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Befangene Fachärztin vereitelt gerichtlichen Umgang...

 
(@messa)
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Hallo zusammen,
ich bin mir wohl bewusst, dass ich in meiner Lage gewiss nicht der einzige Leidtragende Papa bin, der unter einer armseligen Ex leiden muss. Vom seelischen Leid des kindes ganz abgesehen.
Meine Odyssee begann mit der gerichtlichen Umgangsregelung die einvernehmlich im Mai´05 (14tägig/WE und Mittw.3Std.) beschlossen wurde. In dieser Zeit von Juni bis Februar´06 kam es immer wieder vor, das meine/unsere Tochter, damals 3J alt, mit erheblichen Entzündungen im G-Berich zu mir zum WE kam. Ich habe ihre Mama natürlich, um Abhilfe gebeten, ohne Erfolg. Stattdessen bekam ich von ihrem RA, die Androhung der Strafverfolgung, sollte ich unerlaubt mit unserer Tochter zum Arzt gehen. Leider war ich zum damaligen Zeitpunkt davon eingeschüchtert und habe selbst für Abhilfe gesorgt, in Form von Kaliumpermanganat Bädern. Da ich diesem Zustand nicht länger zusehen konnte, habe ich mich im März´06 nach großer Überwindung an´s hiesige JA gewand, was mein größter Fehler war. "Derzeit besteht keine Notwendigkeit seitens des JA in der Angelegenheit tätig zu werden, da nach telefonischer Rückmeldung der Mutter, alles in Ordnung ist". Das sich die Situation in keiner Art und Weise gebessert hat, habe ich im Mai´06 Klage nach §1666 erhoben. Fehler No.2. den ich seit dem bitter zu spüren bekomme. "Solang ein Kind den Kopf nicht unter dessen Arm trägt, ist ein solcher Antrag lächerlich", so der Richter, was ein  :rofl2: ist, aber viel schlimmer ist, die Retour der Mutter im zusammen Spiel, mit dem JA. Der Umgang wurde immer wieder beharrlich vereitelt...bis zum Tag X, im August´06, als mir § 176 StGB zur Last gelegt wurde. Der Lacher dabei war, das dieser böswillige Vorwurf erst von der Mutter behauptet wurde, von ihrer guten Nachbarin zum JA getragen wurde und das JA den UG lediglich  einstellen ließ. Es wurden keine offiziellen Ermittlungen auf den Weg gebracht. Stattdessen wurde BU angeordnet und eine diagnostische Klärung bei einer Kinderpsychologin aufgetragen...die bis zum heutigen Tag ungeprüft andauert. Da ich mir nix vorzuwerfen hatte, habe ich damals gleich Strafanzeige gestellt und "Gott sei Dank" hat die StA, die Ermittlungen innerhalb von 6 Monaten nach 170/2 eingestellt, was mir dennoch nix gebracht hat. Wie gesagt doktert eine vorgegebene Fachärztin noch immer an unserer Tochter herum, die nun als Diagnose vorgibt, das unsere Tochter mit der Trennung nicht zurecht kommt und daher der BU (durch den Vorwurf) von alle 14 Tage/3Std. auf alle 4W/1½Std. herab gesetzt wird, um zur Ruhe zu kommen...ohne richterliche Zustimmung.

Mein Vermittlungsantrag den ich dann im Mai´07 gestellt habe, war auch für´n A..., da mein RA gegen den Pitbull der Mutter nicht ankam. Es wurde lediglich vereinbart, das wir uns als Eltern bemühen werde den Umgang  außergerichtlich und mit Hilfe von psychologischer Beratung zu intensivieren. Seit dem findet die Mutter immer neue Ausreden ein Beratungstermin zu vereiteln, trotz mehrfacher Bemühungen der Beratungsstelle.

So, und nun IHR da draußen. Was kann ich noch in dieser Sache unternehmen, da ich meine Tochter seit August´07 nicht mehr gesehen, noch gesprochen habe, obwohl sie meiner Mutter immer wieder äussert, "wann darf ich endlich wieder zum Papa nach hause"  ;(

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2007 11:11
(@hessentom)
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Hallo!

