Hallo,
ich hatte hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-26928-start-msg306023.html#msg306023 schonmal geschrieben, diese Verfahren sind jetzt beendet. Jetzt habe ich ein neues Problem und zwar folgendes:
Es wurden Umgangstermine alle zwei Wochen nachmittags mit einer Jugendsamtsvereinbarung ausgemacht. Die Termine klappen soweit, nur kommt die KM nicht zu den ausgemachten Gesprächsterminen. Dreimal war ich umsonst dort. Jetzt meinte die Sachbearbeiterin, ich solle nochmal einen Antrag auf Umgangsregelung stellen. Das würde ich auch am liebsten um erstens Mal mehr Umgang zu bekommen und zweitens auch einfach eine gerichtliche Regelung zu haben, da mir die Jugendamtsregelung zu sehr auf dünnen Beinen steht (es ist nur eine Frage der Zeit bis die KM sich auch da nicht mehr dran hält).
Da ich das Sorgeverfahren "gewonnen" habe und das Gericht soweit äußerte, dass "starke Zweifel am Vorliegen von Gründen, die das Kindeswohl nachhaltig berühren gegeben sind"frage ich, wie sich so ein erneuter Antrag auf Umgangsrecht auf das Sorgerecht auswirken könnte. Kann sie es schaffen mir das zu entziehen mit der Begründung, sie könne sich jetzt auch nicht mehr mit mir auf den Umgang einigen?
Und weiter zum Umgang:
Meine Tochter möchte nun unbedingt bei mir übernachten. Ich weiß, die KM wird das NIEMALS zulassen. Welche Chancen seht ihr da? Ich hab ein Urteil gelesen vom OLG Saarbrücken, dass ein Umgangsrecht ohne Übernachtung bei großer Entfernung gar nicht möglich ist.
Ich danke Euch schonmal für Antworten,
Albanien
Hallo Albanien.
Da das JA offenbar auf Deiner Seite ist, bitte das JA doch ein letztes mal, ein vermittelndes Eltetngespräch bzgl einer Umgangsregelung zu führen.
Vielleicht bekomnst Du Deine Exe auch zu einer Erziehungsberatung?
Mache ihr in den Gesprächen klar, wenn ihr euch nicht freiwillig einigt, wird das Gericht den Umgang festlegen.
Fruchtet das nicht, dann ab zu Gericht. Eine Gefährdung des GSR sehe ich in der Klage nicht.
Gruss
BP
So hab ich mir das auch überlegt. Erstmal nochmal beim Jugendamt um ein Elterngespräch bitten, wenn sie dann nicht kommt oder zu einer Einigung bereit ist, dann ins Gericht. Mein Problem ist halt, dass ich jetzt schon 3 mal umsonst dort hingefahren bin, ein Weg allein ist fast 400km, d.h. ich bin allein jetzt schon 3 mal 800km umsonst gefahren... geht halt auch ganz schön ins Geld.
Mein Problem mit dem Jugendamt ist hauptsächlich, dass ich bezüglich des Sorgerechtsverfahrens noch nicht einmal einen Gesprächstermin bekommen hab, da ich, so im Bericht, "auf Grund des langen Kontaktabbruches keinerlei Einblick in das Leben der Kinder und Bezug zu deren Wünsche, Interessen und Sorgen" hätte. D.h. ich wurde nicht einmal angehört vom Jugendamt und der Bericht war somit total einseitig und pro KM. Bei den Elterngesprächen war die Frau dann plötzlich nett zu mir und ich hatte auch das Gefühl, dass sie hinter mir stehen würde. Ich hoffe halt nur, dass das mit dem Umgangsantrag keine Falle ist, von der ortsansässigen Anwältin wurde mir gesagt, die Frau sei "eine echte Hexe".
Also in der Übergangsregelung des GSR waren Umgangsklagen ein KO-Kriterium.
Das scheint nach der Gesetzesnovelle nun nicht mehr ganz so heiß gegessen zu werden.
