Auslandsreisen mit ...
 
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Auslandsreisen mit Sohn

 
(@fablion35)
Schon was gesagt Registriert

Liebes Forum,

mein Sohn ist 2 und ich habe ihn derzeitig jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag. Diese Regelung ist erst seit ein paar Monaten so vereinbart zwischen uns, vorher hat sich die KM immer gesperrt was übernachtungen anbelangt....mit einer Ausnahme....wenn sie allein in den Urlaub fahren wollte für ne Woche oder eine Dienstreise hatte, dann war es völlig klar und ok, dass ich ihn in der Zeit betreuen kann.

Ich werde nun mein Lebensmittelpunkt nach Schweden verlegen und zu meiner neuen Freundin ziehen. Die Wohnung in Deutschland behalte ich aber und der Umgang bleibt davon unberührt und ich möchte meinen Kleinen weiterhin so viel wie möglich sehen. Ich würde aber gerne auch in den Zeiten in denen ich ihn etwas länger habe, mit ihm ins Ausland (Schweden) fahren können.

Die KM lehnt dies jedoch ab, mit der Begründung ich wäre nicht die Hauptbezugsperson vom kleinen, und er würde soviel neue Eindrücke bekommen, dass es zuviel für ihn wäre eine oder zwei Wochen am Stück mit mir in Schweden zu sein. Gleichzeitig ist es aber von ihr gewünscht, dass ich mich zwei Wochen um ihn kümmere, dann aber bitte bei mir zuhause in Deutschland....(und selbst fährt sie mit ihm für drei Wochen nach Kuba zB...)

Ich verstehe ihre Argumentation überhaupt nicht, und es ist zum verzweifeln,....Schweden ist auch mein Zuhause und ich möchte den Kleinen auch bei mir hier haben in der Zeit in der ich frei habe und Urlaub machen kann mit ihm....

Mit der letzten mail und ihrem impliziten Vorschreiben wo ich wie meinen Umgang mit meinem Sohn verbringen "darf"....bringt sich mich wirklich an den Punkt zum Gericht zu gehen und endgültig den Umgang fest zu regeln....seit 1,5 Jahren versuche ich eine gewisse Planbarkeit in mein Leben reinzubringen...und es ging in mini-schritten vorwärts bis zu dem Punkt wo ich ihn jetzt alle zwei Wochenenden habe (wobei sie auch da eigenmächtig tage verschiebt wenn sie selbst irgendwas vorhat)....aber meine Geduld ist jetzt wirklich ausgereizt....

Irgendwelche Tips von euch, wie ich mich hier verhalten sollte?

Danke im Voraus!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2017 15:09
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Fablion!
Normalerweise obliegt es dem Umgangselternteil, wie und wo der Umgang stattfindet, solange das sog. Kindeswohl dadurch nicht gefährdet ist.

Auch wenn Umgangsrecht nichts mit Sorgerecht zu tun hat:
Du hast nix geschrieben, on gemeinsames Sorgerecht (gSR) besteht, insofern wärst Du gleichberechtigt in den Entscheidungsfragen und könnest ohne "Erlaubnis" der KM auch in der Ferienzeit nach S reisen. KM fragt Dich sicherlich auch nicht, ob Du mit Kubareise einverstanden bist, oder?

Irgendwelche Tips von euch, wie ich mich hier verhalten sollte?

Ich würde versuchen, das zuständige Jugendamt (JA) zur Mithilfe zu bewegen, auch damit im worst case dokumentiert ist, dass eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist/war, falls KM überhaupt nicht gesprächs-/kompromissbereit ist.
Danach auf jeden Fall einen Antrag auf Umgangsregelung insbesondere in den Ferienzeiten beim zuständigen FamGer stellen.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2017 16:17
(@fablion35)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort,

ja, es besteht gemeinsames Sorgerecht. Ist das langläufig die Meinung der Gerichte und Jugendämter, dass ich in meiner Umgangszeit auch ohne explizite Erlaubnis des anderen Sorgerechtshabers auch ins Ausland fahren darf? Es ist ja in meinem Fall noch nicht einmal eine "Urlaubsreise" sondern im Prinzip nehme ich ihn mit zu meinem zweiten Zuhause...

