Begleitender Umgang...
 
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Begleitender Umgang (ohne Gerichtsbeschluss)

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 Esel
(@esel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo im Forum,

das ist mein erster Beitrag den ich schreibe.
kann ich einfach so loslegen?

hab gesehen es gibt einen Beitrag über Begleitenden Umgang vom E2012.
In dem wurde der Begleitende Umgang über das Gericht angebahnt, wenn ich richtig verstanden habe.
Bei mir ist bisher ein Gericht nicht eingebunden.

Die Geschichte:
Meine ehemalige Lebensgefährtin (32Jahre) unser Kind (2,5Jahre) und ich wohnten unverheiratet bis Pfingsten (Mai) 2012 zusammen. Ich habe nicht das GSR. Wir strebten an zu Heiraten  :knockout:

Dann fährt meine Ex mit ihrer Mutter und unserem Kind in den Urlaub.
Im Urlaub begann in meiner Ex eine schwere Krankheit auszubrechen.
Im Juni zurück vom Urlaub verbringt sie drei Wochen im Krankenhaus.
Die ersten beiden Wochen Krankenhaus ist unser Kind bei seiner Oma, wobei ich ebenfalls bei meinem Kind nach der Arbeit fast täglich mit übernachtet hatte. In der dritten Woche Krankenhaus nahm ich mir von der Arbeit frei und nahm unser Kind mit Heim mit einverständniss der KM. Ich kümmerte mi die Woche rund um die Uhr um unser Kind. Das tat ich sehr gerne denn ich liebe mein Kind und bin froh wenn ich Zeit mit Ihm verbringen kann.

Meine Ex wurde dann aus dem Krankenhaus entlassen und ist die nächsten Monate zu Beginn pflegebedürftig (Stufe1).
Sie wünscht sich mit unserem Kind bei ihrer Mutter zu bleiben, und ihren vor kurzen angeheirateten Schwiegervater.
Von mir wollte sie nicht gepflegt werden. :puzz:

Die nächsten Wochen bis in den Juli zog sich meine ehemalige Lebensgefährtin immer weiter von mir zurück.
Ich wusste zu der Zeit noch nicht weshalb. Mir blieb nur alle zwei bis drei Tage meinen Kleinen zu besuchen.
Sie sagte dann öffter meine Besuche zu den Kleinen einfach über SMS ab, mit der Begründung das es ihr schlecht und übel sei und ich deshalb nicht zu besuch kommen solle.  😡

Nachdem sich das wiederholte verlor ich jedes Verständniss denn ich bekam nur Vorwürfe zu hören nachdem sie endlich bereit war (Ende Juli) mit mir zu sprechen. Ich bekamm vorgeworfen:
- Ich hätte Ihre Bettdecke daheim zusammengeknüllt und muss deshalb wohl wütend gewesen sein
- Ich hätte für den Kleinen die letzte Zeit nichts getan. Ihm nichts gekauft
- Sie hätte daheim Notizen von mir gefunden in denen steht das ich sie nicht riechen kann.
Die ersten beide Vorwürfe vestand ich nicht. Ich wehrte mich verbal. Sie meinte sie könne nicht Streiten und ging weck. 
Das war nachdem ich schon fünf Tage meinen Kleinen nicht sehen durfte.
Ich rief ihr dann hinterher: dann regeln wir das eben über das Jugendamt. Was ich nicht wusste war das sie schon zuvor beim Jugendamt war wegen Unterhaltszahlungen.

Beim Gesprächspartner im Jugendamt hat sie angegeben (Ohne meine Anwesenheit):
- ich hätte dem Kleinen die Windeln nicht gewechselt  und er hätte deshalb vom Urin eine Entzündung bekommen. (habe Windeln gewechselt)
- ich hätte den Kleinen nicht gebadet (Badewanne wollt er nicht rein, hab dann Waschlappen genommen)
- Man müsste das Kind vor mir beschützen (?????????) :note:
- ich hätte ihr in der Vergangenheit Gewalt angedroht. (Stimmt gar nicht)
- Weiter Vorwürfe aus früheren Meinungsverschiedenheiten der letzten zwei Jahre.

