Begleiteter Umgang ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Begleiteter Umgang und Strafverfahren nach falscher Anschuldigung

Seite 1 / 2
 
(@traurigerpapa2015)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Väter.... Ich möchte meine ganze Geschichte erst später erzählen, habe aber mal eine Frage, die vielleicht ein anderer Geschädigter  beantworten kann.

Meine Frau klagte mich vor 17  !!! Monaten aus der Wohnung mit falschen Behauptungen (  **tsts - ID 10**. Übergriffe auf die Tochter ) . Sie ging auch zur Polizei  ( Staatsanwalt aktuell )
Angeblich hatte die Tochter das gesagt,

3 Monate später tat ihr alles leid, die Anschuldigungen wurden zurückgenommen bei der Stattsanwaltschaft . Die Staatsanwaltschaft sollte wollte das Gutachten abwarten. Später, als Meine Frau einen neuen Partner hatte ,sagte sie wieder , ich hätte sie erpresst alles zurückzunehmen...
Meine Tochter  ( 6 ) wurde leider nie angehört. Die Mutter hat es immer verhindert.

Das Gutachten hatte aber die Fragestellung des Sorgerechtes, somit steht im Gutachten nichts über Übergriffe drin. Dafür aber viele andere negative Dinge über mich , die nicht stimmen. ( sehr eingeschränkt erziehungsfähig )  ein Witz, ich habe die ganze Erziehungsarbeit fast alleine gemacht. Das Gutachten habe ich vor 3 Wochen der Staatsanwaltschaft geschickt.

Meine Frage:  Das Ermittlungsverfahren lüuft nun schon 17 Monate. 17 Monate der Angst. Ich habe meiner Tochter NICHTS getan.. Hat jemand Erfahrungen ob und wann sowas eingestellt wird?

Die begleiteten Umgänge und deren Protokolle sind mehr als 100 Prozentig positiv für mich und das Jugendamt versteht schon lange nicht mehr, warum die Umgänge begleitet sind.
Wre für Erfahrungswerte Dankbar... Danke..... PS Auch die Frage, wie lange solche begl. Umgänge maximal gehen können, meine Frau möchte bald mit unserer Tochter weit wegziehen...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2015 20:11
(@diskurso)
Registriert

Hallo traurigerpapa,

Ich kenne die Problematik aus eigenem Erleben.

Sie ging auch zur Polizei  ( Staatsanwalt aktuell )
Angeblich hatte die Tochter das gesagt,

Welche Straftat wird Dir vorgeworfen, was genau steht in der Strafanzeige ?

Meine Tochter  ( 6 ) wurde leider nie angehört. Die Mutter hat es immer verhindert.

Das kann nicht sein. Im polizeilichen Ermittlungsverfahren müssen selbstverständlich alle Zeugen vernommen werden.
Der Stand der Ermittlungen incl. Aussagen der Beteiligten kann jederzeit von Dir mittels Antrag auf Akteneinsicht festgestellt werden.

Das Gutachten hatte aber die Fragestellung des Sorgerechtes,

Das sind doch aber zwei verschiedene Dinge: Strafverfahren und Gutachten bzgl. des Sorgerechts.
Wer hat in welchem Zusammenhang das Gutachten in Auftrag gegeben ?

Hast Du einen Rechtsanwalt beauftragt, der Fachanwalt für Strafrecht ist ?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2015 14:55
(@traurigerpapa2015)
Schon was gesagt Registriert

Ich kenne die Problematik aus eigenem Erleben.
Welche Straftat wird Dir vorgeworfen, was genau steht in der Strafanzeige ?

MEINE TOCHTER HAT ANGEBLICH GESAGT ICH HABE MEINEN FINGER IN IHREN POPO GESTECKET UND IN DER BADREANNE HÄTTE ICH VERLANGT, AN MEINEM GESCHLECHTSTEIL ZU SPIELEN UND SIE HÄTTE AUF MIR GESESSEN UND ES HÄTTE MIR GEFALLEN. TATSÄCHLICH WAR ES GENAU ANDERSRUM. MEINE TOCHTER HATE DAMALS EINE PHASE WO SIE WITZE MACHTE MIT SACHEN IM POPO STECKEN UND IN DER BADEWANNE HATTE SIE MEIN GLIED GESEHEN UND GEFRAGT OB SE SPIELEN SOLL. ICH HATTE NATÜRLICH NEIN GESAGT . UND DAS MIT AUF MIR SITZEN WAR EIN VÖLLIG NORMALES KINLICHES TOBEN. MEINE FRAU WOLLTE MICH AUS DER WOHNUNG HABE UND HATTE WOCHENLANG GEDROHT WENN ICH NICHT FFREIWILLIG GINGE DANN MACHEN DAS DIE RICHTER UND ANWÄLTE UND SO KAM ES DANN AUCH....

