Hi Dad,
danke Dir und schön zu hören, dass es bei Dir ja in eine gute Richtung geht 🙂
Geht es bei Dir um GSR? Oder auch um Umgang? Du schreibst allerdings seit November zu warten, also geht es vmtl. eher um GSR, oder?
Leider ist bei mir die Situtation etwas anders als bei Dir. Der VB hat mit mir zuerst Kontakt aufgenommen, kennt also maximal meinen Antrag. Ich stelle mich also schon darauf ein, dass KM sich mal wieder auf meine Partnerin einschießt. Wenn dies so ist, wird sich ja jeder VB schwer tun, das Papa-Zuhause als gut und nicht dem Kindeswohl schädlich auszulegen, wenn er weder Wohnung (übrigens mit tollem Kinderzimmer) noch Partnerin kennengelernt hat. Oder mache ich mir hier einfach zu viele Gedanken?
Herzliche Grüße aus dem spiegelglatten Dortmund
Tom
Hallo Tom,
Bitte mache Dich nicht verrückt.
Meines Wissens nach, findet aufgrund des Beschleunigungsgebots für Kindschaftssachen einen Monat nach Beginn des Verfahrens ein gerichtlicher Termin zur Erörterung statt, in dem z. B. auch das Jugendamt und natürlich der VB angehört werden kann.
Das Gericht kann bei diesem Termin ausloten, ob eine einvernehmliche Regelung erreicht werden kann.
Die Mutter und Du erklären ihren Standpunkt. Lege Dir genau zurecht, was Du dem Gericht (und was ich hier schreibe gilt auch für Dein Gespräch mit dem VB) sagen willst und wie Du es sagst. Es geht hier um das Kind, um die Mutter und um Dich. Wie ist Eure Elternebene ? Mit der Paarebene habt ihr beide schon lange abgeschlossen. Das Paar hat sich getrennt, Eltern bleibt Ihr für immer. Ihr solltet ein Elternteam sein. Wie gestalteten sich die Papazeiten etc.
Deine Lebensgefährtin steht in der Kind-Elternbeziehung nicht an vorderster Front. Sollte die Sprache auf sie kommen, dann berichte sachlich wie Du das Verhältnis zwischen Kind und ihr siehst (machen die beiden etwas gemeinsam –LG lehrt das Kind häkeln, schwimmen, kennt sich gut mit Pferden aus, repariert Autos aus Leidenschaft und Kind hilt ihr ... – hat das Kind ihr Geschenke gebastelt, haben sie gemeinsam etwas unternommen, wie habt ihr beide (LG und Du) über das Kind gesprochen, auf welche Weise Ihr Euer Dreierverhältnis aufbaut ...) falls die Sprache darauf kommt : jeder hat seinen Platz und bleibt auf seinem Platz. Es gibt keine Überschreitungen, d.h. LG ist nicht die Mutter und die Mutter ist nicht die LG. LG spricht selbstverständlich nicht schlecht über die Mutter. Du hoffst und nimmst an, dass im Gegenzug die Mutter auch diese rote Linie nicht überschreitet.
Bei einem Erörterungstermin, kann z. B. besprochen werden, ob die Eltern eine Beratungsstelle aufsuchen sollten um ihre Kommunikation zu verbessern etc.
Im Erörterungstermin kann auch mit den Beteiligten der Erlass einer einstweiligen Anordnung erörtern werden.
Sei beim VB sachlich und freundlich : der engagierte Vater (was ist die Lieblingsfarbe Deiner Tochter ? Es gibt tatsâchlich VB, welche solche Fragen stellen). Falle nicht mit der Tür ins Haus : warum kommen Sie nicht zu uns ?
VG,
Tsubame.
P.S. Hast Du Dein Kind im Spielzimmer gesehen ?