Besteht die gemeinsame Sorge, geht so eine Therapie nicht ohne Deine Zustimmung. In meiner Sache hatte ich zufällig davon erfahren und der Therapeutin richtig Feuer gemacht. Androhung von Ärztekammer und Strafanzeige wegen Körperverletzung meines Sohnes. Mama wollte damals über die Therapie eine Bescheingung erschleichen, um die Umgänge auszusetzen. Mir wurde ebenfalls Missbrauch vorgeworfen, der dort therapiert werden sollte. Sämtliche verfahren gegen mich waren bereits eingestellt, ich konnte gottlob meine Unschuld beweisen. Diese, und noch einige andere Papiere habe ich der Therapeutin zukommen lassen, mit den bereits erwähnten Drohungen.

Vier Tage später wurde mir mitgeteilt, daß die Behandlung sofort eingestellt worden ist. Gleichwohl habe ich die Ärztekammer informiert, da diese Fachfrau es versäumt hatte, mich überhaupt mal kennen zu lernen.

Dem zuständigen JA würde ich gehörig auf den Wecker gehen. Die haben als Vertreter des Kindes die Verpflichtung, Umgänge zu realisieren. Bei der Sachlage sollest Du Dich aber auf - zunächst - BU einstellen, das wird nicht anders sein. Letztlich wird aber auch dadurch der Entfremdungsprozess gestoppt und die können sehen/erleben, wie das Verhältnis zwischen Dir und Deiner Tochter ist.

Ich habe das durch und kann behaupten, da geht man durch die Hölle. Ich kann die Passivität der JAer nicht begreifen, da gehen Kinderseelen den Bach runter, während die Mütter ihren Egotrip ausleben. Mein Kampf ging drei Jahre, ich, bzw. mein Sohn haben gesiegt und das JA ist heute ein richtiger Kuschelpartner zu mir.

Raten würde ich Dir erst mal dringend zu den begleiteten Umgängen, das ist besser als nix.

Und das ein Anwalt gegen den anderen Anwalt nicht ankommt ist Blödsinn. Wenn keine Fakten gegen Dich sprechen, dann zählen Argumente und Gesetze. Und die sollten alle Anwälte drauf haben. Ggfs. hilft auch ein Wechsel desÂnwaltes.

Elterliche Bemühungen, aussergerichtlich eine Einigung zu erzielen sind toll, aber nix wert. Sowas kannst Du nicht durchsetzen und es zieht die Sch......nur in die länge. Bei mir ist das voll in die Hose gegangen, da Mama halt nichts eingehalten hat. Auch das solltest Du berücksichtigen.

Zuletzt noch einen Hinweis: Aus eigener Erfahrung, sowie auch aus dem Internet kann ich sagen, daß es in solchen Fällen auch darauf ankommt, in welchem Bundesland der Prozess stattfindet. Ich habe keine Ahnung warum, aber in Hessen läuft es für Väter ganz gut, in anderen Ländern ist das nicht so.

Viel Kraft und Glück!

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2007 14:43
(@messa)
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Hallo Thomas,
hab vielen Dank für deine Stellungnahme. Ich dachte schon ich gehe hier leer aus.

Zu deinen Fragen, nein wir hatten leider nicht, das GSR. Dies hat die Mutter bei der Vaterschaftsbekundung trotz vorheriger Absprache, verweigert...klever ausgetrickst.

Bei der Ärztekammer habe ich bereits Beschwerde gegen diese "Fachärztin" erhoben. Ohne Erfolg, die können angeblich nix machen.

Ich habe bereits drei Fachanwälte in dieser Sache gehabt. Alle drei haben gnadenlos versagt. Ein weiteren kann ich mir absolut nicht leisten.

Die Vater-Entsorgung hat schon begonnen, als die Mutter in Seilschaft der Fachärztin und dem JA, den BU ohne richerliche Zustimmung, auf alle 4W herab gesetzt hat und zudem in erwägung gezogen, hat diesen auf alle 6W für 1Std. zu kürzen, obwohl der hiesige KSB keine Notwenigkeit dazu sah, da wir ein inniges Verhälniss hatten. Weiterhin telefonischen Kontakt wurde ebenfalls kurzer Hand eingestellt.