Beim Jugendamt sagte man mir, deshalb kommt nur ein Begleiteter Umgang für mich in Frage. Diesen kann ich bei der entsprechenden Stelle beantragen. 

Seid ca. sechs Wochen habe ich keine Kommunikation zu Ihr. Sie antwortet nicht einmal über SMS.
Diese Woche ist meine Ex mit ihren Möbel ausgezogen. Und die Sachen vom Kleinen sind auch mit.

Nächste Woche sind die Leute vom Begleitenden Umgang vom Urlaub zurück und ich kann um einen Termin bei Ihnen bitten. Der ganze Vorgang macht mich Kirre. Ich hab niemals jemanden Gewalt angedroht. Ist dieser Weg für mich der Richtige?

Mein Kleiner und ich verstehen uns sehr gut und sind zusammen stets fröhlich. Nach fünf wochen Unterbrechung durfte ich meinen Kleinen über ihren Stiefvater auf dem Spielplatz sehen. Es ist schrecklich schmerzhaft eine so lange Unterbrechung zu seinem Kind zu haben. Ich merke mein Kleiner kann das nicht einordnen bzw. verstehen. Der Kleine wollte nach 1,5 Std. nicht mehr in das Auto Ihres Stiefvaters einsteigen sondern in das meine. Ich musste meinen Kleinen zurückfahren zu seiner Mutter. Die blieb hinter der Eingangstüre versteckt.

Die wenigen gemeinsame Bekannte verstehen meine Ex nicht in Ihrem Handeln. Denen hat sie inzwischen die Freundschaft auch gekündigt. Bei Ihren Leuten stellt Sie mich falsch und übertrieben als gemein hin. Dagegen ihr zutun bei Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten gesteht Sie niemals ein.

Für euere Meinungen und Hinweise sag ich schon mal Danke.
Verständniss bekommt man  ja sonst kaum.

ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2012 12:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Halte dich nicht lange mit dem Jugendamt auf.

Dort werden sehr oft alleine die Interessen der Mutter vertreten und so scheint es bei diesem Heini auch zu sein.

Ich würde diesem Heini schreiben, dass es für einen begleiteten Umgang weder einen Anlass noch eine Rechtsgrundlage gibt.

Wenn nicht innerhalb der nächsten 2 Wochen ein geregelter Umgang, mindestens ein Wochenende, alle 2 Wochen, sichergestellt würde, wirst du eine Umgangsregelung beim Familiengericht beantragen.
Wenn er noch Fragen hätte, könne er dich jederzeit per Telefon oder Mail kontaktieren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2012 13:01
(@diskurso)
Registriert

Hallo Esel,

Wilkommen im Forum und in der Realität des deutschen Familienrechts.

Zunächst hast Du ein Umgangsrecht gemäß § 1684 Abs. 1 BGB: Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Umgangsrecht_%28Deutschland%29
Lies bitte außerdem:
http://trennungsfaq.de/umgang.html, speziell den Abschnitt "Umgangsbeschränkung/-blockade zu meinem Kind: Was soll ich tun?".

Beim Jugendamt sagte man mir, deshalb kommt nur ein Begleiteter Umgang für mich in Frage. Diesen kann ich bei der entsprechenden Stelle beantragen. 

Das Jugendamt (JA) verhält sich hier klar rechtswidrig. Nur ein Familiengericht darf (nach gründlicher Prüfung) einen begleiteten Umgang anordnen.
Du brauchst deshalb auch nicht etwa beim JA einen Umgang beantragen, denn das verstösst gegen geltendes Recht - das JA hat lediglich beratende Funktion - solch schwerwiegende Entscheidungen darf es überhaupt nicht fällen.
Lass Dich nicht weiter vom JA ver...schen, sondern bestehe auf Deinem - und dem regulärem Umgangsrecht des Kindes.