VG,
Fabian


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2017 17:09
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Fablion,

Schön für das Kind und für Dich, dass Du Dich mit der KM auf diesen zweiwöchigen Umgangsrhythmus einigen konntest. Es ist immer besser, wenn eine Vereinbarung zwischen den Eltern ohne Hilfe Dritter funktioniert und ausgeweitet werden kann. Dass Du das Kind ab und an mehrere Tage betreust, solltest Du dokumentieren.
Leider scheint die KM zu denken, dass Du Dich um den Sohn kümmerst, wie und wann sie es will und braucht.
Von einer verantwortungsvollen "Hauptbezugsperson" wird grundsätzlich erwartet, dass sie die Kontakte des Kindes zum anderen Elternteil nicht nur zulässt, also Bindungstoleranz besitzt, sondern auch positiv fördert.
Bevor Du bei Gericht den Umgang regeln wirst, solltest Du Dich, wie @82Marco rät, an das Jugendamt wenden. Vielleicht gibt es dort positiven Input und die KM wird überzeugt, dass Du als Vater die gleichen Pflichten und Rechte wie die Mutter hast. Eigenmächtiges Verschieben von Umgangs-oder Betreungszeit ist ein no go. Absprachen und Ersatzzeiten geben kennzeichnen eine respektvolle Kommunikation zwischen Eltern.
Wenn sich die KM sperrt, solltest Du zügig einen  Antrag bei Gericht stellen. Überlege Dir, wie Du bei einem zweijährigen Kind, welches noch nicht zur Schule geht (aber vielleicht in die  Kindergrippe etc.) den "Ferienumgang" planen möchtest.

VG,
Tsubame


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2017 17:31
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Genauso wie die KM mit dem Kind nach Cuba reisen "darf", "darst" Du es nach Schweden mitnehmen...

Grundsätzlich bestimmt der umgangsberechtigte Elternteil während des Umgangs den Aufenthaltsort des Kindes.

VG,
Tsubame.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2017 17:38
(@fablion35)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Tips,

klar habe ich die Sorge, dass bei einer Eskalation (Einschaltung von Jugendamt oder schlussendlich dem Gericht) mein Umgang blockiert wird.....aber wahrscheinlich ist es dennoch der Preis den ich zahlen muss, damit es einfach mal fest geregelt wird. Die KM sieht mich halt (auch wenn sie es so natürlich nie sagt) als kostenlosen "Babysitter", der aufgrund ihrer Gnaden den kleinen sehen "darf" und sie selbst nimmt sich die Freiheit heraus, mit ihm wegzufahren wo und wie lang sie will.

Wenn der kleine krank ist, soll ich gefälligst zurückfliegen und mich um ihn kümmern ab dem zweiten Krankentag. Er darf auch eine ganze Woche bei mir übernachten wenn sie Ski-fahren gehen will, aber mir wurde während meiner 4monatigen Elternzeit verwehrt auch nur eine Nacht mit ihm gemeinsam zu verreisen.

Leider ist das Wechselmodell in Deutschland nicht Standard. In Schweden gibt es diese Diskussionen gar nicht, da ist glasklar, dass das Kind Anrecht auf 50% Mama und 50% Papa hat....hmmpf....

VG,
Fablion


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2017 18:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hast Du das (gemeinsame) Sorgerecht für das Kind?
Ich frage deshalb, weil es nicht so einfach ist mit einem Kind zu verreisen, schliesslich braucht es ein Ausweisdokument.
Dazu ist in aller Regel die Einwilligung beider Eltern erforderlich.

