Hallo Furbie,
ich würde so handeln:
- Gespräch beim JA, um überhaupt detaillierte Kenntnis der Vorwürfe zu erhalten und überprüfen zu können, ob es dort wirklich Aussagen Deiner Tochter zu Gewaltausübung gibt (oder es nur Aussagen der Mutter gibt). Bitte das JA auch um ein gemeinsames Elterngespräch und um Vermittlung.
- Nach dem JA-Besuch - je nach Ergebnis - Antwortschreiben an den Anwalt der KM.
Bevor Du jedoch antwortest, schreibe hier im Forum das Ergebnis Deines Termins dort.
Falls die KM (und wirklich auch die Tochter) tatsächlich an ihren Aussagen festhalten, fordere diese zu einer Strafanzeige auf.
Bei mir gab es Missbrauchsvorwürfe der KM, die nur aufgeklärt wurden, weil sie (nach Aufforderung von mir) Strafanzeige gegen mich gestellt hatte.
Die juristische Aufklärung dauert lange, ist aber dann eindeutig und hilft Dir sehr.
Falls Deine Tochter dann auch tatsächlich bei der Polizei eine Falschaussage machen würde, würde sich das vermutlich herausstellen.
PS
Hast Du keine Möglichkeit, allein mit Deiner Tochter (z.B. am Telefon) zu sprechen und sie zur Rede zu stellen ?
@beppo,
einem solchen Satz des JA würde ich entgegnen, dass ich die Besorgnis meiner Ex-Partnerin durchaus ernst nehme, aber das Wohl des Kindes mir mehr am Herzen liegt. Schließlich sei es unbestritten, dass der Umgang des Kindes mit dem nicht betreuenden Elternteil grundsätzlich dessen Wohl entspricht. So auch hier. Um aber den Umgang auch in Zukunft sicher zu stellen, muss erörtert werden, woher diese Besorgnis kommt, damit man meiner Ex-Partnerin verdeutlichen kann, dass diese jeder Grundlage entbehrt - und genau deshalb sind die moderierten Elterngespräche dringend notwendig.
Sollte der von Dir zitierte Satz während oder nach einem moderierten Elterngespräch kommen, dann kann man entgegnen, dass man die Besorgnis der Mutter durchaus ernst nehme (rethorisch der Mutter Honig um´s Maul schmieren kommt immer gut), sie habe diese bisher aber keineswegs nachvollziehbar machen können. Schließlich würde seitens des JA sicherlich auch nicht für die Aussetzung des Schulbesuchs plädiert werden, nur weil das Kind diesen ablehnt und sich die Mutter Sorgen darüber machen würde, was während des Schulbesuchs mit ihm dort geschieht und ob dieser dem Kind gut tut.
Im Übrigen möge man seitens des JA einmal plausibel machen, inwieweit sich in der Zukunft etwas zum Positiven verändern würde, würde man dem Vorschlag auf vorübergehenden Kontaktabbruch nachkommen. Würde sich an der mütterlichen Besorgnis dann etwas ändern und könne man das seitens des JA nicht nur nachvollziehbar erklären, sondern auch garantieren?
Letzteres würde seitens des JA sicherlich verneint werden, womit gegebenenfalls der gerichtliche Weg mit dem prozesstaktischen Vortrag beschritten werden kann, dass man außergerichtlich alles versucht habe, eine außergerichtliche Elterneinigung zu erreichen.