Nächste Woche sind die Leute vom Begleitenden Umgang vom Urlaub zurück und ich kann um einen Termin bei Ihnen bitten.

Du brauchst dort um überhaupt nichts bitten (erst recht nicht um diesen entwürdigenden in Amtsstuben unter Aufsicht stattfindenden Umgang), sondern Du solltest Dir sofort einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht suchen und am zuständigen Familiengericht (Wohnort des Kindes) einen Eilantrag auf Umgang stellen.
Das Gericht muss dann innerhalb von 4 Wochen eine erste Entscheidung fällen.
Du beantragst beim Gericht eine Umgangsregelung: min. aller 14 Tage ein WE plus 1-2 Tage in der Zwischenwoche plus hälftige Feiertage; übliche Zeiten findest Du auch hier im Forum.
Lieber mehr als weniger fordern, dann bleibt Dir noch etwas Verhandlungsmasse.
Die Kindesmutter (KM) muss dann erst einmal vor Gericht darlegen, warum Du eine Gefahr für das Kindeswohl darstellen würdest.
Die Argumente "nicht gewindelt", "nicht gebadet" und "angeblich der KM Gewalt angedroht" sind keine, die einen nur begleiteten Umgang rechtfertigen würden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2012 15:39
 Esel
(@esel)
Schon was gesagt Registriert

Danke für euere hilfreichen Antworten und Links zum nachlesen. genau das ist es was mich vorwärts bringt.  🙂

Mittlerweile merke ich wie eingeschüchtert und diskriminiert ich mich fühle darüber wie und wann ich den Kleinen sehen kann.
Vor allem die Zeitlänge die ich den Kleinen nicht sehen kann macht mir zu schaffen.
Je nachdem was ich unternehmen werde wirkt sich das auf die Zeitdauer aus, den Kleinen nicht sehen zu können.
Jetzt muss ich überlegt handeln. Bin gerade ziemlich Mutlos.

Mein Ziel ist auf jeden Fall eine lebbare Umgangsregelung, in dem unser Kind und ich uns frei bewegen können ohne Begleitung.
Über den Weg der mich dahin bringt, muss ich noch nachdenken.
  Entweder über Gericht und lange meinen Kleinen nicht sehen bis eine Entscheidung/Urteil da ist. Oder schneller mit Begleitenden Umgang der dann später umgewandelt wird in Geregelten Umgang?

Was mich auch zum nachdenken bringt,
ist die Tatsache das mit Anwalt und Gericht sich die Parteien noch schlimmer ineinander verhaken und der Konflikt sich dadurch weiter verschärft. Dadurch alles schlimmer wird weil vor Gericht "schmutzige Wäsche gewaschen wird" (erhielt ich mal die Bootschaft von Ihrem Stiefvater) (und vielleicht manches dazugereimt wird was gar nicht der Fall war).

Ebenfalls diskriminierend ist der von der KM dem Jugendamt Vorgeschlagenen vorläufigen Begleitende Umgang durch den Stiefvater der KM. Die KM nutzt ihren Stiefvater als Sprachrohr und Stärkung. Der Beobachtet mich dann mit Foto- und Filmkamera ob ich etwas am Kind falsch mache, um gleich einen Beweis zu haben. :gunman:
Die warten jetzt bestimmt das ich anrufe und ein Treffen für Begleitenden Umgang mit ihm und den Kleinen abspreche.

Das Forum bringt etwas! Bin froh bei euch zu sein :yltype:
Ich tue jetzt mal nachdenken und die Links weiter lesen...

ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2012 18:12
(@diskurso)
Registriert

Entweder über Gericht und lange meinen Kleinen nicht sehen bis eine Entscheidung/Urteil da ist. Oder schneller mit Begleitenden Umgang der dann später umgewandelt wird in Geregelten Umgang?

