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Aufkündigung Wechselmodell

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(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Gemeinde,

Wie schon an anderer Stelle und geraumer Zeit beschrieben, war es nur eine Frage der Zeit, bis meine hExe das Wechselmodell als "nicht mehr dem Kindeswohl förderlich" ansieht und aufkündigen will.

Ich erhielt zu diesem Thema ein zuckersüsses Anwaltsschreiben, in dem ich gebeten werde, der Verlegung des Lebensmittelpunktes unseres Sohnes in ihren Haushalt freiwillig zuzustimmen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Dies werde ich selbstverständlich nicht tun.

Meine erste Frage dazu mag ungewöhnlich klingen:
Wie sind Eure Erfahrungen über die Dauer von Umgangsverfahren??

Als Erklärung:
Ich hatte vor einem knappen Jahr, als sie schon einmal wollte, das der kurze bei ihr lebt, meiner Ex mitgeteilt, das ich durchaus bereit bin, die Entscheidung unseres Sohnes in ihren Haushalt zu wechseln zu akzeptieren, wenn er die geistige Reife hat, diese Entscheidung mit all ihren Konsequenzen treffen zu können. Unser Sohn wird im Januar 10 Jahre und für das Treffen dieser Entscheidung hatte ich den 12. Geburtstag angepeilt. Wenn so ein Verfahren nun 2 Jahre dauern kann, oder sich ggf. auf 2 Jahre dehnen lässt, würde es an seinem Ende unnötig werden.

Die zweite Frage:
Soll man auf einen solchen Brief, nett antworten, um seine Sicht der Dinge darzulegen, oder ist das Perlen vor die Säue.
In Angst und Schrecken versetzen mich Anwaltsbriefe schon lange nicht mehr.

Mein erster Reflex war natürlich nicht zu antworten. Auf der anderen Seite habe ich natürlich keine große Lust auf ein Verfahren.

Würde mich über Meiningen und Einschätzungen freuen.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2014 16:16
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Jens,

Du machst einen Denkfehler. Wenn das Gerichtsverfahren jetzt von Deiner Ex angeleiert wird, wird der Willen des Kindes schon jetzt im Fokus stehen und nicht erst mit 12.
Bevor Du also Schreiben aufsetzt, rede mit Deinem Sohn und versuche rauszukriegen, 1. was er will und wie er die Sache sieht und 2. ob er ggf. in der Lage ist, gegen die
Meinung der Mutter sich vor Gericht zu positionieren (immer ein kritischer Punkt).

Nach meiner eigenen Erfahrung ist man leider - vor allem wenn man fair spielt und das Kind da nicht reinzieht - von Anfang an auf der Verliererseite, wenn das Kind ein gewisses
Alter erreicht hat (also ca. 10 Jahre).

Rede also mit Deinem Sohn. Hat er nicht den unbedingten Willen, das WM fortzuführen, wird es sehr schwierig. Du solltest dann überlegen, ob es nicht Sinn macht, der Gegenseite
Verhandlungsbereitschaft zu signalisieren.

Die Dauer des Verfahrens ist nicht abschätzbar. Ich hatte schon mal den Verhandlungstermin innnerhalb von vier Wochen ab Antragstellung, bei meinem letzen Verfahren hat es ein Jahr gedauert.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2014 17:25
(@psoidonuem)
Registriert

Ein Zehnjähriger muss nicht vor Gericht und schon gar nicht in Anwesenheit der Mutter aussagen. Das macht die/ der RichterIn unter 4 Augen. Ebenso die/ der Verfahrensbeista/endIn des Kindes. Und die petzen auch nicht.

Ich würde auch erst mal wissen wollen, was der Sohnemann will.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2014 17:47
 Mux
(@mux)
Registriert

Ein Zehnjähriger muss nicht vor Gericht und schon gar nicht in Anwesenheit der Mutter aussagen.