Selbst wenn Du das GSR verlieren solltest (was ich nicht glaube). Umgang sowie eine verbindliche Regelung sind wichtiger.
Zudem scheinst Du es nicht mit einem mütterfreundlichen Gericht/Richter zu tun zu haben. Vermutlich sitzt Du bei demselben Richter.
Wie war denn Dein Eindruck von dem Richter/in?
Der Bericht des JA ist zwar wichtig, aber nicht kriegsentscheidend.
Ich sehe in dem Rat einer Umgangsklage von der JA-Mitarbeiterin auch keine Falle. Sie können die KM ja auch nicht zwingen. Dann bleibt am Ende einfach nur das Gericht.
Also vorerst ist Sorgerechtsverfahren abgeschlossen, wurde eben mit einem Vergleich beendet. So wie ich das verstehe, müssten zur Abänderung dann eben wieder die Voraussetzungen von §1696 BGB gegeben sein. Könnte es da reichen, wenn vorgetragen wird, dass nun auch im Umgang keine außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte (diese ist ja aber eben an der KM gescheitert)? Ich habe mich bis jetzt immer Kooperationsbereit gezeigt und auch absolut nichts schlechtes über die KM gesagt.
Also ich muss sagen, mit Richterinnen habe ich bis jetzt in allen 3 Sorgerechtsverfahren nur gute Erfahrungen gemacht. Und gerade jetzt mit der letzten... diese war absolut nicht mütterfreundlich, sehr neutral und hat der KM in der letzten mündlichen Verhandlungen sogar mal einige Denkanstöße gegeben. Die Richterin war aber schwanger, von daher denke ich nicht, dass sie auch das Umgangsverfahren übernehmen wird.
Noch etwas, zwar nicht Umgang aber Unterhalt: Die KM ist jetzt wohl anscheinend in der Privatinsolvenz, wie sie mir mitgeteilt hat, und sie bat mich nun, beim Jugendamt nur noch den Mindestunterhalt titulieren zu lassen, statt 120% wie derzeit, und ihr den Rest dann so zu geben. Sie meint den Überschuss müsste sie an ihren Treuhänder abgeben. Glaubt ihr, da ist was wahres dran? Machen werde ich das auf keinen Fall.
Oh wow... plötzlich will KM doch mit mir kommunizieren. Mich erreichte heute folgende SMS: "Könnte man den mit dir über eine Einbenennung sprechen? Dies wäre dem Wohl von XY und YX förderlich!". 😡
Nächste SMS: "Solltest du meinen, hierauf nicht antworten zu müssen, werde ich wohl den Weg übers Gericht gehen!"
Und wo steht, dass man SMS erhalten oder gar darauf antworten muss?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die Frau hat sie nicht mehr alle... Neue SMS: "Da du offensichtlich vorhast zu heiraten wollen meine Kinder auf keinen Fall den selben Namen wie deine Frau tragen."
Ich werde darauf einfach mal nicht reagieren, beim Jugendamt nochmal um ein Gespräch bitten. Mit dem Umgang wird es dann wohl die nächste Zeit nichts mehr. :thumbdown:
Moin Albanien,
Mich erreichte heute folgende SMS: "Könnte man den mit dir über eine Einbenennung sprechen? Dies wäre dem Wohl von XY und YX förderlich!".
die KM disqualifiziert sich doch mit solchen Aussagen selbst, wenn sie ernsthaft glaubt, solche wichtigen Themen per SMS regeln zu können. Insbesondere wenn eine kritische Vorgeschichte vorliegt.
Da manche KMs auch extreme Probleme haben, dem Ex-Partner sein Glück zu gönnen und es sich quasi zur Aufgabe machen, dieses Glück zu torpedieren, solltest Du hier weiterhin aufmerksam sein.
Auch ihre Aussage "meine Kinder" zeigt Dir sehr gut, wo Du bei dieser KM dran bist. Gruß Ingo
Och das "meine" Kinder ist völlig normal bei ihr..