Hallo Tsubame,
auch Dir vielen lieben Dank für deine Antwort(en). Das macht alles durchaus Sinn, ich glaube es geht ja hier auch nicht darum, dass die KM mir beispielsweise Missbrauch vorwirft oder Ähnliches und es ist eigentlich klar, dass die Kurze es bei mir sehr gut hat, auch wenn sie derzeit "nicht kommen möchte". Beruhigt mich schon etwas. Es ist wirklich toll, dass man hier seine Sorgen und Ängste beschreiben kann und ihr Verständnis habt, alleine das Schreiben hilft. Zu zwei Punkten hätte ich noch eine kurze Rückfrage:
"Bei einem Erörterungstermin, kann z. B. besprochen werden, ob die Eltern eine Beratungsstelle aufsuchen sollten um ihre Kommunikation zu verbessern etc. "
-> dies würde aber nicht zwangsweise bedeuten, dass ich für die Dauer der Mediation / Beratung meine Tochter nicht sehe? Erfahrungsgemäß zieht sich sowas ja über Monate. Wird dann beispielsweise für in 6 Monaten ein erneuter Termin angesetzt?
Im Erörterungstermin kann auch mit den Beteiligten der Erlass einer einstweiligen Anordnung erörtern werden.
-> also könnte eine "Zwitter-Lösung" so aussehen, dass ich meine Kurze wieder regelmäßig sehe und nach Ablauf der Mediation ein Umgang festgelegt wird? (nur als Beispiel)
Sei beim VB sachlich und freundlich : der engagierte Vater (was ist die Lieblingsfarbe Deiner Tochter ? Es gibt tatsâchlich VB, welche solche Fragen stellen). Falle nicht mit der Tür ins Haus : warum kommen Sie nicht zu uns ?
-> habe ich verstanden, passt. Bin auch eher der ruhige Typ und bin ja wirklich engagiert. Werde nicht auf der KM rumreiten und stattdessen indirekt verdeutlichen, wodurch meine Kurze beeinflusst ist.
P.S. Hast Du Dein Kind im Spielzimmer gesehen ?
-> leider nein. Ist von der KM abgesagt worden. (Begründung: Streit, Gericht etc.)
Nochmal zurück zu dem, was noch bei mir im Kopf häng (es folgt sicher noch einiges)
- Ist es (theoretisch) möglich, dass der Richter eine Entscheidung trifft, ohne das Kind zu sehen, oder ist er verpflichtet das Kind anzuhören, sofern es die Gegenseite verlangt?
- ich wäre natürlich bereit, eine Regelung einvernehmlich zu erarbeiten, würde aber darauf bestehen wollen, dass diese vollstreckbar ist, da erfahrungsgemäß Absprachen nichts wert sind (schade). Könnten KM und ich exemplarisch mit VB oder Beratung einen Umgangsplan ausarbeiten und das Gericht segnet diesen dann ab? Wäre dies in irgendeiner Form nachteilig gegenüber einer vom gericht festgelegten Umgangsvereinbarung?
Herzlichen, ehrlichen Dank
Tom
- Ist es (theoretisch) möglich, dass der Richter eine Entscheidung trifft, ohne das Kind zu sehen, oder ist er verpflichtet das Kind anzuhören, sofern es die Gegenseite verlangt?
Ja, dies ist möglich, dass das Gericht das Kind nicht anhört, wäre aber ein absoluter Angriffspunkt für einen Beschluß, da das Kind in der Regel anzuhören ist.
Bei ganz kleinen kann u.U. darauf verzichtet werden.
Kindesanhörung muß nicht zwangsweise zeitgleich mit der eigentlichen Anhörung stattfinden, sondern kann auch separat gemacht werden.
Dabei sind immer das Gericht (also der Richter) und der Verfahrensbeistand. Andere Beteiligte sind in der Regel nicht zugegen, sondern werden danach über den Inhalt der Anhörung informiert.
Ob die andere Seite die Kindesanhörung beantragt ist erstmal egal, dem Antrag kann stattgegeben werden oder auch nicht.
Wenn das Kind über 2 oder 3 Jahre alt ist und sich altersgerecht ausdrücken kann, dann wird es wahrscheinlich eh angehört.