Bei einer solchen KM wirst Du kurz oder lang ohne gerichtliche Umgangsregelung immer in der Bittsteller-Rolle verbleiben.
Ob Du nun unterwürfig zunächst den begleiteten Umgang annimmst, ist Deine Entscheidung, den Eilantrag an das Gericht kannst Du natürlich auch parallel zum Umgang stellen.
Wenn Du dem begleiteten Umgang zustimmst, könnte das aber auch als eine Art Schuldeingeständnis gewertet werden - Du hast Dir doch aber nichts vorzuwerfen, tritt selbstbewusst und zielorientiert auf.

Dadurch alles schlimmer wird weil vor Gericht "schmutzige Wäsche gewaschen wird" (erhielt ich mal die Bootschaft von Ihrem Stiefvater)

Aha, Du sollst also eingeschüchtert werden, um möglichst keine Gerichtsentscheidung in der Hand haben zu können und Du damit weiter der Willkür der KM ausgeliefert bist.
Regt sich da nicht bei Dir der natürliche Widerstand im Interesse des Kindes ?
Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung beide Elternteile!

Ebenfalls diskriminierend ist der von der KM dem Jugendamt Vorgeschlagenen vorläufigen Begleitende Umgang durch den Stiefvater der KM. Die KM nutzt ihren Stiefvater als Sprachrohr und Stärkung. Der Beobachtet mich dann mit Foto- und Filmkamera ob ich etwas am Kind falsch mache, um gleich einen Beweis zu haben.

Das würde ich an Deiner Stelle unbedingt vermeiden. Du wirst ja behandelt wie ein Krimineller - grundlos.

Die warten jetzt bestimmt das ich anrufe und ein Treffen für Begleitenden Umgang mit ihm und den Kleinen abspreche.

Wie gesagt, die Entscheidung liegt bei Dir, aber ich würde die schön warten lassen und sie statt einer Bitte mit einer anwaltlich formulierten Forderung erfreuen.
Solchem von Macht und Willkür gesteuertem Gebaren muss mann als Vater frühzeitig aufrecht entgegen treten, sonst bleibst Du immer ausgeliefert und Dein Kind wächst mit einem Besuchsonkel statt eines Papas auf.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2012 20:20
 Esel
(@esel)
Schon was gesagt Registriert

Ihr habt Recht diskurso und Beppo, ich sollte dem Begleitenden Umgang nicht freiwillig zustimmen.  :thumbup:
der grundlose begleitende Umgang ist Diskriminierung, und ich würde mich vom Vater zum Besucheronkel entwickeln.
Stimmt, wahrscheinlich wird das auch als Eingeständniss gewertet, für mein/unser Kind tatsächlich gefährlich zu sein.
Wenn ich das mitmache ist es so als würde ich mich selbst Verurteilen.

Danke für die beschriebenen Wege die aus der Situation heraus führen. :thumbup:
- Erfahrenen Anwalt zum Vamilienrecht suchen
- Vom Anwalt formulierte Forderung der Umgangsregelung
- Beim Jugendamt den Begleitenden Umgang ablehnen und Umgangsregelung einfordern
- Eilantrag zum Umgangsrecht beim Familiengericht einreichen

Dann hab ich Depp auch noch den Fehler gemacht mir eine Frau als Anwalt ausgesucht zu haben. :knockout:
Die kennt meine Geschichte und hat mir vorgeschlagen den begleitenden Umgang erst einmal anzunehmen damit ich mein Kind sehe und mein Interesse zum Kind aufzeige. Zusätzlich meine Bindung zum Kind auch durch Korrespondenz aufzeigen. Vielleicht lockert sich dann die Situation und es kommt dann so zu einer Umgangsregelung. Und wenn dann die KM nicht einer Umgangsregelung nachkommt, dann vor Gericht ziehen.
Wahrscheinlich sollte ich mir dafür einen anderen Anwalt suchen.

ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2012 14:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann hab ich Depp auch noch den Fehler gemacht mir eine Frau als Anwalt ausgesucht zu haben. :knockout:

Das ist nicht per se ein Fehler.

