Hallo zusammen.......
am 15.4. 2013 habe ich einen Antrag auf Aufstockung gestellt im Jobcenter Krefeld(vorher wurde ich schon 2 mal abgewimmelt) .... dieser wurde abgelehnt mit der Begründung ich erhalte ja ALG I und habe 150,- Überschuss
seit dem 11.9.2013 erhalte ich nun ALG II..... das Jobcenter wollte das Gerichtsurteil einsehen .... in dem steht, dass das Umgangsrecht ausschließlich in München stattfinden darf!!!
Diese Unterlagen habe ich fristgerecht abgegeben!!!!
Heute kam wieder eine Ablehnung ..... Begründung = ich hätte angegeben bei einem Freund zu nächtigen und darauf stützt sich die Begründung ..... außerdem hätte ich keine Unterlagen vorgelegt!
ALLE Unterlagen die ich abgegeben habe wurden vom Jobcenter mit einem Stempel versehen!!! Und Freunde bei denen ich schlafen könnte, habe ich in München nicht .... alle haben eigene Familien oder nur ein 1 Zimmer Appartement.
Mir wurde nahe gelegt beim Sozialgericht Düsseldorf Widerspruch einzulegen -> wie könnte ich sowas schreiben?
DANKE 🙂
Moin.
Dem Bescheid mußt Du widersprechen.
Es sollte allerdings geprüft werden, ob ein einstweiliges Anordnungsverfahren am SG zulässig ist.
Trage die Situation einem Anwalt für Sozialrecht vor und er wird Dir sagen, ob er unter PKH-Bedingungen übernehmen wird.
Ändere den Antrag ab:
Zum Umgang in München wirst Du dort ins Hotel gehen.
Ätsch. 🙂
W.
Heute kam wieder eine Ablehnung ..... Begründung = ich hätte angegeben bei einem Freund zu nächtigen und darauf stützt sich die Begründung
Wieso habe ich irgendwie geahnt, das die genau das bringen würden? Es ist echt nicht zu fassen.
Wenn der Kumpel mal ein Wochenende ungestört sein will oder ein paar Wochen verreist, ist es
ja nicht selbstverständlich, das er dir trotzdem seinen Wohnungsschlüssel vorher noch in die Hand drückt.
Als nächstes unterstellen sie eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Kumpel?
Ich glaube auch, das du in diesem Fall nur mit anwaltlicher Unterstützung weiter kommst.
Sprich den Anwalt konkret vorher auf Beratungshilfe an, bevor du ihn mit weiteren
Schritten beauftragst. Die Beratung kann er dann darüber abrechnen. Sonst bleibst du hinterher
ggf. noch auf diesen Kosten sitzen. Wenn er nicht über Beratungshilfe abrechnen will...nimm einen anderen
Anwalt.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