- ich wäre natürlich bereit, eine Regelung einvernehmlich zu erarbeiten, würde aber darauf bestehen wollen, dass diese vollstreckbar ist, da erfahrungsgemäß Absprachen nichts wert sind (schade). Könnten KM und ich exemplarisch mit VB oder Beratung einen Umgangsplan ausarbeiten und das Gericht segnet diesen dann ab? Wäre dies in irgendeiner Form nachteilig gegenüber einer vom gericht festgelegten Umgangsvereinbarung?
Sowas geht und nennt sich dann Vergleich.
Auch kann eine entsprechende Vollstreckbarkeitsklausel aufgenommen werden.
So ein Vergleich kann im Nachhinein schwer angefochten werden, was Vor- und Nachteil sein kann, auch gibt es dagegen keine Rechtsmittel.
Weiterhin bekommen die beteiligten Anwälte ein etwas erhöhtes Honorar (Vergleichsgebühr, ca 200€).
Richter mögen Vergleiche recht gern, da sie diese nur dokumentieren müssen und keine weitere Arbeit mit Begründung etc haben.
Bezüglich einer Vollstreckbarkeitsklausel: Diese muß spezifisch sein, sonst ist sie nicht mehr als schraze Farbe auf Papier. Also sowas wie "wer gegen die Vereinbarung verstößt, hat folgende Konsequenzen zu tragen" hilft nichts, wenn die Vereinbarung heißt "Die Eltern versuchen sich zu einigen".
Hallo,
Im Allgemeinen wird die Zwitterlösung 🙂 ausgeurteilt.
Du solltest nicht vergessen, sowohl beim VB wie auch beim Erörterungstermin eine Umgangspflegschaft zu beantragen. Die Kindesmutter verstösst eindeutig gegen Ihre "Wohlverhaltenspflicht". Die Umgangspflegschaft kann nach Paragraph 1909 des BGBs übrigens auch mit einem Eingriff in die elterliche Sorge verbunden sein.
Das Verhalten der KM in der Sache "Spielzimmer" verdeutlicht dies noch einmal. Die Kindesmutter muss die Papazeiten nicht nur tolerieren und akzeptieren, sondern sie muss das Kind darauf positiv vorbereiten und auch erzieherisch auf das Kind im positiven Sinne diesbezüglich einwirken. Sie kann sich nicht einfach hinstellen und sagen : das Kind will nicht.
Theoretisch muss der Richter das Kind nicht anhören. Praktisch würde mich sehr wundern, falls er dies nicht tut. Die "Anhörung" des Kindes läuft normalerweise ganz unkompliziert ab.
Ihr könnt natürlich einvernehmlich eine Lösung erarbeiten. Doch solltest Du, wie hier schon geschrieben, einen Beschluss auf der Basis Eurer Lösung anstreben und auf keinen Fall einen Vergleich. Einen Beschluss mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft bei Zuwiderhandeln.
VG,
Tsubame
Ihr könnt natürlich einvernehmlich eine Lösung erarbeiten. Doch solltest Du, wie hier schon geschrieben, einen Beschluss auf der Basis Eurer Lösung anstreben und auf keinen Fall einen Vergleich. Einen Beschluss mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft bei Zuwiderhandeln.
VG,
Tsubame
Danke, Tsubame. Möglich wäre aber auch ein "Vergleich" mit Ordnungsgeld und Ordnungshaftandrohung, oder?
Ich könnte mir vorstellen, dass wir gemeinsam mit VB einen "Umgangsplan" erarbeiten. Wenn es bereits soweit gekommen ist, muss ich einem Vergleich ja nicht zustimmen und kann stattdessen darauf bestehen, dass es einen Beschluss gibt. Ich suche mir mal ein paar Muster raus.
Herzlichen Dank
Tom
Hallo liebes Forum,
hatte ein Gespräch mit dem Herrn VB. Er hat gesagt, dass grds. eine Bindung da ist zu meiner Kurzen, dass diese jedoch derzeit nicht mit zu mir nach Hause kommen möchte und so weiter. Der VB empfehle, dass langsam Umgang angebahnt wird, erstmal nur jeweils für eine kurze Dauer. Man könne eine Umgangserweiterung ja dann Stück für Stück besprechen, z.B. bei einer Beratung.
