Hallo Liebe Community,
bin gerade etwas arg aufgelöst und habe nicht die Ruhe mir schon gepostetes durchzulesen....
Kurz zu meiner Sache....
Ich habe mit meiner Ex-Freundin einen gemeinsamen Sohn, er wird nächsten Monat 4 Jahre alt. Das Sorgerecht für den Krümel haben wir beide.
Wir sind seit 8 Monaten getrennt und bisher hat alles gut funktioniert, konnte ihn regelmäßig sehen usw.
Da es zwischen der Mutter und mir aber im Moment ein wenig am eskalieren ist, und wie sollte es auch anders sein, sie langsam anfängt mir zu drohen das sie es auch ganz anders machen könnte mit Besuchsrecht und som Kram.....
Nun meine Frage... kann sie, obwohl wir gemeinsames Sorgerecht haben ( wir sind nicht verheiratet gewesen), mir vorschreiben lassen wann ich mein Kind sehen darf? Sitzt sie wirklich am längeren Hebel? Muß ich mir das echt bieten lassen bzw. muß ich so nach ihrer Pfeife tanzen nur damit ich mein Kind mehr als 3 Stunden sehen kann?
Sagt mir bitte das es nicht so ist!
Gruß
Moin,
es ist nicht so.
Ein Kind dieses Alters geht sehr wohl schon über das WE zu dir. Las ich nicht kirre machen.
Standardprozedere ist: Vermittlungsgespräch beim JA. Kommt da nix bei rum oder Ex hält sich nicht dran, Klage einreichen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
So jetzt hab ich mal ein paar Threads gelesen ... Dort ist oft die Rede von 14 tägigem Besuchsrecht, das ist ein Scherz oder?
Kann ich also auch in die Situation kommen wenn Madame meint sie müsste mir jetzt mal zeigen was sie alles für Rechte hat?
Dort ist oft die Rede von 14 tägigem Besuchsrecht, das ist ein Scherz oder?
Leider n ein; das ist Rechtsrealittät in Deutschland.
Kann ich also auch in die Situation kommen wenn Madame meint sie müsste mir jetzt mal zeigen was sie alles für Rechte hat?
Das kommt drauf an, wie ihr euch einigen könnt. Es hilft nur eines: Reden, reden, reden. Gerichtlich wirst du den Standard bekommen, so du nicht tragfähige Argumente für eine andere Regelung hast.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ok, damit wäre eigentlich alles beantwortet für mich.
Nach Möglichkeit viel kuschen und der edlen Dame alles Recht machen damit sie mir nicht den Hahn abdreht was den Sohnemann angeht.
Armes Deutschland!
Klasse Seite hier übrigens, super das es sowas gibt!
Vielen Dank Deep
Auf bald
Moin Gommi!
Nach Möglichkeit viel kuschen und der edlen Dame alles Recht machen damit sie mir nicht den Hahn abdreht was den Sohnemann angeht.
Nein! Nach Möglichkeit fair, überlegt und korrekt sein und versuchen eine gute Elternebene zu halten.
Aber Du solltest vielleicht mal gegenrechen, bei welchem Modell Du auf die höchste Stundenzahl kommst. So, wie ihr es jetzt handhabt oder dann, wenn Du eine gerichtliche Mindestregelung hast. Minimum wäre dann z.B. Samstag 10:00Uhr-Sonntag 18:00 alle 14 Tage. Mehr geht immer, aber weniger als das wirst Du nicht bekommen.
Greetz,
Milan