Selbt wenn Du für das Kind ein Ausweisdokument hast und keinen Nachweis über das Sorgerecht kann es Probleme geben, wenn Du mit dem Kind die Grenze überschreiten willst.
Außerdem kann die KM auch zur Polizei gehen und davon sprechen, dass es eine Kindesentführung ist. Bei gemeinsamen Sorgerecht ist das nicht möglich, da das Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beinhaltet.

Ansonsten kannst Du natürlich in der Umgangszeit den Umgang gestalten wie Du willst. In dieser Frage kann das JA auch nur vermitteln und nichts bestimmen. Aber Du könntest auch eine karitative Vereinigung um Vermittlung bitten. Ich denke, dass ohne eine Vermittlung, z.B. auch durch eine Person des Vertrauens Deiner Ex, Du nicht viel erreichen wirst.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2017 18:19
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die Tips,

klar habe ich die Sorge, dass bei einer Eskalation (Einschaltung von Jugendamt oder schlussendlich dem Gericht) mein Umgang blockiert wird.....aber wahrscheinlich ist es dennoch der Preis den ich zahlen muss, damit es einfach mal fest geregelt wird.

Leider sitzen unverantwortliche "betreuende" Mütter (manchmal auch Väter) oft am längeren Hebel.
Deshalb auch der Tipp, dass Du zuerst für Dich einen Termin beim Jugendamt ausmachst um zu sehen wie die Mitarbeiter reagieren. Meinen Sie, dass das Kind "zur/der Mutter gehört", dann wirst Du keine Hilfe erhalten. Dann nur höflich zuhören und wieder gehen.
Nur Du selbst kannst mit der Zeit ausloten, wie Deine Ex gestrickt ist, d.h. wie viele Vertrauen aufbauende Massnahmen oder wie viel Drohkulisse es braucht, bis sie ihre Meinung ändern kann, will oder muss.

Viel Glück,

Tsubame.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2017 18:42
(@fablion35)
Schon was gesagt Registriert

Ja, habe das gemeinsame Sorgerecht.

ich finds einfach schade, dass man selbst immer und immer wieder versucht entgegenzukommen. (Ich habe der KM nie Steine in den Weg gelegt und im Gegenteil sogar unterstützt, als sie mit meinem Sohn in den Urlaub fahren wollte, sei es Kuba, Kroatien, Österreich, Spanien...) da erwartet man in gewisser Weise auch ein entgegenkommen. Zumal es für sie ok zu sein scheint, wenn  ich ihn eine Woche bei mir in meiner Berliner Wohnung habe.

Ihn zu meiner zweit-Heimat schweden mitzunehmen, so dass er mit den Kindern meiner Freundin spielen kann, sie überhaupt kennenlernen kann, und auch da Zeit verbringen kann, das ist lt. ihr potentiell schädlich und sollte nur mit mikro-schritten vonstatten gehen....ich find es einfach traurig dass man solche Diskussionen überhaupt führen muss und nicht einfach den anderen Elternteil ermutigt und unterstützt wenn es etwas mit dem Kind unternehmen möchte.

VG,
Fabian


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2017 19:00
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Es bringt leider nichts über eine solche uneinsichtige KM zu jammern. Die kannst Du nicht ändern und davon gibt es - warum auch immer - leider viel zu viele.

Ich habe eigentlich in Ergänzung zu dem hier gesagten nur einen Hinweis und eine Anmerkung allgemeiner Natur.

Es ist ja in meinem Fall noch nicht einmal eine "Urlaubsreise" sondern im Prinzip nehme ich ihn mit zu meinem zweiten Zuhause...

