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Betreuungsvereinbarung

 
(@maharanja)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Bitte entschuldigt, Wenn ich im falschen Unterforum bin. Ich weiß leider nicht genau wo es hingehört.

Ich stocke mein Einkommen mit Alg2 auf führe mit dem Papa das Wechselmodell. Nun ist es so, dass das Amt von uns eine Betreuungsvereinbarung verlangt  aus der die jeweiligen Betreuungszeiten unseren Kindes hervorgehen. Diese haben wir vor einem Jahr schonmal gemacht. Wir wechseln wöchentlich. Papa hat die geraden Wochen, ich ungerade. Daran hat sich nichts geändert und wir haben damals auch explizit vermerkt, dass diese Vereinbarung bis auf Widerruf gilt. Weder ich noch Papa haben widerrufen.

Prinzipiell würde ich kooperieren und eine weitere Vereinbarung einreichen, aber ich möchte dass dies die letzte ist, weil ich mich nicht ständig erklären möchte. Mir wurde von einer Mitarbeiterin mitgeteilt, dass die Vereinbarung ja schon ein Jahr alt sei. Für mich bedeutet das nicht, dass sie ungültig wird.

Gibt es hier vielleicht jemanden der Erfahrung damit hat? Oder eventuell ein Muster um darzulegen, dass wir diese Vereinbarung dauerhaft leben?

Ein anderer Punkt ist, dass ich die Adresse vom Papa und sein Arbeitsverhältnis angeben soll, obwohl er erst vor drei Monaten zwecks Unterhaltsberechnung angeschrieben wurde und auch Auskunft gab und dank WM nicht zahlen muss/kann. Ich finde das absurd und aufgrund früherer Erfahrung mit dem Jobcenter schikanös. Vielleicht könnt ihr dazu eine neutrale Bewertung abgeben.

Danke schonmal fürs Lesen und Antworten  🙂

Maharanja


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2017 23:06
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Maharanja und willkommen im Forum!
Die im Amt habe auch ihre Paragraphen, Vorschriften und was weiss ich was für ihre Daseinsberechtigung. Manche nehmen es genauer, manche nicht.

Du kannst/solltest die geforderten Angaben (da reicht meines Wissens auch ein Einzeiler, dass sich nichts geändert hat) liefern, zugleich aber anfragen, ob Einverständnis besteht, dass Du die alljährliche Befragung insoweit änderst, dass Du bei Änderung des bekannten Ist-Zustandes Laut gibst....ansonsten hilft m.E. nur Wegatmen.  😉

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2017 10:15
(@maharanja)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine Antwort, Marco.

Ja, wegatmen ist wohl der passende Term für das, was zu tun ist  😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2017 16:58
(@inselreif)
Moderator

Weder ich noch Papa haben widerrufen.

Dann bestätigt das doch einfach beide.

Beim Wechselmodell hebt sich der Unterhalt nicht automatisch auf sondern wird gequotelt. Vielleicht hat das der Mitarbeiter damals nicht gewusst, ein anderer hat es gemerkt und prüft von vorne.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2017 17:05
(@maharanja)
Schon was gesagt Registriert

Sein Nettoeinkommen liegt nach allen weiteren Abzügen nur geringfügig über dem Selbstbehalt, sodass da die Quotelung unerheblich ist.

Und natürlich können wir beide erneut bestätigen, aber wie oft soll denn ein und dasselbe Schriftstück in der Akte auftauchen?  :knockout:

Ich hab ja Verständnis, dass alles bürokratisch geordnet sein muss, aber irgendwo sollte auch eine Grenze herrschen.

Liebe Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2017 20:04