Kurzum: da habe ich natürlich null Bock drauf, zumal die Kindesmutter sich nicht an Abmachungen hält und so weiter.
Da meine Kurze auch nicht geladen wurde (ist für mich jedenfalls nicht ersichtlich) kann ich mir also nicht vorstellen, dass ich sofort vollen Umgang übers ganze Wochenende etc. zugesprochen bekomme. Oder lohnt es sich, mit Nachdruck darauf zu bestehen? Die Kurze würde auch vor Gericht sagen, dass sie nicht zu mir will (das denkt sie inzwischen wahrscheinlich sogar selber), jedoch besteht kein objektiver Grund dagegen. Beeinflussung der Kurzen durch die KM ist klar, der VB war dahingehend aber sehr vage und zurückhaltend mit seinen Aussagen. Ein "die Kurze wird beeinflusst" konnte ich ihm nicht entlocken.
Nun frage ich mich, wie eine Lösung in der Praxis aussehen könnte, beispielsweise wenn der Richter dem VB folgt. Wäre es z.B. dann denkbar, dass festgelegt wird, dass ich eingeschränkten Umgang bekomme und das Gericht sich auf in 2-3 Monaten vertagt, um dann über eine Erweiterung zu sprechen? Klingt das aus eurer Sicht schlüssig?
Wenn dies in Frage kommt, worauf muss ich dann achten? Ich habe natürlich nichts davon (und die Kurze auch nicht), wenn der Richter eine Anweisung gibt und es ohne Konsequenzen bleibt, sofern die KM sich dagegen sträubt. Dann stehe ich im Prinzip genau bei null.
Wie immer - fettes Merci vorab!!!
Herzlich
Tom
Hallo,
von Beeinflussung zu sprechen wird Dir nichts bringen, Du kannst aber immer sagen, dass es in der Vergangenheit kein Problem war und Dir deshalb nicht klar ist, warum es jetzt anders sein sollte.
Du solltest aber auch versuchen das auslösende Moment mit Deiner Tochter zu klären. Es tut Dir leid, wie es gelaufen ist und es kommt nicht noch einmal vor.
Auch wenn das aus Deiner Sicht vielleicht wie ein Schuldeingeständnis klingt ist es für Deine Tochter wichtig, dass Du ihr klar machst, dass es nicht Deine Absicht war sie zu verletzen.
Das kannst Du auch ansprechen, dass es mit dem Schuleintritt natürlich schwieriger geworden ist und, dass es eben auch ein unglückliches Ereignis gegeben hat, was Dir leid tut, aber doch keine Katastrophe ist.
Kurzzeitumgänge solltest Du aus meiner Sicht nicht akzeptieren. Wenn die Tochter nicht mit Dir nach Hause will, dann hole sie ab und ihr verbringt den Tag gemeinsam. Es ist Frühling, wird Sommer, es ist überhaupt kein Problem den Tag gemeinsam zu verbringen.
VG Susi
Hi Susi,
vielen Dank. Das sehe ich ja auch ähnlich wie Du, gerne verbringe ich auch erstmal mit ihr nur einen (halben) Tag ohne Übernachtung. Ich möchte jedoch nicht aus dem Gerichtstermin gehen mit dem Ergebnis, dass keine Entscheidung gefallen ist, in 3-6 Monaten erneut terminiert ist und ich nichts handfestes habe.
Daher schwebt mir in meinem naiven Kopf etwas in der Art vor, wie:
- Vereinbarung, dass (halb)tags-Umgänge für kurzen, fest definierten Zeitraum
- dann entweder:
a) Neuterminierung zur Festlegung des umfassenden Umgangs (hierbei würde sicher die Kurze nochmal interviewt)
b) in der Vereinbarung könnte direkt eine Erweiterung nach X Monaten festgehalten werden
Ich weiß nur nicht, ob dies realisierbar ist. Frage auch mal meinen Anwalt, möchte hier aber erstmal eure Meinungen hören. Da vertraue ich ehrlich gesagt fast mehr drauf (ersetzt natürlich nie rechtlichen Beistand, aber Logik und Erfahrung sind nicht immer mit der Rechtssprechung zu vereinen).