Ich sag´s noch einmal: es kommt nicht ausschließlich darauf an, ob man außergerichtlich etwas erreicht, sondern auch und vor allem darauf, dass man ein eventuelles Gerichtsverfahren möglichst weise vorbereitet! Das JA ist zwingend gesetzlicher Verfahrensbeteiligter und hat erheblichen Einfluss auf die gerichtliche Entscheidung. Also muss man versuchen, dort gutes Wetter zu machen, kommunikations- und konsensbereit zu sein und somit beim JA einen möglichst guten Eindruck zu hinterlassen. Dies auch dann, wenn man deren Empfehlung nicht folgt, weil man seitens des JA nicht davon überzeugt werden konnte, dass diese Ziel führend ist, sondern "das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird". Wenn dann noch die KM wenig einsichtig ist, dann erreicht man wenigstens, dass keine gegen den Vater negative Stellungnahme bei Gericht erfolgt, sondern der satz geäußert wird, dass die Eltern trotz intensiven Bemühens keine Einigung finden konnten. Damit hat man schon viel gewonnen, weil Juristen dann zwischen den Zeilen lesen, dass der Standpunkt des Vaters vernünftig und nachvollziehbar ist und die Mutter - wie üblich in solchen Verfahren - sich wieder einmal sperrt.
@diskurso,
mit der Tochter alleine über den Umgangsabbruch zu sprechen, bringt sie erst recht in einen Loyalitätskonflikt. Das würde ich lassen. Dies auch deshalb, weil sie das sicherlich der KM berichten würde, die das dann wieder negativ ausschlachtet und dem TE dann der Vorwurf gemacht werden kann, dass er die Tochter unter Druck setze. Das ist dann die Munition, mit der er erschossen wird, weil dann die Gefahr besteht, dass das Gericht den Kontakt tatsächlich vorübergehend aussetzt, um die Tochter aus dem Loyalitätskonflikt, der von beiden Elternteilen verursacht wird, heraus zu holen.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Für die weitere Vorgehensweise empfehle ich dem TE insoweit, dass er sich mit der "Cochemer Praxis" bzw. mit dem "Cochemer Modell" intensiv auseinander setzt.
Hallo,
dir ist schon bekannt, dass dieses Modell nicht von Prozessbeteiligten gewählt werden kann, sondern eine Entscheidung des Richters ist? Davon ab ist im vorliegenden Fall derzeit noch gar keine Rede von gerichtlicher Auseinandersetzung.
Dem Schreiben des RA muss natürlich entgegnet werden. Der von Beppo vorgeschlagene Tenor ist o.k, allerdings würde ich die abschließende Drohung weglassen. Drohen sollen gerne die Anwältlein, da sie offenbar meinen, das beeindruckt irgendwen. Unsereins droht nicht, sondern macht das Nötige vorwarnungslos. An das JA ist übrigens derzeit weder schriftlich noch direkt heranzutreten.
/elwu
@elwu,
der Geist der "Cochemer Praxis" durchzieht mehr oder minder das gesamte FamFG! Es ist also keine Entscheidung des Richters, ob nach dieser verfahren wird oder nicht.
Ich bezog meinen Hinweis auf die "Cochemer Praxis" allerdings darauf, dass einer deren Säulen die ist, kein "öl in´s Feuer zu gießen" - und ob man das macht oder nicht, ist die ureigenste Entscheidung der Verfahrensbeteiligten und nicht die des Richters, der sich übrigens sehr freut, wenn er nicht seitenlang gegenseitige Vorwürfe lesen muss, die mehr oder minder unterhalb der Gürtellinie zielen und die letztendlich nicht entscheidungserheblich sind.
Im Übrigen gehört es meiner Meinung nach zur guten Vorbereitung eines Trennungsvaters unter anderem dazu, die "Cochemer Praxis" gut zu kennen, sowie die Problematik des PAS.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Das JA ist zwingend gesetzlicher Verfahrensbeteiligter und hat erheblichen Einfluss auf die gerichtliche Entscheidung
Ich traue den Familienrichtern eine Menge Blödsinn zu aber dass sie einen Vater aufgrund der Meinung eines JA-SBs der Kindesmisshandlung "schuldig" sprechen, obwohl dieser weder die Verletzungen des Kindes beurteilen kann, noch die Glaubwürdigkeit des Vaters, vor Allem, wenn es diesen oder beide noch nie gesehen hat.
Das Einzige, was das JA dazu beitragen kann, ist eine Sekundärmeinung, die sich einzig auf die Aussage der Mutter stützt.
Das ist aber das Mindeste, was ein Richter auch selbst erkennen müsste.