Das kann nicht sein. Im polizeilichen Ermittlungsverfahren müssen selbstverständlich alle Zeugen vernommen werden.
Der Stand der Ermittlungen incl. Aussagen der Beteiligten kann jederzeit von Dir mittels Antrag auf Akteneinsicht festgestellt werden.

DIE ANWÄLTIN MEINER FRAU TEILTE DAMALS DER POLIZEI MIT, UNSERE TOCHTER SOLL NICHT ANGEHÖRT WERDEN, DA ES EINE DOPPELTE BELASTUNG WÄRE . ES WÜRDE DAS GUTACHTEN BGEWARTET WERDEN.
DIESES JEDOCH HATTER DIE FRAGE NACH DEM SORGERECHT UND NICHTS MIT ÜBERGRIFFEN ZU TUN

Das sind doch aber zwei verschiedene Dinge: Strafverfahren und Gutachten bzgl. des Sorgerechts.
Wer hat in welchem Zusammenhang das Gutachten in Auftrag gegeben ?

DAS GUTACHTEN WURDE VOM FAMILIENGERICHT IN AUFTRAG GEGEBEN

Hast Du einen Rechtsanwalt beauftragt, der Fachanwalt für Strafrecht ist ?

JA ICH HABE EINEN FAMILIENRECHTLER UND EINEN STRAFRECHTLER

________________________________________________________________________________________________________________________________________________
**edit: Beitrag leserlich gemacht!
  @traurigerpapa: befasse Dich bitte mit der Zitierfunktion und übe ein wenig im Testforum; nur Copy-and-paste mit Antworten in Großbuchstaben ist unübersichtlich! **

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2015 16:25
(@mimamause)

@tp
deine 5-6-Jährige Tochter hatte eine Phase mit Sachen in Popo stecken?????
Datt gibt ne Menge Phasen im Leben eines Kindes, diese gehört sicher nicht dazu!!!

MIma

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2015 18:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Exakt den Gedanken hatte ich auch gerade...  :exclam:

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2015 18:32
(@traurigerpapa2015)
Schon was gesagt Registriert

sie hat nicht wirklich was in den Popo gesteckt, sie hat Witze gemacht...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2015 18:33
(@mimamause)

tp,
auch das ist kein Teil der frühkindlichen Entwicklung.

Wieso sollte ein so kleines Kind Witze darüber machen, was man sich in den Po stecken könnte.?

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2015 18:38
(@traurigerpapa2015)
Schon was gesagt Registriert

Das weiss ich nicht, vielleicht hatte sie das aus dem Kindergarten, keine Ahnung. Sie hatte so was auch nur einmal gesagt... , ich hab das dann als Witz abgetan und mir keine Gedanken weiter darüber gemacht,

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2015 18:41
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin,

auch das ist kein Teil der frühkindlichen Entwicklung.

Würdest du bitte ausführen, was du dem TO mit deinen Andeutungen unterstellen willst?

--
Storm

P.S. Such mal nach "anale Phase" im Netz

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2015 18:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke nicht, dass ihm das was unterstellt werden sollte, sodner darauf hingewisesn wurde, dass es doch sehr ungewöhnlich ist und Kinder da nicht unebdingt von selbst draukommen.

Bei der von dir erwähnten analen Phase geht es vor allem darum, dass Kinder es spannend finden Kontrolle über ihre Ausscheidungen zu erlangen u.a., aber nicht darum, dass sie sich was auch imerm in irgendwelche Körperöffnungen stecken.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2015 18:52




(@traurigerpapa2015)
Schon was gesagt Registriert

Meine Frau hat einfach alles so verdreht dass es pädophil aussah um mich aus der Wohnung zu klagen, in der wir gerade eingezgen waren. Danach zog ihr neuer ein ( 25 Jahre jünger als ich ) , meine Frau hatte bei unsererm Kennenlernen keine Aufenthaltserlaubnus, nur eine Duldung ... Ich will ihr nichts unterstellen..... Aber ich möchte ganz klar vor Augen führen, daß meine Tochter und  ich Opfer sind. Meine Frau versucht ihr den Papa grundlos wegzunehmen nur um mit ihrem neuen ein neues Leben anzufangen.. hierzu wurde im damaligen Schriftsatz Ihrer Anwältin nur Lügen bzw. Verdrehungen geschrieben. Ich war und bin meiner Tochter ein toller Papa,,
habe mich immer um sie gekümmert. Jeden Tag... und ihr niemals etwas angetan...
Zwischenzeitlich bereute meine Frau und erklärte mir sogar die Vorgehensweise. Ihre Anwältin hatte dazu geraten, daß das DER Weg wäre um mich aus der Wohnung zu bekommen !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2015 18:53
(@mimamause)