Das hat auch niemand behauptet. Es geht um die Positionierung des Kindes vor Gericht, meint im Gerichtsverfahren. Und natürlich "petzen" sowohl die Richterin als auch die VB in Form von Protokollen und Berichten, die den Parteien zugestellt werden. Das steht konkret drin, was genau das Kind ausgesagt hat.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2014 17:59
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Herauszufinden "was der Sohnemann will" halte ich für eine gefährliche Sache.
Denn auch ein 10jähriger ist noch ein Kind, der dann, wenn er mit Papa spricht, wohl eher sagen will, dass er bei Papa wohnen will und bei Mama sagt er, dass er natürlich bei Mama sein möchte.
Ein Kind spürt, was die Erwachsenen von ihm wollen und wird aus Selbstschutz-Instinkt (ein Kind ist auch mit 10 noch emotional von den Eltern abhängig) dann genau das auch sagen.

Insofern hat eine unabhängige Person - wie z.B. ein Richter, Verfahrensbeistand usw - noch am ehesten eine Chance, den wirklichen Kindeswillen zu erfahren.
Häufig lautet der dann: ich will dass Mama und Papa nicht mehr streiten...

Also: der Junge hat sicher nicht "den Willen, das WM fortzuführen" oder nicht, sondern eher den Wunsch, dass die Eltern eine vernünftige Entscheidung treffen und er damit nicht belastet wird.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2014 18:01
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja, was er will ist nicht so einfach rauszufinden, da er sich mMn schon in einem Loyalitätskonflikt befindet.

Nach seiner Aussage gefällt es ihm bei beiden Elternteilen gut. Wäre auch schlimm, wenns nicht so wäre.
Er hat nur manchmal Probleme an diesem Wechseltag, wegs Umgewöhnung.

Ich finde hier sollte man ansetzen, und nicht gleich das ganze Betreuungsmodell torpedieren.

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2014 18:01
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Herauszufinden "was der Sohnemann will" halte ich für eine gefährliche Sache.
Denn auch ein 10jähriger ist noch ein Kind, der dann, wenn er mit Papa spricht, wohl eher sagen will, dass er bei Papa wohnen will...

Danke vj, ich seh das ähnlich. Und deshalb fordere ich eben keine klare Positionierung von ihm.
Ich vertrete nämlich auch vor ihm die Meinung, das er sowohl mich als auch meine Ex gern haben darf.
NIE stand zur Debatte, das ich möchte, das er bei mir lebt.

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2014 18:05
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

@Jens: Finde ich sehr gut, dass Du das so siehst!

Bzgl. Gerichtsverfahren: ob das gut verläuft und wie es ausgehen wird, kann wohl niemand im Voraus sagen.

Es wäre sicher eine gute Idee, wenn man dem Jungen die Umgewöhnung an den Wechseltagen leichter machen könnte, aber das erfordert normalerweise eine sehr gute Zusammenarbeit beider Eltern.
Wenn da einer blockiert, dann wird das WM meistens rasch für alle zur Qual...

Ev. kannst Du ja wirklich auf das aktuelle Schreiben antworten, welche Vorschläge Du hättest, um Sohnemann die Wechseltage zu erleichtern - damit ist dann zumindest nachgewiesen, dass Du dich um Verbesserungen und die Zusammenarbeit mit der KM bemühst.
Wenn sie dann auf keinen der Vorschläge eingeht, dann ist im Verfahren (das sie ja dann vermutlich anstrengen wird) vielleicht ein guter Platz, um sie zu fragen, warum sie in dieser Hinsicht blockiert.

lg
vj

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AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2014 18:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jens,

vielleicht wäre es eine Option, Verhandlungsbereitschaft an anderer Stelle zu signalisieren: Nicht beim Wechselmodell an sich, sondern höchstens bei den Modalitäten. Vielleicht käme Euer Sohn besser mit einem anderen Wechseltag zurecht. Oder mit längeren Wechselrhythmen, z. B. 2- statt 1-wöchig.