Besten Dank
Euer
Tom
Hi Tsubame,
der Herr VB hat gesagt, er würde den Bedarf nicht sehen. Das wäre ja nur für sehr schlimm zerstrittene Eltern.
Hatte ihn darauf angesprochen, ohne seine Antwort zu kommentieren.
Ich fände dies schon ok, muss aber nicht sein, die Kurze von der Schule holen oder Ähnliches geht nach meinem Empfinden auch. Bin da aber offen.
Beste Grüße
Thomas
Hallo,
So wie Du Dir das vorstellst, läuft es auch meistens ab. Und es könnte auch eine Mediation angeordnet werden um Eure Kommunikation als Eltern zu verbessern. Normalerweise schreibt der VB jetzt seinen Bericht mit seinen Empfehlungen.
Was sagte denn der VB dazu, dass das Kind Dich auch im "Spielzimmer" des JA nicht sehen durfte ?
Dass das Kind vor Gericht gehört werden könnte/sollte, sollte Dir keine Angst machen. Der Richter spricht mit dem Kind alleine. Und kann auch unterscheiden, ob es etwas nachplappert, sich tatsächlich "verarscht" vorkommt (7 Jahre alt und schmollt jetzt schon 4 Monate und bestraft den Papa) oder völlig zerrissen, nicht weiss, wohin es sich wenden soll.
VG,
Tsubame.
Hi again,
Danke für deine Antwort Tsubame. Der VB war recht entspannt und hat mich nicht ein einziges Mal in die Mangel genommen. Kann ich nicht einordnen. Entweder Meinung eh schon vorhanden oder mir positiv gesonnen. Thema „Umgang Spielzimmer verhindert“ und ähnliche Themen wurden von mir zwar angeschnitten, jedoch von ihm nur mit einem (netten und verständnisvollen) Nicken beantwortet. Der VB hat sich sehr zurückgehalten was Äußerungen in Richtung Entfremdung / Umgangsboykott / Fehlverhalten der Mutter angeht. Das macht mich auch etwas stutzig, da man sich das Gespräch gefühlt hätte sparen können. Wie gesagt, grds freundlich etc. aber ans Eingemachte ging es nicht. Er bringt auch definitiv verständis für die schwere Situation (haha) der KM mit.
Mich wundert halt, dass die Kurze nicht auf der Einladung steht. Aber vermutlich wird sie beim nächsten Mal angehört und vorher gibt es eine Übergangsregelung. Wie du auch sagst ist das wohl das wahrscheinlichste.
Sorry für die Rechtschreibung, am Handy ist es echt hart 🙂
Das wirklich doofe ist (was mich auch nicht schlafen lässt). Ich habe meinen Schatz jetzt fast 2,5 Monate nicht gesehen wenn es zur Verhandlung kommt. Das macht mir echt Angst. Aber wir haben eine Bindung und ich halte Kontakt durch Briefe etc. die kommen auch bei ihr an.
Was soll ich sagen, so langsam Reife ich aber auch mit der Situation. Ich habe mal gehört, man soll sich immer vorstellen, was das schlimmste mögliche Ausgang einer Situation wäre, um sich selbst Die Angst zu nehmen. Und das schlimmste wäre ja nun, was passieren könnte, dass ich meine kurze erst mal nur für ein paar Stunden regelmäßig sehe. Und das ist immer noch besser als es jetzt ist. Und außerdem wird sich die Situation auch kurzfristig besser in meine Richtung entwickeln. Gerade sind mir halt etwas die Hände gebunden.
Grüß
Tom
P.S. ich glaub fast, dass es bei der Kurzen ein bisschen was von allen ist. Sie war schon enttäuscht wegen dem “Vertrauensbruch” (ich finde es nicht so tragisch), ist in jedem Fall oft zerrissen.
Wenn sie auf der Ladung nicht aufgeführt ist, wird sie beim Ersttermin aber keinesfalls gehört, oder?