@storm
ich will niemandem was unterstellen. Jedoch habe ich die nicht unerhebliche Zahl von 3 leiblichen Kindern, die sich in diesem Alter nix irgendwo hinstecken wollten.
Ich fände das eben höchst befremdlich.

und, wie MNW schon schrieb: die Freudsche anale Phase hat nix mit dem Hineinstecken von Dingen in Körperöffnungen zu tun.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2015 19:00
(@psoidonuem)
Registriert

Also von der sensationellen Zahl dreier eigener Kinder auf die Allgemeinheit zu schließen halte ich irgendwie für falsch. Zumal es sich hierbei auch um etwas handelt, was man anderen Eltern gegenseitig vllt nicht unbedingt erzählt. Genau wegen solcher Reaktionen.

Wer mal mit jemandem gesprochen hat, der in der Notaufnahme eines Krankenhauses gerbeitet hat, wundert sich über nichts mehr was sich Leute so wo überall reinstecken. Es würde mich überraschen, wenn diese Leute da erst mit 18 damit anfangen würden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2015 19:20
(@traurigerpapa2015)
Schon was gesagt Registriert

Nochmal: Sie wollte sich niemals wirklich irgendwas irgendwo hinstecken. Sie hat irgendeinen blöden Witz gemacht und darüber gelcht,  keine Ahnung wieso.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2015 19:43
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Jedoch habe ich die nicht unerhebliche Zahl von 3 leiblichen Kindern, die sich in diesem Alter nix irgendwo hinstecken wollten.

Glück gehabt Frau Mause.
Ich hab mir mit 8 ne Erbse in die Nase gesteckt. Ungekocht. Die hat der Arzt wieder raus geholt.
Stiefsohn kam mit 4 ner Flaumfeder im Ohr aus dem Garten rein. Hat KM gaaanz vorsichtig mit ner Pinzette wieder rausgekriegt.
Prinzesschen findet derzeit Witze übers Pup*en, Kac*en und P*issen total witzig. So wie andere Zweitklässler auch.

Wer da Unrat wittern will findet immer was.

Was sagt denn die Staatsanwaltschaft zum Ermittlungsstand?
Hat dein Anwalt für Strafrecht Akteneinsicht?
Im Strafverfahren kann die KM Zeugenaussagen des angeblichen Opfers nicht verhindern.

Bei dir ist Alarmstufe ROT, traurigerpapa2015. Du musst dich mit Vollgas wehren damit da nichts hängen bleibt.

Viel Erfolg!

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2015 19:59
(@traurigerpapa2015)
Schon was gesagt Registriert

Ich weiss nur nicht mehr wie ich mich wehren kann. Mehr als die Wahrheit sagen kann ich nicht...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2015 20:06
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin,

ich will niemandem was unterstellen.

Dann bin ich sehr gespannt darauf zu erfahren, was du dem TO eigentlich genau mitteilen wolltest.

Ähnlich nebulöse Andeutungen von Müttern gegenüber Vätern - insbesondere in gerichtlichen Verfahren - habe ich einfach schon zu oft gelesen, als das ich glauben würde, dass du keine Hintergedanken bei deinen Äußerungen gehabt hättest.

Ich weiss nur nicht mehr wie ich mich wehren kann. Mehr als die Wahrheit sagen kann ich nicht...

Schau dir mal den Fall von Scooby an. Diskurso hat dort einige Dinge geschrieben, die dir eventuell weiterhelfen könnten.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2015 23:03
(@mimamause)

Moin,
Dann bin ich sehr gespannt darauf zu erfahren, was du dem TO eigentlich genau mitteilen wolltest.

--
Storm

ich bin.dir keine Erklärungen schuldig und ich denke, es wurde schon verstanden, was ich sagen wollte.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2015 09:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

MEINE TOCHTER HAT ANGEBLICH GESAGT ICH HABE MEINEN FINGER IN IHREN POPO GESTECKET UND IN DER BADREANNE HÄTTE ICH VERLANGT, AN MEINEM GESCHLECHTSTEIL ZU SPIELEN UND SIE HÄTTE AUF MIR GESESSEN UND ES HÄTTE MIR GEFALLEN. TATSÄCHLICH WAR ES GENAU ANDERSRUM. MEINE TOCHTER HATE DAMALS EINE PHASE WO SIE WITZE MACHTE MIT SACHEN IM POPO STECKEN UND IN DER BADEWANNE HATTE SIE MEIN GLIED GESEHEN UND GEFRAGT OB SE SPIELEN SOLL. ICH HATTE NATÜRLICH NEIN GESAGT . UND DAS MIT AUF MIR SITZEN WAR EIN VÖLLIG NORMALES KINLICHES TOBEN.

vs. im gleichen Worttext:

MEINE FRAU WOLLTE MICH AUS DER WOHNUNG HABE UND HATTE WOCHENLANG GEDROHT WENN ICH NICHT FFREIWILLIG GINGE DANN MACHEN DAS DIE RICHTER UND ANWÄLTE UND SO KAM ES DANN AUCH....

