Besuchsregelung ???...
 
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Besuchsregelung ????

 
(@tomtom99)
Schon was gesagt Registriert

Hallo miteinander,

ich wurde vor knapp 5 Jahren von meiner Frau geschieden , bis ende letzten jahres lief auch alles relativ normal ab .
Meinen Sohn kann ich regelmäßig alle 2 wochen abholen und übers Wochenende zu mir holen.
Nun fängt die tragik der geschichte an .......
Im Mai 2003 lernte ich meine neue lebensgefährtin kennen und zog im Dezember dann zu ihr , sie wohnt 100 km von meinem alten wohnort entfernt.
Nun sieht es so aus , dass ich kein eigenes auto habe und mir dann immer das auto meiner lebensgefährtin leihen muss , das sind dann alle 2 wochen knapp 400 km .
Ich habe meine ex-frau dann gebeten ob sie mir nicht mit einer strecke entgegenkommen kann, weil ich ja nicht immer das auto meiner lebensgefährtin benutzen möchte .
die einzige antwort die ich von meiner ex-frau bekam , war : na und , ich hab dich doch nicht gezwungen dahin zu ziehen , sie kommt mir also keinen meter entgegen .
Hab ich irgendeine möglichkeit sie dazu zu bringen mir meinen sohn zumindest zu bringen oder ihn abzuholen ???

Für ne schnelle antwort wäre ich sehr dankbar .

Gruß Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2004 13:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo tomtom,

alle Kosten des Umgangs hat der Umgangselternteil zu tragen. Es gibt vereinzelt Regelungen, nach denen der Betreuungselternteil, wenn er allein die Entfernung zu verantworten hat, die Fahrtkosten bestreiten muss.

In deinem Fall ist die Entfernung von dir zu verantworten und du hast die Konsequenzen daraus zu tragen. Einziger Trost: Im Rahmen deiner ESt kannst du die Fahrtkosten geltend machen (siehe hier).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2004 15:30
(@Unbekannt)

Hi, im Link steht nur, dass die Kontakltpflegekosten in Anrechnung gebracht werden können, wenn das Kindergeld nur teilweise oder gar nicht an den Umgangsberechtigten gezahlt wird.

Was ist, wenn man "normal" das hälftige Kindergeld bekommt und die Entfernung (bei mir 2 mal im Monat je 500 km) nicht von mir verschuldet wurde (Ex zog weg)?

Weiß jemand was dazu?

LG

Giesser

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2004 21:43
(@duldefrau)
Rege dabei Registriert

nein, ich weiss nichts *mal vorsichtshalber vorausschick* 😛

Nur aus eigener Erfahrung. Der Sohn meines LG wohnt 800 km weit weg und es wäre für beide eine grosse Belastung die Fahrtkosten alleine zu tragen. So ist es selbstverständlich, dass die Kosten geteilt werden. Allerdings handelt es sich auch nicht um zweiwöchentliche Besuche, ginge ja gar nicht.
Bei mir und meinem Ex beträgt die Entfernung zwar nur 12 km, aber wenn ich ohnehin "in der Gegend" bin, bringe ich die Kinder auch hin oder hole sie ab.
Hmmmm.... schade, wenn SOWAS ein Problem ist....

Was man nicht bespricht, das bedenkt man auch nicht recht.
Johann Wolfgang von Goethe

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2004 22:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sicher, es kommt immer darauf an, ob man miteinander reden kann oder nicht.

Mit Urteil vom 03.12.2002 hat das OLG Frankfurt (1 UF 236/02) entschieden:
"Eine Beteiligung des Umgangspflichtigen an die Kosten kann in Betracht kommen, wenn ihm dies zumutbar ist und ohne eine solche Beteiligung das Umgangsrecht wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Umgangsberechtigten sonst praktisch ausgeschlossen wäre. "

Umgangspflichtiger in diesem Sinne ist der Betreuungselternteil und Umgangsberechtigter der Umgangselternteil.

Heißt also, selbst wenn ein schuldhaftes Verhalten des Betreuungselternteiles vorliegt, wird dieser nicht zwangsläufig zur Kasse gebeten.

Hingegen kann das unterhaltsrelevante Einkommen um die Fahrtkosten gekürzt werden. Dies nur, so lange der KU sichergestellt ist. Steht nach Anrechnung weniger für den EU zur Verfügung, dann ist das eben so. Kinder und damit einhergehend der Umgang sind vorranging.

In meinem Fall wurden nach Abzug aller möglichen Dinge und auch des KU weiterhin 0,27 Euro je gefahrenem Km für Umgangskontakte berücksichtigt und erst danach der EU ermittelt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2004 05:58