Im übrigen verhält die KM sich nicht GSR-konform, geht mit der kurzen alleine zum Psychologen und tischt mir nun auf vor Gericht, was dieser angeblich gesagt habe. Der Psycho hätte doch gar nicht mit ihr sprechen dürfen? Würde mich dazu aber zurückhalten und, wenn alles geregelt ist, nochmal Vollgas geben.
Hallo,
wenn gSR besteht, dann muss der Psychologe Dein Einverständnis für eine Behandlung einholen und Du hast das Recht die Behandlungsakten einzusehen (bzw. Kopien auf Deine Kosten).
Deshalb solltest Du die KM auffordern Dir zu sagen wer der Psychologe ist und Dich persönlich an ihn wenden und mit ihm reden.
VG Susi
Hallo,
wenn gSR besteht, dann muss der Psychologe Dein Einverständnis für eine Behandlung einholen und Du hast das Recht die Behandlungsakten einzusehen (bzw. Kopien auf Deine Kosten).
Deshalb solltest Du die KM auffordern Dir zu sagen wer der Psychologe ist und Dich persönlich an ihn wenden und mit ihm reden.VG Susi
Hallo,
Das unterschreibe ich voll und ganz.
Diese Aktion ist ein "Vertrauensbruch" Dir als Vater gegenüber. Und eine schwere Unterlassung der Kindesmutter in ihrem Elternsein.
Und der Psychologe ist ein Dilettant. Nicht nur, weil er das Kind ohne Dein Einverständnis therapiert, sondern auch weil er zuvor nicht mit Dir spricht. Seine erste Handlung hätte ein Gespräch mit beiden Eltern sein sollen oder, wenn nicht möglich, mit jedem Elternteil alleine. Da aber jede Feld-und Wiesenmaus sich heute Psychologe nennt und therapiert, hat er wohl eine Kristallkugel, die ihm Rede und Antwort steht.
Ich würde reagieren. Auch vor Gericht. Nicht gegen die KM natürlich - wobei Du Dich natürlich wunderst, dass sie Dich nicht in diese wichtige Handlung involviert hat und einen Alleingang bevorzugt hat, sondern insofern, dass Du Dir grosse Sorgen machst, dass eine psychologische Betreuung und Begleitung, welche sich nicht an die Spielregeln hält, d.h. nicht beide Elternteile involviert, dem Kindeswohl schadet.
Falls Deine 7jährige Tochter das Wort "Vertrauensbruch" Dir gegenüber benutzt, dann ist sie ihrem Alter schon seht weit voraus. 🙂
VG,
Tsubame.
Hallo ihr Lieben,
@Tsubame: sorry für das späte Antworten. Mir wurde es alles irgendwie zu viel und ich habe den Gerichtstermin hinter mich gebracht und dann aber erst einmal Luft geholt. Habe mich Monate lang mit nichts anderem befasst als dem Umgangsstreit und brauchte mal ein paar Tage Ruhe. Also bitte nicht böse nehmen, dass ich nicht geantwortet habe.
Der Termin war letzte Woche Freitag und lief wie folgt ab: VB und JA haben Beide gesagt, dass das Kind grundsätzlich Umgang möchte, aber in einer Spannungsituation steht und sich selber nicht wehren kann. Beide haben eine Umgangsanbahnung empfohlen, dies war mir auch bewusst, dass es dazu kommen würde. Ist ja auch das Beste für die Kurze. Bedauerlicherweise hat das Gericht keine Schlaf / längere Umgänge angeordnet. Daher wurde erst einmal festgelegt, dass ich meine Tochter wöchentlich sehen kann. Hohle sie auch bei einer neutralen Person ab und nicht bei der Kindesmutter. Diese Umfänge sind dann jeweils 4-6 Stunden. Zudem soll bei 4 Umgängen eine Sachbearbeiterin vom Jugendamt mitgehen. Dies ist bereits einmal erfolgt und - was soll ich sagen - es lief echt gut. Kurze hat sich gefreut u.s.w. und unsere Begleitung hat sich sehr fair zurückgehalten, der Kurzen aber auch den richtigen Stups gegeben, als sie anfänglich nicht mitkommen wollte. Zu mir ist die Begleitung wirklich nett bisher. Erklärtes Ziel ist (auch laut Richter, steht allerdings nicht im Beschluss, in welchem mit Ordnungsgeld der wöchentliche Umgang festgelegt ist), den Umgang auf Wochenendumgänge gemeinsam zu erweitern. Sollte dies nicht klappen, so kann ich - wortwörtlich und mit Blick auf die KM - einen neuen Antrag stellen und der Richter würde „umgehend“ ein neues Verfahren aufmachen. Zudem sollen wir (kein Zwang) an einer Elternberatung teilnehmen. JA hat sogar von mangelnder Bindungstoleranz gesprochen.