Sollte er dem Vorwurf tatsächlich Glauben schenken, wird er vermutlich eher ein Gutachten anfordern.
Dem kann der TO dann seine Aufmerksamkeit zuwenden, statt sich mit diesen JA-Sprechpuppen abzulabern.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich bezog meinen Hinweis auf die "Cochemer Praxis" allerdings darauf, dass einer deren Säulen die ist, kein "öl in´s Feuer zu gießen" - und ob man das macht oder nicht, ist die ureigenste Entscheidung der Verfahrensbeteiligten und nicht die des Richters, der sich übrigens sehr freut, wenn er nicht seitenlang gegenseitige Vorwürfe lesen muss, die mehr oder minder unterhalb der Gürtellinie zielen und die letztendlich nicht entscheidungserheblich sind.
Ich kann in meinem Antwortvorschlag weder Öl entdecken, noch Vorwürfe, schon gar nicht unter der Gürtellinie und am allerwenigsten ist er seitenlang.
Er enthält lediglich die Feststellung, dass an den Vorwürfen nichts dran ist und das sollte ja wohl legitim sein.
Auch nach FamFG.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
mit der Tochter alleine über den Umgangsabbruch zu sprechen, bringt sie erst recht in einen Loyalitätskonflikt.
Der Loyalitätskonflikt ist ja längst da.
Wenn meine 10-jährige Tochter behaupten würde, ich hätte sie während der Umgänge geschlagen, würde ich sehr wohl mit ihr darüber sprechen.
Mein Kind jedenfalls weiß schon mit 5 Jahren, dass man nicht lügen soll, auch nicht auf Anweisung von wem auch immer.
@Beppo,
mein von Dir zitiertes Posting bezog sich auch nicht auf Deine Antwort, sondern auf die von 82Marco: "Ich schliesse mich beppo an: Ball zurückspielen und ein bisserl mehr Schärfe mitgeben..."
@diskurso,
natürlich ist der Loyalitätskonflikt längst da. Aber man muss ihn ja nicht verstärken, in dem man die Tochter zur Rechtfertigung auffordert. Man weiß doch, dass sie das sagen muss, weil die Mutter das so will.
Ich würde mich insoweit lieber mit den Symptomen des PAS befassen und hieraus Honig sowie Argumente für das Verfahren saugen.
Ich hatte vor einigen Tagen hier einmal auf einen sehr lesenswerten Aufsatz von Kodjoe/Koeppel higewiesen, der sehr aufschlussreich ist und hilfreich sein kann. Irgendwer hatte diesen Aufsatz auch verlinkt.
Viele Grüße
Marcus Gnau
@diskurso,
Aber man muss ihn ja nicht verstärken, in dem man die Tochter zur Rechtfertigung auffordert. Man weiß doch, dass sie das sagen muss, weil die Mutter das so will.
Darüber kann man verschiedener Meinung sein.
Ich würde die Konfrontation der Tochter mit ihren (angeblichen) Falschaussagen durchaus als zulässiges Mittel zur Erziehung verstehen.
Ich hatte vor einigen Tagen hier einmal auf einen sehr lesenswerten Aufsatz von Kodjoe/Koeppel higewiesen, der sehr aufschlussreich ist und hilfreich sein kann. Irgendwer hatte diesen Aufsatz auch verlinkt.
Das war ich selbst.
"The Parental Alienation Syndrome (PAS)", im Januar 1998 als Sonderdruck der Fachzeitschrift "Der Amtsvormund" erschienen.
