Besuch im Kindergar...
 
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Besuch im Kindergarten

 
(@mike_muenchen)
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Hallo Leute,

meine Frage:

Kann ich meine Tochter (5 Jahre) kurz im Kindergarten besuchen obwohl meine Ex mir es verboten hat?
Erfolg:
Ich mußte vor 5 Tagen beim JA antreten wegen Kindesunterhatberechnung und es wurde festgestellt ,das ich nicht mehr 300 sondern nur noch 250 zahlen muß.  :rofl2:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2007 14:04
(@paulina)
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Hallo,

die Frage ist wohl eher, ob der Kindergarten "Besuche" zuläßt.

Nicht nur in Trennungsfällen.... bei uns geht sowas nämlich nicht, Besuche können nach der Kiga-Zeit gerne durchgeführt werden.
Und sonst, mhm..ob der Kiga sich da nicht mittendrin im Schauspiel der Eltern sehen würde?

lg, paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2007 14:09
(@mike_muenchen)
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Leider ist es aber so das die Oma die kleine nach dem Kindergarten sofort abholt und ich nur zusehen kann wie sie weinend ins auto steigt und Papa schreit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2007 14:22
(@babbedeckel)
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Hi mike,

mein Vorschlag; gehe doch morgens bei "Beginn" in den Kindergarten, und
rede mal mit den Erzieherinnen. Erkläre ihnen die Sachlage, (und weise daraufhin
das ihr das GSR habt !?).
Ist zwar rechtlich nicht fundiert, ich kann mir aber nicht vorstellen, daß die Erzieherinnen was dagegen
haben. Mache auch aktiv, z.B. bei kindergartenfesten etc., mit.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2007 14:24
(@papajo)
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Hallo Mike_muenchen,

Also, ich denke auch, dass es eine Sache des Kindergartens ist.
Wieso kommt Deine Ex eigentlich darauf dir das zu verbieten?
Wie ist den sonst der Umgang?
Und wieso läßt Dich die Oma nicht zu Deinem Kind?
Gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2007 14:26
(@mike_muenchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Die Oma hält zur Tochter ist auch klar.
Ich habe kein Sorgerecht (nicht Verheiratet).
Besuchszeit ist alle 2 Wochen Samstags von 10 bis 18 uhr und alle 2 Wochen Mittwochs von 16 bis 18 Uhr.

Danke an alle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2007 14:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

damit dürfte die KM dir wirklich den Beusch im Kiga verbieten dürfen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2007 14:52
(@furbie30)
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Hallo
Ich weiss hat zwar nichts mit der Farge zu tun , aber dürfte ich den trotzdem fragen,warum du deine Tochter nicht alle 14 tage von Freitags bis Sonntag Übernacht hast?

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2007 23:20
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hey mike_muenchen,

verheiratet hat nichts mit Sorgerecht zu tun. Wenn es deine Tochter ist, so kann man dir das Sorgerecht nehmen.
Hat man es dir genommen?
Wo und wie besuchst du deine Tochter?
Wer hat das festgelegt?

warum du deine Tochter nicht alle 14 tage von Freitags bis Sonntag Übernacht hast?

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2007 04:43
(@balduin)
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Moin...

verheiratet hat nichts mit Sorgerecht zu tun. Wenn es deine Tochter ist, so kann man dir das Sorgerecht nehmen.

Mike hat geschrieben,das er nicht verheiratet ist und somit denke ich mal,das keine Sorgerechtserklärung gegenüber dem JA abgegeben worden ist.
Wenn er nun vor der Geburt mit der KM verheiratet war,dann bekommt er automatisch das GSR.

LG balduin

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2007 10:49




(@Flieder)

Morgen (GÄHN)
Hallo Kuno, hallo Balduin,

Mike hat geschrieben, dass er kein gemeinsamen SR hat, ebenso darf er sein Kind Samstags und Montags sehen.(INFO)
Er war auch nicht mit der KM verheiratet.
Bezüglich des GSR ist das gar nicht so einfach dies zu bekommen wenn es nie existent war. (Lesenswerter Artikel von DeepThought zum Thema Sorgerecht).

Jedoch hat Mike ein Umgangsrecht (festgelegt) und somit hat die KM schon das Recht ihm sonstige unangemeldete Besuche zu untersgen. Er muss schon weitere Kontakte mit der KM im Vorfeld absprechen. (Schlechte Karten)
LG Flieder

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2007 11:05