Bin sehr unzufriede...
 
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Bin sehr unzufrieden mit der Umgangspflegschaft

 
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

meine Exe zählt zu den absoluten totalverweigern. Damit überhaupt ein Umgang stattfindet wurde nach 2-jährigem Theater mit Kindergutachten, Jugendamt, Kinderschutzbund nun eine Umgangspflegschaft vom Gericht bestimmt.

Die Umgangspflegschaft geht schon ein halbes Jahr und ist vorerst befristet auf 12 Monate. Das bisher verlaufene halbe jahr war eine Katastrohe. Ausgemacht war 14-tägig jeweils ca 1,5 h  mit Steigerung in Dauer und Frequenz. Die Jungs freuen immer wenn sie mich sehen und es wird nach mehr und besonderen Unternehmungen von den Jungs gefragt. Zwischen den Umgängen, so scheint es, kommt die Gehirnwäsche der Mutter.

Nun ist es leider so, das weder eine Steigerung des Umgangs noch eine Kontinuität festzustellen ist. Es konzequent auf die Launen der Mutter Rücksicht genommen. Mal ist sie nicht in Stimmung für Umgang, dann sind angeblich die Jungs krank, dann wird es an Bedingungen wie z. möchte die Exe die Adresse meiner Lebensgefährtin bei der ich mich zu 99% aufhalte usw. Das ganze unter Duldung der Umgangstante ohne Konzequenzen für die Exe. Die steht unter Naturschutz mit dem Argument: "Wenn man sie jetzt angreift (die exe) macht sie ganz zu ..."

Erschwerend kommt dazu, daß die Umgangstante gar keine Zeit hat den Umgang auszuweiten. Das gibt sie sogar offen zu. So werden auch ständig Termine abgesagt und kurzfristig verschoben. Das heißt ich muß mich auch ganz schön verbiegen damit ich meine Jungs und die mich sehen können.

Bei der letzten Absage per Mail habe ich der Umgangstante folgende Mail zurück geschrieben:

Guten Tag Frau Umgangstante,

über Ihre Mail bin ich einigermaßen enttäuscht. Zum einen vermisse ich die Konstanz beim Umgang, zum anderen treten wir seit einem halben Jahr auf der Stelle. Eine Steigerung der Umgangsdauer und Frequenz ist nicht auszumachen. Im Gegenteil, zwischen den Umgängen haben wir in der Regel 3-4 Wochen Pause. Für Ihre Strategie, die Kindsmutter mit Samthandschuhen anzufassen und auf jede Laune einzugehen, fehlt mir jegliches Verständnis. Sie ist diejenige, die die aktuelle Situation zu verantworten hat. Sämtliches Fehlverhalten wird toleriert. Die Mutter steht unter Naturschutz?!

In allem Respekt für Ihre Arbeit, aber so kann es nicht weitergehen. Wenn es Ihnen aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, sich entsprechend um den Vorgang zu kümmern geben sie die Pflegschaft zurück. Sollten Sie sich nicht gegen das destruktive Verhalten der Mutter durchsetzten können, wird es höchste Zeit, sich an das Gericht zu wenden.

Im Interesse der Kinder sollte in den nächsten Tagen eine tragfähige Lösung gefunden werden. So wie es bis jetzt gelaufen ist, kann und wird es nicht weiter akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen
LD

und hab dann folgendes zurück bekommen:

Sehr geehrter LD,

es tut mir wirklich sehr leid, dass es zu einer Verschiebung von meiner Seite kommen mußte. Das ist tatsächlich sehr ungünstig im momentanen Verlauf. Ich habe jedoch schon im Gerichtstermin vor Übernahme der Pflegschaft darauf hingewiesen, dass es möglicherweise zu Terminverschiebungen kommen kann, da ich als Verfahrensbeistand Gerichtstermine vorrangig wahrzunehmen habe. Einen verbindlicheren Plan zur Steigerung der Termine kann ich von meiner Seite leider nicht vorlegen. Zu den Gründen  verwiese auf meine früheren Schreiben. Ich sehe von meiner Seite keine Veranlassung die Pflegschaft zurückzugeben. Wenn Sie die Notwendigeit sehen das Gericht anzurufen oder die Pflegschaft zu beenden, müßten Sie über Ihre Anwältin tätig werden.

mit freundlichen Grüßen
Umgangstante

Was ist davon zu halten? Zähne zusammen beißen oder sich langsam wehren. Hinzukommt daß ich von der Umgangstante einen Anschiß bekommen habe, weil ich mich in der Schule über meinen Großen erkundigt habe. Sie meint das soll alles über Sie gehen.

