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Betreuung bei Berufstätigkeit von KM

 
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

da ich wieder mal einen unabhängigen Rat brauche, wende ich mich an euch.

Die Situation ist folgende:

Wir sind seit über zwei Jahren getrennt und seit gut einem Jahr geschieden.
KM war bisher berufstätig in Teilzeit (sie arbeitete meist auch Nachmittags), die Betreuung unserer Kinder (5/7/11) wurde in diesen Zeiten von ihren Eltern (Mo/Di) und mir (Do/Fr) übernommen.
Nun hat sie ohne Rücksprache mit mir eine Vollzeitstelle angenomen (Mo-Fr. 8-18 Uhr) und erwartet nun von mir, ich müsse mich mehr zur Kinderbetreuung (z.B. Fahrten zu sportlichen Aktivitäten der Kinder) einbringen.

Sie hat mich nur über die neue Situation informiert, mich aber nicht gefragt, ob ich bereit wäre mehr zu leisten. Meine Antwort war zu diesem Zeitpunkt, dass wir die Ferien und neuen Stundenpläne abwarten müssen und nun einen Monat vor ihrem Arbeitsbeginn klären müssen, wie ich mich einbringen kann.
Nun ist die Situation gestern eskaliert. Sie verlangt nun von mir, ich solle die Kinder Montags zum Schwimmen fahren, Mittwochs zu Karate und Donnerstag und Freitag ab der Mittagsbetreuung bis abends nehmen. In meiner Spätschichtwoche habe ich dann auch noch selbst darum zu schauen, wer dies übernimmt, da es ja dann meine Verantwortung wäre - ansonsten müsste ich halt von der Arbeit daheim bleiben...

Ich bezahle jeden Monat 850€ Unterhalt für meine drei Kinder und sehe eigentlich nicht ein, dass ich nun auch die mehr oder weniger komplette Betreuung für sie übernehme....von Halbteilung will sie nichts wissen, da KM das Geld braucht um das verschuldete Haus abzubezahlen.
Bitte versteht mich nicht falsch und ich weiß, dass viele ganz andere Probleme haben und um ihre Kinder kämpfen müssen - jedoch ist dies doch etwas viel verlangt....oder?

Sehe ich da etwas falsch oder bin ich auf dem richtigen Weg ihr meine Betreuung nach MEINEM gutdünken anzubieten (Do / Fr in der Frühschichtwoche) - aber nicht mehr.... ?

Für zahlreiche Meinungen wäre ich dankbar....

Gruß
ToPS

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2011 07:11
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Du möchtest viele Meinungen hören zu dem Thema, nun, so soll es sein.
Ich sehe meinen Sohn nur alle 14 Tage und wäre sicher froh, wenn ich ihn öfters sehen könnte. Ich denke, so geht es allen (oder den meisten Vätern) hier. Viele würden sich gerne ein Bein ausreissen, wenn die KM dafür sagt: Jetzt musst Du die Kinder öfter sehen. Es gibt ja genügend Väter, die sich Arme, Beine und die Seele aureißen und ihre Kinder trotzdem nicht sehen dürfen. Der Anteil an Meinungen, die sagen "ja, es ist zuviel verlangt, wenn Du Deine Kinder öfter sehen musst", wird sich daher in Grenzen halten.
Ich glaube aber, dass Dich eher die Art und Weise, wie Deine Ex das Thema angeganen hat, stört, in dem sie Dich quasi vor vollendete Tatsachen gestellt hat. Du arbeitest voll und musst nun sehen, wie Du das alles unter einen Hut bekommst und die Kinderbetruung organisierst. Die Ex hat aber auch das Recht "voll", also vollschichtig zu arbeiten und muss sich um die Kinderbetreung trotzdem kümmern. Es dürfte ja unstreitig sein, dass 3 Kinder zu betreuen u n d eine Vollzeitstelle anzunehmen, eine erhebliche Belastung darstellt. Warum sollte sie diese Last alleine tragen? Ganz nebenbei dürfte sich ja  dadurch auch Deine Unterhaltspflicht ihr gegenüber reduzieren. Und auch gegenüber den Kindern (wenn auch nur indirekt), da ja Mehrbedarf der Kinder, soweit ich weiß, nach dem Einkommen der Eltern "gequotelt" wird.