Da es keinen Unterschied macht ob es "Wochenendumgang" oder "Urlaubsumgang" ist, würde ich darauf nicht rumreiten. Vielmehr befürchte ich, dass Dir das zuhause im Ausland eher negativ ausgelegt wird. Ich würde vom Grundsatz für eine regelm. Umgang mit Übernachtungen kämpfen. Alleine die Tatsache, dass Du Deine Whg behälst anführen und nicht weiter thematisieren, dass Du die Umgangszeiten in Schweden verbringen willst. Als Kür vielleicht sogar - falls es Dich nicht anderweitig einschränkt - in Deutschland gemeldet bleiben. ich denke, dass kommt bei JA und Gericht besser an... Unabhängig vom Ausland wirst Du vermutlich früher oder später eher dagegen anzukämpfen haben, für einen 2 oder 3-tägigen WE Umgang so große Entfernungen (Stress... ) mit dem Kind zurückzulegen (falls Du nicht zufällg in Kiel oder Rostock wohnst...)

Leider ist das Wechselmodell in Deutschland nicht Standard. In Schweden gibt es diese Diskussionen gar nicht, da ist glasklar, dass das Kind Anrecht auf 50% Mama und 50% Papa hat....hmmpf....

Du hast ja vom Grundsatz her recht (wobei ich die schwedischen Regularien nicht kenne). Allerdings würde ein WM in Deiner Situation mit der räumlichen Entfernung vermutlich spätestens mit der Einschulung sich erledigt haben. Oder wärst Du bei einem WM in Deutschland und am Wohnort der KM geblieben?

gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2017 21:16




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also rein pragmatisch sehe ich es so, dass es einfacher ist Deine Freundin und ihre Kinder für eine Woche nach Deutschland zu holen.
Hätte den Vorteil, dass sich alle kennenlernen und das Argument, dass er in Schweden ja niemanden kennt zieht nicht mehr.

Was ich allerdings auch sehe ist, dass die KM Angst hat, dass Du ihr das Kind wegnehmen willst und das vermutlich Deine neue Freundin nicht wohl gelitten ist. Da ist es dann sehr einfach "kindbezogen" zu argumentieren und die Freundin zu meinen.
Wie man das gerade gebogen bekommt ist nicht so einfach.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2017 22:42
(@fablion35)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

Meine Freundin hat 3 Kinder (bevor Fragen auftauchen, alle vom selben Vater) und da ist es auch eine finanzielle Frage zu reisen, dann muss es noch mit den Ferienzeiten passen etc. Es ist weitaus einfacher wenn ich mit meinem Sohn nach Schweden für ein Wochenende oder länger reisen würde, als umgekehrt. Das wird nicht sooft möglich sein im Jahr, dass sie mit den Kindern nach Deutschland fliegt.

Angst, dass ich das Kind "wegnehmen" wollen würde ist aus meiner Sicht völlig unbegründet, ich habe mich an alle Absprachen bisher gehalten und nie auch nur im Ansatz einen Anlass gegeben an was anderes zu glauben.

Es ist aus meiner Sicht eher die Verarbeitung der Trennung, die Wut und die Enttäuschung die sich hier auch 2 Jahre nach der Trennung noch abzeichnet und nicht irgendwas was rational begründbar ist...

Ich werde auf jeden Fall meinen Wohnsitz in Deutschland behalten und meinen Sohn in den normalen Umgangszeiten dort betreuen solange er nicht gross genug ist, alleine zu reisen. ja, es wird sicherlich stressing mit dem Reisen, aber das bin ich berufsbedingt gewöhnt und stellt für mich kein Problem dar.

Danke euch für die Tips und Hinweise!

VG,
Fablion


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2017 13:54
(@fablion35)
Schon was gesagt Registriert

Noch eine Frage:

Gibt es eine Rechtsgrundlage die regelt, wie die Betreuung bei gemeinsamen Sorgerecht während Kita-Schliesszeiten auszusehen hat?

Ich habe der KM angeboten 2 der 3 Schliesswochen der Kita im Sommer zu übernehmen. Ich mache das gerne, aber kann planungsbedingt nur die 2 und 3. Woche übernehmen. Ich hab ihr daher gesagt, dass ich die erste Woche nicht übernehmen kann und sie das machen müsste...

