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Aufenthalt des Kindes

 
(@thomas030)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

meine Ex-Frau hat nen Neuen und nun droht die Gafahr, dass sie mit meinem Sohn zu ihm in eine andere Stadt umziehen möchte. Muß ich mir dass mit ansehen, da ich dann meinen Sohn seltener sehen könnte und er aus seinem gewohnten Umfeld (Schule,Freunde,Verein,usw.) gerissen wird.Wir haben beide das Sorgerecht und bislang lief auch alles einigermassen bis der Neue kam und sich einmischte. Und in wie weit wird mein Sohn mitbestimmen können wo er aufwachsen möchte.
Achso dann Sind die beiden mit meinem Sohn auch ab und an übers wochenende oder länger bei ihm, habe ich ein Recht darauf seine Adresse zu bekommen ? Bislang kenn ich gerade mal den Vornamen und sonst nichts weiter. Doch möchte ich eigentlich wissen mit wem sich mein Sohn so umgeben muss und würde da auch gerne ein Wort mitreden.

MFG
thomas030

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2004 15:38
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöle

Also ich denke mal du hast kein ARecht in die privatspähre deiner EX Frau ein zu mischen. Es sei denn es liegt eine Kindeswohlgefährdung vor.

In eine andere Stadt was heißt das genau wie weit ist dies denn weg??

Normalerwiße kannst du was da gegen machen. Es kommt auch drauf an mit was sie den Umzug begründet.

Versuch einfach mit ihr zu reden, aber ich denke dir wird sie die Kinder nicht geben wollen. Frag einfach versuch ihr zu erklären das es besser für die Kinder sei wenn sie in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben.

Wenn dies alles nicht hilft versuch das ABR einzuklagen. Ist schon mal positiv wenn du das Sorgerrecht hast.

Bis bald

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2004 12:40
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

Hallo Thomas!

Wer hat denn das ABR? Du oder die Kindesmutter?

Ich denke mal die Kindesmutter wenn das Kind bei ihr lebt, oder?

Ansonsten, müsstest Du (wie oben schon genannt) das ABR einklagen.

lg

andrea

:cow:

Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2004 12:56