Mal dazu: Hätte sie den eine reelle Chance damit vor Gericht mit dieser Begründung? Zum einen habe ich gar nicht vor zu heiraten und zum anderen habe ich gedacht Einbenennung wäre zum Beispiel, wenn das Kind den Namen des Stiefvaters annimmt.
Grüße,
Albanien
Hi,
richtig, Einbenennung würde bedeuten, dass die Kinder den Namen des Stiefvaters annehmen. Dazu müsste es also erstmal einen Stiefvater geben. Gibts den?
Wenn ich das richtig im Kopf habe wart ihr nicht verheiratet, die Kinder haben deinen Nachnamen und du hast gemeinsames Sorgerecht?
Prinzipiell ist es dann für sie nicht ganz so einfach. Bei gemeinsamem Sorgerecht kann sie den Namen nicht ohne deine Zustimmung ändern, sie müsste also, wenn du dagegen bist, klagen. Da sollte sie dann aber anders argumentieren, die Einbenennung muss dem Kindeswohl förderlich sein.
Einbenennungen gehen im Allgemeinen problemlos und relativ einfach, wenn sie klagt hat sie da auch recht gute Karten wenn sie mit ihrem Neuen seit einiger Zeit eine Bilderbuchehe führt und die Kinder unbedingt den Namen des Neuen haben wollen. Allerdings werden Kinder über 5 Jahren persönlich gefragt ob sie das wirklich wollen und wollen die Kinder nicht geht nix. Nur wir wissen ja alle wie man Kinder auch manipulieren kann...
Wie alt sind die Kinder denn?
Hier noch zum nachlesen: http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html
LG
Nadda
Vielen Dank für die Antworten!
Also einen Stiefvater gibt es nicht. Ich denke, sie meint dann das die Kinder ihren Mädchennamen annehmen sollen. Ja, nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht und die Kinder tragen meinen Nachnamen. Ob die Kinder das ändern wollen weiß ich momentan nicht, das Mädchen ist 11, der Junge 9.
Viele Grüße,
Albanien
Hallo Albanien,
also ich gebe jetzt auch mal meinen Senf dazu... Ich muss vorneweg sagen, dass ich auch kein Experte in Sachen Einbenennung bin, aber meine Tochter kam auch mal mit Aussagen wie 'wenn ich dann den anderen Namen habe' usw. und wurde ganz offensichtlich wohl von Ex entsprechend instruiert.
Rechtlich hatte ich mich diesbezüglich mal erkundigt. Es ist wohl so, dass Du einer Einbenennung zustimmen müsstest, ansonsten kann Deine Ex klagen. Und hier verhält es sich wohl so, dass eine Einbenennung für das Kindeswohl 'erforderlich', nicht nur 'förderlich' sein muss. Und dies macht juristisch wohl einen ziemlichen Unterschied. Förderlich kann heißen, dass es besser wäre für ein Kind einen gemeinsamen Familiennamen mit der Mutter zu tragen wg. blabla nicht ausgegrenzt sein etc., erforderlich ist dies damit aber noch lange nicht. Hier liegen nach meinem Kenntnisstand die Hürden ungleich höher. Dies könnte z.B. sein, wenn Du z.B. als Gewalttäter ins Gefängnis gehst und man dem Kind nicht zumuten kann, Deinen Nachnahmen zu tragen, da das Stadt bekannt ist o.ä..
Also ich an Deiner Stelle würde das Ganze ignorieren und Dich ja nicht provozieren lassen. Lass Sie ggf. klagen wenn Sie meint Ihr Name oder der Ihres Next sei erforderlich für das Kindeswohl.
Wie gesagt, das ist mein Kenntnisstand, ohne Gewähr.
Dein Kenntnisstand ist da völlig richtig, wobei ich deine Aussage etwas erweitern würde in Richtung das die Namensänderung für das Kindeswohl "zwingend erforderlich" sein muß.