Du schreibst, dass

Sie verlangt nun von mir, ich solle die Kinder Montags zum Schwimmen fahren, Mittwochs zu Karate und Donnerstag und Freitag ab der Mittagsbetreuung bis abends nehmen. In meiner Spätschichtwoche habe ich dann auch noch selbst darum zu schauen, wer dies übernimmt, da es ja dann meine Verantwortung wäre - ansonsten müsste ich halt von der Arbeit daheim bleiben...

Nun, Deine Ex steht doch im Grunde vor den gleichen Problemen wie Du, wenn sie eine Vollzeitstelle annimmt (die Du ihr ja eigentlich nicht verwehren kannst, es sei denn Du bist bereit, ihr klaglos entsprechenden Unterhalt und die ehebedingten NAchteile zu ersetzen, inkl. Altersvorsorgeunterhalt etc....).

Alleine, ich denke die Art, wie sie das gemacht hat ist nicht in Ordnung, und sie kann von Dir sicher nicht verlangen, dass Du einfach so alles machst, was sie sich vorstellt. Sicher musst Du auch Deinen Job organisieren, und die meisten hier werden verstehen, dass man nicht einfach zum Chef rennen kann mit den Worten "Die Ex will es ab morgen so und so, alse stellen Sie meinen Schichtplan gemäß der Exenwünsche um"

Ich denke, grundsätzlcih solltest Du dem Angebot (oder der Vorderung und vlt. auch dem Geschenk?), die Kinder öfters zu sehen und Dich mehr um die Kinder zu kümmern zustimmen und dies auch der KM so signalisieren, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass für Dich noch erheblicher Klärungsbedarf besteht. Aber hier werdet ihr doch sicher Lösungen finden und sich einigen können, wenn man sich versucht, an einen Tisch zu setzen. Vlt. eine naive Meinung, aber ist es nicht einen Versuch wert?
Leider gibst Du keine Infos darüber, wie der Umgang bisher geregelt war, wie weit ihr auseinander wohnt etc, so dass man sich schwer tut, einen konstruktiven rat zu geben.

Fazit:
- Freu Dich, dass Du eine Ex hast, die gerade anders tickt als die anderen und Dir die Kinder quasi freiwillig "aufs Auge drückt"
- akzeptiere, dass auch Deine Ex voll arbeiten darf oder akzeptiere, dass Du ihr dann entsprechend Unterhalt zahlen musst, wenn Du der Ansicht bist, dass sie das nicht soll.
- Überlege Dir gut, ob der Unterhalt und eine eventuelle Aufteilung desselben in dieser Situation zu einer De-eskalataion beitragen.
- Sicher wird der Streit weiter eskalieren, wenn Du Dich von vornherein quer stellst und der Ex  nun mit Anschludigungen und Vorwürfen begegnest. Du kannst aus dieser Situation am besten herauskommen, wenn Du den ball aufnimmst und Dich jetzt k o n s t r u k t i v, aber bestimmt und auf jeden Fall mit Deiner Ex um eine Lösung bemühst
- Gibt es die Möglichkeit, einen Mediator anzurufen?
- Kann man Umgang mit den Kids wirklich auf Heller und Pfennig mit geld aufwiegen?

Gruß, PP
(der natürlich keine Ahnung hat, wie euer Verhältnis ist und ob es Chancen auf Einigung gibt)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 09:02
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich an deiner stelle würde erstmal überlegen ob die kinder nicht ganz bei dir wohnen, wenn du im prinzip die ganze woche für die kinder da bist - hast du in diese richtung schonmal gedacht?