Ich weiß langsam echt nicht weiter. Die sagen ich soll ausharren, die anderen meinen ich soll eine Umgangspflegschaft beantragen, was auch ohne RA möglich ist.

Keine Ahnung was nun effektiv genug ist, damit meine Kleine mich wieder sehen darf. :3affen:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2007 16:33
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Messa,

ich krieg' aus Deiner Erzählung kein vollständiges Bild. Kannst Du noch erklären:

  • von welchem Fach ist die Fachärtzin? Geht's nach wie vor um die chronischen Entzündungen oder meinst Du eine Psycho-Tante?
  • die ursprüngliche Umgangsregelung war vom Gericht, die weitere Reduzierung des BU ohne richterliche Zustimmung? Heisst das, der BU war vom Gericht oder nicht?
  • Die StA hat die Ermittlungen eingestellt. Zu Deiner Strafanzeige? Die war wegen Vortäuschung einer Straftat? Warum ist das gut, dass die Ermittlungen eingestellt wurden?

Spontan würde ich sagen, Du hast in's falsche Revier gepinkelt, indem Du medizinische Fragen gestellt hast, und da hat das Rudel die Keulen rausgeholt. Reine Stammhirn-Psychologie.

Alles was Dir helfen kann ist, Grosshirnträger mit dem Vorgang zu beschäftigen, sprich, erneut einen Antrag nach §1684 zu stellen und den ggf. bis zum OLG durchzufechten.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2007 20:15
(@hessentom)
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Da hat Pappasorglos nicht ganz unrecht.

Der reihe nach sollte es so ablaufen:

Antrag ans Familiengericht auf Umgangsregelung. Den kannst Du erst mal ohne Anwalt stellen. Dann gibt es einen Termin indem das JA ebenfalls angehört und um Hilfe gebeten wird. Die werden dann einen Vorschlag zur Art und Häufigkeit/Dauer der Umgänge machen. Nimm das erst mal an, auch wenn die wieder mit BU einsteigen wollen. Halte Dich peinlichst genau an die Absprachen, dann geht das schnell vorbei. ich hatte lediglich sechs BU, dann gab es den Beschluss(!!!!) keine Vereinbarung. Diesen Beschluss kannst Du mit Begründung "Zwangsgeldbewehren" lassen, wenn Du der Mutter verweigerung nachweisen kannst. Gleichzeitig würde ich unbedingt eine Umgangspflegschaft beantragen. In aller Regel wird das JA dazu bestimmt, und die sind dann am Zug.

Wenn die KM dann immmer noch blöd macht, dann das Zwangsgeld beantragen. Das gibt wieder eine Verhandlung in der die Mutter angehört werden muss. Dann den Zwangsgeldbeschluß.

Mach Dir nichts vor, das dauert. In dieser Zeit immer Kontakt zum JA halten und um Umgänge betteln, und zwar schriftlich. Natürlich nur, wenn sonst keine Umgänge stattfinden.

Wenn die Vaterschaft beim Standesbeamten beurkundet ist, sieht es sehr gut für Dich aus, auch das GSR zu bekommen. Das GSR ist per Gestetz die Regel, also ein Recht, das zumindest einklagbar ist. Das Gericht entscheidet dann nach Kindeswohlaspekten, was für das Kind das beste ist.

Das kostet Geld, Zeit und Nerven. Wenn die KM alle Rechtsmittel ausschöpft, so war es bei mir, dann rechne mit etwa
2  1/2 Jahren. Dann liegt das ganze beim OLG.

Abhängig von Deinem Verdienst kannst Du für all diese Verfahren PKH beantragen und wenn es nur die Ratenzahlung ist. Dann zahlt erst mal der Staat an den RA und holt sich das von Dir wieder zurück.