Online hier zu finden:
http://www.gabnet.com/mw/davorm1.htm
Hallo
Ich danke euch schon mal für eure ganzen Idden und Vorschläge und Ratschläge. Ich musste heute mittag Arbeiten und bin da erstmal zu dem entschluß gekommen in ruhe über alles nach zu denken. Ganz ehrlich? Haut mich schlagt mich macht mich als Vater fertig,aber ich weiss ehrlich gesagt überhaupt noch nicht,ob ich noch lust habe weiter gegen meine Ex zu kämpfen. Seit 9 Jahren tue ich dies es gab höhen und tiefen, mal lief der Umgang super und dann nach spätestens einem Jahr haute meine Ex wieder mit irgendwelchen schreiben um sich. Ich dachte jetzt wo sie glücklich verheiratet ist und selbst 2 Kinder mit ihrem neuen Mann noch bekommen hat, lässt sie unsere Tochter und mich in ruhe. Nein dies war leider nicht so. Ausserdem ist meine jetztige Frau auch noch schwanger und sie soll diese Schwangerschaft in ruhe geniessen dürfen.
Es tut mir leid
Hi Furbie
Die Entscheidung wie du weiter machst kann dir keiner abnehmen.
Ich selbst habe den Kampf ''eingeschränkt'', aber nicht weil ich nicht mehr kann oder zuviel in den letzten 10 Jahren erleben musste, sondern weil meine Kinder i.M. andere Wege gehen wollen(sie haben das entsprechende Alter).
Mich hat auch die Schwangerschaft meiner LG nicht davon abgehalten weiter zu machen, aber wie schon gesagt ich kann dich deswegen nicht verurteilen.
Was ich aber weiss ist, das jetzt deine Tochter 10 ist.
Mit 10 Jahren hat sie noch viele unbeschwerte Tage mit Papa vor sich.Das kann sich schlagartig ändern, aber solange Papa mit Tochter noch irgendwie übereinkommend und oder auch durch Richterliche Anweisungen zusammen sein können, sollte das auch so sein.
Jetzt ist es noch zu früh abzubrechen, einmal noch durchstarten und vieleicht kehrt dann Ruhe ein.
Selbst wenn nicht, dann hast du wenigstens alles versucht.
Ich wünsche dir die Kraft dazu.
Gruss Wedi
Hi furbie
ich kanns gut verstehen und ich denke, dass du ein wenig Bedenkzeit verdienst 😉
Ich würde nur darüber nachdenken dass so ein Brief wie beppo vorschlägt, und den ich auch so nehmen würde (außer den letzten Absatz), eigentlich noch keinen Kampf bedeutet sondern nur signalisiert, dass du so etwas nicht im Raum stehen lassen willst. Danach kannst du ja dann schweigen und dich gar nicht mehr rühren. Wenn ich mich richtig erinner, dann hat das letzte Mal das auch Wirkung gezeigt und irgendwann gabs wieder Umgang. Vielleicht musst du in deiner Lebenssituation einfach deine älteste Tochter als Gast sehen, die kann zu euch kommen, dann ist sie willkommen, oder es sein lassen, dann ist es auch gut.
Dir und deiner Frau alles Gute!!!
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo
Danke euch beiden. Kurz vorweg einen Brief von mir geht an den RA , weil diese anschludigung möchte ich so nich teinfach im Raum stehen lassen. Habe aber natürlich auch rein geschrieben,daß mich meine Tochter jederzeit kontaktieren und auch weiterhin bei uns Herzlich Wilkommen ist. Also so ganz untätig bleibe ich nicht. Aber ob ich weiter machen würde, wenn nochmal ein brief kommt, weiss ich nicht.
Ähm wedi meine Frau hat auch schon die Schwangerschaft mit unserem Sohn mit Gerichtsverfahren überstehen müssen. auch wenn ich sie versucht habe aus allem raus zu halten ging es damals um viel Geld was meine Ex wollte und auch bekommen hat. Mein Sohn hat vieles damals leider mit bekommen, er leidet unter Adhs. Es war nach der Geburt eine sehr schwere zeit und dies möchten wir nicht nochmal durch machen.
Hi Furbie
Ähm wedi meine Frau hat auch schon die Schwangerschaft mit unserem Sohn mit Gerichtsverfahren überstehen müssen. auch wenn ich sie versucht habe aus allem raus zu halten ging es damals um viel Geld was meine Ex wollte und auch bekommen hat. Mein Sohn hat vieles damals leider mit bekommen, er leidet unter Adhs. Es war nach der Geburt eine sehr schwere zeit und dies möchten wir nicht nochmal durch machen.
Ich kann dir da nur raten nicht alles mit nach Hause zu nehmen.
Es ist sicher nicht einfach und man tauscht sich aus, aber einiges kann auch unter vier Augen bleiben, wenn du deine Frau mit einbeziehen willst.
Dein Sohn oder auch andere Kinder haben nichts mit der Geschichte zu tun
Ich spreche mit meiner LG nur darüber, wenn meine Tochter nicht da ist oder im Bett liegt.
Ich kenne die Situationen in denen die Gefühle und Emotionen hochkochen, trotzdem habe ich gelernt das nicht in Gegenwart meiner Kinder zu tun.
Das dein Sohn vieles mitbekommen hat, liegt nicht an deinem Sohn, sondern daran wie du damit umgehst.
Darüber solltest du nachdenken.
Gruss Wedi
Hallo
Würdet ihr hier mal drüber gucken und eventuell verbesserungen vorschlagen?
Sehr geehrter Herr ...
Ihr Schreiben habe ich am 09.11.2011 erhalten.
Ehrlich gesagt habe ich schon viele Lügen meiner EX lesen müssen,aber das was Ihre Mandantin mir jetzt Vorwirft ist echt unterste Schublade. Ich habe meine Tochter niemals Beleidigt , Getreten, gehauen geschweige den Ohrfeigen an sie weiter gegeben.
Wenn dies wirklich stimmen sollte, warum hat dann Frau.. mich nicht einfach mal angerufen und mich gefragt was vorgefallen ist? Warum kann sie nicht einfach mit mir darüber reden, anstatt zu einem uns fremden Jugendamt zu gehen der weder unsere Familienverhältnisse noch unsere Tochter kennt.
Und komischerweise kommen diese absurden Anschludigungen jetzt vor Weihnachten, wo ich Ihrer Mandantin in einem Brief erklärt habe,daß ich unsere Tochter zum ersten mal über Silvester haben möchte. Ihre Mandantin hatte mir bereits im September per Telefon mitgeteilt,daß sie ihre Tochter nicht an Silvester an mich herraus geben möchte,weil sie es nicht einsehen würde Silvester ohne ihre Tochter zu verbringen. Mit Hilfe meines Anwaltes liesen wir Frau ... einen Umgangsantrag zu kommen den sie ja dann auch befürwortete wo auch Silvester drin geklärt war. Tja und jetzt knapp 5 wochen vorher heisst es jetzt nun ich würde meine Tochter schlagen und beleidigen. Können Sie mir mal bitte erklären, was ich als Vater davon habe beim Umgang zu meiner Tochte rzu sagen "Ich hasse dich" "Ich wilöl dich hier gar nicht haben"Dafür bin ich mit sicherheit nicht 4 mal zum Gericht gegangen und habe 4 mal das Umgangsrecht einklagen müssen.? Das passt für mich vorne und hinten nicht zusammen. Viel mehr vermute ich,daß Frau... mich aus ihrer neuen heilen Familie raus haben will , weil sie unserer Tochter ja schon bereits eingetrichtert hat zu Herr ... Papa zu sagen.
Sollte Frau... diese gemeinen Aschludigungen wirklich nur erfunden haben,damit unsere Tochter Silvester bei ihr beleibt , würde ich des liebens Friedens Willen auf Silvester verzichten und N... nur vom 26.12.2011 bis zum 30.12,11 nehmen. Sollte N... durch mir unerklärlichen Gründen weiterhin nicht bei mir Übernachten wollen und auch den Umgang weiterhin nicht aussüben möchte, würde ich dieses selber gerne in einem persönlichen Gespäch von ihr hören. N... soll mir selber und aus freien stücken von sich aus erzählen,daß sie keinerlei Umgang mehr mit mir wünscht. Ich würde N... dann am 26.12.2011 für einen Spaziergang abholen wo ich mich in ruhe und zwar ohne Frau... mit ihr reden kann, ohne zwang ohne alles. Ich möchte es einfach dann nur aus dem Munde meiner Tochter hören,daß sie mich nicht mehr sehen will bzw nicht mehr zu mir kommen möchte.