Unterm Strich ein gutes Ergebnis, ich habe Kurze wieder gesehen und werde es nun sogar erstmal wöchentlich. Richter hat auch verdeutlicht, dass er schnell Ordnungsgeld verhängt bei Zuwiderhandeln. Werde nun versuchen in den nächsten Monaten ein Schlaf-Modell zu etablieren und die Kurze ganz langsam (braucht sie) wieder ranzuführen. Erstmal übertags in Essen, dann mit zu mir übertags, dann irgendwann schlafen. Hätte mir etwas mehr Verbindlichkeit im Beschluss gewünscht im Sinne von „im Oktober schläft sie wieder bei mir“, aber das ist illusorisch und einfach nicht handhabbar. Ich bin mir aber sehr sicher, dass ich das hinbekomme. Problem letztes Jahr / Anfang 2018 war halt, dass ich die Entfremdung 1 Jahr mit angesehen habe und das Gerichtsverfahren stattfand, nachdem ich kurze lange nicht gesehen habe. Diesmal bin ich konsequenter und schneller und stelle umgehend einen Antrag, sobald etwas nicht läuft. Keine Kompromise oder bequemes Aufschieben mehr, das habe ich mir geschworen.
Das tollste aber ist, dass Kurze zwar noch nicht die alte ist, mich aber mit offenen Armen (gut, sie ist mir nicht um den Hals gefallen) empfangen hat. Bisschen scheu, aber ich habe gespürt, dass unser Band hält und das ist das tollste Gefühl dieses Jahres. Auch das „Papa“ klang fast wie früher und kam ganz einfach über die Lippen, früher hatte sie mich teils sogar mit Thomas (so nannte mich zuletzt meine Grundschullehrerin) angesprochen.
So schön das alles klingt, es ist noch ein weiter Weg und ich muss dranbleiben. Die Grundvoraussetzung sind aber gut: JA zumindest neutral und halbwegs fair, VB für mein empfinden pro Papa (wird ja vmtl. wieder einberufen, sofern ich in wenigen Monaten einen neuen Antrag stelle) und Richter gefühlt auch eher bei mir. Kurze liebt mich, ich habe neue Kraft. Trotzdem Vorsicht geboten, da man nie weiß was wer denkt und wie sich alle Beteiligten verhalten. Trotzdem glaube ich, dass KM keinen Bock auf einen erneuten Prozess hat. Sollte sie sich gegen eine Umgangserweiterung streuben, die Kurze aber soweit ist (ich werde ihr keinen Druck machen), packe ich harte Bandagen aus, soviel ist sicher.
Was sagt ihr zum Resümee?
Herzlichst,
Tom
Hallo Tom,
Keine Sorge, niemand ist Dir böse. 🙂
Ich freue mich für Dich und das Kind über diesen Beschluss. Letzteres ist froh seinen Papa wiederzusehen und die Vorgehensweise entlastet es.Der Richter hat kapiert, dass er die Mutter "motivieren" muss, damit sie sich an die Spielregeln hält.
Das Abholen bei einer neutralen Person ist wichtig. Das Allerwichtigste ist, dass Ihr Euch seht, Du für das Kind da bist und es spürt, dass es Dir vertrauen kann und Du sie nicht bewertest.
VG,
Tsubame.
