Hallo !
Mein Mann hat aus erster Ehe ein Kind, ich habe aus erster Ehe auch ein Kind. Die beiden kennen sich schon aus Babytagen und sind aufgewachsen wie Geschwister. Sie haben eine enge Bindung. Die Ex-Frau meines Mannes will nun nicht, daß uns Ihr Kind (also, das Kind meines Mannes) an unseren Geburtstagen besucht. Das heißt, mein Mann durfte sein Kind an seinem Geburtstag nicht sehen, mein Kind durfte den Kleinen nicht einlafden zu sienm Geburtstag. Gibt es da Möglichkeiten in der Rechtssprechung und gilt die dann nur für meinen Mann oder habe ich mit meinem Kind auch eine Chance ? Dannkeee ! :question:
Gib Deinen Kindern zwei Dinge auf Ihren Lebensweg mit: Wurzeln und Flügel
Moin mija,
rein rechtlich gibt es da nichts, weder Gesetze noch Richtlinien. Das deutsche Familienrecht wird hauptsächlich durch Richter geschrieben. Leider.
Ich persönlich finde das Verhalten der KM mehr als nur albern und letztlich zeigt es, dass sie nicht in der Lage ist Themen von der Elternebene aus zu betrachten.
Sprecht mit ihr oder schreibt ihr einen netten, sachlichen und vorwurfsfreien Brief. Wenn sie keine sinnhaften Gründe vorbringt, versucht einen Einigungtermin beim JA zu erwirken. Sollte das nichts bringen oder das JA sich nicht einbringen, bleibt letztlich nur Klage auf Umgangserweiterung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo
kann deepThought da nur zustimmen.
Erst mal versuchen im guten zu klären wenn nicht klagen. Ich denke mal das ihr da auch aussichten auf Erfolg haben könnt. Denn ein Vater sollte laut rechtssprechung sich an alltagssituationen und so teilhaben. Da dies ja auch ein wichtiges Fest für das Kind ist dürfte es vor dem Gericht eigentlich keine Probleme geben. Aber wie Deep schon sagte
Das deutsche Familienrecht wird hauptsächlich durch Richter geschrieben. Leider
Bis bald und viel Erfolg
wer nicht wagt der nicht gewinnt
Hallo !
Vielen Dank für Eure Antworten, macht Mut ! Leider wird die Sache mit dem "friedlich klären" wohl kaum Aussicht auf Erfolg haben, da mein Mann die Umgangsregelung die jetzt mal mehr mal weniger gut läuft (also von "Ihr" mal mehr mal weniger sabotiert wird) vor Gericht einklagen mußte, da er sein Kind sonst gar nicht gesehen hätte. Und das, wo sie im gleichen Dorf wohnt und mit dem Kind auch noch 3 Mal die Woche am Haus vorbei läuft und ihm dann verbietet den Papi zu besuchen... aber genug davon.... Wir werden auf jeden Fall das Umgangsrecht neu verhandeln lassen, denn so geht es ja nicht weiter. Heute hat sie wieder einen Besuch platzen lassen, obwohl wir einen Gerichtsbeschluß haben... es ist zum Heulen. (Und das hat der Kleine meines Mannes dann auch getan) 🙁
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