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Besuchszeit

 
(@rom4ik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

bitte helft mir. Lebe von meiner Frau seit 5 Monaten getrennt haben ein Kind zusammen 1 Jahr alt. Besuche unser Kind zwei Mal die Woche abends für jeweils 2 Stunden.
Hätte aber gerne mehr Umgang mit dem Kind und auch mal am Wochenende zu mir genommen vielleicht nicht über Nach aber wenigstens für ein Tag, Frau verweigert mir das mit der Begründung das das Kind noch zu klein sei.
Ist das Rechtens? Habe jetzt ein Termin beim Jugendamt gemacht bin mir aber unsicher ob die uns weiterhelfen können. Wer hat schon Erfahrung mit so was gemacht?

Vielen Dank im voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2011 14:16
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Habt ihr gemeinsames SR ?  Ansonsten ist gut dass du dich ans JA gewandt hast. 

UG steht dir zu, alleine mit dem Kind, nicht  unter Aufsicht der KM.  3 x die Woche einige
Stunden wäre optimal. Ab 3 wäre dann 14 tägig mit Übernachtung kein Problem.

Also bevor du zum JA gehst, überlege dir wie du dir den UG vorstellst.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 14:24
(@rom4ik)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die antwort.

Ja wir habe gemeinsames SR.

Ich habe da noch ein frage. Was kann die KM alleine für uns beide entscheiden? Ich meine kann sie z.B. ohne mich zu fragen mit dem Kind in den Urlaub fahren oder ein Ohring stechen lasse solche dinge halt. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2011 23:02
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Rom,

was spricht dagegen, dass Kind auch über Nacht bei Dir zu haben? Richtig: Ausser Exen-Gequatsche nichts. Wenn das Kind nicht mehr gestillt wird, gibt es keine Hindernisse dazu. Und gerade die Übernachtungen sind wichtig für die gute Bindung zwischen Vater und Kind. Wenn Dein Kind ein gutes Grundvertrauen zu Dir hat, sind auch die Übernachtungen überhaupt kein Problem. Lass Dich nicht einlullen. Beliebte Exen-"Argumente" zum drauf einstellen: "Das Kind kann nur bei mir Mittagsschlaf machen", "Das Kind ist zu verwirrt, wir sollten erstmal 2-3 Monate ohne Umgang planen", "Mama wird ganz traurig, wenn Du nicht da bist".

Termin beim JA ist sicherlich ne vernünftige Sache. Wenn ihr nen guten SB habt, hilft er Euch eine Elternvereinbarung zu schließen. Dazu mindestens alle 2 Wochen das We komplett von Fr-So und wenn möglich auch einen Termin unter der Woche. Und nein, das Alter des Kindes ist dabei kein Problem. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2011 23:37
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

kann sie z.B. ohne mich zu fragen mit dem Kind in den Urlaub fahren oder ein Ohring stechen lasse

Urlaub: ja, kann sie. genauso wie du auch während deines Umgangs! also: Ferienegelung nicht vergessen, auch wenn Schulferien noch keine Rolle spielen.

und willst du wg eines Ohrlochs ein Fass aufmachen?

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2011 00:33
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo Rom4ik,

Ich meine kann sie z.B. ohne mich zu fragen mit dem Kind in den Urlaub fahren oder ein Ohring stechen lasse solche dinge halt.  

Zweimal Ja.

Bei gemeinsamem Sorgerecht muss Sie dich nur bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung fragen und auch dass kann oft noch umgangen werden. Die 2 aufgeführten Beispiele sind jedenfalls nicht von erheblicher Bedeutung, wobei es über Ohrringe stechen auch hier im Forum unterschiedliche Meinungen gab.

Grüße,
Tom

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2011 00:38
(@rom4ik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

nein wegen Ohringe würde ich kein Fass aufmachen, so war das auch nich gemeint. Ich wollte mich nur informieren bevor ich zum JM gehe.
Ich denke das Problem wird sein das das JM keine stellung beziehen wird sondern nur versucht zu vermitteln oder? und wenn das scheitert muss ich zum Anwalt das will eigentlich vermeiden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2011 11:11
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Erfahrungsgemäß sind Themen wie Ohrringestechen nur dann kritisch wenn es NICHT hExe veranlasst hat.

Ohrringe von hExe stechen lassen: Ganz normal und ja keine Diskussion wert.
Farbige Haarsträhne die Tochter sich unbedingt wüschnt während des KV Umgangs: Großes Drama, sowas gravierendes ist ja unbedingt durch hExe abzusegnen (ihrer Meinung nach) .....

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2011 12:35
(@servomax)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

gerne möchte ich auch noch meine Erfahrungen einbringen.
Die Mutter meiner Tochter verbietet uns, mir und meiner Frau Nagellack auf die Finger meiner Tochter aufzutragen, der zu auffällige, bzw. zu grelle Farben hat  :knockout:,dabei beruht sie sich aufs Sorgerecht, ich habe Umgangsrecht. Wenn wir sie Freitag vom Hort abholen, sind die Finger ab und an lackiert und das nicht unauffälig, weil sie am Vortag bei einem Freund oder einer Freundin übernachtet hat, da wird nichts angemerkt. Tja, sowas nennt man Willkür.
Ein Mädchen mit 8 Jahren darf doch Nagellack auftragen oder aussehen wie eine Prinzessin oder nicht? Schließlich gibt es Barbies oder Barbie-Filme. Sollen diese jetzt verboten werden? Immernoch besser als irgendsoein Manga Zeugs (Ansichtssache). Meine Tochter hatte schöne lange Haare, die wurden ihr kurz vor unserer Hochzeit (meine Frau und ich) im Auftrag von der KM abgeschnitten  :question: :question: :question: Das Positive an der Sache: Meine Tochter mag meine Frau unheimlich gerne  :phantom:

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2011 00:29