Bin ich zum hälftig...
 
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Bin ich zum hälftigen Schulferien-Umgang verpflichtet?

 
(@gernepapa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin Vater eines nichtehelichen Kindes, von knapp 9 Jahren und freiberuflich/selbständig tätig. Wir sind seit 2005 auf Wunsch der Mutter getrennt und hatten schon immer gemeinsames Sorgerecht. Der Sohn geht in die 3 Grundschulklasse. Ich habe ihn jedes 2. WE von Freitags (Abholen von der Schule) bis Montags früh (hinbringen zur Schule).
Die Mutter des Kindes ist im Öffentlichen Dienst und verbringt bisher die Löwenanteile der Schulferien mit dem Kind. Ich habe ihn bisher fest je 1 Woche der Sommerferein und 1 Woche über Weihnachten o.ä.
Urlaubszeiten wie im öffentlichen Dienst kann ich arbeitsmäßig nicht leisten (mir geben), dann wäre ich schnell ein Fall für Hartz IV.
Die Mutter drängt darauf, dass ich sie ferienmäßig künftig eher hälftig entlaste.
Kann sie mich dazu verpflichten lassen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2010 14:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Nein. In der Praxis bist du nur verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen.
Viel mehr Rechte hast du allerdings auch nicht.

Du scheinst aber im Großen und Ganzen ein relativ gutes Verhältnis zur Mutter zu haben.

Da kannst und solltest du schon versuchen, ihr so weit du kannst, entgegen zu kommen.
Z.B. in dem du ihr mal von dir aus anbietest, dein Kind zu nehmen, wenn es gerade mal passt, oder ihr anzubieten, sie möge dich doch auch gerne als "Babysitter" einspannen, wenn sie mal außer der Reihe was vor hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 14:36
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Gernepapa!
Fakt ist, dass Du nach §1684 BGB verpflichtet bist, Umgang zu fördern und zu ermöglichen.
Die Umgangszeiten per se sind nicht gesetzlich festgelegt, aber der gerichtliche "Standardumgang" ist meist alle zwei Wochen ein WE und hälftige Ferien. KM kann Dich zunächst mal nicht verpflichten...

In Deinem Fall müsstest Du halt schauen, inwieweit Du Arbeit und Ferienzeit kombiniern kannst, z.B. mit Hilfe Deiner Verwandten/Freunde, Ferienprogarmme Deiner Gemeinde, evtl. Home-Office...

In diesem Faden wird eine ähnliche Situation ebenfalls diskutiert. Lies Dich hier mal rein...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 14:41
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Gernepapa,

und herzlich willkommen bei Vatersein!

Die Mutter drängt darauf, dass ich sie ferienmäßig künftig eher hälftig entlaste.
Kann sie mich dazu verpflichten lassen?

Eine "umgangsvereinbarung" könnt ihr erstmal untereinander klären.
Ich hab die Kinder auch nicht die hälftigen Ferien , dafür aber fast jedes WE. Das in den Ferien klappt ihrerseits aber auch nur, weil sie zu Hause (bei ihren eltern) arbeitet und irgendwie immer einer da ist. Ich komm meiner EX immer dahingehend entgegen, wenn sie die Kinder nicht "betreuen" kann am WE 🙂
Daher habe ich auch "Luxusumgang".

Arbeitest Du von zu Hause? Kannst du eurer Kind in den Ferien zu Dir nehmen und trotzdem arbeiten?
Wie weit wohnt ihr voneinander entfernt?
Kannst Du eine eventuell nötige Betreuung tagsüber organisieren?

Ich käme sicherlich auch erstmal ins grübeln, wenn mir "noch" mehr umgang angeboten würde, als ich berufsmäßig abzwacken kann.
Aber, wie sagte meine Ex-LG immer so treffend: "geht nicht, gibt's nicht" 😉

Liebe grüße
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 14:42
(@gernepapa)
Schon was gesagt Registriert

Erst einmal Danke! für die fixen Antworten!
Ganz schlüssig (ob ich nun hälftig übernehmen MUSS oder nicht) sind sie für mich noch nicht!