Der Anteil an Idioten und Versagern ist unter den Geschlechtern in diesem Berufszweig ungefähr gleich groß.
Das gilt auch für Richter.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 15:11
(@diskurso)
Registriert

Dann hab ich Depp auch noch den Fehler gemacht mir eine Frau als Anwalt ausgesucht zu haben.

Nicht unbedingt. Ich habe z.B. eine ganz hervorragende Anwältin.
(der männlichen Gleichberechtigung nahestehende) Frauen als Rechtsbeistand haben den grossen Vorteil, die (absurden) Gedanken einer boykottierenden KM eher nachvollziehen zu können als ein Mann.

Die kennt meine Geschichte und hat mir vorgeschlagen den begleitenden Umgang erst einmal anzunehmen

Das ist nur ein Vorschlag - Du bist der Auftraggeber und kannst vorgeben, wie der Weg sein wird.

Vielleicht lockert sich dann die Situation und es kommt dann so zu einer Umgangsregelung.

Das halte ich angesichts der massiv kindesbesitzenden Verhaltensweisen von der KM und der Unterstützung des Schwiegervaters für naiv.

Wahrscheinlich sollte ich mir dafür einen anderen Anwalt suchen.

Falls Du PKH in Anspruch nimmst, ist ein Wechsel nicht so einfach möglich.
Sprich mit ihr offen, ob sie Deine nun neue Strategie auch vollumfänglich unterstützen wird.
Kleinere Differenzen zwischen Anwalt und Mandant sind nicht schlimm, sollte sie Dich allerdings nur widerwillig mit Deiner neuen Strategie unterstützen wollen, sieht die Sache anders aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 15:35
 Esel
(@esel)
Schon was gesagt Registriert

Ja genau das stimmt, Anwältinnen können sich am besten in Frauen reindenken. :thumbup:
Aus bisherigen Gesprächen hab ich persönlich ein gutes Gefühl/Wellenlänge mit meiner Anwältin.

Später las ich im Internet das Anwältinnen oft mit der Mutterseite sympatieren und manchmal auch eine Mitgliedschaft dafür haben.
Finde nicht mehr wo ich das gelesen habe und wie die Mitgliedschaft oder Genossenschaft sich nennt  :question:.
Nachdem ich das las war ich verunsichert das es bei mir so sein könnte.

Das ist ne gute Idee, werde meine Anwältin über die neue Strategie informieren und sehen ob Sie mich weiterhin voll unterstützen möchte.
Denke Sie macht das. Und Hauptsache Sie kann sich durchsetzen.
Ich möchte mich von Ihr vertreten lassen, und vorab nicht zu einem anderen Anwalt gehen.

(Unabhängig davon frage ich mich wer sich eher durchsetzen kann vor Gericht. Männlicher oder weiblicher Anwalt.
Aber das hängt wahrscheinlich eher von der Persönlichkeit und der Erfahrung ab, als vom Geschlecht.)

Danke nochmal an Beppo und discurso

ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2012 19:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Esel,

(Unabhängig davon frage ich mich wer sich eher durchsetzen kann vor Gericht. Männlicher oder weiblicher Anwalt.

Der Anwalt, der die persönlichen Befindlichkeiten des jeweils zuständigen Richters am besten einschätzen und bedienen kann. Wozu beispielsweise gehört, vor Gericht nicht den "harten Hund" zu spielen oder die grosse Show abzuziehen (was manche Mandanten erwarten), wenn er weiss, dass er damit nicht durchkommt. Oder dem Gericht keine vermeidbare Arbeit durch Inkompetenz oder schlechte Vorbereitung zu machen.

Aber ob der Anwalt einen Rock oder Hose trägt, ist für seinen Erfolg bei Gericht vollkommen egal.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 19:59




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo E.,

Finde nicht mehr wo ich das gelesen habe und wie die Mitgliedschaft oder Genossenschaft sich nennt  :question:.

