Hallo liebe Runde!
Es eilt mal wieder sehr :redhead:!
Zur Lage:
KM und KV hatten Ende letzten Jahres diverse Meinungsverschiedenheiten zum Umgang (Vater wollte geringfügig mehr; Mutter blockte).
KM legte KV nahe, eine gerichtliche Regelung zu erwirken; bis dahin ginge es nach ihrer Meinung (und sie schränkte den Umgang extrem ein, zeitlich und auch räumlich; KV lehnte dies (e Schikane) ab und hatte deshalb kurzfristig gar keinen Umgang).
Umgangsbeschluß wurde kurzfristig beantragt und (in allen Punkten wie vom KV beantragt!) erlassen; darin sind Umgangshäufigkeit, Umgangszeiten und Abhol- bzw. Rückbringeort festgelegt.
Nun will KM mit den Kindern (in die unmittelbare Umgebung des bisherigen Wohnortes) umziehen; KV stimmt dem nicht zu. Mutter hat seine Zustimmung noch nicht durch einen gerichtlichen Beschluß ersetzten lassen.
Nun soll KV auf "Bitte" der KM die Kinder am neuen Wohnort abholen und dorthin zurückbringen.
Soll KV auf diese "Bitte" (naja, oder was manche KM dafür halten; ein Befehlston ist manchmal netter 😉 ) eingehen, obwohl sie sich über seine Ablehung zu Umzug etc. hinwegsetzt und auch den von ihr geforderten Umgangsbeschluß in diesem Punkt einseitig "bittend" aushebelt?
Oder soll KV nett mitteilen, KM möge bitte die Kinder an den im Umgangsbeschluß festgelegten Treffpunkt bringen; und falls sie künftig was anderes will, einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Umgangsbeschlusses stellen.
Ich weiß, es hört sich sehr nach Sturrheit an (ist auch wohl dabei). ABER: KV hat Antrag auf Übertragung des ABR auf ihn gestellt und einem Umzug der Kinder ausdrücklich nicht zugestimmt. Wie würde es dann ins Bild (und auch sonst in die Situation, daß KM ja doch immer das macht, was sie will, weil sie die Kinder "besitzt" und damit am längeren Hebel sitzt) passen, wenn der KV dem "Wunsch" nun nachkommt? Das betrachtet der KV (zu Recht?) mal wieder als Alleingang, dem er in keiner Weise zustimmen will.
Bitte äußert mal - bitte, bitte - :redhead: schnell Eure Meinungen dazu!
Danke, einen schönen Tag und liebe Grüße
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo Püppi,
man bekommt nicht für jedes Quid ein Quo.
Also, worum geht es euch?
Es gibt 2 Themen. 1. Umzug, 2. Umgang
Beim Umzug habt ihr ein Mitbestimmungsrecht, das ihr in praxi aber nicht wahrnehmen könnt. Zieht Mami um, dann zieht sie halt nun einmal um. Ihr könnt euch drüber aufregen aber ihr müsst euer Recht verschenken. Also abhaken!
Nun geht es um den Umgang. Da hängt ihr euch nun an dem Übergabeort auf. Im Grunde genommen will dein Partner aber über diesen Umweg dem o.g. Punkt nachhaken. Das wird zu keinem Ziel führen, befürchte ich.
Was ich euch empfehlen würde:
Macht einen Termin beim JA. Dort macht dein Partner klar, dass er es für sinnvoller halten würde, wenn zukünftig das GSR mit Leben gefüllt wird und Vorschläge machen, wie das zu erreichen ist. Vielleicht kommt ja etwas bei der KM an.
Dann könnt ihr auch den Ort ändern und den Konsens bei Gericht zur Änderung vorlegen.
Hängt euch nicht an der Willkür der KM auf. Ihr seid in dem Punkt ohnmächtig und müsst damit leben. Wichtig ist aber der Umgang an sich und daran solltet ihr euer Handeln ausrichten.
Gruß,
Michael
Schlagt ihr doch als Alternative zu ihrem vereinbarten Wohn- und Abholort, seinen Wohnort vor.
Er holt die Kinder, wie vereinbart ab oder sie bringt die Kinder.
Alles Andere möge sie, wie gewohnt gerichtlich klären. Schliesslich bräuchten alle Beteiligten Stabilität und Rechtssicherheit
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Pueppi,
ich hab da ein paar Verständnisprobleme:
Nun will KM mit den Kindern (in die unmittelbare Umgebung des bisherigen Wohnortes) umziehen; KV stimmt dem nicht zu. Mutter hat seine Zustimmung noch nicht durch einen gerichtlichen Beschluß ersetzten lassen.
Was bedeutet unmittelbare Umgebung? Sindes nur ein paar Km, dann weiß ich nicht was die Nichtzustimmung soll.
Oder soll KV nett mitteilen, KM möge bitte die Kinder an den im Umgangsbeschluß festgelegten Treffpunkt bringen; und falls sie künftig was anderes will, einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Umgangsbeschlusses stellen.
Für die Beantwortung wäre es für mich notwendig zu wissen was genau im Umgangsbeschluß steht.
Ist das ein Treffpunkt xy Straße soweiso aufgeführt oder steht das an der Wohnung der KM und der Kinder oder was?
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke schon mal Euch Dreien!
Macht einen Termin beim JA. Dort macht dein Partner klar, dass er es für sinnvoller halten würde, wenn zukünftig das GSR mit Leben gefüllt wird und Vorschläge machen, wie das zu erreichen ist. Vielleicht kommt ja etwas bei der KM an.
Dann könnt ihr auch den Ort ändern und den Konsens bei Gericht zur Änderung vorlegen.
Alles schon erfolglos gelaufen! 😡 Sie sitzt halt am längeren Hebel und nutzt das weidlich aus!
Schlagt ihr doch als Alternative zu ihrem vereinbarten Wohn- und Abholort, seinen Wohnort vor.
Er holt die Kinder, wie vereinbart ab oder sie bringt die Kinder.
Alles Andere möge sie, wie gewohnt gerichtlich klären. Schliesslich bräuchten alle Beteiligten Stabilität und Rechtssicherheit
🙂 Genau das, was er will. Läuft aber darauf hinaus, daß sie wieder im Dreieck springt angesichts seiner Unverschämtheiten ...
LG und danke schon mal!
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti