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Bin gerade etwas ratlos, was soll ich tun?

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(@perle)
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Hallo zusammen,

war lange Zeit nur stiller Mitleser, und hab lange überlegt, ob ich mein Problem posten soll.
Aber ich grübel viel drüber nach und bin hin und hergerissen, was ich machen soll. Vielleicht habt ihr ja einen Tip für mich.
Ich versuche mich kurz zu fassen ( was durch die Vorgeschichte nicht ganz so einfach ist )  😉

Also, mein Ex und ich sind seit 3 Jahren getrennt, Scheidungsverfahren läuft seit über 1,5 Jahren ( wird von ihm boykottiert )
Wir haben 2 Kids ( 8 und 6 ), die bei mir leben.
Umgang klappte die erste Zeit gut - habe immer viel wert drauf gelegt, daß die Kinder weiter beide Elternteile haben - KV konnte seine Kinder so oft sehen und holen wie er wollte. Und dazu stehe ich auch heute noch!!!!

Vor über einem Jahr nun ging es los, daß er sich weniger kümmerte - zuerst rief er nicht mehr so häufig an, dann wurden die Papatage unter der Woche immer weniger bis irgendwann gar nicht mehr, dann wurden die Umgangswochenenden weniger- und seit Oktober letzten Jahres nimmt er die Kinder gar nicht mehr.
Wir haben viel versucht das wieder zum Laufen zu bekommen - wir haben ihn oft angerufen ( meistens auch die Kinder ), ich habe oft nachgefragt, wie es in Zukunft mit dem Umgang weitergehen soll - immer alles auf freundlichem Weg.
Zur Antwort kam immer " ja, können wir klären" "ja, ich nehme sie bald wieder " "ja, ich vermisse sie doch " etc etc

Aber passiert ist nichts.
Die Kinder haben ganz schön darunter gelitten, und ich natürlich auch! Ich war diejenige die immer die Tränen trocknen musste, wenn Papa wieder mal nicht zum versprochenen Termin erschienen ist ohne abzusagen ( Schulfest, Sporttunier, Papatag etc ) und ich musste immer Erklärungen finden, ohne den Papa schlecht zu machen! Und das könnt ihr mir glauben, ich habe ihn nie vor den Kindern schlecht gemacht!
Aber irgendwann fragen die Kinder mehr nach (" Mama, so viel arbeiten kann man doch gar nicht, mann muss doch auch mal schlafen!" oder " Mama, zum Telefonieren hat man doch immer mal Zeit, das dauert doch nicht lange " " Mama, Du bist doch auch mit Schnupfen mit zum Tunier gekommen " etc )

Ich bin dann irgendwann zum Jugendamt gegangen und habe mich beraten lassen!!!
Der Mann dort war sehr nett und hat mir zu einem gemeinsamen Beratungsgespräch mit dem KV geraten - wo man dann gemeinsam eine Lösung zur Umgangsregelung finden kann! SUPI, hab ich gedacht, das dem EX vorgeschlagen - wieder die typische Antwort " ja, können wir machen " und dabei ist es geblieben.
Das war letztes Jahr im Dezember!

Und es passiert weiterhin nichts - seit Anfang des Jahres hat der KV seine Kinder ein einziges Mal gesehen  :thumbdown: - und zwar 3 Tage nach dem Geburtstag unserer Tochter ( im Februar ). Ca. 3 Stunden war er hier.
Angerufen hat er vor 4 Wochen das letzte Mal, davor waren es über 2 Monate.

Anfangs haben wir noch oft versucht, ihn anzurufen, die Kinder haben Briefe geschrieben etc.
Nur jedesmal waren sie dann wieder sehr aufgewühlt, sie waren traurig, wenn kein Brief zurückkam, sie haben geweint, wenn der versprochene Anruf von Papa wieder ausblieb oder er wieder mal zu einem versprochenen Termin nicht kam etc.

Ich habe dann den Tip vom JA angenommen, und habe eben nicht mehr versucht, den Papa anzurufen, um den Kindern die Enttäuschung zu ersparen, wir haben ihm keine Termine mehr genannt, damit die Enttäuschung nicht so groß ist, wenn er nicht kommt und so weiter. Er kann sich ja auch selbst bemühen, und zb. nachfragen, wann irgendwelche Dinge der Kinder anliegen.
Damit geht es den Kindern deutlich besser, die Flamme lodert nicht mehr so hoch und sie werden nciht ständig enttäuscht. Natürlich sprechen wir über Papa, aber nur noch, wenn sie anfangen, ich meide das Thema bewusst ( Rat vom JA Und der Diakonie ) um das Feuer nicht wieder zu schüren.

Inzwischen habe ich mich auch im Diakonischen Werk von Psychologen beraten lassen, meine Tochter steht auf der Warteliste für eine Scheidungskindergruppe, und sie haben mir auch den Rücken gestärkt, wie ich mit der Situation umgehen soll ( auch mit den Kinder )
Das klappt soweit sehr gut und es geht den Kindern inzwischen deutlich besser - das freut mich und ich bin auch ein kleines bisschen stolz darauf.

So, aber nun mein Problem:

Mein EX und ich haben das gemeinsame Sorgerecht, was ja auch völlig okay ist.
Nun ist es aber so, daß er sich ja gar nicht mehr um die Kinder kümmert, und z.B auch zur Schulanmeldung unseres Sohnes einfach mal nciht erschienen ist, obwohl er es paar Tage vorher noch bestätigt hat.
Eigentlich hätte ich laut meiner Anwältin ( die ihn übrigens im April ganz freundlich gebeten hat, doch den Umgang zu regeln und ihm mitgeteilt hat, wie wichtig ein Vater für die Kinder ist ) meinen Sohn gar nicht alleine anmelden dürfen, weil beide sorgeberechtigten Elternteile zustimmen müssen.
Okay, geklappt hat es trotzdem.

Nun benötige ich aber für eine geplante kieferothopädische Frühbehandlung die Zustimmung vom Vater.
Außerdem hat meine Tochter seit ca. 2 Monaten eine Hauterkrankung, die eventuell noch einige wichtige Untersuchungen zur Folge haben. Auch für geplante Untersuchungen benötige ich ja seine Zustimmung!

Auf Anraten meiner Anwältin habe ich den KV freundlich in schriftlicher Form gebeten, mir die Zustimmungen zu schicken - für die Kieferorthopädische Behandlung, sowie alle Untersuchungen in Zusammnhang mit der Erkrankung unserer Tochter.
Zunächst per Einschreiben mit Rückschein - den Brief hat er bei der Post nicht abgeholt.
Dann nochmal per Einwurfeinschreiben.Bisher habe ich keinerlei Reaktion darauf erhalten.

Was mache ich nun?
Die Untersuchungen und auch die Kierferbehandlung sind mega wichtig.

Meine Anwältin meint, wir müssten, wenn er sich nicht meldet ein Sorgerechtverfahren anstreben, damit ich das alleinige Sorgerecht bekomme und eben wichtige Entscheidungen selber treffen kann.
Auf der einen Seite denke ich ja, daß das richtig ist - denn es kann ja nicht sein, daß wichtige Dinge nicht durchgeführt werden können, nur weil er sich nicht kümmert.
Auf der anderen Seite ist er natürlich der Vater - und nie im Leben wollte ich bisher ein Sorgerechtsverfahren!

Bin total hin und her gerissen. Und natürlich auch wütend über die Situation.
Denn ich kümmer mich komplett alleine um die Kinder, ich mach und tu und regel alles. Und nun werden mir Steine zwischen die Beine geworfen - und die leittragenden sind ja die Kinder, denn um die geht es ja!

Was passiert, wenn ich die Kieferorthopädische Behandlung einfach beginne?
Welche Untersuchungen und Behandlungen wegen der Erkrankung meiner Tochter kann ich einfach machen und beginnen? ( meine Anwältin sagt, alles was akut ist kann ich ohne Zustimmung machen )
Soll ich ein Sorgerechtverfahren beginnen oder nicht?

Vielleicht habt ihr ja ein paar Tips für mich!
Und vielen Dank fürs Lesen  😉
Perle

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 11:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi perle,

vielleicht wärs ein Kompromiß, wenn du nicht das ASR beantragst, sondern erstmal "nur" die Zustimmung für die beiden Behandlungen. Vielleicht rüttelt ihn das dann ja auch ein wenig wach.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 12:21
(@perle)
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Hallo Tina,

wie meinst Du das?
Habe ja von ihm die Zustimmungen schon angefordert.
Oder kann ich das auch "gerichtlich" beantragen?

Perle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 12:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus perle!
Ja, prinzipiell kannst Du seine Nichtzustimmung per Gericht ersetzen lassen.
In diesem Zusammenhang würde ich erst mal die alleinige Gesundheistfürsorge beantragen, wenn KV nicht in die Pötte kommt. Vieleicht wacht er dann doch mal auf...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 12:32
(@perle)
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Hallo Marco,

aha, das ist dann ja wirklich ein ganz guter Kompromiss.
D.h. ich brauche nicht das gleich ASR zu beantragen.

Habe zwar so meine Zweifel, daß er "aufwacht", da er das in anderen Dingen eben auch nicht tut, aber zumindest finde ich, wäre das eine Lösung - ohne gleich in die Vollen zu gehen.

Nur passieren muss eben was - da es eben um gesundheitliche Probleme geht.

Ich finde es nur erschreckend und traurig, daß der KV z.B. nicht einmal nachfragt, was es mit der Erkrankung unserer Tochter auf sich hat - und er zudem durch sein Verhalten die Behandlung und Untersuchung boykottiert.
Aber gut, darüber könnte man sich jetzt stundenlang den Kopf zerbrechen und würde doch keine plausible Erklärung finden - und zudem ist das ja auch nicht das Thema  😉
Ist nur schwer nachzuvollziehen, warum soetwas einem schwer gemacht wird.

Dann werde ich mal versuchen, gerichtlich was durchzusetzen.
Bin gespannt, was passiert!

Perle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 14:17
(@riviera)

Hallo Perle,

es ist ja auch die Frage im Raum, was ist eigentlich passiert. Eine derartige Veraenderung hat sicher Gruende.

Wenn deine RAin deshalb meint, mit der Wegnahme des SR wuerde es einfach sein, dann hat sie Unrecht, finde ich.
Ob das durchsetzbar waere bezweifel ich zum einen und zum anderen scheint dir daran auch eher nicht gelegen, also was soll son Rat.

Ich finde die Idee mit der Ersetzung der Zustimmung gut und das duerfte auch schnell(er) gehen und im Zweifelsfall kann du spaeter dann die Uebertragung der Gesundheitsfuersorge beantragen.

Viel Glueck und alles Gute,

riviera

PS Vielleicht fragst du ihn mal wie es ihm geht und vorsichtig nach dem was passiert ist. Wenn man sowas weiss, dann aendert sich auch mal schnell das negative Bild ueber den anderen. It's up to you.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2008 03:54
(@perle)
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Hallo Riviera,

vielen Dank auch für Deine Antwort.

Sicher ist es nicht in meinem Sinne dem KV sofort das SR zu entziehen.
KLar, ich bin wütend und sauer, über die Situation, wie es läuft, bzw. was alles nicht läuft - und manhcmal möchte ich es natürlich in meiner Wut tun.
Aber andererseits ist mir bewusst, daß meine Wut natürlich nicht zu so einer Entscheidung führen darf Und so denke ich dann vernünftig drüber nach, daß es nicht das ist, was man jetzt als nächstes anstreben sollte.

Aber wie gesagt, ich bin halt echt so ein bisschen ratlos - weil von der gegenseite so gar nichts kommt, und mir das einfach so viele Dinge erschwert.

Tja, und klar hat die Veränderung Gründe - alles im Einzelnen ist mir natürlich nicht klar ( aber wer versteht auch schon, warum ein Elternteil mit einem mal kein Interesse mehr an seinen Kindern hat )
Und wie schon gesagt - ich habe nie versucht, den Umgang zu unterbinden, oder sonstiges in die Richtung.
Die Kinder haben nichts mit unserer Trennung zu tun, und sie haben ein Recht auf beide Elternteile.
Und genau aus diesem Grund habe ich immer auf vernünftigem und sachlichem Weg versucht, das ganze zu regeln.

So auch jetzt wieder:
ich habe nun, da ich bisher keinerlei Antwort vom Ex erhalten habe, letztmalig einen Brief - freundlich und sachlich - mit der Bitte, nun doch endlich die Zustimmungen zu schicken, geschrieben.
Ich denke zwar, daß darauf wieder keine Antwort kommen wird, aber ich kann dann wenigstens nicht sagen, ich hätte es nicht versucht.

Was mir jetzt gerade noch so ein bisschen Kopfzerbrechen macht:

Was passiert eigentlich in dem Fall, wenn mir einmal - man will es ja nicht hoffen - etwas passieren sollte?
Müssen die KInder dann aus ihrer gewohnten Umgebung raus und MÜSSEN zum Vater? Ob der will oder nicht?Auch wenn er sich seit über einem Jahr nicht kümmert? Und was ist wenn die Kinder nicht wollen?

So, vielen Dank fürs Lesen und eventuelle Antworten
Perle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2008 18:24
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Perle,

ehrlich gesagt finde ich dein aktuelles Problem etwas akademischer bzw. anwaltlicher Art.

Warum gehst du nicht einfach zum Arzt und lässt die Behandlung durchführen, die dir sinnvoll erscheint. Klar ist es rechtlich nicht korrekt, aber ähnlich wie bei der Schuleinschreibung interessiert sich doch in der Praxis kein Mensch dafür - oder? Oder hat irgendein Arzt die explizite Zustimmung des Vaters gefordert ??

Servus perle!
Ja, prinzipiell kannst Du seine Nichtzustimmung per Gericht ersetzen lassen.
In diesem Zusammenhang würde ich erst mal die alleinige Gesundheistfürsorge beantragen, wenn KV nicht in die Pötte kommt. Vieleicht wacht er dann doch mal auf...

Es gab doch gar keine Nichtzustimmung - er reagiert doch einfach gar nicht - also mach doch deinen Stiefel solange bis dein Ex was dagegen sagt. Hätte doch den Vorteil, dass er damit wieder Interesse an den Kindern zeigt und ihr vielleicht darüber ins Gespräch kommt.

Alles andere kostet Zeit, Nerven, Geld und nochmals Geld.

Viele Grüße
galaxy

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 19:13
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Perle!

An oberste Stelle steh das Wohl deiner Kinder. Wenn hierzu ein Arzttermin von nöten ist, dann ist das halt so.

KV würde ich einen Brief schreiben (kein Einscheiben, holt er ja nicht ab), in dem du ihm die Behandlung erklärst und davon ausgehst, wenn er sich nicht meldet, daß es für ih in Ordnung ist.

Stillschweigende Zustimmung!

Gruß

Zauberlehrling

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2008 12:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

wobei ich ganz ehrlich bin: den Zauber würde ich vielleicht 2, 3 Mal versuchen. Dann würde ich ihm mitteilen, wenn er weiter nicht reagiert, interpretierte ich das als Desinteresse an der elterlichen Sorge seiner Kinder und würde dementsprechend auch das ASR beantragen. Und wenn es nur dem dient, dass er endlich mal in die Puschen kommt. Zuarbeit ist ja schön und gut, aber nichts tun, im Sessel sitzen und Rechte ausbrüten kann es auch nicht sein.

Übrigens hat bei mir auch noch nie ein Arzt danach gekräht, ob mein Mann zustimmt, wenn bei Lausebacke xy gemacht werden soll. Von daher ist auch fraglich, ob Du es nicht einfach darauf ankommen lässt. Gibt es aber weiterhin Probleme, würde ich zumindestens die gesundheitliche Fürsorge abtrennen lassen. Weil jedes Mal Verrenkungen zu machen, damit KV zustimmt, wäre mir wirklich zu blöde.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2008 12:25




(@perle)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen!

Ja, an erster Stelle steht das Wohl der Kinder - das sehe ich genauso!

Daher habe ich auch bereits ( ohne Zustimmung ) eine sehr wichtige Blutuntersuchung bei meiner Tochter machen lassen, da wir organische Erkrankungen ausschließen mussten.

Klar kräht kein Arzt nach einer Zustimmung - dafür benötigt man die ja auch nicht.
Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen mit Behandlungen, Untersuchungen etc einverstanden sein, ansonsten könnte der, der seine Zustimmung zu was auch immer nicht gegeben hat, den anderen wegen Körperverletzung am Kind vor Gericht ziehen  :knockout:

Ich frage mich zwar, was das soll, aber ein aktueller Fall bei meiner Anwältin zeigt, daß sich Eltern wirklich über soetwas die Köpfe einhauen. ( da geht es z.B. um eine Operation, die durchgeführt werden soll, der dortige KV das aber für unnötig hält und sich somit das Gericht damit beschäftigen muss )

So, ich habe bereits meinen EX per Post ( und jetzt zwar normal, nicht per Einschreiben ) nochmal gebeten, mir die Zustimmungen zu schicken. Ebenso ist er in schriftlicher Form darüber informiert, warum die Kieferorthopädische Behandlung nun dringend erforderlich ist, und was es mit der Hauterkrankung bzw. den Untersuchungen auf sich hat.

Dann würde ich ihm mitteilen, wenn er weiter nicht reagiert, interpretierte ich das als Desinteresse an der elterlichen Sorge seiner Kinder und würde dementsprechend auch das ASR beantragen. Und wenn es nur dem dient, dass er endlich mal in die Puschen kommt.

Die Idee finde ich wirklich ganz gut - das werde ich nochmal versuchen, aber dann ist auch gut.

Bin gespannt, ob und wann ich etwas höre.

Gruß Perle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2008 16:41
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Perle,

Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen mit Behandlungen, Untersuchungen etc einverstanden sein, ansonsten könnte der, der seine Zustimmung zu was auch immer nicht gegeben hat, den anderen wegen Körperverletzung am Kind vor Gericht ziehen

Hast Du das von Deiner Anwältin? Dann würde ich über einen Wechsel nachdenken.

Es ist sehr genau zwischen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (zustimmungspflichtig) und Angelegenheiten des täglichen Lebens zu unterscheiden (kann alleine entschieden werden).

Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind z.B.:

Operationen( außer in Eilfällen)
Behandlungen mit erheblichem Risiko
Grundlegende Entscheidungen der Gesundheitssorge

Bei Gefahr in Verzug kannst Du grundsätzlich alleine entscheiden (z.B. Unfall des Kindes und es muss über eine Operation entschieden werden),
der andere Elternteil ist natürlich in so einem Fall umgehend zu unterrichten.

Nun benötige ich aber für eine geplante kieferothopädische Frühbehandlung die Zustimmung vom Vater.
Außerdem hat meine Tochter seit ca. 2 Monaten eine Hauterkrankung, die eventuell noch einige wichtige Untersuchungen zur Folge haben. Auch für geplante Untersuchungen benötige ich ja seine Zustimmung!

Ob eine geplante kieferothopädische Frühbehandlung zustimmungspflichtig ist, weiß ich nicht. Frag einen Anwalt! Normale Untersuchungen sind überhaupt kein Problem.
Man muss sich ja auch einmal den Sinn des GSR vor Augen führen. Da sollen folgeschwere Entscheidungen für ein Kind gemeinsam getroffen werden. Eine OP ist grundsätzlich
immer potenziell folgenschwer, deshalb ist für eine OP i.d.R. auch die Zustimmung beider Elternteile notwendig.     

Weiterhin hast Du Deinen Ex informiert bzw. um seine Zustimmung gebeten.

Lehn Dich zurück und mach nichts. Auch die Übertragung der Gesundheitssorge verschafft den Anwälten nur ihre Daseinsberechtigung.
Versuche lieber mit Hilfe Deiner Anwältin sauber zu unterscheiden, was in welche Kategorie fällt. 

Hoffe, Dein Problem hat sich dann erledigt.

LG;
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 18:05
(@perle)
Zeigt sich öfters Registriert

Okay, ich merke schon, man wird doch so manches Mal "wilder" gemacht, als es Not tut  😉

Habe bereits einen Termin für den Beginn der Kieferorthopädischen Behandlung gemacht.
Ist noch ein wenig hin, aber denke, das mache ich dann eben auch ohne die Zustimmung, oder?

Die Untersuchungen bezüglich der Hautgeschichte habe ich ja auch bereits einfach gemacht - denn es geht ja in erster Linie um das Kind.  🙂

Da mein Ex bis heute auch noch keinen Anwalt hat, brauche ich mich wahrscheinlich vor einem Gerichtsdrama nicht fürchten - nur wollte ich eben alles rechtlich korrekt machen - damit es nicht doch Ärger gibt.
Aber okay!

Da es eben um die Gesundheit der Kinder geht und nicht um andere "Böswilligkeiten " entscheide ich das jetzt eben alleine - und ich denke, da kann mir dann ja scheinbar keiner was - so wie Ihr das seht.

Wie aber läuft das z.B. mit den Kosten der Kieferbehandlung?
Da es sich um Sonderausgaben handelt, müssen laut einem Gerichtsurteil ( hab ich gefunden und vorliegen ) beide Elternteile sich die Kosten teilen.
Wie setze ich das durch?
Da Ex  keinen Unterhalt zahlt ( obwohl er könnte ) wird er wohl freiwillig nichts zur Behandlung dazuzahlen.

Viele Grüße und ein schönes WE
Perle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2008 11:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus perle!

Da Ex  keinen Unterhalt zahlt ( obwohl er könnte ) wird er wohl freiwillig nichts zur Behandlung dazuzahlen.

Davon ausgehend, Du schreibst von KU; wie kommt es dazu? Hast Du auf die Forderung verzichtet?

Wie aber läuft das z.B. mit den Kosten der Kieferbehandlung?

Sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist, wird die Masse der Kosten von der KK übernommen. Die gesetzlichen Kassen verlangen erst mal einen "Selbstbehalt", der allerdings nach erfolgreicher Behandlung erstattet wird. Also würde ich eine Heilkostenplan anfordern und diesen bei der KK einreichen mit der Bitte und Prüfung und Kostenübernahme.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 12:11
(@perle)
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Hallo Marco,

die Geschichte mit dem Unterhalt ist ein anderes "Drama" - wäre jetzt zu schwierig, daß hier zu erklären.
Nur soviel: ich habe auf nichts verzichtet, Klage ist durch, Pfändungsversuche laufen etc.

Bezüglich der Kosten sieht es so aus, daß die KK die Frühbehandlung NICHT zahlt, da uns - man glaubt es kaum -        1-2 mm Überbiss fehlen. Die KK zahlt erst bei einem Überbiss ab 1 cm - und wir haben zwischen 0,8 und 0,9 cm ( krass, oder?)
Das heißt, die Frühbehandlung kostet ca. 3000 - 3500 Euro - einen Teil davon trägt meine Zusatzversicherung und der Rest muss von den Eltern selbst getragen werden. Die Kosten kommen nicht komplett sofort auf uns zu, aber pro Quartal immer ein Teil.
Wie gesagt, die Behandlung ist notwendig, da Töchterchen nicht vernünftig abbeißen kann.

Mich würde interessieren, wie ich die Kosten der Teilzahlungen der Behandlung vom KV bekomme.

Da es ja mit dem Unterhalt schon nicht einfach ist, und er da eben bisher zu verhindern gewusst hat, das wir an Geld kommen ......

Gruß Perle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2008 13:30
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Perle,

nachdem ich erst diese Woche mit meiner Tochter beim Zahnarzt war und wir genau dieses Thema hatten:

Die Krankenkasse beteiligt sich ab einem Überbiss von 6mm, nicht erst ab 1cm.
Erkundige Dich nochmal....notfalls bei einem anderen Zahnarzt.

LG
Smilla
 

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2008 21:12
(@perle)
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Hallo Smilla,

na das wäre ja super - allerdings wäre das dann auch neu.
Denn die Info habe ich nicht vom Zahnarzt, sondern direkt vom Kieferorthopäden, bei dem wir letztes Jahr schon waren.

Wir konnten letztes Jahr die Frühbehandlung NICHT beginnen, da wir eben nicht besagten 1 cm, sondern NUR zwischen 0,8 und 0,9 cm Überbiss hatten.
Aus diesem Grund haben wir dann eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die nun einen Teil übernehmen würde.

Anfang September haben wir einen Termin beimKieferorthopäden - dann weiß ich mehr.
Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2008 18:25
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Perle,

nachdem mir das jetzt keine Ruhe mehr ließ, habe ich gegoogelt und diese Info mehrfach bei Kieferorthopäden
gefunden, Stand 2007....ich denke mal, dass sich da nix getan hat.

Ich würde an Deiner Stelle Deine Krankenkasse anrufen, die wissen das 100%!

LG
Smilla

 

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2008 19:16
(@whisper)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Perle-
das mit dem Nicht-kümmern hab ich auch durch- nur läuft das seit 6 Jahren so. Die Ausreden "Dein vater arbeitet so viel" nimmt er mir nicht mehr ab seit er 5 ist.... und ich verteidige seinen Vater auch nicht mehr. 
Auch ich mache mir Sorgen, was passiert, wenn mir was passiert und wie bekomme ich irgendwelche Zustimmungen ( obwohl bisher alles ohne probleme lief, es wollte nie einer die Zustimmung des Vaters haben).
Ich bin sehr gespannt, was sich bei Dir ergeben wird.
Ich drück Dir die Daumen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2008 22:47
(@perle)
Zeigt sich öfters Registriert

@ Smilla
na das klingt ja super.
Wie gesagt, wir waren im letzten Jahr bei Kieferorthopäden, und da war der Stand noch anders. Sonst hätten wir ja gleich beginnen können. Naja, nach den Ferien werden wir es ja sehen - bin gespannt.
Wäre natürlich großartig, wenn die KK das komplett zahlen würde.
Ich werde berichten  😉

@ whisper
klingt genau wie bei mir - mit den Ausreden kommt man irgendwann nicht mehr weiter. Die Kinder glauben das dann nicht mehr. Verteidigen tu ich den KV auch nicht mehr - habe mir ja Hilfe beim JA und Diakonischem Werk geholt, und die haben auch gesagt, daß man ehrlich sein soll. Man soll den KV nicht schlecht machen ( klar, und das mache ich auch nicht ) aber man soll ehrlich auf Fragen der Kinder antworten.
Tja, ist schon schlimm und wahrscheinlich nie zu verstehen, daß Elternteile mit einem Mal nichts mehr von ihren KInder wissen wollen - unbegreiflich.
Wie gesagt, nach den Zustimmungen fragt auch kein Arzt, zum Glück. Das geht nur darum daß der Gegenpart einen nicht vor Gericht zieht, weil er irgendwas nciht will.
Naja, habe demnächst ein Date deswegen mit meiner Anwältin - mal schauen, was da bei rauskommt.
Die Zustimmungen für den Kieferorthopäden und die Hautgeschichte lassen wir wohl über das Gericht klären, dann bin ich auf der sicheren Seite und es wird nicht gleich ein Sorgerechtdrama draus - muss ja nicht sein.

Wir werden sehen  😉

Sonnige Grüße
Perle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2008 13:31




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