Ansonsten hat @vj den eigentlichen Konflikt aus Kindersicht gut beschrieben: Kinder wollen vor allem, dass ihretwegen nicht gestritten wird und dass niemand von ihnen verlangt, für einen Elternteil (und damit automatisch gegen den anderen) Partei zu ergreifen.

Wie lange praktiziert Ihr Euer Wechselmodell denn schon? Und wie habt Ihr die Finanzen geregelt? Nicht selten steht bei dieser Problemstellung ja nicht die Sorge um's Kind im Vordergrund, sondern die um's eigene Portemonnaie (was man natürlich nicht laut sagen kann). Aber erfahrungsgemäss ist es umso schwieriger, ein bereits laufendes WM mit gerichtlicher Hilfe zu torpedieren, je länger es dauert: Das sagen Richter dann oft nicht "Kind kommt zur Mutter", sondern "Eltern kommen zur Erziehungsberatung".

Insofern begibt sich Deine Ex durchaus auf dünnes Eis, wenn sie ein Gerichtsverfahren anleiert, dessen Gründe sich dann als vorgeschoben herausstellen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2014 18:13
(@psoidonuem)
Registriert

Nunja, "herauszufinden" wollte ich auch nicht als hochnotpeinliches Verhör oder "los, Kind, entscheide Dich" verstanden wissen. Internet ist schwer *seufz*.

Offenbar weißt Du es ja eh schon. Und wenn das so ist und ihr das WM jahrelang macht, dann lässt Du Dich halt verklagen. Natürlich nicht, ohne dass Du in der Tat ein verbessertes Verfahren vorgeschlagen hast. Besser zwei.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2014 18:20




(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Martin,

Oder mit längeren Wechselrhythmen, z. B. 2- statt 1-wöchig.

Das ist eine gar trefflich Idee.

Den Wechseltag zu ändern, die Idee hatte ich selbst schon, es ist bis dato der Freitag. Organisatorisch für uns als Eltern sicher gut, für den Quast sicher nicht optimal.
Vielleicht sollte man mal auf den Mittwoch wechseln, mit der Schule als Konstante.

Das Wechselmodell läuft jetzt seit 3 Jahren und 7 Monaten.

Die Finanzielle Seite:
Da meine Ex nicht leistungsfähig ist bezahle ich neben EU noch die Hälfte des KU laut DDT.
Ich habe natürlich auch den Verdacht, das da Unterhaltsmaximierung betrieben werden soll, würde das natürlich aber nie laut sagen.

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2014 18:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jens,

Den Wechseltag zu ändern, die Idee hatte ich selbst schon, es ist bis dato der Freitag. Organisatorisch für uns als Eltern sicher gut, für den Quast sicher nicht optimal.
Vielleicht sollte man mal auf den Mittwoch wechseln, mit der Schule als Konstante.

das halte ich für eine gute Idee. Und angesichts der Dauer Eures WM ist Junior ja nicht mehr mit dem Köfferchen unterwegs, weil er - bis auf sein Schulzeugs - in beiden Haushalten alles hat, was er braucht. So würde er einfach jeden Mittwoch morgen von Muddi aus in die Schule  gehen und danach zu Dir kommen. Und in der folgenden Woche umgekehrt. Und durch die Verlagerung auf einen ganz gewöhnlichen Wochentag wäre nicht jedes Mal das Wochenende tangiert.

Da meine Ex nicht leistungsfähig ist bezahle ich neben EU noch die Hälfte des KU laut DDT.
Ich habe natürlich auch den Verdacht, das da Unterhaltsmaximierung betrieben werden soll, würde das natürlich aber nie laut sagen.

das ist nicht von der Hand zu weisen. Zum Unterhalt käme ja auch noch das komplette Kindergeld. Plus eventuell zusätzlich Sozialleistungen, wenn man sich als bedürftige AE-Mutter hinstellen kann. Das ist schon verlockend. Wovon lebt Deine Ex denn? Und hat sie ggf. einen neuen Lover, zu dem sie gerne umziehen würde?

