Hallo! Da auch dieses Jahr der Urlaub bis heute nicht geklärt ist habe ich letzte Woche Dienstag Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Am Freitag hatte ich bereits Post vom Gericht, morgen ist Termin.
Kurz zum Sachverhalt: geplanter Urlaub im August, KM verlangt von Sohn sich zu entscheiden mit wem er in Urlaub will. Der Junge ist inzwischen völlig zerrissen, JA konnte auch nichts machen und hat mir zu dem Antrag bei Gericht geraten.
Was mich jetzt etwas verwundert ist der Termin überhaupt (wird hier nicht normalerweise die Anordnung durch das Gericht erteilt?) und die Tatsache, dass das Kind mit eingeladen wurde. Ist das üblich bei so einem Antrag, wo es doch nur um die Durchsetzung von einer Woche Urlaub geht?
Vielen Dank!
Willi
Sei froh, dass das Gericht sich überhaupt rechtzeitig der Sache annimmt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Natürlich bin ich froh, keine Frage. Mich wundert nur, dass bisher bei keiner Umgangsverhandlung jemand gefragt hat was das Kind will und bei dieser Entscheidung (die das Kind gar nicht zu treffen hat) wird er befragt.
Gruß Willi
Ist halt Ermessenssache des Gerichts. Wie alt ist das Kind?
Der Kleine ist jetzt 6 Jahre alt.
Ich glaube ich habe die Ausgangssituation nicht richtig erklärt. Der Termin des Urlaubs wurde der KM vor längerer Zeit mitgeteilt und angefragt ob die Woche passt. Statt mir zu antworten ob der geplante Urlaub zeitlich passt wurde dem Kind von seiner Mutter mitgeteilt, dass sie in dieser Woche etwas ganz tolles machen und er müsste entscheiden, ob er mit ihr will oder lieber mit mir. Ich habe bisher von KM weder eine Zu- noch eine Absage bekommen. Ich hatte also nicht einmal die Chance den Urlaub zu verschieben, damit der Junge aus dieser Entscheidungssituation kommt. Inzwischen würde ich sogar auf den Urlaub verzichten wenn nur dieser Druck von dem Kind genommen wird. Wenn das so weitergeht ist mein Sohn bald ein Fall für den Psychiater.
Habe ich mein Ziel nicht völlig verfehlt wenn sich jetzt das Kind auch noch beim Gericht für eine Seite entscheiden muss?
Gruß Willi
Ich würde es als gute Gelegenheit ansehen für deine Ex sich daneben zu benehmen und deine vernüntige Position darzustellen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja sicher, aber der Junge wird heute die absolute Gehirnwäsche bekommen und nach dem Gerichtstermin hat er die Hölle auf Erden wenn er sagt, er will mit mir in den Urlaub.
Auch wenn es so ist wirst du es nicht verhindern können.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Habt ihr denn keine vernünftige Umgangsregelung?
Ich würde das als Anlass nehmen, eine verbindliche Umgangsregelung für das ganze Jahr anzustreben.
Moin! Es gibt eine Umgangsregelung, aber eine unvernünftige. Mir steht eine Woche Urlaub zwischen Juni und August zu. Der Termin heute war sicher in Bezug auf den nächsten Umgangsantrag nicht so schlecht. Der Antrag auf Umgangserweiterung ist fertig und wird diese Woche auf dem Tisch des Richters liegen.
Zum Termin heute kann ich sagen, meine Woche Urlaub hab ich gekriegt, KM hat wieder versucht mir einen Tag zu klauen aber es hat nicht funktioniert. Die Alte schämt sich nicht einmal dem Richter zu erzählen sie würde arbeiten. Das Arbeitsamt hat ihr einen Lehrgang aufgebrummt, dort geht sie ab und zu mal hin. Mein Sohn war nicht dort, sie wollte ihm das angeblich ersparen und hat ihn einfach nicht mitgebracht. Also alle Aufregung umsonst. Jetzt weiß ich allerdings dass KM es nicht mehr schafft den Jungen zu manipulieren, er hätte beim Richter vermutlich Dinge gesagt die meiner Ex gar nicht gefallen hätten. Ich hoffe nun, er wird zum Umgangsverfahren angehört.
Gruß Willi
Moin Willi,
erstmal Glückwunsch zum Urlaubsergebnis verbunden mit den besten Wünschen für ein Urlaubserlebnis.
War/ist der Richter zuständig, der die existierende Umgangsregelung verhandelt hat ?
Gruß
United
Danke United, nein es war in anderer Richter.
Gruß Willi