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Aufkündigung Wechselmodell

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(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Du bittest daher die Gegenseite, ihren Standpunkt zu konkretisieren und zu belegen.
Sollten sich nachvollziehbare Gründe für die Änderung nachweisen lassen, wärst du selbstverständlich gerne Bereit, euren Sohn häufiger in deinem Haushalt zu betreuen.

Würde ich sehr gerne so machen, glaube allerdings das das nicht sehr zielführend ist.

Trotzdem denke ich, dass hier noch irgendwas anders eine Rolle spielt. Offensichtlich ist aus Deiner Sicht alles im grünen Bereich. Warum ist das bei Ex nicht so?

Weil meine Ex ein Mensch ist, der nicht glücklich ist, wenn er keine Probleme hat. Die kleinsten Problemchen werden so lange zerredet und quergekaut, bis es dann ausgewachsene Probleme sind.

Wie äußern sich die Umstellungsschwierigkeiten? WO könnte man da ansetzen.

Das kann ich Dir beim besten Willen nicht sagen, denn es gibt sie bei mir quasi nicht. Der Kurze ist weder in der Schule abgerutscht, noch sonst irgendwie auffällig. Geht seinen Hobbies mit Freude nach, trifft seine Kumpels, was man(n) halt in dem Alter macht.
Fairerweise muss ich aber sagen, das im Gespräch mein Sohn tatsächlich sagte, das ihm an diesen Tagen "manchmal komisch ist". Konkretisieren konnte er das nicht.

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Themenstarter Geschrieben : 24.09.2014 22:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jens,

Fairerweise muss ich aber sagen, das im Gespräch mein Sohn tatsächlich sagte, das ihm an diesen Tagen "manchmal komisch ist". Konkretisieren konnte er das nicht.

das ist mit dem Rollenwechsel durchaus zu erklären: Bei Muddi gilt A; bei Dir gilt B. Muddi hat vielleicht über Dich geschimpft (das geht auch subtil); jetzt muss Sohnemann erst mal seine Loyalität zu Dir neu sortieren und gleichzeitig aufpassen, sich nicht zu verplappern oder etwas zu erzählen, was Du nicht hören sollst. Gilt natürlich genauso umgekehrt.

Stell Dir einfach vor, Du hättest zwei Jobs, zwischen denen Du hin- und herswitchen musst - und zwei Arbeitgeber, die nichts voneinander wissen sollten. Da wärst Du in der "Wechselphase" auch ganz schön angespannt. Und Dein Sohn ist kein abgebrühter Erwachsener; der ist 10 und noch ein Kind.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 24.09.2014 23:23
(@jensb)
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Moin,

das versteh ich schon, NUR was ändert sich daran, durch die Installation eines neuen Betreuungsmodells??
Auch da gibt es Wechseltage, und schon beim Standardumgang, mehr als beim bisher gelbten Modell.

Grüsse!
JB

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Themenstarter Geschrieben : 25.09.2014 09:43
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich denke, was Martin damit klarmachen wollte ist, dass ein "komisches Gefühl" des Kindes am Wechseltag verständlich ist, aber kein Grund sich Sorgen zu machen oder gar deswegen das WM in Frage zu stellen!

toto

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Geschrieben : 25.09.2014 10:04
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, ich hab das auch so verstanden.

Ich suche ja mit euch zusammen auch nach Argumenten, das Betreuungsmodell aufrecht erhalten zu können.
Eins davon, ist, das es diesen Wechseltag bei jedem anderen Betreuungsmodell eben auch gibt!

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Themenstarter Geschrieben : 25.09.2014 14:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich würde den RA ausgesucht höflich und konstruktiv bitten, doch mal sehr detailiert die Probleme von Sohni aufzuschreiben und darzulegen, warum sich diese durch eine Änderung des Betreuungsmodels bessern sollen und ob denn schon andere Massnahmen geprüft wurden.
Dann kann man sich schonmal darauf einstellen.
Und wenn dann nix kommt stehen die Anderen bei Gericht schonmal dumm da.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 25.09.2014 15:17
(@psoidonuem)
Registriert

Eben. Wenn das Hauptproblem die Wechseltage sind, die werden durch eine Änderung eher mehr statt weniger. Lass sie sich ruhig in die Ecke reinargumentieren.

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Geschrieben : 25.09.2014 15:29
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich suche ja mit euch zusammen auch nach Argumenten, das Betreuungsmodell aufrecht erhalten zu können.

Vielleicht bin ich ja zu naiv - aber sollte nicht KM zunächst mal Argumente auffahren, warum dass bisherige Betreuungsmodell zu ändern ist?

