Ein Hallo,an alle hier im Forum
seit November 2006 habe ich nun Betreuten Umgang mit meinem Kind 16 monate alt, 1,5 Stunden die woche beim Kinderschutzbund.
Zustande gekommen ist der Umgang bei Gericht als Vergleich,eigentlich war der Betreute Umgang von mir beim JA gemacht worden um mein Kind bis zu einer Gerichtlichen endscheidung sehen zu können,die KM hat 8 Monate erfolgreich den Umgang verweigert.
Auch bei Gericht war keine Einigung in sicht, weshalb wir ( RA und Ich) diesen Vorschlag wieder aufleben liesen um
guten willen zu zeigen.Eigentlich gibt es für diesen Betreuten Umgang absolut keinen Grund und auch Keine Recht-
lichegrundlage es war nur ein Einlenken meiner seits um der KM ihre Bedenken und Ängste zu nehmen,und meinen
guten Willen zu zeigen.
Es gingen auch ganz Klare worte an die KM seitens des Richters.
Anfangs lief der Umgang etwas Problematisch die Termine waren schwer zu finden und es gab auch einige verbale
angriffe auf mich (die ich aber einfach überhöhrte) und Betreuerin.Nach 3 monaten ging dann ein Bericht an das Gericht
der für mich und die entwicklung Kind und Vater mehr als positiv ausgefallen ist.
Nun zu meinem Problem,ich möchte jetzt einen Antrag auf erweiterten Umgang stellen da ich gerne mehr Zeit mit meinem Kind verbringen möchte auch möchte ich das es seine Geschwister und auch die anderen aus meiner Familie
kennen lernt wie Opa und Oma usw.Und vorallem möchte ich ihn auch mit zu mir nach Hause nehmen damit er gelegen-
heit hat seinen Vater in seiner gewohnten Umgebung kennen zulernen.
Nun hab ich die Betreuerin von meinem vorhaben berichtet,sie sagte mir dann das sie diesen Antrag nicht beführworten
würde,da es zu früh wäre,weil das Kind ab und an nach der Mutter weinen würde(die KM ist für die dauer des Umgangs
ausser Haus),die bindung an die Mutter noch zu gross wäre.
Meine frage ist nun Antrag stellen oder nicht?
Ich denke es spricht nichts dagegen,
(a) gibt es keinen Grund für Betreuten Umgang
(b) positiver Bericht entwicklung Kind u. Vater
Eure Meinung und Tips wären sicher hilfreich für mich.
Moin und Willkommen!
Dein Fehler war dem Vergleich zuzustimmen. Hättest Du das nicht getan, dann hättest Du ggf gar keinen oder nur sehr kurzen BU vom Gericht beschlossen bekommen.
Ich hab mal den selben Fehler gemacht, war auch einverstanden damit zum BU zu gehen, damit ich meinen Sohn überhaupt sehen kann. Das ging voll nach hinten los. Das gesamte Umgangsverfahren verzögerte sich dadurch um etliche Monate. Nach 5 BUs gab es ein Zwischengespräch bei dem ich mich dann zu weiterem (rechtlosen) BU geweigert habe. Das Gericht war jedoch verpflichtet Umgang sicher zu stellen, wir hauten neue Anträge raus, drohten dem Richter mit ner Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Prozessverschleppung und so bekam ich dann meinen ersten freien Umgang (1 Nachmittag) nach insgesamt 5 Monaten.
Da Dein BU auf keiner Rechtsgrundlage steht sondern von Dir freiwillig gemacht wird, würde ich schnellstens einen Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht über meinen Anwalt einreichen. Das Gericht ist verpflichtet den Umgang zu ermöglichen und BU kann und darf immer nur zeitlich begrenzt sein. Üblich sind 10 Termine im 14-Tagesrythmus.
Und selbst wenn das Gericht Dich wegen der scheinbar vorhandenen Entfremdung weiter zum zeitlich begrenzten BU schickt - dann hast Du wenigstens einen Beschluss und ein freier Umgang ist zumindest in Sicht. Auf Basis des Vergleichs kann das noch endlos so weiter gehen....
Greetz,
Milan
Edit: Lies auch mal hier - http://www.vatersein.de/Encyclopedia-op-content-tid-110.html
Hallo Milan
Erst mal danke für deine schnelle Antwort.
Sicher war es ein Fehler den Vergleich ein zugehen,aber ich wollte einfach nur mein Kind sehen und meinen guten willen bei Gericht zeigen.
Den Antrag auf Umgangsregelung bei Gericht hatte ich ja gestellt da bei ist ja dieser Vergleich zu stande gekommen muss ich den jetzt wieder neu stellen oder einen Antrag auf erweiterten Umgang?
Kann ich auf einen Beschluss bei Gericht bestehen?
Wenn der Richter mich weiterhin zum BU schickt muss er diesen auch begründen und das glaube ich kann er nicht da es absolut keinen Grund dafür gibt,das waren auch die klaren worte die er an die KM richtete,das jedes OLG wenn er jetzt(damaliger Zeitpunkt) einen Beschluss erlassen müßte diesen Kippen würde und er wohlmöglich auch noch eine Rüge bekommen würde,denke auch das der Richter nicht pro Mutter ein gestellt ist.
Mfg sg46
Moin
Aufgrund deiner Aussage:
Es gingen auch ganz Klare worte an die KM seitens des Richters.
würde ich den Antrag auf jeden Fall stellen.
Einen BU wird er nicht mehr aussprechen. (Bauchgefühl)
Nun hab ich die Betreuerin von meinem vorhaben berichtet,sie sagte mir dann das sie diesen Antrag nicht beführworten
würde,da es zu früh wäre,weil das Kind ab und an nach der Mutter weinen würde(die KM ist für die dauer des Umgangs
ausser Haus),die bindung an die Mutter noch zu gross wäre.
Das ist unerheblich. So eine Aussage wird die Betreuerin nicht vor einem Richter tätigen, bzw wenn dioch, denke ich nicht, das der Richter dem Gehör schenken wird.
Gruß
Martin