KM kam darauf zurück und meinte "dass ich das auch "müsste" und mich darüm kümmern müsste wie die Betreuung sichergestellt warden kann für die erste Schliesswoche.

Bin ich dazu rechtlich verpflichtet Kita-Schliesszeiten abzudecken?

VG,
Fablion


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2017 18:21
(@wasserfee)
Registriert

hi,

Ich habe der KM angeboten 2 der 3 Schliesswochen der Kita im Sommer zu übernehmen. Ich mache das gerne, aber kann planungsbedingt nur die 2 und 3. Woche übernehmen. Ich hab ihr daher gesagt, dass ich die erste Woche nicht übernehmen kann und sie das machen müsste...

KM kam darauf zurück und meinte "dass ich das auch "müsste" und mich darüm kümmern müsste wie die Betreuung sichergestellt warden kann für die erste Schliesswoche.
Bin ich dazu rechtlich verpflichtet Kita-Schliesszeiten abzudecken?

VG,
Fablion

nein, du bist dazu rechtlich nicht verpflichtet.

Allerdings finde ich, dass schon Lösungen fernab von "da kann ich halt nicht" gefunden werden sollten.

Was beinhaltet das GSR für dich? Möchtest du gemeinsam verantwortlich sein dann versuche einen Kompromiss mit KM zu finden.
Ist KM für dich BET und du UET, sooft es dir möglich ist dann sind es halt nur die 2 Wochen und die KM muss sich was einfallen lassen.

Es hängt halt irgendwie mMn davon ab, wie du dich in der Verantwortung siehst, die Betreuung des gemeinsamen Kindes sicherzustellen.

Wasserfee


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2017 18:41
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

gibt es eine Ferienregelung zwischen euch?

Ansosnten ist das in erster Linie das Problem des Betreuungselternteils.
Insofern sind 2 von 3 Wochen, die du anbietest schon recht gut.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2017 18:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Fablion!

Ist KM für dich BET und du UET, sooft es dir möglich ist dann sind es halt nur die 2 Wochen und die KM muss sich was einfallen lassen.

Dazu kann auch gehören, dass sie sich mit Dir abstimmt (nicht erwartet!), ob und wann Du dabei mithelfen kannst und willst (oder auch umgekehrt). Auch hier gilt: es ist ein Geben und Nehmen im Sinne Eures Kindes.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2017 19:05
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch eine Frage:

Gibt es eine Rechtsgrundlage die regelt, wie die Betreuung bei gemeinsamen Sorgerecht während Kita-Schliesszeiten auszusehen hat?

Bin ich dazu rechtlich verpflichtet Kita-Schliesszeiten abzudecken?

VG,
Fablion

Hallo,

Es gibt keine Rechtssprechung, welche klärt wie bei gemeinsamen Sorgerecht die Betreuung während der Kita-Schliesszeiten auszusehen hat.

Die KM sollte davon absehen, das Argument des gemeinsamen Sorgerechtes ins Spiel zu bringen. Das ist unwürdig. Und widersprüchlich bei einer KM, welche versucht dem Vater eine Auslandsreise mit dem Kind zu verbieten. Es ist selbstverständlich (sollte sein), dass Vater und Mutter mit der Geburt des Kindes dieses Recht gemeinsam ausüben.
Vielleicht könntest Du ihr freundlich vorschlagen Euch zusammenzusetzen und gemeinsam den Umgang und die Kita-Schliesszeiten auf längere Zeit planen ? So habt Ihr beide Planungssicherheit. Die KM arbeitet anscheinend und Ihr könnt Euch absprechen. Man kann auch einen gemeinsamen Kalender im Internet einrichten und die Termine teilen. So habt Ihr beide einen Blick auf die Zeiteinteilung mit Kind. Die KM kann auch, falls sie das will, wichtige Termine (Gesundheit etc....) markieren, so dass Du auf dem Laufenden bist.