Einen Hinweis noch, den ich immer gebe. Wenn da noch nix geregelt ist, mache eine Unterhaltstitulierung beim JA. Es wird gerne von den gegnerischen Anwälten dieser Schachzug gemacht, um die Väter mürbe zu machen. Dein Kind hat einen Anspruch auf diesen Titel, solch ein Verfahren würdest Du ohnehin verlieren. Das kostet kein Geld und erspart Dir eine  Klage Deines Kindes gegen Dich. Dieser Titel ist nix anderes, als die Zusicherung des Unterhaltsanspruches ohne dafür Klagen zu müssen. Dein Kind könnte bei nichtzahlen sofort aus diesem Titel vollstrecken.

Versuche gar nicht erst sowas ohne Anwalt zu machen. Beim OLG ist ohnehin Anwaltspflicht. Ich will Dir keine Angst machen, aber Du fängst erst an. Ich hatte zuletzt elf Aktenzeichen bei den hieseigen Gerichten. Unterhalt, Gewaltschutz, Kindergeld, Umgang, Sorgerecht, div. Strafanzeigen und Zwangsgeldverfahren. Ich habe in allen Prozessen gewonnen, aber glaub mir, das geht an die Substanz. Zuletzt habe ich psychol. Hilfe benötigt, da ich kurz vorm Abdrehen stand.

Der Rat meines RA war richtig. Nix übern Zaun brechen, die Fäuste in der Tasche ballen, aber ruhig und besonnen vorgehen. Es war schwer, hat sich aber letztlich ausgezahlt. Seit Mai habe ich meinen Junior mehrmals die Woche bei mir, abhängig, wie ich Dienst habe.

Ich drück Dir die Daumen!

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

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Geschrieben : 11.12.2007 21:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hesssentom,

Wenn die Vaterschaft beim Standesbeamten beurkundet ist, sieht es sehr gut für Dich aus, auch das GSR zu bekommen. Das GSR ist per Gestetz die Regel, also ein Recht, das zumindest einklagbar ist. Das Gericht entscheidet dann nach Kindeswohlaspekten, was für das Kind das beste ist.

Was meinst du denn damit?

Ich gehe, nach den Angaben, davon aus, dass Messa mit der Mutter nicht verheiratet war.
In dem Fall wäre das absoluter Quatsch.

Oder hast du irgendwo gelesen, dass sie verheiratet waren?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 11.12.2007 21:53
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Also,

ich war mit  der Mutter meines Sohnes auch nicht verheiratet, und hatte aus beruflichen Gründen ( Auslandseinsatz für die UN ) schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkannt und den Namen des Kindes festlegen lassen. Wir wussten ja das es ein Junge werden wird und so konnten Vor-und Nachnamen des Jungen beurkundet werden. Das alles geschah vor dem hiesigen Standesbeamten und findet sich in der Geburtsanzeige-bzw. Urkunde wieder.

Und damit hast Du wesentlich bessere Chnancen später das GSR erstreiten zu können. Ich hatte das Glück, daß ich noch hier war als der Kleine geboren wurde und wir kurz darauf vor dem JA das GSR beurkunden liessen. Damals war Mama halt noch anders drauf. Bedingt dadurch, ist ihr Versuch die Alleinsorge vor Gericht zu erstreiten, kläglich gescheitert.

Seit der Kindschaftsrechtsreform ist die Position der Väter wesentlich besser geworden, da nicht mehr zwischen ehelichen und unehelichen Kindern unterschieden wird.

Für Väter, die beim Standesamt nicht benannt werden, sieht es aber heute noch echt bitter aus.

Ich hoffe, ich konnte es ein wenig aufhellen.

Thomas

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Geschrieben : 11.12.2007 22:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber dann hast du doch das GSR weil ihr beide die Sorgerechtserklärung abgegeben habt und nicht, weil du es gegen ihren Willen erstritten hättest oder?

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Geschrieben : 11.12.2007 22:56
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

@Beppo!

Absolut korrekt. Was ich meine, wenn Messa jetzt das GSR erstreiten will, hat er die besseren Karten. Er muß seine Vaterschaft nicht nachweisen und damit hat er sich schon mal ne riesige und teure Hürde erspart.