Diese Latte hängt extrem hoch. Das Level ist da in der Tat in der Richtung das der KV ein bundesweit presse-bekannter Kindermörder mit einem extrem seltenen Nachnamen ist.
Das gäbe eventuell einen Ansatz nachdem die KM belegen könnte WARUM das Kindeswohl denn nun dadurch gefährdet sei (denn ganz pauschal ist das wohl nicht anzunehmen, sonst gäbe es ein Gesetzt das immer in einer solchen Situation eine Namensänderung aller Angehörigen zulässt).
Mir ist kein einziger Fall bekannt indem ein Familiengericht zu einem derartigen Entschluss gekommen wäre.
Alleine der Wunsch einer KM den Namen des Ex aus ihrem Leben zu verbannen reicht jedenfalls nicht aus.
Vielen Dank für die ganzen Antworten! 🙂 Hat mich echt beruhigt...hab keine Lust auf noch ein teures, unnötiges Gerichtsverfahren.
Konnte heute mit meiner Anwältin telefonieren und die sagte ungefähr dasselbe wie Ihr hier, sie meint die KM hätte keine Chance.
Sie rät mir auch dazu, alsbald einen Antrag auf Umgangsregelung zu stellen. Auf das Sorgerecht hätte das ihrer Meinung nach keinerlei Auswirkung.
Ich bin mir momentan noch unsicher, so heißt es doch, dass die Eltern bei gemeinsamer Sorge die wesentlichen Entscheidungen gemeinsam treffen müssen, dazu gehört auch Umgang, oder? Andererseits müssten ja wieder die das Kindeswohl nachhaltig berührenden Gründe vorliegen, mit einem Umgangsverfahren dürfte das doch nicht erfüllt sein, oder? Wie ist Eure Erfahrung/ Einschätzung?
Mir ist das Sorgerecht deshalb so wichtig, weil die KM in einer sektenähnlichen Religionsgemeinschaft ist, viele notwendigen Behandlungen werden von denen abgelehnt und der Kleine gesundheitliche Probleme hat... gerade deshalb ist mir hier mein (wenn auch sehr beschränktes) Mitentscheidungsrecht so wichtig.
Viele Grüße und ein frohes neues Jahr,
Albanien
So, neuer Sachstand:
Am Samstag wär der nächste Umgangstermin mit den Kindern für 2 Stunden. Jetzt hat mich der Junge angerufen, hat gesagt ich brauche nie wieder kommen, er habe keinen Bock mehr und ich solle sterben. ;( ;( ;(
Langsam denk ich, ich bin im falschen Film. Die letzten Umgänge waren wirklich sehr schön, wir haben uns super verstanden. Die zwei hatten viele Wünsche bezüglich Geschenke, ein paar hab ich erfüllt. Beim letzten Umgang fragte meine Tochter eindringlich nach Übernachtungen und alles...
Diese Aktion ist für mich absolut unverständlich und ich denke, dass die Kinder von der KM massiv beeinflusst werden...
Lohnt sich der Antrag auf Umgang jetzt überhaupt noch? Oder soll ich die Kinder einfach aufgeben?
Bin gerade echt sehr fertig, hätte nie damit gerechnet... 😡
Hallo Albanien,
Aufgeben ist das letzte was Du jetzt machst.
Da Du selbst weisst, dass Dein Kind von KM massiv beeinflusst wird, sollte Dich dieses Verhalten auch nicht all zu sehr kränken.
Mach Deinen Kopf frei und dann ran an den Feind. Jetzt ist rasches Handeln gefragt.
Du musst in der wohl kaum noch zu vermeidenden Umgangsklage die Manipulationen thematisieren, Stichwort "Bindungstoleranz", damit Madame mal spätestens durch den Richter eingenordet wird.
Gruss
BP
@Bester Papa:Bin nochmal in mich gegangen und werde auf jeden Fall den Antrag stellen... du hast Recht, aufgeben kann ich nicht, da ich ja weiß, wer dahinter steckt...