"Ich habe der KM angeboten 2 der 3 Schliesswochen der Kita im Sommer zu übernehmen. Ich mache das gerne, aber kann planungsbedingt nur die 2 und 3. Woche übernehmen. Ich hab ihr daher gesagt, dass ich die erste Woche nicht übernehmen kann und sie das machen müsste...
KM kam darauf zurück und meinte "dass ich das auch "müsste" und mich darüm kümmern müsste wie die Betreuung sichergestellt warden kann für die erste Schliesswoche."

Das "müsste" ist natürlich in diesem Zusammenhang sehr undiplomatisch von Dir ausgedrückt , vor allem nach Deinem Angebot zwei Wochen der Schliesszeiten zu übernehmen. Ein "wäre es Dir dann möglich" oder "könntest Du ...." klingt besser.
VG,
Tsubame.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2017 19:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

vielleicht ist meine Aufstellung auch nicht hilfreich, aber ...

Ein Umgangselternteil ist rechtlich nur verpflichtet zu zahlen. D.h. Du musst keinenerlei Umgang haben, wenn Du nicht willst. Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet hier gar nichts.

Mit rechtlichen Pflichten kommt man hier aber nicht weiter. Das Problem ist, dass die Beziehung der Eltern untereinander einfach zu gestört ist und es deshalb keine sinnvolle Kommunikation gibt.
Es ist sinnvoll einen Jahresplan für den Umgang zu erstellen, damit alle eine gewisse Planungssicherheit haben.
Dazu gehört die Planung des Standardumgangs, der Ferien und der Feiertage.

Wenn so eine Planung halbwegs sinnvoll ist, dann nimmt sie auch viel Streitpotenzial, da eine gewisse Regelmäßigkeit entsteht. Außerdem muss ein Pendeln Deutschland-Schweden auch ordentlich geplant werden.

Nun wird es immer mal Probleme hiermit und damit geben. Wenn die Kommunikation halbwegs funktioniert ist das kein Problem. Umgang kann auch mal ausfallen oder verlegt werden ohne das Welt untergeht. Es kann auch mal Probleme geben, wo mehr Umgang ausdrücklich gewünscht ist.
Was aber nicht geht ist Umgang auf Abruf, heute so, morgen anders.

Sich bei der Erstellung eines solchen Plans ggf. Hilfe zu holen mag zwar so erscheinen als ob dadurch neue Probleme entstehen und kurzfristig ist dem auch so, aber auf lange Sicht ist es sehr hilfreich.
Deine Angst, dass die KM dann den Umgang blockiert ist nicht von der Hand zu weisen, nur willst Du immer wieder erpresst werden und dann kleinbeigeben? Versuche Prioritäten zu setzen und versuche zu vermeiden, dass jede Diskussion über das Kind in eine Grundsatzdiskussion ausartet.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2017 20:14
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es ist sinnvoll einen Jahresplan für den Umgang zu erstellen, damit alle eine gewisse Planungssicherheit haben.
Dazu gehört die Planung des Standardumgangs, der Ferien und der Feiertage.

In der Zeit Du dann mit dem Kind (fast) überall hin fahren kannst wie Du willst.

KM muss sich entscheiden, ob sie Dir als UET diese Freiheiten lässt (sonst darf sie sich nicht beschweren, wenn Du keinen Umgang realsieren kannst/ willst, was auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird)

Und Du musst Dich entscheiden, ob Du neben den Forderungen an Dir genehmen Umgangstagen mit dem Kind hinfahren zu dürfen wohin Du willst, auch willens und in der Lage bist, Dich zu verlässlichem und verbindlichen Regelungen zu comitten - was sehr im Sinne des Kindes ist, je mehr desto besser.

Elternsein erfordert ein Miteinander - egal ob gemeinsam oder getrennt ausgeübt

toto


AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2017 21:14