
mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der
Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson
die Aufgabe wahrnimmt.[/list=1]Zunächst verstößt Ex gegen die Auflagen des Urteils. Prima. Weiterhin ist ableitbar, dass sie gegen § 1684 Abs. 2 angeht. Es wäre vielleicht an der Zeit, eine Umgangspflegschaft durch das für die Kinder zuständige JA einzurichten. Sollen die sich drum kümmern, dass Ex zu Verstand kommt.
DeepThought
P.S.: Gute Besserung für den Angler.
Hihi, zwei Doofe ein Gedanke. Wer ist der Jüngere? Ich würde dankend den Kuss ablehnen, in beide Richtungen. :redhead:
Hey!
Mal nebebbei noch ne Frage hab..
Also nachdem was die Ex da so schreibt, schon vom Satzbau her..
Erweckt bei mir den Eindruck das sie eher eine, wie man sagt, "einfach gestrickte Person" ist...
.
Jens
was allgemein als Bauernschläue bezeichnet wird.
die Kartoffeln die ich ernte sind ziemlich dünn,
aber was nützt das mir?
Hallo JensB2001,
Ex ist sicher nicht die Hellste, aber sie ist mit allen Wassern gewaschen und mit ihrem Leben permanent unzufrieden. Ich empfinde sie als unberechenbar und lieblos gegenüber den Kindern. Sie ist die wichtigste Person in ihrem Leben und alles hat sich um sie und ihre Bedürfnisse zu drehen.
Sie ist launisch.
Vor zwei Wochen haben wir die Kinder nach dem Umgang ordnungsgemäß nach Hause gebracht. Der Schlüssel steckte von außen an der Tür und M ging hinein und sagte: Mama ist nicht da, du mußt sie wohl anrufen, wenn du noch was von ihr willst.
Dies tat der Angler dann später auch und die KM behauptete steif und fest, dass sie zuhause gewesen sei. Tja, entweder lügt sie oder sie hält die Kinder zum Lügen an...
Ich hör jetzt lieber auf :hallucine:
Gruß
eskima
wer was und wann lässt sich oft nicht nachweisen.
aber wenn die Kiddies Dich mögen, lügen sie nur
aus Not, oder eben nicht.....
Hallo Deep Thought,
Hallo Xyz,
deinen in Anlage beigefügten Brief vom xx.xx.xxxx habe ich erhalten
Vielen Dank für deine Vorschläge den Umgang unserer Kinder mit mir betreffend. Ich werde diese, wie im Umgangsurteil durch Herrn Richter Abc bestimmt ist, mit unseren Kindern besprechen und in Kürze telefonisch Kontakt zu ihnen aufnehmen.
Viele Grüße, auch und besonders an unsere Kinder
<unterschrift>
G-nial, einfach nur gut :)
Wie kriegen wir da noch mit rein, dass die Umgangsvereinbarung auch einen Umgang mit den Töchtern am Ostermontag vorsieht? Erfahrungsgemäß werden sie eh nicht kommen, aber der Angler läßt sich nur sehr ungern nachsagen, dass er sich für seine Kinder nicht interessiert.
Danke und Gruß
eskima
Hallo Eskima,
das Telefonat mit den Kiddies sollte 2 - 3 Tage nach Erhalt des Briefes stattfinden. Er muss ihnen den Umgang schmackhaft machen. Erzwingen kann er gar nix, aber das wisst ihr ja.
Zum Abschluss des Telefonates sollte der Angler der Ex das Ergebnis verkünden. Ist es nicht möglich den Umgangsbeschluss durchzusetzen, würde ich den Richter anrufen und ihn fragen, wie sich jetzt zu verhalten ist. Das bewirkt manchmal Wunder.
Klar, das Ergebnis kann ja auch noch schriftlich nachgereicht werden, Original an Ex, Kopie an JA der Kinder und das des Anglers. Aber darn müssen wir dann noch ein wenig "feilen".
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep Thought,
es liegt dem Angler aber daran, schriftlich aufzuzeigen, dass nicht er die Mädchen vergißt, sondern die KM die Mädchen bewußt nicht nennt. In jedem Brief von der Exen-RA wird ihm vorgeworfen, dass er sich nicht um die Mädchen kümmern würde und der Brief der Ex zeigt endlich mal an, dass sie keine Anstaltungen macht, da auch nur im Kleinsten den Umgang mit den Mädchen zu fördern, sie hätte ja als Minimum reinschreiben können, dass die Mädchen nicht kommen wollen oder dass er die Mädchen selbst fragen soll, oder oder oder.
Sie ist "versteckt" die Mädchen und behauptet, er würde sich nicht kümmern, verstehst? Das Zeugnis von den Töchtern hat er auch nicht bekommen, weil die Mädchen es nicht wollen (Aussage der KM). Der Angler hat keine Chance, mit den Mädchen selber zu sprechen.
Das ist schlimm und er will die Mädchen auch nicht zu einem Kontakt zwingen, aber er will, dass endlich mal jemand merkt, dass es nicht an ihm liegt :mad2:
Gruß
eskima

