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Bestätigung für Eignung der Wohnung

 
(@withoutmykids)
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Hallo,

mein LG seine Ex hat bzgl. der Umgangsverweigerung ihrerseits u.a. auf dem Jugendamt angegeben, dass sie nicht wüßte, ob unsere Wohnung geeignet ist, die Kinder zu beherbergen (also Schlafen) wegen Größe, Zimmeranzahl usw. Unsere Aussagen darüber akzeptiert sie nicht. So nach dem Motto wir können ihr viel erzählen. Trotz dass sie den Mietvertrag gesehen hat. Bilder würde sie als unwahr abtun.

Da wir ja 600 km von den Kindern weg wohnen, kann das Jugendamt ja schlecht herkommen (obwohl wär auch mal ne Variante fürn Betriebsausflug). Wie können wir nachweisen, dass es tatsächlich so ist, wie wir es sagen? Oder müssen wir das gar nicht? Mein Ex kam neulich auf die gleiche Idee (oder eher die beiden Ex haben mal wieder ausgiebig miteinander telefoniert) und meinte er hätte da Bedenken und ein Unwohlsein, wenn die Kids hier sind. Was können wir tun und was müssen wir tun oder gar nicht tun?

Gruß withoutmykids


Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2007 15:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi du,

ihr müßt gar nix nachweisen. Selbst wenn ihr für die Umgangszeit ins Hotel geht muß das den anderen Elternteilen egal sein. Die Kinder dürfen nur nicht unter der Brücke schlafen. Die wenigsten Umgangseltern können es sich leisten eigene Zimmer bereitzuhalten etc. . Es gibt auch keinen § der besagt wieviel Platz und welche Ausstattung ein "Umgangskind" zu haben hat.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 15:14
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Genau das gleiche hat meine Ex damals auch zuerst versucht ,daß ja für meine erste Tochter kein Platz zum schlafen wäre, weil unsere Wohnung zu klein wäre und somit die Übernachtung am WE unmöglich wäre.
Wir haben ihr nur geschrieben,wo die kleine schläft nämlich im Zimmer von meiner Stieftochter in einem eigenen Bett und mehr nicht, selbst das hätten wir ihr eigentlichnich tmitteilen brauchen, aber wir denken ja leider immer das die Exen mit so einer aussage zufrieden sind.
Aber respekt an euch, daß ihr der KM einfach so euren Mietvertrag zeigt das wäre zuviel für mich und meine jetztige Frau das wäre für uns zu privat und ich würde meiner Ex so eine Aukunft nie geben. 🙂

Andere Familien die grösser sind lassen auch ihre Kinder in Hochbetten schlafen und egal hauptsache jedes Kind hat ein eigenes Bett und fühlt sich bei dem papa wohl.
So lange ihr für die Kids jeder ein eigenes Betthabt ist der rest egal und geht der Km absolut nichts an lasst euch nicht soviel in eurem Privat leben rein reden von der KM es geht sie nichts an.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 15:34
(@withoutmykids)
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Aber respekt an euch, daß ihr der KM einfach so euren Mietvertrag zeigt das wäre zuviel für mich und meine jetztige Frau das wäre für uns zu privat und ich würde meiner Ex so eine Aukunft nie geben. 🙂

Das war auch nicht freiwillig. Sie wollte ihn sehen, sonst hätte sie die Tochter nicht zum Umgang mitgegeben (das war im Juli, da haben wir noch in Dtl. gewohnt). Wir haben beiden Expartnern mitgeteilt, dass wir nach Österreich gehen (aus Arbeitsgründen) und da hat mein LG Ex völlig auf stur geschalten und wollte neuen Mietvertrag und Arbeitsvertrag sehen. Arbeitsvertrag hatten wir nicht (zum Glück). Da mein LG aber seine Tochter unbedingt sehen wollte, schon wegen Verabschieden und ihr erklären, wieso weshalb warum, haben wir uns darauf eingelassen. Zum damaligen Zeitpunkt hatten wir noch keine Anwältin. Zum Glück hat Ex das aber alles schriftlich gemacht, sodass wir das unserer Anwältin alles nachreichen konnten, wie es mit der Umgangsverweigerung abgelaufen ist.

Andere Frage, gibts irgendwo einen Pasus/Text wo steht, dass man das nicht nachweisen muß, wegen der Wohnung?


Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2007 15:56
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus withoutmykids !

Andere Frage, gibts irgendwo einen Pasus/Text wo steht, dass man das nicht nachweisen muß, wegen der Wohnung?

Meines Wissens nicht, genausowenig wie eine Vorgabe wie groß/klein ein Kinderzimmer zu sein hat.

Der KM hat es schlichtweg nichts anzugehen und wenn sie meint, aufgrund solcher Lappalien den Umgang vereiteln zu wollen, würde ich an Stelle des KV Madame mal zeigen, wo der Hammer hängt!