Das sich der TO damit mehr belastet als rechtfertigt fällt wohl nicht auf. Sein vermutetes Agrument wird anschließend komplett ignoriert. Selbst dann, wenn er es später präzisiert. Warum?

Datt gibt ne Menge Phasen im Leben eines Kindes, diese gehört sicher nicht dazu!!!

Als allgemeine Aussage sicherlich interessant. Nur woher kommt das Ausschlusskriterium, und zwar absolut ((ganz?) "sicher") geäußert?

Exakt den Gedanken hatte ich auch gerade...   :exclam:

dito

Als Erklärung folgt, da anscheinend missverstanden von einigen Mitlesern:

sie hat nicht wirklich was in den Popo gesteckt, sie hat Witze gemacht...

auch das ist kein Teil der frühkindlichen Entwicklung.
Wieso sollte ein so kleines Kind Witze darüber machen, was man sich in den Po stecken könnte.?

Ah. Es wird ein wenig zurück gerudert und obige Mutmaßung entschärft. ABER, da muß doch was sein, also neu variieren. 6 Jahre und "kleines" Kind. Lustig, aber ganz sicher interpretationsfreudig in der Auslegung je nach Ansicht zum Thema. Wie werden denn "kleine" Kinder definiert? Und nein, bei "kleinen" Kindern (welche übrigens in manchen Bundesländern Schulkinder sein könnten) ist solch Verhalten absolut (siehe (ganz?) "sicher") unmöglich. Ebensfalls ganz sicher. Ultimative Schlussfolgerung.
[Zynismus on]
Variation bei Kindern? Unmöglich, alle gleichgeschaltet. Einzelfallbetrachtung bei der Bewertung von Schilderungen bei "kleinen Kindern"? Aber doch nicht, wenn Kindesmißbrauch vermutet und damit unterstellt werden kann.
[Zynismus off]

UND: Es haben sich hier mehrere user geäußert und es fällt auf: männl. user haben eine deutl. andere Wahrnehmung als weibl. user. Zumindest haben sich bisher nicht anderslautende Geschlechterauffassungen dargestellt. Wäre mal spannend, ob das jetzt nach dieser (oberflächlichen) Feststellung passiert. Nur, woran mag das bisherige Ergebnis liegen? Verstand? Auffassungsgabe? Erfahrung? Wahrnehmung? Sensibilität? Selbstdarstellung? Falls das (nicht) zutrifft, was wird dann objektiv von den Teilnehmern dieser Diskussion für diese angeboten?

Gruss oldie

Edit: Das Wort "nicht" im Kontext des letzten Satzes in Klammern gesetzt, da beide Varianten gemeint sind. Das ging vorher nicht klar hervor. Ebenso die Kommentierung oben ("sicher") 2x durch die Veranschaulichung meiner Interpretation ergänzt. Sorry für die vorherige Fehlinterpretation.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2015 02:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ihre Anwältin hatte dazu geraten, daß das DER Weg wäre um mich aus der Wohnung zu bekommen !!!

Ein Punkt, den ich immer wieder sehe, lese und auch meine selber zu erleben ... diese Organe der Rechtspflege sind gelegentlich nur die Auslöser allen übels und sollten meines erachtens strafrechtlich belangt werden.

Ich denke nicht, dass ihm das was unterstellt werden sollte, sodner darauf hingewisesn wurde, dass es doch sehr ungewöhnlich ist und Kinder da nicht unebdingt von selbst draukommen.

Ihr seid ja fast so gut wie die gegn. Anwältin ... einfach auf einem nebulösem Detail rumreiten, bis man hört, was man will ...
Ich habe, durch viele Kontakte im/um KiGa und Schule schon soviele Dinge bei Kindern mitbekommen (und nicht die eigenen), das es nichts gibt, was es nciht gibt, und das oftmals aus völlig harmlosen Gründen. Aber man kann halt auch immer was draus machen, wenn man will ...

Ansonsten kann man Oldies Beitrag gut lesen ... den ich eben erst entdeckt hab  :redhead:!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2015 11:01




Seite 1 / 2