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 10:19
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

na ja, in der Theorie hat PaulPeter natürlich recht, denn die ideale Lösung wäre:

  • Er arbeitet.
  • Sie arbeitet genau so viele Stunden wie er.
  • Beide kümmern sich je zur Hälfte der Zeit um die Kinder.
  • Unterhaltszahlungen entfallen, oder reduzieren sich auf eine eher kleine Ausgleichszahlung wegen unterschiedlich hoher Gehälter.

In der Praxis haben wir's hier allerdings anscheinend mal wieder mit einer der üblichen Rosinenpickerinnen zu tun, die sich die Sache so vorstellt:

  • Er arbeitet in Vollzeit
  • Sie arbeitet in Vollzeit
  • Sie bestimmt, wann und in welchem Umfang er sich um die Kinder zu kümmern hat.
  • Sie bekommt sogar dann den vollen Unterhalt für die Kinder, wenn er den größeren Teil der Betreuungsarbeit leistet.

Und das kann's ja wohl irgendwie auch nicht sein ... ;-(

Sehe ich da etwas falsch oder bin ich auf dem richtigen Weg ihr meine Betreuung nach MEINEM gutdünken anzubieten (Do / Fr in der Frühschichtwoche) - aber nicht mehr.... ?

Ich würde da eher in die Richtung denken, die der Zahltag dir gerade nahegelegt hat ... allein schon, weil es möglicherweise die Verhandlungsbereitschaft von Madame durchaus steigern kann, wenn sie merkt, dass der Hase auch in eine ganz andere Richtung laufen könnte als sie es sich bislang gedacht hat!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 10:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Warum sollte sie diese Last alleine tragen? Ganz nebenbei dürfte sich ja  dadurch auch Deine Unterhaltspflicht ihr gegenüber reduzieren.

Weil sie genau dafür von der KU-Pflicht befreit ist und nein, der Unterhalt reduziert sich deswegen nicht um einen einzigen Cent.

Nach dem Willen der Justiz ist der Vater alleine verpflichtet zu bezahlen und alles was er sonst noch tut ist freiwillig.

Juristisch ist der TO also keineswegs dazu verpflichtet und moralisch aus meiner Sicht demzufolge auch nicht.

Und auch wenn ich persönlich dieses "Angebot" versuchen würde anzunehmen, löst die Art und Weise bei mir auch wieder den Reflex aus:
Wenn einer etwas verlangt, lehne ich es ab, wenn mich einer bittet, versuche ich dem nachzukommen.

Wie der TO nun selbst damit umgehen will, muss er, denke ich, alleine entscheiden. Ein Rat erscheint mir hier kaum möglich.

Am besten wäre es natürlich, wenn man darüber mit der Mutter vernünftig reden könnte.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 10:31
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Beppo

kurze Frage:
wenn die KM voll arbeitet, warum reduziert sich dann die Unterhaltspflich ihr gegenüber nicht? gegenüber der Kinder leuchtet mir ja ein, aber wenn die KM arbeitet, müsste sich das doch auswirken auf den Unterhalt?

Gruß, PP

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 12:52
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PP,

ich antworte mal stellvertretend ...

warum reduziert sich dann die Unterhaltspflich ihr gegenüber nicht?

Weil ToPS´ Ex auf TU/BU verzichtet (und dafür ein Haus bekommen) hat.

Ansonsten hättest Du Recht.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 13:14
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Am besten wäre es natürlich, wenn man darüber mit der Mutter vernünftig reden könnte.

Das ist die einzige Möglichkeit, denn der Grat auf dem ToPS sich bewegt ist leider recht schmal. Insofern müsste ToPS versuchen, ein Gespräch mit positiver Grundstimmung mit KM zu führen, in dem er ihr bedeutet, dass - wenn KM kein WM Modell will - er für Unterhalt zuständig ist (und Mindestumgang) und KM ihre Berufstätigkeit mit den Betreuungserfordernissen einer AE in Einklang bringen muss. Aber natürlich bietet er KM an, sie auch dabei unterstützen wieder mehr arbeiten zu gehen und im Gegenzug gerne Mehrbetreuung ggü dem Mindestumgang übernehmen, wie es ja bisher auch schon lief. Aber das geht eben nur nach gemeinsamer Absprache.