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 16:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jein,

§ 1687
Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Daraus kann man durchaus herauslesen das es dem Umgangselternteil obliegt wie und wo sich die Kinder in der Zeit des Umgangs aufhalten und der andere Elternteil da keine Vorschriften zu machen hat.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 16:13
(@withoutmykids)
Zeigt sich öfters Registriert

Servus withoutmykids !Meines Wissens nicht, genausowenig wie eine Vorgabe wie groß/klein ein Kinderzimmer zu sein hat.

Der KM hat es schlichtweg nichts anzugehen und wenn sie meint, aufgrund solcher Lappalien den Umgang vereiteln zu wollen, würde ich an Stelle des KV Madame mal zeigen, wo der Hammer hängt!

Es ist nicht der einzigste Grund. Aber ich hoffe ja dass der Richter am 04.12. ihr endlich mal den Kopf wäscht. Dann wird auch hoffentlich endlich eine Umgangsregelung getroffen an die sie sich zu halten hat. Ob sie es dann macht steht auf nem andern Blatt. Sie wollte das er das Umgangsrecht einklagt (auch das haben wir mehrfach schriftlich) also soll sie zusehen, wie sie es dann löst.


Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2007 16:13
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wie soll man etwas nachweisen, was es nicht gibt?

Das sind die üblichen Spielchen der Ex, je mehr Ihr Euch drauf einlasst, umso schlimmer wird es werden.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 16:14
(@withoutmykids)
Zeigt sich öfters Registriert

Daraus kann man durchaus herauslesen das es dem Umgangselternteil obliegt wie und wo sich die Kinder in der Zeit des Umgangs aufhalten und der andere Elternteil da keine Vorschriften zu machen hat.

Tina

Danke dir, ist wie immer eine Sicht der Deutung.


Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2007 16:15
(@withoutmykids)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

wie soll man etwas nachweisen, was es nicht gibt?

Das sind die üblichen Spielchen der Ex, je mehr Ihr Euch drauf einlasst, umso schlimmer wird es werden.

Gruß
Kasper

Nur was soll man dann bitte kurzfristig tun, wenn Ex die Kinder wirklich nicht mitgibt? Langfristig ist klar. Bei meinem LG wird das jetzt gerichtlich geregelt. Nur wie ist es wenn mein Ex die Kinder zwischen Weihnachten/Neujahr nicht mitgibt und mir dass wie ich ihn kenne, erst beim abholen veröffentlicht. (Ist bis jetzt nicht passiert, aber diesmal wären die Kids das erste Mal hier in Österreich, die Angst ist da schon da) Ich mein die Kinder freuen sich ja auch darauf und ich sehe nicht ein warum ich es ihnen nicht jetzt schon sagen soll, dass sie nach Weihnachten hier sind. Zum Schluß stellt Ex mich doch dann als böse hin. Ich glaub kurzfristig gibts da keine Lösung auch bei GSR.


Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2007 16:20




(@Outlaw)

Halllooo

@withoutmykids,
tragisch die Situation. Aber ehrlich gesagt, wenn keine Vereinbarung für Weihnachten etc. gerichtlich festgehalten wird, steht ihr echt doof da. Im schlimmsten Fall fahrt ihr viele viele KM um die Kinds abzuholen aber ihr bekommt sie nicht. Die H(ex)e sitzt am längeren - auch rechtlich fundierten/unfundierten/ Hebel.
Leider muss ich Dir aus meinen Erfahrungswerten mitteilen, dass eine gerichtliche Regelung gar keine Verbindlichkeit bedeutet. Auch wenn hier was festgelegt wird, muss sie sich in keinem Fall daran halten.
WAS PASSIERT IHR DENN? Nichts.... Bis die Schwarzkittel mal in die Pötte kommen und einer geschiedenen, geschundenen, veramten, psychisch sehr mitgenommenen  Frau etwas verlangen vergehen endlose Zeitepochen und letztendlich werden später Gutachten geschrieben und sonstige Sachen angestellt.
ERGO: Wenn Sie will wirst Du Deine Kids nicht sehen und über Weihnachten ist die totale Flaute.
Sorry, aber ließ mal hier wie es  vielen Männern ergangen ist. Du erlebst nur Dejá vu´s.
Outaw


AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 17:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kleine Korrektur outlaw,

Hier geht es zum einen um einen KV der den Umgang nun gerichtlich regeln lässt, zum anderen um die LG des KV, deren Kinder bei ihrem Ex leben und der sie nicht rausrücken will. Ändert aber nichts an der Situation.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 17:34
(@Outlaw)

Hu hu
o.k. danke midnightwish. Hab ich wohl überlesen.
Ourtlaw


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2007 17:35