Zwischenzeitlich habe ich der Frau vom Jugendamt eine E-Mail geschickt und ihr über das Geschehen berichtet und um eine Einschätzung gebeten.
Was ist eigentliche Eure Erfahrung, wenn die Kinder vor Gericht dann nur schlecht über den Umgang reden (weil die KM es so von ihnen verlangt)? Wird das durchschaut oder steh ich dann ziemlich doof dar, wenn ich trotzdem meinen Umgang einfordere? Wenn die Kinder sich dann gegen den Umgang aussprechen, wird Antrag dann bei 11 und 9 Jahre alten Kindern überhaupt stattgegeben? "Zwingt" das Gericht die Kinder dann gegen ihren angeblichen Willen?
Viele Grüße, Albanien
Moin Albanien,
"Zwingt" das Gericht die Kinder dann gegen ihren angeblichen Willen?
Wie sollte ein Gericht Kinder zu etwas "zwingen"? Mit Hilfe der Polizei? Gefesselt, damit sie sich nicht wehren? Das ist nicht vorgesehen und würde auch nicht funktionieren.
Abgesehen davon: Überleg' einfach einmal selbst, wie Du Kinder dieses Alters noch zu etwas zwingen kannst - und wie "spassig" so ein Umgangswochenende wäre, wenn Du die Kinder mit Gewalt aus Muddis Haushalt in Deinen verfrachtet hast: Dann würden sie eben bei Dir hocken, die Arme verschränken und schweigend darauf warten, dass sie wieder nach hause können. Und Muddi könnte immer schulterzuckend sagen: "ICH zwinge Euch zu gar nichts, bei mir dürft Ihr machen, was Ihr wollt!" Eine prickelnde Vorstellung?
Deine Optionen liegen darin, spannende Aktivitäten anzubieten; nicht darin, Kinder mit gerichtlicher Hilfe zu etwas zu zwingen, das sie - zumindest im Moment - selbst erkennbar nicht wollen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ok, da habe ich mich vermutlich falsch ausgedrückt. Es war natürlich nicht "zwingen" gemeint in dem Sinne, dass ich die Kinder gewaltsam zu mir nehme.
Das Problem liegt für mich darin, dass die Kinder beim letzten Umgangstermin den Wunsch nach mehr Zeit geäußert haben und z.B. unbedingt übernachten wollen usw.. Selbstverständlich würde ich dann auch interessante Aktivitäten mit den Kindern unternehmen. Aber plötzlich soll das nicht mehr so sein und zwar ganz ohne Grund oder das ich irgendetwas getan hätte.
Ich weiß, dass die Mutter daran Schuld ist. Sie verdreht Sachen vor den Kindern oft völlig, den Kindern wird erzählt es gäbe sowenig Umgang, weil ich lieber Zeit mit meiner Lebensgefährtin verbringen wolle. Es wird ihnen erzählt, man könne den Kindern keine Schuhe kaufen, weil ich keinen Unterhalt bezahlen würde (ich bezahle 700€ im Monat für die Kinder). Meiner Tochter wird erzählt, sie würde mir eh nichts bedeuten, weil in meiner Religion Frauen keinen Wert hätten. Die Elterngespräche würden nicht stattfinden, weil ich nie kommen würde.
Vor ein paar Jahren hat sie den Kindern erzählt, sie hätte "Krebs im Kopf", weil ich sie verlassen hätte. Die Frau war kerngesund... Seitdem haben die Kinder Angst, ihre Mutter wäre krank.
Es geht nicht darum die Kinder zu zwingen oder sonst etwas, es geht vielmehr darum, ob der Umgang einfach ausgeschlossen werden kann, wenn die Kinder sagen, sie wollten nicht mehr. Obwohl ich weiß, dass das nicht so ist... Die Kinder haben sich wirklich jedes Mal sehr auf den Umgang gefreut, von Zwang war da keine Spur.
Mir tut es einfach sehr weh, wenn ich sehe, was die KM den Kindern erzählt und wie es für diese sein muss, sich immer wieder solche Sachen anzuhören.
