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Besuchsrecht bzw.Umgangsrecht

 
(@biedi1)
Schon was gesagt Registriert

Kurz zu meiner Geschichte.Seit April lebe ich von meiner Frau und meinen beiden Kindern getrennt. Als ich auszogen mußze habe ich mir eine kleine Wohnung nur ca.70m. von unserem Haus gemietet. Ich wollte das meine beiden Töchter 15 und 8 Jahre jederzeit die Möglichkeit haben Ihren Vater zu besuchen. In der Scheidungsangelegenheit ist seitens des Anwaltes meiner Frau vereinbart worden, dass die Kinder mich jederzeit besuchen können.
Nun gab mir meine noch Frau heute bekannt, dass Sie auf ein Besuchsrecht alle 14 Tage anspruch erhebt mehr nicht.
Ich kann dieses nicht verstehen, insbesondere darauf hin, dass wir den Geburtstag meiner kleinen Tochter erst am Dienstag mit vielen andren Kindern bei mir gefeirt haben.
Ich habe bis zum heutigenTag versucht die Trennung von meiner Frau ohne Streit durchzuziehen. Meine kleine Tochter , welche gerne bei mir ist wird nun als Druckmittel gegen mich verwand.
Was soll ich tuen. Ich habe nicht mehr die Kraft mich gegen den Mist , welche meine Frau immer wieder gegen mich anstellt zu wehren.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2006 22:28
(@bm-rk)
Registriert

Hallo Biedi1,

zunächst...willkommen hier bei vs...!

un gab mir meine noch Frau heute bekannt, dass Sie auf ein Besuchsrecht alle 14 Tage anspruch erhebt mehr nicht.

Na das ist ja fein!
SIE hat überhaupt keinen Anspruch. Und schon gar nicht, gibt es einen Anspruch auf weniger Umgang.
Einen Anspruch auf umgang haben
a) die Kinder und
b) die Eltern....

...aber eine Anspruch auf weniger...*kopfschüttel*

Diese 14 Tage Regelung ist trauriger Standard..und wird oft vor Gericht festgelegt...ist aber in keinen Gesetzt verankert.

Hat sie einen Grund, den umgang einzuschränken??
Oder bockt sie nur rum???

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2006 23:57