Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Kann ich mit meiner Tochter zum Arzt gehen, wenn sie bei mir ist obwohl ich kein Sorgerecht habe? Oder muss ich die Mutter informieren, dass sie mit ihr zum Arzt geht?
Danke
Marko
In akuten Fällen wäre es wohl angebracht mit Kind zum Arzt zu gehen. Kann auch strafbar sein, wenn dies unterlassen wird. Ansonsten Mutter kurzfristig informieren und ohne Sorgerecht hast du weiter keine Rechte, was nichts anderes bedeutet, daß kein Arzt dir gegenüber eine Auskunftspflicht hat (was natürlich in der Praxis wohl eher selten vorkommt)
Gruss Roman
Hallo,
wenn ein Arztbesuch (soweit möglich objektiv) notwendig ist, kannst du nicht nur mit dem Kind auch zum Arzt gehen sondern musst das sogar. Eine vorherige Einverständniserklärung der Mutter ist nicht erforderlich. Es stellt sich natürlich die Frage der Kosten für die Behandlung - hast du denn eine Chipkarte der Krankenkasse für das Kind?
cya,
elwu
Danke für die schnelle Antwort.
Kann ich von der Mutter verlangen, dass sie mit dem Kind beim Arzt war bevor sie mir es fürs WE bringt, wenn ich weis, dass es 40° C Fieber hat?
Marko
Gegenfrage: Kannst du verlangen das ein Kind mit so hohem Fiebr überhaupt zu dir verfrachtet wird?
Wie alt ist denn das Kind? Und was hat es sonst noch? Jede vernünftige Mutter würde wohl bei so hohem Fiebre einen Arzt zu Rate ziehen und das Kind zuhause lassen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nein eine Chip-Karte habe ich nicht, aber die könnte man ohne Probleme nachreichen. Wir wohnen in einer Stadt und da machen auch die Ärzte mit.
Ich will wegen der Sache keinen neuen Streit heraufprovozieren, aber auch keinen Ärger nachher bekommen.
Das Kind wir 3 und war auch früher schon mit mir beim Arzt.
Aber soeben ist es eskaliert. Die große (6) hat heute Zuckertütenfest in der Kita. Da wollte ich mit ihr hin gehen (ist ja mein WE). Die Mutter will auch hingehen (kein Problem für mich). Nun verlangt sie von mir, dass ich mit der Kleinen zum Arzt gehe und nicht dorthin.
Zur Übergabe der Kinder (klingt blöd, ist aber meist so) gehört auch die Chipkarte, zumindest dann, wenn die Entfernungen etwas größer sind. Krankheiten oder Unfälle kommen meistens unverhofft.
Gruß Roman
hallo,
wenn das kind krank ist bist du gesetzlich verpflichtet mit ihm/ihr zum arzt zu gehen. wenn nicht verstösst du gegen eine menge gesetzte.
ddie krankenkasse wo die KM euer kind versichert hat stellt dir, gesetzlich verpflichtet, eine zweite karte aus. du kannst diese telefonisch beantragen und nach 14 tagen hast du sie in der post.
die aussgane meiner vorschreiber sind nach meinem erfahrungen sehr verwirend und besagen sehr wenig.
entschuldigung an alle anderen vorschreiber aber gebt doch bitte tipps von denen ihr auch ahnung habt
carsten