Ich denke dieses sollte mir zugestanden werden.
Desweiteren möchte ich noch vorsichtshalber hin zu fügen,sollte Frau ... weiterhin solchne heftigen Anschuldigungen ich würde unsere Tochter schlagen ect von sich geben, werde ich das nächste mal andere Schritte einleiten.Ich lasse mich nicht als gemeinen Vater hinstellen der angeblich unsere Tochter schlägt.
Mfg
Servus Furbie!
Benutze doch einfach Beppos Wortwahl aus #12 in dem Faden...nicht so viel drum herum. Einfach einen Drei- bis Fünfzeiler und gut ists.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Nur Rechtschreibkorrektur (ohne die Wortwahl zu ändern):
Sehr geehrter Herr ...
Ihr Schreiben habe ich am 09. November 2011 erhalten.
Ehrlich gesagt, habe ich schon viele Lügen meiner Exfrau lesen müssen. Aber das, was Ihre Mandantin mir jetzt vorwirft, ist echt unterste Schublade. Ich habe meine Tochter niemals beleidigt, getreten, gehauen, geschweige sie geohrfeigt.
Wenn dies wirklich stimmen sollte, warum hat dann nicht Frau.. mich einfach mal angerufen und mich gefragt, was vorgefallen sei? Warum kann sie nicht einfach mit mir darüber reden, anstatt zu einem uns fremden Jugendamt zu gehen, das weder unsere Familienverhältnisse noch unsere Tochter kennt?
Und komischerweise kommen diese absurden Anschuldigungen jetzt vor Weihnachten, wo ich Ihrer Mandantin in einem Brief erklärt hatte, dass ich unsere Tochter zum ersten mal über Silvester haben möchte. Ihre Mandantin hatte mir bereits im September telefonisch mitgeteilt, daß sie ihre Tochter nicht an Silvester an mich herausgeben möchte, weil sie es nicht einsehen würde, Silvester ohne ihre Tochter zu verbringen. Mit Hilfe meines Anwaltes ließen wir Frau ... einen Umgangsantrag zu kommen, den sie ja dann auch befürwortete (wo auch Silvester drin geklärt war). Tja, und jetzt knapp 5 Wochen vor Silvester heisst es jetzt nun, ich würde meine Tochter schlagen und beleidigen. Können Sie mir mal bitte erklären, was ich als Vater davon haben soll, beim Umgang zu meiner Tochter zu sagen "Ich hasse dich" "Ich will dich hier gar nicht haben"? Dafür bin ich mit Sicherheit nicht vier mal vor Gericht gezogen und habe vier mal das Umgangsrecht einklagen müssen. Das passt für mich vorne und hinten nicht zusammen. Vielmehr vermute ich, dass Frau... mich aus ihrer neuen heilen Familie raus haben will, weil sie unserer Tochter ja schon bereits eingetrichtert hat, zu Herr ... "Papa" zu sagen.
Sollte Frau... diese gemeinen Anschuldigungen wirklich nur erfunden haben, damit unsere Tochter Silvester bei ihr bleibt, so würde ich des lieben Friedens Willen auf Silvester verzichten und N... nur vom 26. bis zum 30. Dezember 2011 nehmen. Sollte N... durch mir unerklärlichen Gründen weiterhin nicht bei mir übernachten und auch den Umgang weiterhin nicht aussüben wollen, würde ich dieses selber gerne in einem persönlichen Gespäch von ihr hören. N... soll mir selber und aus freien Stücken von sich aus erzählen, dass sie keinerlei Umgang mehr mit mir wünscht. Ich würde N... dann am 26.12.2011 für einen Spaziergang abholen, bei dem ich in Ruhe und ohne Frau... mit ihr sprechen kann. Ohne Zwang ohne alles. Ich möchte es einfach dann nur aus dem Munde meiner Tochter hören, dass sie mich nicht mehr sehen will, bzw. nicht mehr zu mir kommen möchte.