Lass die doch erst mal kommen - gerichtlich, noch viel lieber natürlich außergerichtlich. Warum solltest Du

der Verlegung des Lebensmittelpunktes unseres Sohnes in ihren Haushalt freiwillig zuzustimmen,

das tun?
Nur um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, dessen Ausgang kein Selbstläufer für KM ist???

Warum (habe Deine pers. Situation nicht auf der Pfanne) solltest Du nicht die Argumente von KM zur Aufhebung des WM nicht einfach dahin gehend drehen, dass - wenn die Argumente tatsächlich stichhaltig im Sinne Eures Kindes sein sollten - ebenso gut Du der BET werden kannst. Und wenn wenn es dann gerichtlich diskutiert wird, Du zwar weiterhin für Dich als BET plädierst, aber gleichzeitig im Interesse Eures Sohnes einen seeeehhhhr großzügigen Umgang vorschlägst und vielleicht, weil Du ja so ein netter Kerl bist, auf KU verzichtest, sodass im Endeffekt es wieder ein WM ist, mit den gleichen Zahlungsströmen wie bisher, aber gerichtlich festgestellt mit Dir als BET - oder es dann doch das bisherige WM bleibt...

Gruß. Toto

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Geschrieben : 25.09.2014 17:18
(@jensb)
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So Leute, hier mal der erste Schuss. Ich bitte um reichlich Meinungen, da ich das zum WE raushaben will, Schrieb kam schon vor anderthalb Wochen.

Sehr geehrte Frau RA [...]

Sie sehen mich außerordentlich überrascht ob der Aussage Ihrer Mandantin, dass unser gemeinsamer Sohn [...] bei Ihr leben möchte. Meine Ansicht deckt sich in dieser Hinsicht mit der Ansicht von Frau [...] (Familienberatungsstelle LK [...] – von Ihrer Mandantin konsultiert), dass [...] sehr gerne bei beiden Elternteilen lebt, es ihm dort auch gut geht, und das ihm lediglich die „Wechseltage“ von Zeit zu Zeit Probleme bereiten.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, falls es noch andere Probleme geben sollte mir diese detailliert mitzuteilen, und darzulegen, inwieweit eine Änderung des Betreuungsmodells die Situation für unseren gemeinsamen Sohn verbessert.

Sollte es weiterhin so sein, das das Hauptproblem in den „Wechseltagen“ liegt, so werden diese bei dem von Ihnen angedachten Betreuungsmodell eher mehr denn weniger, und das eigentliche Problem sogar noch vergrößert.

Um das eigentliche Problem zu entschärfen könnte man über die Verlegung des „Wechseltages“ in die Mitte der Woche diskutieren, um den Wechsel von einem Haushalt in den anderen mit der Schule als Konstante und einem dann unbelasteten Wochenende gewährleisten. Sollte auch dies keine Besserung bringen, könnte man zusätzlich über eine verlängerte Betreuungszeit in beiden Haushalten (z.B. 2 Wochen) nachdenken.

Einzig der Wunsch ihrer Mandantin, das unser Sohn in ihren Haushalt wechseln solle, und die angebliche Aussage unseres Sohnes dazu, wird nicht dazu führen, das ich ein seit fast 4 Jahren gelebtes, gut funktionierendes  Betreuungsmodell, das unserem Sohn maximalen Erhalt von Mutter UND Vater garantiert, freiwillig aufzugeben.

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Themenstarter Geschrieben : 25.09.2014 18:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

"Sehr geehrte Frau RA.

Mir ist nicht bekannt, dass Ihre Mandantin oder unser Sohn XY Probleme mit der momentanen Umgangssituation haben.
Bitte teilen Sie mir daher mit, wie sich die Probleme bei Ihrer Mandantin äußern und warum sie glauben, dass diese sich durch eine Änderung des Betreuungsmodels lösen ließen.

Sollten sich die Probleme bei Ihrer Mandantin tatsächlich als gravierend und nicht anderweitig lösbar darstellen, so bin ich selbstverständlich gerne bereit, auch kurzfristig, einen größeren Anteil an der Betreuung von XY zu übernehmen, um Ihre Mandantin zu entlasten.

Um Ihrer Mandantin und, vor Allem, unserem Sohn schnell helfen zu können, bitte ich um eine Rückmeldung bis (7 Tage).

MfG JensB"

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 25.09.2014 20:57




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Liebe Ex.

Der Schrieb der Rechtsverdreherin irritiert mich.