In meiner Sache hatte die KM später die Alleinsorge beantragt wegen Kommunikationlosigkeit der Eltern und diversen anderen Märchen. Mir also meinen Teil der Sorge zu nehmen, wäre ein massiver Eingriff in meine Grundrechte, der rein am Kindeswohl festzumachen gewesen wäre. Die damalige Fachrichterin hat dem gegnerischen Anwalt das sehr deutlich auseinandergesetzt. Bei www.hefam.de (und dann Umgang/Sorgerecht anklicken ) findest Du dazu mehrere OLG-Beschlüsse der hessischen Familiensenate. Mein Anwalt hat sich da auch schlau gemacht.

Ich habe nicht gesagt, daß das ein Spaziergang wird; Es kann durchaus sein, daß das Gericht feststellt, so wie es jetzt ist, ist es besser für das Kind. Der Vater hat aber das Recht, dies zumindest gerichtlich prüfen zu lassen. Art. 6 GG, und
§ ??? BGB (gemeinsame Sorge als Regelfall)

Grüße

Thomas

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Geschrieben : 11.12.2007 23:09
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt hab ich es gefunden! 😉 Das Bundesverfassungsgericht hat das mal auf dem Tisch gehabt.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20030129_1bvl002099.html

Viele Grüße

Thomas

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Geschrieben : 11.12.2007 23:34




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und für nichteheliche Väter gleich wieder runter geschubst!

Die durch § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB den Eltern eines nichtehelichen Kindes eröffnete Möglichkeit zur gemeinsamen Sorgetragung beruht auf einem Regelungskonzept für die elterliche Sorge, das unter Kindeswohlgesichtspunkten den Konsens der Eltern über die gemeinsame Sorgetragung zu deren Voraussetzung macht. Es liegen derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass damit dem Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG nicht ausreichend Rechnung getragen wird.

Er hat keine Chance das zu erstreiten!

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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2007 23:58
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

😡 Stimmt, ich habe den Stichtag überlesen, daran wird es scheitern.

Schande über mich!! :redhead: ;( :knockout:

Trotzdem, im Umgangsstreit sieht es rein rechtlich gut aus für ihn. Er muss nur die Ausdauer mitbringen und die Nerven behalten.

Viele Grüße von einem beschämten

Thomas

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2007 00:14
(@beppo)
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Schade, ich hätte mich gefreut wenn du Recht gehabt hättest.

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2007 00:18
(@hessentom)
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Ich habe mal die letzten beiden Leitsätze dieser Entscheidung hieher kopiert, Der erste läßt wenigstens für die Zukunft hoffen, verlangt er doch eine Überprüfung der Gesetze von Zeit zu Zeit, um sie der Lebenswirklichkeit anzupassen.

Für Messa bringt es nix, das ist wohl klar.

Es grüßt ein nachdenklicher

Thomas

Hier die Leitsätze:

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der Wirklichkeit Bestand hat. Stellt sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.
Eltern, die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt, sich aber noch vor In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben, ist die Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung einzuräumen, ob trotz entgegenstehendem Willen eines Elternteils eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht entgegensteht.

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2007 00:45
DeepThought
(@deepthought)
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Moin,

ja die Überprüfung fand auch vergangenes Jahr statt. Das BMJ hat ausgewählte RAs angeschrieben und nachgefragt, wie viele nicht eheliche Väter ohne SR ein Verfahren wegen SR anstrebten und wenn ja, mit welchem Ergebnis. Dies zeigt ganz offen, mit welchem Ergebnis diese "Studie" enden sollte: Da die Väter eh keine Chance hatten, viele dies wussten/wissen, unterblieb die Klageerhebung und, davor, die Konsultation eines RA. Dass die Frage als untauglich kritisiert wurde, blieb ebenso im Verborgenen wie die "Studie" selbst.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2007 01:01
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Das läßt mich nicht los. :frustrierend:

Spontan ist mir folgendes eingefallen: (Gilt natürlich nur für die nicht ehelichen Fälle!)

Warum macht man nicht aus dem Mutterpass den Elternpass. Wenn dieser Ausweis auch nur der medizinischen Geburtsbegleitung dient, so ist doch mal klar, daß irgedwo ein Vater sein muß. Diesen gleich mit in den Ausweis aufzunehmen, könnte ihm auch die rechtliche Stellung verbessern. Hier ggfs. schon zu vermerken, die gemeinsame Sorge ist gewollt, ist sicherlich am Anfang so einer Schwangerschaft eher möglich, wie zur Geburtsanmeldung.

