Bin verzweifelt, wi...
 
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Bin verzweifelt, wir reagiere ich richtig?

 
(@luna222)
Schon was gesagt Registriert

Liebes Forum, ich brauche eure Ideen.

Kurzum, es gibt nix was ich mehr wünsche als ein Vater für mein Kind. Logisch.

Leider sind Dinge vorgefallen. 

Größeres Kind aus erster Beziehung, welches vom Kindsvater 2 (um dieses Kind geht es) kindswohlgefährdend geschädigt wurde. Nicht körperlich, aber verbal und durch Taten. 

Gemeinsames Kind kein Interesse, Vaterschaft nicht anerkannt, nie zusammen gewohnt, ergo kein Alltag, kennt ihre haarfarbe nicht, ...aber gut gezahlt. ("Lieber Geld und dann hab ich damit nix zu tun")

Jetzt nach dem er verstanden hat, dass ich ihn nicht für beziehung nehme  beißt er sich am Kind fest, lügt, stellt sich im guten Licht da und macht mich dafür verantwortlich dass er keinen Umgang wahrgenommen hat (unglaublich frech) 

Um mich geht's nicht. Mir geht's nur um kind und hier liegt mein Problem. Er taucht aus Versenkung auf, fordert massive Umgang, will Zeitplan, will dass ich nach seiner pfeife tanze und droht mir jetzt mit Gericht.

Meine größte Sorge ist, dass Kind was passiert wenn er es alleine hat, wie es auch beim Geschwisterchen passiert ist (und ich dazwischen gegangen bin)

Natürlich hat das Kind ein Recht auf Umgang aber was kann ich denn jetzt tun, damit dem Kind nichts zusteht? Begleitete Umgänge sind ja auch kaum welche (so hörte ich) und er stellt such gern im guten Licht da...

Von der Frauenberatungsstelle, die das auch als Gewalt gegenüber mir eingeschätzt haben, wenn es auch nicht um mich geht, wurde mir geraten, gar nicht zu antworten. Nummer löschen...hab ich natürlich nicht gemacht.

Jetzt hab ich hier die Nachricht von ihm und er droht.

Wie gehe ich damit um? Was kann ich tun damit Mini nix passiert? Wie kann ich eine Vaterschaftsanerkennung verhindern oder rauszögern und wie kann man möglichst lange begleit3te umgänge kriegen?

Meine Frage ist, ist es schlau die Begleitung umgänge öffentlich zu machen, die dann ggf schnell enden und er darf dann das Kind mitnehmen oder ist es schlauer die im privaten zu organisieren und eben dann seinem Wunsch und Recht nach treffen nachzukommen, aber so länger begleitete umgänge zu machen? Kann mir eins oder das andere auf die Füße fallen?

Ich hoffe mein Anliegen wurde deutlich und danke für euren Rat 

edit: Leerzeilen gelöscht 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2023 21:56
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, hat er sozusagen freiwillig ohne eine bestimmte Pflicht gezahlt.

für den Umgang muss er als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen sein oder die Vaterschaft beim Jugendamt anerkannt haben.

 

hast du damals seine Taten zur Anzeige gebracht?
die von ihm behaupteten Umgänge muss er ja irgendwie belegen, durch Absprachen, WhatsApp mit dir.

wie alt ist das gemeinsame Kind?|

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2023 22:14
(@braucherat)
Schon was gesagt Registriert

 

@ luna 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von BraucheRat
AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2023 22:20
(@luna222)
Schon was gesagt Registriert

@annasophie @annasophie beides wollte er nicht. Nein es gab keine umgänge, ich bat ihn Mini mal besuchen zu kommen. Er sah ihn ein paar Mal nur schlafend und während ich Mini wickeln oder füttern musste, nutze er meine kurze Abwesenheit um das Große fertig zu machen. Anzeige gab es nicht, ich mache mir solche Vorwürfe. Habe es aber beim ja vorgetragen. Aber hilft ja nicht 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2023 22:26
(@luna222)
Schon was gesagt Registriert

@annasophie achso, er sagt er habe nur mir zu liebe  auf umgönge verzichtet. Was für ein schmarrn 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2023 22:27
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

dann kannst du einfach nur abwarten, ob er zum Jugendamt geht und die Vaterschaft anerkennt.

oder, wenn das zu aufwühlend ist, dann suchst du das gespräch mit Ihm oder schreibst ihm, dass er bislang nicht als vater eingetragen ist. Dies möge er bitte nachholen.

und dann schreibst du ihm, dass er das gemeinsame Kind nur x-mal kurz gesehen hat. Und das letzte mal schon x Woche /Monate her ist. Und du deshalb zu Beginn einen begleitenden Umgang fordern wirst, da das Kind keine Bindung zu ihm hat. Und dieser Umgang wird nicht bei dir stattfinden.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2023 23:07