ich lebe seit der schwangerschaft vom kindvater getrennt,waren nie verheiratet,ich habe alleiniges sorgerecht. er hat die vaterschaft anerkannt, er hat bis voriges jahr unterhalt gezahlt. 1 jahr lang, zwischen dem ersten und zweiten lebensjahr meiner tochter, hat der kv alle zwei wochen seine tochter gesehen. plötzlich,ohne angaben von gründen hat er seine besuchsrechte nicht mehr wahrgenommen, ein paar monate später hat er keinen unterhalt mehr bezahlt,und ist nach england gegangen. ich bekomme nun unterhaltsvorschuss. er hat also nun schon seit mai 2003 keinen kontakt mehr zu seinem kind.sie kennt ihn nicht,wobei er die ansicht vertritt, dass blut dicker als wasser ist :puzz: .sie würde ihn immer als vater erkennen, auch wenn sie ihn noch nie bewußt kennen gelernt hat.
so, im moment besteht offensichtlich keinerlei "gefahr", dass er sie sehen will. was passiert aber, wenn er auf seine alten tage hin, plötzlich das bedürfnis bekommt seine tochter zu sehen? hat er dann einfach so das recht dazu? ich weiß, dass das besuchsrecht getrennt ist vom unterhalt (das ist auch gut so). aber er kann doch nicht einfach verlangen seine tochter zu sehen, die ihn bisher nicht sehr interessiert hat? ist es dann rechtens den besuch zu verwehren und erstmal das ja einzuschalten?oder ist es unrechtens ihm seine tochter "vorzuenthalten"? die frage ist zwar nicht aktuell,aber ich möchte für den ernstfall vorbereitet sein.
lg
bazeba
sorry hab ganz vergessen, dass ich in österreich lebe, also eventuell macht das ja einen unterschied!
lg
bazeba
Moin,
in österreich lebe, also eventuell macht das ja einen unterschied!
Das macht die Beantwortung unmöglich, da das uns bekannte BGB nicht in Österreich gilt. Warum stellst du die Frage nicht im Forum von Dr. Tews? Von dort kamst du doch hierher.
Im weiteren möchtest du Hinweise über die Aufrechterhaltung einer "Isolationshaft" für den Vater zwecks Gefahrenabwehr. Sorry, nicht hier!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ein Vater ist ein Vater....und es IST Unrecht, einem Vater sein Kind vorzuenthalten und
dem Kind den Vater.
Auch wenn er sich bis jetzt ganz und gar nicht als vorbildlicher Vater erwiesen hat.
Warum willst du das Jugendamt denn einschalten?
Hat er gedroht, dir oder dem Kind etwas anzutun oder warum willst du ihm verwehren, sein
Kind zu sehen?
Sorry, ich bin selbst Vater, bei dem der Umgang boykottiert worden ist.
Gruß Kuwe
also entschuldigung,aber ein vater, der das ihm zugestandene besuchsrecht nicht nutzt,ein recht das ich ihm nie verweigert habe, der verliert in meinen augen sein automatisches recht! es geht ja nicht um ein paar wochen ohne kontakt, sondern um 2 jahre bisher und wahrscheinlich einige jahre in der zukunft!
ja ich bin nicht gewillt, nach seiner pfeife zu tanzen , dann wann er will, sieht er sie und wenn er nicht will, dann eben nicht, so geht das nicht und das ist auch kein vater sein, sondern willkür!
Moin nochmal,
du sitzt in Österreich, er irgendwo in UK. Du setzt dich über das Recht und das mgl. Interesse eures Kindes an seinem Vater hinweg. Du diktierst? Was, wenn euer Kind es aber unbedingt wissen will? Egal, wie's dir dabei geht, erst einmal ist er der Vater und er bleibt es auch.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo bazeba,
hast du mal versucht herauszufinden, warum er den Kontakt abgebrochen hat.
Da du von der " Blut ist dicker als Wasser-Geschichte" schreibst, gehe ich davon aus, du hattest Kontakt zu ihm??
Du scheinst völlig zu vergessen, daß euer Kind Recht auf den Vater hat.
Wenn sich ein KV plötzlich nicht mehr meldet, hake ich doch da als Km mal nach....versteh ich jetzt nicht.
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
also entschuldigung,aber ein vater, der das ihm zugestandene besuchsrecht nicht nutzt,ein recht das ich ihm nie verweigert habe, der verliert in meinen augen sein automatisches recht! es geht ja nicht um ein paar wochen ohne kontakt, sondern um 2 jahre bisher und wahrscheinlich einige jahre in der zukunft!
ja ich bin nicht gewillt, nach seiner pfeife zu tanzen , dann wann er will, sieht er sie und wenn er nicht will, dann eben nicht, so geht das nicht und das ist auch kein vater sein, sondern willkür! [/quoteSchlimme Einstellung..... :thumbdown:
Mit schlimmer Einstellung meine ich deine Einstellung und dein Schicksal spielen, Bazeba... :mad2:
Hallo bazeba,
meine Antwort war ironisch gemeint und bezog sich auf kuwe.