Nach knapp 4 Jahren WM kann Euer Sohn sich kaum an etwas anderes erinnern; da würde ich an Deiner Stelle dieses erfolgreich gelebte Betreungsmodell auch mit Zähnen und Klauen verteidigen. Was genau führt Deine Ex Dir gegenüber denn als Grund an, warum es Sohnemann in ihrem Haushalt besser gehen sollte? (Hint: "Ich will das halt!" oder "weil ich die Mutter bin" sind keine justiziablen Gründe; entscheidend ist allein das Kindeswohl.)

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2014 18:52
(@psoidonuem)
Registriert

Aber Martin. Bei der Mutter zu wohnen ist doch per se besser fürs Kindeswohl. Tststs. Kann Dir meine hEXe gern bestätigen. Blöd nur, dass bei dem Spruch bis jetzt jeder die Augenbrauen hochgezogen hat, von JA über Richter, Verfahrenspflegerin, Gutachterin.... Sollte Jens' Frau so argumentieren ist sie mit dem Klammerbeutel gepudert. Soll sie mal.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2014 19:16
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

So würde er einfach jeden Mittwoch morgen von Muddi aus in die Schule  gehen und danach zu Dir kommen. Und in der folgenden Woche umgekehrt.

Genau so ist es ja jetzt schon, nur eben am Freitag.
Und was eben auch noch ist, oder vielmehr nicht: Ich streite nicht mit meiner Ex, ich kommuniziere alles eben nur schriftlich.

Plus eventuell zusätzlich Sozialleistungen, wenn man sich als bedürftige AE-Mutter hinstellen kann. Das ist schon verlockend.

Hab ich so noch nicht gesehen, aber ja, das sie sich dann besser steht denkt sie sich wohl. Ich vermute aber, das sie nicht daran gedacht hat, das DANN der Kurze sehr wohl mit Köfferchen zum Umgang kommt, und sie den füllen muss. Sollte es soweit kommen, bin ich nämlich nur und ausschließlich für die Bespassung zuständig.

Wovon lebt Deine Ex denn? Und hat sie ggf. einen neuen Lover, zu dem sie gerne umziehen würde?

Ich habe nicht die geringste Ahnung, und da mich das nicht interessiert ergehe ich mich auch nicht in Mutmassungen, und auch für Detekivspielchen bin ich zu alt! 😉

Was genau führt Deine Ex Dir gegenüber denn als Grund an, warum es Sohnemann in ihrem Haushalt besser gehen sollte?

O-Ton:

[...] Unsere Mandantin geht davon aus, dass das von Ihnen praktizierte so genannte Wechselmodell nicht mehr dem Kindeswohl dient, [Name Sohn] selbst möchte auch bei seiner Mutter leben, ohne natürlich den Kontakt zu Ihnen zu verlieren. [...]

Ich finde das als Begründung natürlich reichlich dürftig, und beim ersten Lesen hielt ich das auch für eine neuerliche Nebelkerze, aber vorbereitet sollte man sein.

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2014 19:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du denn bisher gar kein Bauchgefühl, wie dein Sohn dazu steht?

Das ist einfach der Dreh und Angelpunkt.

Wenn es tatsächlich ans Zanken geht, wofür die Einschaltung eines RA ein ziemlich sicheres Zeichen ist, solltest du vielleicht noch ins Feld führen, dass deine EU-Zahlung bei einem 10 Jährigen keineswegs eine Selbstverständlichkeit sind und und sie durchaus Betreuungsmöglichkeiten bei dir hätte, die sie ja nun eigenmächtig ausschlagen möchte.

Dann könnte ihre Ertragsrechnung schon ganz anders ausfallen.

Natürlich muss man diesem Ass umsichtig umgehen und es zum richtigen Zeitpunkt spielen.

Ist der EU tituliert?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2014 19:45
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Beppo

Hast du denn bisher gar kein Bauchgefühl, wie dein Sohn dazu steht?