Der schmale Grat ist natürlich, dass das Kind als Geisel genommen wird ("dann halt weniger Umgang, wenn Du nicht willst").

Ohne Details der Story zu kennen, müsste ToPS's Verhandlungsbasis allerdings gar nicht so schlecht sein, denn KM hat vermutlich ein sehr hohes Interesse an der Ausweitung ihrer Berufstätigkeit (Karriere, Hausverpflichtungen), deshalb wäre es für sie der Super-Gau, wenn ToPS sich auf die Rolle des Zahlvaters mit Mindestumgang zurückzieht. Insofern gilt es nur, eine sachliche Gesprächsbasis, vielleicht unter Vermittlung eines Dritten zu finden.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 13:35
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

vielleicht sollte man auch noch mal die "externen Betreuerleistungen" durch Großeltern auch noch mal aktiv mit einbeziehen. Wenn Oma und Opa sich gerne an der Betreuung beteiligt haben, ist vielleicht auch hier noch mal ein Kompromiss bzgl. der Hol- und Bringdienste drin. Unsere Eltern haben sich dazu früher einfach mit anderen Eltern kurzgeschlossen, die dann die Fahrerei abwechselnd übernommen haben - geht vielleicht auch bei Euch.
Aber wahrscheinlich steht das Haus wieder 35 km vom nächsten Mittelzentrum entfernt um Grundstückskosten zu sparen 😉 Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 14:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

um das Ganze mal von der Ausnahmesituation "Scheidungsfamilie" auf ganz normale Verhältnisse herunterzubrechen: In einem Doppelverdiener-Haushalt würden sich genau dieselben Probleme stellen; auch hier müssten für die Zeiten, in denen beide Eltern beruflich eingespannt sind, andere Betreuungsmöglichkeiten gefunden werden (ohne dass ein Elternteil dem anderen vorwerfen könnte, ihm egoistischerweise die gemeinsamen Kinder "auf's Auge zu drücken".) Möglicherweise hiesse ein Teil der Lösung eben "dann geht das nicht mehr mit Karate am X-Tag oder Ballett am Y-Tag - so what? Das ist auch im "richtigen" (Familien-)Leben nicht anders, wenn kein "rund-um-die-Uhr"-Fahrdienst durch die Eltern zur Verfügung steht.

Ich persönlich würde das ganze auch nicht in erster Linie am KU festmachen, sondern erst einmal installieren und Madame im Berufsleben Fuss fassen lassen. Dass eine Mutter von drei Kindern sich "freiwillig" um einen Vollzeit-Job bemüht, ist ja nun keine Selbstverständlichkeit. Und ja: Sollte sich irgendwann eine Art Wechselmodell etablieren, kann man über den KU immer noch reden. Aber der ist aktuell wirklich nicht die wichtigste Baustelle.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 17:51




 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.

Ich muss die Geschichte wohl noch etwas näher erläutern.

Die Kinder wohnen etwa 4 km von mir weg und es sind etwa 5-6 km durch die Stadt zu den sportlichen Aktivitäten.

KM arbeitete beireits vor der Trennung teilzeit (2x die Woche - Do 8-18 Uhr / Fr. 8-15 Uhr). Hier habe ich die Betreuung, wie in Familien natürlich üblich, ab nachmittags übernommen...Schichtdienst war damals kein Thema, lt. Arbeitsvertrag bin ich aber bei Bedarf dazu verpflichtet.

Nach der Trennung hat KM ihre Tätigkeit ausgeweitet (4x die Woche - Mo 12-16 Uhr / Di 8-18 Uhr und Do/Fr wie "früher") Betreuung der Kinder wurde Mo/Di von ihrem Neuen bzw. ihren Eltern und Do/Fr von mir übernommen)

Wegen erhöhtem Arbeitsaufkommen musste ich in dieser Zeit in 2-Schicht wechseln (5:30 - 14:00 bzw. 14:00 - 22:00). In der Frühschichtwoche habe ich die Do/Fr Betreuung übernommen, in der Spätschichtwoche habe ich die Kinder Do bis 16 Uhr betreut und anschließend zu ihren Eltern gebracht. Danach bin ich zum Arbeiten (war ein entgegenkommen meines Chefs - die Stunden musste ich freilich "reinarbeiten").