Ich habe ein - je nach den Anforderungen, die an mich gestellt werden (ich "kann mir ja die Zeit einteilen", deshalb muss ich immer die Arbeit Arbeit sein lassen, wenn der Dienstplan im Krankenhaus seitens der Mutter es so vorsieht) - manchmal ambivalentes Verhältnis zur Mutter, aber ein gutes Verhältnis zu meinem Sohn.
Das Homeoffice ist bereits tägliche Realität, aber kreativ mit freiem Kopf arbeiten geht eben nicht, wenn ich gleichzeitig das Essen machen und mich ums Kind kümmern muss (was ich wie gesagt an sich gerne tue).
Alte Freunde und die Verwandten sind nicht in Berlin, sondern 680 km entfernt.
Wenn ich morgens früh um 6 geweckt werde und dann abends um 9 den Kleinen im Bett habe, ist die Arbeitsfähigkeit auch nicht mehr wirklich gegeben. Und "bezahlten Urlaub" etc. gibt es bei One-man-Selbständigen nicht wirklich.
Ich habe mir die Situation nicht so ausgesucht, das war der Wunsch der Mutter (wie sicher bei vielen hier). Sie will jetzt anwaltlich/gerichtlich überprüfen lassen, zu wie viel Schulferienzeit sie mich verpflichten lassen kann, damit sie ihre Freiräume bekommt.

Das ist die Situation und daher die Themen-Frage.
Wie ist denn normalerweise in einem solchen Fall die Einstellung der Gerichte/Richter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2010 14:56
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Gernepapa!
Aus perönlicher Erfahrung kann ich Dir sagen, dass alles eine Fage der Organisation und der Phantasie ist.
Dein Sohn ist mit 9 Jahren auch alt genug, dass er sich hier und da auch alleine beschäftigen kann, eine Rund um die Uhr Betreuung Deinerseits auch nicht zwingend nötig...

Marco,
ebenfalls One-man-Selbstständig, nimmt in den Ferien die Kids mit auf Baustellentermine, wenns nicht anders geht...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 15:04
 elwu
(@elwu)

Ganz schlüssig (ob ich nun hälftig übernehmen MUSS oder nicht) sind sie für mich noch nicht!

Hallo,

nein, eine einklagbare Verpflichtung dazu besteht nicht. Allerdings ist es unabhängig von rechtlich/juristischen Erwägungen für dich und dein Kind zweifelsfrei besser, in den Ferien möglichst mehr Zeit miteinander zu verbringen. Deshalb klagen viele Väter auf diese hälftige Teilhabe, die dir sogar nachgetragen wird.

Wie die praktische Handhabung aussehen kann, hängt natürlich von deinen Umständen und Prioritäten ab. Es gibt jedenfalls Väter, die das mit den Wochenenden im Wechsel plus die hälftigen Ferien über etliche Jahre zuverlässig durchziehen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 15:06
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin GP,

Ganz schlüssig (ob ich nun hälftig übernehmen MUSS oder nicht) sind sie für mich noch nicht!

Du MUSST nicht! "abschließ".

Ich habe mir die Situation nicht so ausgesucht, das war der Wunsch der Mutter

mmh... gehört hier auch nicht so richtig hin, klingt irgendwie immer noch nach Schuldzuweisung??

Wie ist denn normalerweise in einem solchen Fall die Einstellung der Gerichte/Richter?

Wahrscheinlich wirst Du wegen diesem Fall nicht vor Gericht landen.

Und wenn alle stricke reißen, gibts auch noch Jugendfreizeiten und allerlei tralala und bestimmt in Berlin, falls so etwas kostenmäßig nicht Deinen Rahmen sprengt.

Denke mal mehr darüber nach, wie Du das hinbekommst statt darüber nachzudenken, wie Du das abwiegeln kannst!

Gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 15:07
(@gernepapa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,

bei DIE Kids hast du ja bereits eine Lösung, die können sich miteinander beschäftigen.
Kinder im spielfähigen Alter in meiner Nachbarschaft sind rar und wenn DOCH vorhanden, ist gerade da der Papa-WE-Rhytmus anders herum getaktet oder es gibt bereits andereweitige Verabredungen.
Und in den Ferien sind sie bei den Großeltern o. ä.