Ich habe sogar mehr als ein Bauchgefühl.
Meine Ansichten decken sich da mit denen der Mitarbeiterin der FamBeratungsstelle, die meine Ex vor einigen Wochen ins Spiel brachte:
Der Kurze hat es bei beiden Elternteilen gut, und ist auch gern bei beiden Elternteilen, lediglich der Wechseltag belastet ihn.

Wenn es tatsächlich ans Zanken geht, wofür die Einschaltung eines RA ein ziemlich sicheres Zeichen ist, solltest du vielleicht noch ins Feld führen, dass deine EU-Zahlung bei einem 10 Jährigen keineswegs eine Selbstverständlichkeit sind und und sie durchaus Betreuungsmöglichkeiten bei dir hätte, die sie ja nun eigenmächtig ausschlagen möchte.
Dann könnte ihre Ertragsrechnung schon ganz anders ausfallen.
Natürlich muss man diesem Ass umsichtig umgehen und es zum richtigen Zeitpunkt spielen.
Ist der EU tituliert?

Hier ist nix zu wollen. EU ist durch Vergleich bin 07/2016 festgelegt.
Oder gibt es da ein Loch, das ich noch nicht entdeckt habe??

Ich habe aber noch was zu beichten! 😉
Es werden ab Mitte November 4 Unterhaltsberechtigte sein!!!

Der Einsatz der FamBeratungsstelle fällt zeitlich exakt auf das Wochenende, vor dem der Kurze erfuhr, das er ein Schwesterchen bekommt.
KANN Zufall sein, MUSS es aber nicht. 😉

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2014 20:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hier ist nix zu wollen. EU ist durch Vergleich bin 07/2016 festgelegt.
Oder gibt es da ein Loch, das ich noch nicht entdeckt habe??

Nur wenn es in dem Vergleich steckt.
Wenn es keine Ausstiegsklausel gibt, eher unwahrscheinlich.

Wie steht denn der Lütte zur Geburt?
Könnte das Ängste in ihm auslösen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2014 20:21
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie steht denn der Lütte zur Geburt?
Könnte das Ängste in ihm auslösen?

Der freut sich drauf.
Hat das Kinderzimmer mit renoviert, und ist davon überzeugt, das ER den Namen aussucht! 😉

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Themenstarter Geschrieben : 24.09.2014 20:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In diesem Fall würde ich, glaube ich, dem RA schreiben, dass du keinerlei Anzeichen dafür erkennen könntest, dass das bisher praktizierte Modell dem Kindeswohl abträglich sei oder Sohni nicht gefallen würde.

Du bittest daher die Gegenseite, ihren Standpunkt zu konkretisieren und zu belegen.
Sollten sich nachvollziehbare Gründe für die Änderung nachweisen lassen, wärst du selbstverständlich gerne Bereit, euren Sohn häufiger in deinem Haushalt zu betreuen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2014 20:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo JensB,

In diesem Fall würde ich, glaube ich, dem RA schreiben, dass du keinerlei Anzeichen dafür erkennen könntest, dass das bisher praktizierte Modell dem Kindeswohl abträglich sei oder Sohni nicht gefallen würde.
Du bittest daher die Gegenseite, ihren Standpunkt zu konkretisieren und zu belegen.

Damit für Deinen Sohn eine optimale Lösung gefunden werden kann.

Sicher wäre es einfacher, wenn Du auch mal mit Deiner Ex reden/telefonieren könntest, da muss ja nichts festgelegt werden. Was festgelegt wird, kann dann schriftlich erstellt werden.
An eine Änderung des Wechseltags habe ich auch schon gedacht u.U. verschiebt sich damit das Problem aber auch nur. Weniger Wechsel und damit längere Betreungseinheiten sind auch eine Möglichkeit.

Trotzdem denke ich, dass hier noch irgendwas anders eine Rolle spielt. Offensichtlich ist aus Deiner Sicht alles im grünen Bereich. Warum ist das bei Ex nicht so? Wie äußern sich die Umstellungsschwierigkeiten? WO könnte man da ansetzen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2014 21:04




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