Hallo liebes Forum,
hier: https://www.vatersein.de/Forum-topic-31879.html könnt Ihr nachlesen, was bisher geschah. Umgangsvereinbarung durch Vergleich vor Gericht getroffen, nach starker Entfremdung erstmal nur Umgänge über Tag festgelegt.
O-Ton des Richters war, wir sollen uns verständigen und mit dem Jugendamt eine Erweiterung besprechen. Dies hat erstaunlich gut funktioniert, sodass die Kurze schon wieder öfter bei mir genächtigt hat, wir waren sogar für 3 Tage in einem Ferienpark. Nun treffen wir uns wieder regelmäßig vor dem JA, um weitere Termine zu besprechen etc. Beim letzten Mal hat das JA eine "Elternvereinbarung" dazu aufgesetzt, allerdings mussten wir Eltern nicht unterschreiben oder Ähnliches.
Im Gerichtsbeschluss (Vergleich / Protokoll / wie man das auch nennt) steht jedoch immer noch die einfache Regelung siehe oben und ich würde gerne auch "offiziell" haben, dass wir eine abweichende Regelung haben, auch, damit diese durchsetzungsfähig ist.
Im Internet habe ich gelesen, dass die Eltern einvernehmlich und z.B. unter Hinzunahme vom JA schriftlich beantragen können, dass bestehende Regelungen geändert werden. Angeblich wird dies den Eltern ermöglicht, um Gerichtsprozesse im Familienbereich zu verhinden, da diese, das wisst Ihr alle, fast immer mit Ärger verbunden sind.
Ich bin jedoch nur vereinzelt auf diese Infos gestoßen und möchte erstmal nicht wieder meinen Anwalt aufsuchen und richte mich daher an Euch: hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt?
Vielen Dank und eine tolle Woche
Tom
Hi Tom,
wenn Du etwas wirklich durchsetzungsfähiges (und auch das ist relativ) haben möchtest, benötigst Du entweder einen gerichtlichen Beschluss oder einen gerichtlich gebilligten Vergleich. Der wird dann mit Ordnungsmittelandrohung versehen und im Zweifelsfall, bei Verstoss, auch Ordnungsmittel festgesetzt.
Jetzt ist überhaupt nicht klar, in welchem Status Euer Verfahren ist. Ruht es nur, dann könntest Du die Regelung dem Gericht mitteilen mit der Bitte, einen entsprechenden Vergleich zu protokollieren und zu billigen. Ist es bereits abgeschlossen (was wahrscheinlicher ist) müsste ein neues Verfahren begonnen werden, ziemlich harter Tobac wenn Ihr Euch schon auf etwas einigen konntet.
Jede aussergerichtliche Vereinbarung ist nett aber im Zweifelsfall nicht durchsetzbar. Sie hat allerdings in einem gerichtlichen Verfahren eine starke Indizwirkung.
In dem Sinne solltest Du darauf bestehen, und so ist das eigentlich auch üblich, dass das Protokoll mit der Elternvereinbarung von Euch beiden unterschrieben wird. Bei Verstoss gegen die Vereinbarung könnte das der Aufhänger für einen Antrag im dann neuen Verfahren sein.
Gruss von der Insel
Hi Inselreif,
Verfahren wurde leider geschlossen (trotz Anmerkung meines Anwalts) mit dem Verweis, der Richter würde "schnell" ein neues Verfahren eröffnen, sofern es Probleme gibt. Habe mir schon fast gedacht, dass es eine "Ente" ist mit der Änderung ohne Gerichtsverfahren. Ärgere mich, aber finde den Link nirgendwo mehr. Freue mich trotzdem noch über weitere Antworten, vielleicht geht es ja doch irgendwie?
Mit der "Elternvereinbarung" (wie gesagt, nichts unterschriebens unsererseits aber dem Gericht durch das JA mitgeteilt) verstoßen wir ja nun quasi beidseitig gegen den festgestellten Vergleich, ist aber logisch, geht ja nicht anders.
Also wie gesagt bisher klappt es außerordentlich gut (bis auf ein paar Kleinigkeiten).
Ich würde es so weiter laufen lassen und weiterhin auf Umgangsfestlegungen beim JA bestehen, und sofern dort vermehrt gegen Verstoßen wird sofort die Initiative ergreifen und direkt einen Antrag stellen. Letztes Mal habe ich fast 1 Jahr mit mir gerungen, ob ich den Antrag stellen soll, und in dieser Zeit hat die Beziehung zu meinem Kind extremst gelitten. So weit lasse ich es nicht mehr kommen...
Beste Grüße und danke
Tom