Ich würde meiner Frau nicht hinterherlaufen wenn sie keinen Kontakt haben will und ich
würde meiner Kleinen selbstverständlich helfen, wenn sie den Kontakt wünscht.
Gruß
Buell
offensichtlich herrscht hier die meinung, dass der kv nicht selbst die verantwortung dafür trägt sein besuchsrecht wahrzunehmen.nein, ich sollte ihm nachlaufen und dazu drängen sein kind zu sehen? der kv ist doch ein erwachsener mensch, der für sein handeln grade stehen muss!
ich habe ihm sein besuchsrecht zugestanden, denn meine tochter hat ein recht auf ihren vater, und er ein recht sie zu sehen,aber wenn er meint, er kann seinen älteren kindern aus vorheriger ehe, kein uneheliches kind zumuten (ich denke, das ist der grund warum er plötzlich nix mehr wissen wollte, er hat seine kinder aus erster ehe 2003 aus nigeria hier her geholt), dann fühle ich mich nicht verpflichtet ihn zu bitten und zu betteln vater zu sein!
Hallo bazeba,
du denkst dir die Gründe aber weisst sie wohl nicht??
Warum fragst du nicht einmal nach?
Ich verstehe nicht warum man von dir nicht nur den leistesten Versuch liest, das Ganze mit dem Kv zu klären.
Spekulationen helfen deinem Kind da nicht weiter.
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
sein derzeitiger aufenthaltsort ist nicht bekannt, er hat beim arbeitsamt angegeben nach england zu ziehen, aber das gericht hat keinerlei adresse, sein aufenthaltsort ist also offiziell unbekannt, und ich kenne ihn auch nicht!
Es geht doch hier gar nicht um den Kindsvater, sondern wie schonmal die Zugbrücke hochgefahren werden soll, wenn er sich doch mal um sein Kind kümmern möchte....
Niemand spricht davon, einem Vater "nachzulaufen", aber das Kind wird irgendwann mal Fragen haben. Von daher würde ich zumindest den Versuch machen, Kontakt aufzunehmen und nachzufragen.
Ich finde die Einstellung ungeheuerlich, schon mal prophylaktisch dann alles aufzufahren, falls der Fall, daß er sich doch mal um sein Kind kümmern will, eintritt, um dieses zu verhindern.
Mich packt bei so etwas der Ekel, wenn ich ehrlich bin. Verlierer und Leidtragender ist dabei immer das Kind.
Aber soweit scheint Bazeba ja nicht zu denken, nur an ihren verletzten Stolz und gekränkte Eitelkeiten. So stellt sich das hier jedenfalls dar.
Und selbst wenn: Was ist negativ daran, wenn ein Vater, wenn auch spät , Gefühle für sein Kind entdeckt??? Muß man dann Gott spielen und es ihm verweigern? Leuchtet mir nicht ein, sorry Leute....
Kein Kontakt zu verwandten, Freunden etc.???
Ich für mich müsste da mehr nachhaken. Ich bräuchte auch Argumente für die Fragen, die mein Kind mir später stellt.
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
da der kv aus nigeria stammt, kenne ich seine familie nicht, ich kennen nicht mal seine kinder. von anderen nigerianer habe ich nur bestätigt bekommen, dass er in england ist, aber keine addy.
ja ich habe meiner tochter viel zu erklären,das ist mir bewußt! ich habe mich für dieses kind entschieden, gegen den willen des kv, der wollte abtreibung. und ich kann mir nichts tolleres auf der welt vorstellen, als meine tochter!
mir geht es nicht darum tipps zu bekommen, was ich ihr einmal sagen werde, außerdem fragt sie ja jetzt schon danach.
wenn sie ihn kennen lernen will, dann werde ich dies auch nicht verbieten,sondern sie unterstützen, aber ich habe etwas dagegen, wenn er nur seinen willen durchsetzen will,ohne rücksicht darauf, dass sie ihn nicht kennt, er ist doch de facto ein fremder für sie, und ein eventueller kontakt müßte meines erachtens sehr langsam und behutsam hergestellt werden. ich könnte mir vorstellen, dass er wenn er das bedürfnis nach kontakt hat, den kontakt sofort und ohne lange umschweife will, und das halte ich nicht für sehr zielführend. deshalb war meine frage ob es ein problem ist, ihn dann nicht sofort bei der tür hereinzubitten, sondern erste kontaktmöglichkeiten langsamer angehen zu lassen.
Mit anderen Worten: Nur du hast zu bestimmen, ob und wieviel Umgang er gnädigerweise haben will, und nur was du entscheidest ist zum Wohl des Kindes, oder?!
Ich würde dann zuerst ein Gespräch unter 4 Augen stattfinden lassen.
Dann kann man einiges besprechen was bis zu diesem Zeitpunkt angestaut wurde.
Dann würde ich den Kv seine Tochter sehen lassen.
Ich habe DIR nicht den Tip gegeben wie du ihr das alles mal erklärst. Ich sagte, ich bräuchte das für mich.
Du machtest auf mich auch nicht den Eindruck, als wolltest du solche Tips.
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.