Gruß
LD

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2011 10:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zähne zusammen beißen oder sich langsam wehren.

Zähne auseinander und schnell wehren.

Sofort Beschwerde ans Gericht und Antrag auf Absetzung der Umgangstante wegen Unfähigkeit und Einleitung wirksamer Maßnahmen. (Ordnungsgeld)

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2011 12:26
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

Ausgemacht war 14-tägig jeweils ca 1,5 h  mit Steigerung in Dauer und Frequenz.

Abgesehen von dieser extrem minimalistischen Basis gibt es für die Steigerung einen konkreten Plan ?

Einen verbindlicheren Plan zur Steigerung der Termine kann ich von meiner Seite leider nicht vorlegen. Zu den Gründen  verwiese auf meine früheren Schreiben.

Welche Gründe gab sie denn in früheren Schreiben dazu an?

zwischen den Umgängen haben wir in der Regel 3-4 Wochen Pause.

Das entspricht ja fast einer Reduzierung um 50% !

Wie Beppo schon sagte: sofortige Beschwerde über deinen Anwalt an das Gericht !
Am besten mit einer kalendarischen Übersicht der bisherigen Umgänge zur Darstellung der extremen Abweichung der richterlichen Anordnung.
Die Antwort der Tante ist wirklich unverschämt.
Darüber hinaus:
Wie sollst Du denn Auskunft von ihr über die Schule erhalten, wenn sie noch nicht einmal in der Lage ist, die verfügten wenigen Stunden Umgang zu gewährleisten ?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2011 16:57
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Abgesehen von dieser extrem minimalistischen Basis gibt es für die Steigerung einen konkreten Plan ?
Welche Gründe gab sie denn in früheren Schreiben dazu an?

Das ist ja gerade das rumgeaale. Angeblich sind die Kinder noch nicht weit genug, dann hat sie offen zugegeben das es für sie zeitlich unmöglich ist, den Umgang auszuweiten.
Lassen wir das mal so ohne bewertung stehen: Wie sollen wir denn so überhaupt weiterkommen? Gar nicht!!!

Gruß
LD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2011 17:21
(@diskurso)
Registriert

Angeblich sind die Kinder noch nicht weit genug, dann hat sie offen zugegeben das es für sie zeitlich unmöglich ist, den Umgang auszuweiten.

"Nicht weit genug" nach welchen Kriterien denn ? Unverschämt.
Falls Du das schriftlich hast, dass sie schon allein aus Zeitgründen die richterliche Verfügung nicht einhalten kann, wäre das eine gute Grundlage zur Beschwerde bzw. EIL-Antrag auf personellen Wechsel.
Wegen vorgeschobener "Krankheit" solltest Du zusätzlich beantragen, dass die KM bei Krankheit ein ärztliches Attest vorzuweisen hat, Husten und Schnupfen sind kein Hinderungsgrund.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2011 18:09
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

"Nicht weit genug" nach welchen Kriterien denn ? Unverschämt.

Kinder sind mit dem Tag ihrer Geburt "weit genug" einen regen Kontakt zu beiden Elternteilen zu pflegen!

Eigentlich müsste eine sofortige Beschwerde ans Gericht. Aber ich fürchte, dass die fruchtlos bleiben wird. Mir hat mal ein Schwarzkittel unter dem Mantel der Verschwiegenheit (hüstel) gesteckt, dass das Gericht einen Umgangspfleger i.d.R. nicht austauscht.

Die Begründung war klasse: Weil die eigentlich alle sehr schlecht sind. Und eine neue könnte noch schlechter sein als die derzeit zuständige. Man lässt ein Übel bestehen, weil u.U. ein noch grösseres Übel folgen könnte.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2011 22:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Deswegen würde ich auch keine neue beantragen, sondern "wirksame Maßnahmen" z.B. ein Ordnungsgeld.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2011 22:50
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Hallo gegen wen?