Ich denke dieses sollte mir zugestanden werden.
Desweiteren möchte ich noch vorsichtshalber hinzufügen: sollte Frau ... weiterhin solch heftigen Anschuldigungen ("ich würde unsere Tochter schlagen" ect.) von sich geben, werde ich das nächste mal andere Schritte einleiten. Ich lasse mich nicht als gemeinen Vater hinstellen, der angeblich unsere Tochter schlägt.
Mfg
Moin Furbie,
ganz ehrlich: Du bist jetzt doch wirklich lange genug bei der Musik, um Dir solche weinerlichen Statements - noch dazu an einen gegnerischen Anwalt - zu verkneifen. Was soll der mit "Fragen" wie
warum hat dann Frau.. mich nicht einfach mal angerufen und mich gefragt was vorgefallen ist? Warum kann sie nicht einfach mit mir darüber reden, anstatt zu einem uns fremden Jugendamt zu gehen der weder unsere Familienverhältnisse noch unsere Tochter kennt.
[...]
Können Sie mir mal bitte erklären, was ich als Vater davon habe beim Umgang zu meiner Tochte rzu sagen "Ich hasse dich" "Ich wilöl dich hier gar nicht haben"
denn anfangen? Sich vor lauter Verzweiflung über die Schlechtigkeit seiner Mandantin von der Brücke stürzen? Oder zu ihr sagen "hörense mal, Frau Ex-Furbie, so geht das aber wirklich nicht, was Sie mit dem armen Vater und Ihrem Kind da anstellen!"?
Die Grundzüge eines Antwortschreibens hat Beppo in #12 doch bereits hier eingestellt; warum willst Du ständig (und noch dazu an den falschen Stellen) jammern? Denkst Du, dass Du einen Anwalt damit beeindrucken kannst? Vollkommen ausreichend ist:
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Sehr geehrter Herr Rechtsverdreher,
Ihr Schreiben vom XX.XX. habe ich erstaunt zur Kenntnis genommen. Die darin vorgebrachten "Anschuldigungen" sind sämtlich frei erfunden und vollkommen halt- und substanzlos. Ich habe meine Tochter zu keiner Zeit körperlich misshandelt und lehne solche "Erziehungsmethoden" auch aufs Schärfste ab.
Daher betrachte ich diese Angelegenheit hiermit als erledigt und erwarte, dass sämtliche Umgänge wie vereinbart stattfinden und von der Mutter nicht erschwert oder behindert, sondern aktiv gefördert werden. Anderenfalls werde ich sofort die dafür vorgesehen gerichtlichen Konsequenzen ziehen, bei denen auch die Hintergründe der falschen Anschuldigungen gegen mich eine Rolle spielen werden.
Sollte es allerdings tatsächlich Hinweise auf eine Misshandlung meiner Tochter geben, erwarte ich, dass Ihre Mandantin, Frau X., umgehend Strafanzeige erstattet, da ich Misshandlungen eines Kindes keinesfalls hinnehmen kann. Ersatzweise kann sie die Beweise für die behaupteten Misshandlungen auch mir übergeben, damit ich diese Anzeige selbst erstatten kann.
Mit freundlichen Grüssen
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Grüssles
Martin
(der hier endlich mal mehr Rückgrat erwartet als das fortlaufende "oh Gott, es ist ja alles so schrecklich, wie kann sie nur...!")
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vollkommen ausreichend [...]
*unterschreib*
Danke euch. Auch wenn ich jetzt gesteinigt werde, aber ich möchte keine weiteren Gerichtlichen schritte angehen. Sorry ich liebe meine Tochter menr als ihr glaubt. Dennoch möchte ich keine weitere Umgangssache vor Gericht bringen, wo womöglich meine Tochter auch noch aussagen muss. Glaubt mir sie ist schon zu sehr seelisch von der KM misshandelt worden und ich möchte es ihr defenitiv nicht mehr antun.
Tut mir leid