Zum Einen, weil ich kein Problem erkennen kann, was rechtlich gelöst werden müsste. Vielmehr sollten wir, wenn es Probleme gibt, diese als Eltern gemeinsam im Interesse und zum Wohle unseres Kindes  lösen.

Zum anderen inhaltlich: Ich kann keine Gründe erkennen, die dem bisher gelebten Wechselmodell widersprechen. Schon gar nicht solche, die die Betreuungszeit vom einem von uns beiden bedeutend beschneiden. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine gleichberechtigte Elternschaft im Sinne unseres Kindes ist und von ihm gewünscht wird

Gerne stehe ich Dir für eine weitere Diskussion zur Verfügung.

Liebe Grüße

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Geschrieben : 25.09.2014 21:02
(@psoidonuem)
Registriert

Auf keinen Fall wirst Du, Jens, Deiner Ex die Steilvorlage mit den Wechseltagen geben, sich da Argumente zurechtzulegen.

Beppos und Totos Briefe sind klar besser weil neutraler. Du gibst überhaupt keine Information raus! Bei Dir gibt es kein Problem. Auch keine Wechseltage, solange das Thema nicht von der Gegenseite genannt wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2014 12:18
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Getreu dem Motto "No News are good News" ein kleines Update:

Ich habe als Antwort eine kleine Mixtur aller Vorschläge und meinen eigenen Ideen geschrieben.
Das war vor recht genau 3 Wochen. So dringlich scheint also alles nicht zu sein. Ich bin guten Mutes, das die Gegenseite meine doch recht starke Position in der Sache erkannt hat.

Auch die Tatsache, das meine Ex nun die Betreuung nach der Schule ohne Absprache gekündigt hat, interpretiere ich als Ausdruck von Machtlosigkeit.
"Wenn man jemandem nicht in die F&€$$€ hauen kann, dann wenigstens ans Bein pinkeln" 😉

Wahrscheinlich beginnt der nächste Akt spätestens zur Weihnachtszeit, das ist der bevorzugte Aktionszeitraum, vor allem, weil der kurze dieses Jahr bei mir ist.

Grüsse!
JB

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Themenstarter Geschrieben : 16.10.2014 17:45
(@jensb)
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So.... zu früh gefreut!

28.11. Anhörung zum Antrag der KM auf Übertragung des ABR!
Es ist zum Mäusemelken.
Auf mein Schreiben hin gab es keine Antwort. Naja, dann sollen meine Fragen eben mal bei Gericht beantwortet werden.

Wenn jemand nen guten Anwalt im Raum Kassel kennt, nur her damit, muss jetzt zügig nen Termin machen.

Grüsse!
JB

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Themenstarter Geschrieben : 03.11.2014 15:05
(@psoidonuem)
Registriert

In Kassel kenn ich alles mögliche aber keinen Anwalt. Viel Glück!!!

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Geschrieben : 03.11.2014 15:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vor einigen Jahren habe ich einem Vater in vergleichbarer Situation geraten, er soll auf Beibehaltung des GSR, hilfsweise Übertragung des ABR klagen, mit dem Ziel, das WM aufrecht zu erhalten. Im Ergebnis hat der Vater seit dem Verfahren das ABR inne und führt das WM weiterhin aus. Vielleicht solltest Du ihn hier mal per PN anschreiben, es ist LinasPapa, der kann Dir sicher wertvolle Tipps geben.

Alles Liebe und nicht aufgeben!

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 03.11.2014 17:21
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank!
Aufgeben kommt natürlich nicht in Frage, und die Strategie die Du ansprichst hatte ich mir auch so schon zurecht gelegt.
Es wurde auch tatsächlich schon mal so entschieden (OLG Jena), was mir Mut macht, aber natürlich keine Gewähr birgt.

Grüsse!
JB

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Themenstarter Geschrieben : 03.11.2014 17:26
(@psoidonuem)
Registriert

Dann sind wir im selben Boot. Ich habe ja auch auf ABR geklagt um das WM zu erhalten.
Nur dass ich Dir leider insofern nicht helfen kann, als dass seit ... Moment ... 18 Monaten eigentlich nichts passiert.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2014 19:25
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Och, das würde mich nicht stören, dann bleibts eben beim Status quo!
Und das ist doch gegenau, was ich will!

😉

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Themenstarter Geschrieben : 04.11.2014 21:24
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Nabend,

So, morgen früh ist der Termin beim JA, wegen des ABR Antrags meiner Verflossenen.
Noch irgendwelche weisen Worte?

Grüsse!
JB

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Themenstarter Geschrieben : 23.11.2014 18:55




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