Ihr seht also, dass ich durchaus bereit und auch dankbar bin, meine Kinder häufiger zu sehen als es vielen anderen hier möglich ist.

Nun soll aber nach dem willen von KM die Kinderbetreuung deutlich ausgeweitet werden - Mo.-Fr. ab 16:00 bis 18:30. Ebenfalls soll ich die entsprechenden Fahrten zu sportlichen Aktivitäten durchführen. Darüber wurde ich lediglich informiert - nicht gefragt !! In der Spätschichtwoche soll ich nun selbst für Ersatz sorgen, da ich ja in der Zeit für die Kinderbetreuung verantwortlich bin - meint KM. Oder entsprechend zu Hause bleiben.... :rofl2:

Ihre Eltern werden freilich mit einbezogen werden, die Hauptlast und Verantwortung soll jedoch ich übernehmen - und KM kassiert nach wie vor den Unterhalt dafür, dass sie dafür zu sorgen hat. Das sehe ich nicht ein.

Ein Modell das ich mir vorstellen kann und ihr vorschlagen werde sieht wie folgt aus:

Frühschichtwoche:
* Montag Kinderbetreuung ab Nachmittag bis Abends incl. Fahrten zum Sport
* Donnerstag / Freitag wie gehabt von Nachmittag bis Abends - im Anschluss findet eh das Ki-WE statt.

Spätschichtwoche:
* hier kann ich leider gar nicht aushelfen, da ich zu den erforderlichen Zeiten bei der Arbeit bin.

Die offenen Tage sind ausschließlich durch KM zu organisieren.

Konstruktive Gespräche mit KM zu führen sind äußerst schwierig, da sie der Meinung ist, an "Einem Strang zu ziehen" bedeutet - ich mache was sie sagt....und das läuft einfach nicht.

Ich erwarte keine Patentlösungen von Euch, bin nur froh um jegliche Anregungen, Erfahrungen, etc.

ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2011 17:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

vielleicht baust Du in Deine Überlegungen mal ein, die Kids nicht nur wie ein Babysitter stundenweise zu betreuen, sondern zumindest teilweise nach dem Motto "an Tagen, wo ich sie um 16 Uhr in XYZ abhole, bleiben sie auch über Nacht bei mir und gehen von hier aus am nächsten Morgen zur KiTa bzw. Schule." Sonst wird das tatsächlich ein fürchterliches Herumgekutsche (Stichwort: Generation Rücksitz). Und ganz ehrlich: Mit zwei oder drei "Betreuungsstunden" fängt man ja auch nichts Vernünftiges an; die sitzt man bestenfalls vor dem Fernseher ab.

By the way: Vor einem Jahr hast Du noch von Misshandlungen und Schlägen durch Deine Ex berichtet und überlegt, die Kids ganz zu Dir zu holen - hat sich das inzwischen in Luft aufgelöst?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 18:44
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo brille007

diese Überlegung kann ich momentan nicht anstellen, da ich nach wie vor in Schicht arbeite. Das heißt mein Arbeitsbeginn ist um 5:30 Uhr...
Sollte sich einmal die Möglichkeit auftun meine drei ganz zu bekommen muss ich mir freilich etwas überlegen um die Betreuung zu gewährleisten. Das steht momentan nicht zur Debatte...

Die "Schlägeproblematik" kann ich nicht beweisen...die Anschuldigungen kamen von meiner damals 3 bzw. 4 jährigen Tochter...wenn ich nur annähernd etwas in der Hand gehabt hätte, hätte ich mit Sicherheit gehandelt. Beim JA und bei der Erziehungsberatungsstelle wurde das bereits erörtert....

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2011 18:57