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Anmeldung zur Konfirmation - Zustimmung/Unterschrift des Vaters erforderlich

 
(@s62j69)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich möchte gerne wissen, ob für eine Anmeldung zum Konfirmationsunterricht die Zustimmung und Unterschrift beider Elternteile erforderlich ist.

Danke

Stefan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2012 10:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

grundsätzlich würde ich sagen ja. Aber ich gehe davon aus, dass es wie bei den Schulanmldungen ist, dass inzwischen auf den Anmeldungen "unterschrift eines Erziehungsberechtigten steht.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 11:01
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

nein. Meine kinder gehen da auch hin, mich hat jedoch niemand wegen ner Unterschrift gefragt.

Gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 11:27
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo!

Ab Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben.

Die Religionsmündigkeit beinhaltet sowohl das Recht, aus der bisherigen Religionsgemeinschaft auszutreten als auch das Recht, sich einer anderen Religionsgemeinschaft anzuschließen. Mit Eintritt der Religionsmündigkeit kann das Kind eigenverantwortlich entscheiden, ob es am Religionsunterricht teilnehmen möchte oder nicht.
(wikipedia)

Die Teilnahme am Konfirmationsunterricht ist bei uns m.E. ohne Anmeldebogen, ohne Unterschrift usw. erfolgt. Er ist einfach hingegangen. Völlig unbürokratisch. Auch die Fahrten, die in der Zeit stattfanden, hatten keinen Papierkrieg ausgelöst.

Der Unterricht zieht ja nicht zwingend die Konfirmation nach sich, oder sollte das zumindest nicht tun. Auch wenn ich weiß dass viele dorthin gehen, ohne sich der Wahlfreiheit bewusst zu sein. Aber ich habe immer offen gelassen, dass er sich entscheiden kann, wenn z.B. dadurch der Wunsch reift, es doch lieber zu lassen.
Über seine Entscheidung, dorthin zu gehen, und auch sich konfirmieren zu lassen, hat er seinen Vater und dessen Familie rechtzeitig persönlich informiert, darauf habe ich gedrungen. Aber eben informiert, nicht um Erlaubnis gebeten 😉

Für die Anmeldung zur Konfirmation selbst gab es ein Formular, darauf war vorgesehen dass beide Elternteile unterschreiben, aber wahrscheinlich hätten sie es auch ohne getan, da war er ja schon 14. Nur fand ich es irgendwie netter und vollständiger, wenn beide Elternteile unterschreiben und so den Weg unterstützen, den er eingeschlagen hat.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 11:28
(@Inselreif)

auf den Anmeldungen "unterschrift eines Erziehungsberechtigten steht.

Dann unterschreibt eben nur einer. Aber die Zustimmung beider Elternteile bleibt erforderlich. Das kann ja nicht irgend ein Formularersteller nach Belieben festlegen.
Die Frage ist, was passiert, wenn einer einfach gegen den Willen des anderen unterschreibt.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 13:14
(@s62j69)
Schon was gesagt Registriert

Das ist der Hintergrund meiner Frage: meine Kinder leben bei meiner Ex-Frau, wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich bekomme weder Infos noch z.B. Zeugnisse, Schulanmeldungen, Anmeldung zur Konfirmation im Original zu sehen geschweige denn überhaupt eine Info darüber. Meines Wissens müssen Zeugnisse, Schulanmeldungen, Anmeldungen zur Konfirmation u.ä. von beiden Eltern unterschrieben werden. Ich frage mich, wie sie das anstellt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2012 13:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi s62,

ganz einfach. Bei Schulanmeldungen muß in den meisten Bundesländern nur noch das GSR und der andere Sorgeberechtigte angegeben werden. Meist reicht die Unterschrift EINES Erziehungsberechtigten.

Bei Zeugnissen sowieso. Von daher muß sie da nicht viel anstellen.

Hast du Umgang mit deinen Kindern? Dann kannst du sie direkt fragen, ob sie dir das Zeugnis mal mitbringen.

Du kannst aber auch die KM nach §1686 BGB auffordern dich zu informieren und dir die Zeugnisse vorzulkegen bzw. zu kopieren und auszuhändigen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 13:54