War dort möglicherweise der djb gemeint, d.h. der Deutsche Juristinnenbund?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 20:56
 Esel
(@esel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

hab die Stelle gefunden wo ich das gelesen habe und unterstellt wird das weibliche Anwältinnen parteiisch vorgeprägt sein sollen. Ja der Hinweis bezieht sich auf den Deutschen Juristinnenbund.

Zum nachlesen der Stelle:
http://www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu/

Zitat unter der Überschrift Anwalt, im zweiten Absatz steht:
"Warnung vor weiblichen AnwältInnen! Hinterfragen Sie die Mitgliedschaft beim feministischen djb (Deutscher JuristInnenbund). Solch ein Weib zu beauftragen, kostet Sie nur Geld und sie werden “Null” Erfolg haben!"

ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2012 00:28
 Esel
(@esel)
Schon was gesagt Registriert

Das oben angegebene Zitat steht unter dem Reiter/Seite "Abwehr"

ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2012 11:18
 Esel
(@esel)
Schon was gesagt Registriert

Mittlerweile macht mir das Schweigen meiner Exe richtig zu schaffen.
Seid über sieben Wochen hat sie mir nicht einmal eine SMS geschickt.
Nur ihr Schwiegervater hat für sie zu mir gesprochen.

Wenn es zum Familiengericht geht,
wird die nur sprechen um Vorwürfe zu machen.

was kann das Gericht der sagen damit die wieder mit mir spricht?
Ohne Kommunikation kommt es bestimmt zum Begleiteten Umgang.
Hab das Gefühl die spricht nie mehr mit mir.

Heut ist Sonntag und sie antwortet wieder nicht.

ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2012 15:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Esel,

es mag vielleicht ein paar Anwältinnen geben, die mit ihren Mandaten unprofessionellerweise noch einen privaten, persönlichen Genderkrieg gegen Männer verbinden. Die werden dann als Geheimtipp unter besonders streitlustigen Frauen gehandelt. Wie sie regelmässig an männliche Mandanten kommen, die sie dann "hereinlegen" können? Keine Ahnung.

Ein solches Vorurteil über alle weiblichen Anwälte zu stülpen wäre jedenfalls unseriös. Ein Anwalt lebt davon, seine Mandanten zu vertreten; nicht davon, politische Kriege zu führen. Wenn er/sie es versucht, reduziert er seine potenzielle Kundschaft um 50 Prozent. Und schliesslich: Solche unreflektierten Pauschalaussagen sind in der Sache nicht hilfreicher als die Behauptung, dass alle Männer saufende, gewalttätige Menschen seien, die man nach Möglichkeit von ihren Kindern fernhalten müsse.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2012 15:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Esel,

Mittlerweile macht mir das Schweigen meiner Exe richtig zu schaffen.
Seid über sieben Wochen hat sie mir nicht einmal eine SMS geschickt.

niemand ist zur Kommunikation gezwungen; schon gar nicht per SMS.

Das ist aber auch nicht das Problem, das Du lösen musst; Du musst den (unbegleiteten) Umgang ans Laufen kriegen, nicht das Handy Deiner Ex.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2012 15:46
 Esel
(@esel)
Schon was gesagt Registriert

Danke Brille007 für deine Antworten.
Deine Sichtweise hilft mir weiter.

ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2012 16:23
 Esel
(@esel)
Schon was gesagt Registriert

Zitat aus Wikipedia --> Umgangsrecht --> Begleiteter Umgang:
Bei gestörter Kommunikation zwischen den getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern kann das Familiengericht einen betreuten Umgang (jetzt überwiegend "Begleiteter Umgang" genannt) anordnen.

Da meine Exe mit mir seid sieben Wochen nicht mehr kommuniziert,
wird bei mir wahrscheinlich ein Familiengericht auch den Begleiteten Umgang anordnen.
Dann sollte ich mir das vielleicht erstmal aufheben vor Gericht einen Antrag auf Umgangsregelung zu stellen?
Und gleich dem Begleiteten Umgang zustimmen?

Ich bin völlig Durcheinander.
Keine Ahnung mehr was ich am besten machen soll.

ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2012 19:13
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo E.

Da meine Exe mit mir seid sieben Wochen nicht mehr kommuniziert,
wird bei mir wahrscheinlich ein Familiengericht auch den Begleiteten Umgang anordnen.
Dann sollte ich mir das vielleicht erstmal aufheben vor Gericht einen Antrag auf Umgangsregelung zu stellen?
Und gleich dem Begleiteten Umgang zustimmen?

Völliger Quark.

Die Ex will nicht mir dir reden? Kein Problem, dann steht in der Umgangsregelung halt drin, dass die Übergabe des Kindes auf neutralem Boden erfolgt. Überleg' dir schon mal, wo und wie das geschehen könnte - falls das Kind bereits in die Kinderkrippe bzw. in den Kindergarten geht, könntest du das Kind z.B. jeden zweiten Freitag direkt am Kindergarten abholen und es am Montagmorgen wieder in den Kindergarten zurückbringen. Madame braucht dich also nicht einmal zu sehen, geschweige denn mit dir zu reden. Wenn am betreffenden Wochenende irgendwas besonderes zu beachten ist, kann sie dir ja einen Zettel in den Kindergartenrucksack stecken, und analog könntest du auch ihr Mitteilungen per Zettelwirtschaft zukommen lassen. Wo, bitte, ist da das Problem?

Und falls der Richter tatsächlich auf Drogen ist und wegen einer offensichtlich gestörten Mutter einen begleiteten Umgang für den Vater androht, könntest du auch noch versuchen, die Angelegenheit auf eine begleitete Übergabe abzumildern; d.h. das staatlich verordnete Anstands-Wauwau ist nicht während der gesamten Umgangszeit anwesend, sondern nur während der fünf Minuten der Kindesübergabe von Madame zu dir, bzw. von dir zurück zur Frau Mama.

Zunächst aber solltest du dich m.E. felsenfest auf den Standpunkt stellen, dass ein begleiteter Umgang nicht in Betracht kommt, weil es dafür in deinem Fall nicht einmal ansatzweise einen Grund gibt!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2012 19:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Esel,

mach Dich doch nicht zum Esel. 😉

Zitat aus Wikipedia --> Umgangsrecht --> Begleiteter Umgang:
Bei gestörter Kommunikation zwischen den getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern kann das Familiengericht einen betreuten Umgang (jetzt überwiegend "Begleiteter Umgang" genannt) anordnen.

Du liest zuviel. Und Wikipedia ist in solchen fragen nicht unbedingt eine "Sahnequelle". Was, wenn Du jetzt einen Link findest, dass Väter bei gestörter Kommunikation sich von der Klippe stürzen müssen?

Da meine Exe mit mir seid sieben Wochen nicht mehr kommuniziert,
wird bei mir wahrscheinlich ein Familiengericht auch den Begleiteten Umgang anordnen.
Dann sollte ich mir das vielleicht erstmal aufheben vor Gericht einen Antrag auf Umgangsregelung zu stellen?

Deine Ex scheint gut zu wissen, wie sich Dich aus der Fassung bringt. Du allein entscheidest, ob Du ihren Erwartungen entsprechen möchtest - oder ob Du sie nicht lieber überraschst.

Beim JA warst Du schon; das hat nix gebracht. Also wirst Du - am besten gleich morgen - einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und ihn eine Umgangsklage starten lassen. Deine Ex kann Dir gegenüber schweigen; gegenüber dem Familiengericht eher nicht. Und ihr Papa kann ihr dort auch nicht helfen; der muss dort nämlich draussen bleiben wie der Hund vor der Metzgerei.

Begleiteten Umgang braucht in Deiner Situation kein Mensch und muss auch niemand anordnen. Und wenn Deine Ex weiterhin nicht mit Dir reden möchte, dann - siehe malachits Posting - lässt sie es eben erst mal.

Du allein entscheidest, wie klein Du Dich machst und ob Du über Stöckchen springst. Nötig ist es nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2012 21:00




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