Die wollen ja wegen der schrecklichen Geschehnisse mit Kindern eh was ändern, bezüglich der "Elternbegleitung."

Ich stelle mir das so vor: Die Schwangerschaft wird von den Ärzten an das zuständige Jugendamt gemeldet, die sich mit den Eltern in Verbindung setzen. Im Rahmen einer solchen Besprechung wird dann der Elternpass ausgestellt, in dem u.U. auch die elterliche Sorge für die Zukunft geregelt wird.

Stellt sich später heraus, daß der Vater dafür nicht geeignet ist, löscht man diesen Vermerk. Nach Geburt des Kindes darf das aber dann nur von einem Gericht gemacht werden.

Man würde damit tatsächlich die Eltern gleichstellen und die "Macht" der Mütter eindämmen.

Positiver Nebeneffekt könnte auch sein, daß die Väter trotz Trennung, die Entwicklung ihrer Kinder aktiv begleiten und beobachten können, und somit irgendwelchen schrecklichen Entwicklungen gegensteuern können. Derzeit hätten Sie es schwer unmittelbar eingreifen zu können, wenn es erforderlich wäre.

Wie gesagt, nur so ne Idee; Nicht im Detail durchleuchtet und evtl. sehr fehlerhaft.

Thomas

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2007 02:21
(@messa)
Schon was gesagt Registriert

Wow, hier herrsch ja ein reger "Verkehr" :yltype:

Zu den Fragen v. Papasorglos, mit Fachärztin ist, die Psycho-Tante gemeint. Zudem war die Entzündung laut Kinderärztin ein Pilzinfekt...somit gott sei Dank nicht chronisch.

Unser ursprüglicher Umgangsbeschluss (14tägig/WE und Mittw.3Std.) vom Mai´05 wurde im Oktober´06 dahingehend, ergänzt bzw. abgeändert, in dem aufgrund des Vorwurfs (§176StGB) vorläufig BU statt findet, bis die StA ihre Ermittlungen abgeschlossen haben...was im Regelfall verdammt lang dauern kann, aber auf Grund meine Beweise wurde, die Sache innerhalb sechs Monate nach 170(2) eingestellt. Ja, ich habe Strafanzeige nach 145d/186 StGB gegen, das JA gestellt, da denen, die Person bekannt war. Vom gegnerichen Anwalt bekam ich zu hören, "ich hätte mir damit selbst ein Ei gelegt, da ich ja nicht offiziell beschuldigt wurde". Tatsache war, aber das zum einen, das JA eine psychologische Diagnose an allen drei Kindern auferlegt hat und auch vorgegeben hat bei wem. Des Weiteren wurde der UG ausgesetzt, ohne richterliche Zustimmung. Erst nach meinem Einspruch hin, hat der Richter BU angeordnet, da er vom Vorwurf nix wusste. Dieser dauerte bis August´07 an, weil die "Psycho-Tante mit einmal psychische und seelische Instbilität bei meiner Tochter bzw. bei allen drei Kindern festzustellen war. Anmerkung, die anderen beiden haben nach wie vor UG zu deren Papa. Was unseren BU betraf, hat man im juli´07 kurzer Hand beschlossen, den BU auf alle 4W / 1½ Std. zu kürzen. Sollte sich bei ihr keine Besserung einstellen ,so wird der BU auf alle 6W / 1Sdt.. Alles ohne richterlichen Beschluss. Soviel zum Thema, legitime Ausgrenzung oder besser gesagt Vaterentfremdung, obwohl meine Kleine mich bis dato immer wieder gefragt hat, "papa wann darf ich endlich wieder zu dir nach hause kommen", da ihr 3Std. BU logischer Weise zu wenig und zu fremdlich waren....aber wen interessieren, die Wünsche einer 5 jährigen.

Von wegem ich bin ja nur streitsüchtig...  :knockout:

Sorry, ich muss mal kurz abschalten...steh kurz vor´em Wasserfall  ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2007 14:11