Gegen die Mutter oder Umgangstante? Die stehen doch beide unter Naturschutz. Was glaubt Ihr wie oft ich schon gehört habe: ... das ist sehr Schade...oder: da muß man ganz langsam rangehen..., bei Ihnen haben wir eine sehr schwierige Situation usw

Das ist alles so schwammig, da kannst weder der Mutter noch der Umgangstante an den Karren fahren. (befürchte ich)

Seit Oktober 2010 bis heute gabs 8x Umgang, in Summe nicht ganz 10h

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2011 09:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Umso wichtiger, da jetzt mal etwas fester aufzutreten.

Gegen die Mutter.

Die Umgangstante von ihren Aufgaben wegen erwiesener Unfähigkeit entbinden lassen und gegen die Mutter  wirksame Maßnahmen wie Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft beantragen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 10:01
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Gegen die Mutter.

Sind im Beschluss etwaige Zwangsmassnahmen gegen die Mutter angekündigt, sofern sie die UR torpedieren würde? Wenn nicht, dann kannst Du die Verhängung jetzt auch nicht so beantragen. Aber Du kannst beantragen, dass sie bei zukünftigen Zuwiderhandlungen Ordnungsgelder berappen muss.

Gegen die Umgangspflegerein wirst Du wohl nur schwer etwas machen können. Es würde aber ein Zeichen setzen, wenn Du ihren Austausch beantragst. Ob das dann irgendwas ändern würde, steht allerdings in den Sternen.

Ich würde zwar auch zu den Schritten raten, die Beppo vorschlägt. Allerdings würde ich nicht davon ausgehen, dass das fruchten würde. Ausser eben, dass es ein zeichen setzen würde.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 12:18




(@diskurso)
Registriert

Ich würde zwar auch zu den Schritten raten, die Beppo vorschlägt. Allerdings würde ich nicht davon ausgehen, dass das fruchten würde. Ausser eben, dass es ein zeichen setzen würde.

Natürlich kann man nicht davon ausgehen, dass die Beschwerde erfolgreich ist. Man kann beim deutschen Familiengericht nie davon ausgehen, dass seine Anträge direkt erfolgreich sind.
Aber dennoch muss man sich doch unbedingt wehren! Deshalb sind wir doch alle hier.
Es ist doch eindeutig belegbar: der Vb hat überhaupt gar keine Zeit, um den richterlichen Beschluss umzusetzen!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 12:40
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Diskurso:

Man kann beim deutschen Familiengericht nie davon ausgehen, dass seine Anträge direkt erfolgreich sind.

Man kann (fast) immer davon ausgehen, dass Anträge, die die Absetzung einer zuvor durch das Gericht eingesetzten Person (VA, VP) oder Institution (JA) beinhalten, i.d.R. abgewiesen oder ignoriert werden.

Aber dennoch muss man sich doch unbedingt wehren! Deshalb sind wir doch alle hier.

Man muss sich natürlich wehren. Aber nicht unbedingt. Wie Don Quichotte gegen Windmühlen anzurennen bringt auch nix. Wir sind alle hier um das bestmögliche für unsere Kids heraus zu holen. Dafür muss man sich manchmal dem System unterwerfen und manchmal muss man versuchen es für sich zu nutzen. Und manchmal muss man sich auch einfach auf die Lippen beissen und den Mund halten.

Dennoch würd ich hier eine Mitteilung ans Gericht machen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 13:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deswegen würde ich auch gar nicht so konkret etwas bestimmtes fordern, sondern eben "wirksame Maßnahmen" und dann nur Beispiele geben (Ordnungsmittel, SR-Entzug, etc.)

Ergebnisse verlangen.
Nicht Maßnahmen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 13:09
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

um die offene Frage zu beantworten: Nein, es wurde keinen Zwangsmaßnahmen im Beschluß eingebunden. Sie ist ja auch auf dem Papier kooperativ.

Meine Anwältin hat eben ein Schreiben ans Gericht rausgelassen, wo versucht werden soll, den Betreuten Umgang in einen "Normalen" Umgang zu ändern. Hilfsweiße eine Umgangspflegschaft, die auch entsprechend Kapazität hat einzusetzen.

Gruß
LD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2011 13:38