Meine Eltern leben leider nicht mehr, und die Großeltern mütterlicherseits sind bereits von der Mutter geblockt (logischerweise).

Ich arbeite in Sachen Werbung, Schwerpunkt Konzept und Text, da brauche ich etwas Ruhe und Zeit zum Ausdenken.

Aber vielleicht kann ich mich mal über Freizeit-Optionen der Gemeinde oder Kirche informieren, das ist eine Idee.
Wäre alles viel leichter und man(n) hätte auch mehr Lust dazu, wenn es nicht immer heißen würde: "du MUSST ...!", statt einer freundlichen Bitte seitens der Ex.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2010 15:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Gerichte entscheiden üblicherweise so, dass einer sich alleine um das Kind kümmert (zu 90% die Mutter) und der andere alles zu bezahlen hat.
Dem anderen wird dann ein Umgangsrecht eingeräumt und theoretisch auch die Pflicht dazu.
Der BGH hat jedoch entschieden, dass ein Umgang gegen den Willen des Umgangselternteiles nicht durchgesetzt werden kann.
Von der Pflicht zur Betreuung durch den Unterhaltszahler ist nirgendwo die Rede.
Das ergibt sich auch schon daraus, dass der Unterhalt grundsätzlich vom Umgangselternteil allein und für 365 Tage im Jahr zu erbringen ist.

Etwas anderes als diese starre 100% Lösung ist juristisch nicht vorgesehen und lässt sich nur einvernehmlich regeln.

Das gehört aus meiner Sicht zu den schlimmsten Fehlern dieses, nur an eigenen Interessen orientierten  Rechtssystems, kommt dir aber jetzt zugute.

Du kannst deine Ex auf dieses Faktum sicherlich hinweisen, solltest aber dann nicht auf dieser schlechten Lösung bestehen, sondern auf eine möglichst gleichmäßige Betreuung durch sie und dich hinarbeiten, zumal euer Kind langsam in ein Alter kommt, in dem es nicht minütlich überwacht werden muss.
Und wenn ihr beide Vollzeit arbeitet, könnt ihr euch ja auch beide kümmern.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 15:18




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Noch als Ergänzung zu den Vorrednern. U.U. könnte die KM dich, da sie arbeitet, dazu verpflichten lassen, einen Teil von anfallenden Betreuungskosten zu übernehmen, wenn sie die nicht von ihr abdeckbaren Ferienwochen kostenpflichtig auffangen muß.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 15:20
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moinsen,

@gernepapa:

Wäre alles viel leichter und man(n) hätte auch mehr Lust dazu, wenn es nicht immer heißen würde: "du MUSST ...!", statt einer freundlichen Bitte seitens der Ex.

wie heisst noch mal dieses tolle Buch, was noch geschrieben werden muss?

"was heisst was und wie ist es gemeint?" oder die im Trennungskrieg verwendete Vokabularmunition!

Also, bei EXen heisst:
DU MUSST UND WENN DU NICHT SO WIE ICH WILL, DANN ZIEHE ICH DIR DIE HAUT AB!

Übersetzung:
liebes Exschnuckelgöttergemahl, würdest Du die Liebenswürdihgkeit besitzen, unserem Kind einen klitzekleinen Gefallen zu tun und eventuell so lieb sein und dies und das tun? Du würdest auch mir gaaaaaannnnzz doll helfen -augenauf- und zuschlag-.

Sieh das "MUSS" als "bitte" an.
Und ja, man(n) kann seine Exen auch ruhig mal einen Gefallen tun, denn meistens kommt es den Kindern zu gute!

grüßles
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 15:27
(@gernepapa)
Schon was gesagt Registriert

Nochmal Danke zusammen!

Ich denke, wir können das Thema hier abschließen.

Auf ein Neues (demnächst mal)!

Wünsch euch einen schönen Rest vom Tag!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2010 15:51