Abholung durch &quo...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Abholung durch "Dritte" von der KM zu untersagen?

 
(@fragensteller2010)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Papas und andere User dieses Forums,

vor ein paar Tagen bekam ich eine interessante E-Mail meiner Ex-Partnerin:

sinngemäß: "Nur noch Du und keine andere, nicht blutsverwandte Person darf meine Tochter abholen und zurückbringen. Wenn du dann eben den Abhol- oder Zurückbringtag arbeiten musst, dann wird das Wochenende eben wegfallen"....Sie spricht u.a. von Verantwortung und dass es zu gefährlich ist, wenn andere Personen fahren......

Die KM und ich waren nicht verheiratet, haben eine gemeinsame 10-jährige Tochter, uns bereits vor 8 Jahren getrennt.
Ich besitze Umgangsrecht und gemeinsames Sorgerecht.
Unserer Tochter lebt bei der KM in einer Entfernung von ca. 350km.

Bis vor etwa einem Jahr haben wir uns immer sehr gut einigen können, was die "unregelmässige Regelmässigkeit" der Abholungswochenenden von Fr-So betraf. Jeder hat auf den anderen Rücksicht genommen.
Die “Unregelmässigekeit” resultiert aus beiden Jobs, also auch aus dem Job der KM.
Vorab, bevor irgendwelche Fragen auftauchen: selbstredend habe ich sie immer abgeholt und zurückgebracht.

Da ich berufsbedingt auch öfter im Monat an den Wochenenden arbeiten muss, habe ich natürlich zu 95% die Wochenenden versucht zu wählen, an denen ich bedingungslos 3 Tage frei und für meine Tochter Zeit habe.

Trotzallem ist es vielleicht in den letzten Jahren 5 mal vorgekommen, dass meine neue Partnerin sie eine Tour gefahren ist. War früher auch kein Problem, es wurde gar noch herzlich umarmt, geklönt und Tee getrunken. Alles war kein Problem!
Unsere Tochter liebt meine neue Partnerin und auch die zwei Kinder, die ich mittlerweile noch dazu bekommen habe!
Die KM hat seit 2 Jahren einen neuen Partner, der relativ schnell auch bei ihr eingezogen ist. Sympathien waren von seiner Seite sofort nicht vorhanden, da ich mich seiner Meinung nach zu gut mit meiner Ex verstanden habe. Bei Problemen mit ihm hatte sie mich immer angerufen und mir ihr Leid geteilt. Mittlerweile hat er  die KM “aber im Griff”.... auf weitere Details muss ich nicht eingehen....auf jeden Fall kommen seitedem immer wieder neue Choten, über die aber eigentlich nur lächeln kann........bevor ich aber etwas juristisch nicht Korrektes vollziehe:

............nun wieder zurück zu meiner Frage:

Darf sie mir vorschreiben, dass nur ICH unsere Tochter fahre?
Gibt es Urteile, Gesetzestexte, rückwirkende Entscheidungen dazu?
Darf sie verbieten, dass meine Freundin - bzw. in einem Monat Ehefrau - alleine die Tochter abholt, wenn ich dann arbeiten müsste oder vielleicht kurzfristig krank bin?
Gibt es irgendetwas wie ein Gewohnheitsrecht? Da sie ja bis vor kurzem kein Problem mit meiner Frau als Fahrerin hatt?

Möchte eigentlich vorerst noch keinen RA hinzuziehen......

Ein großes Dankeschön für adäquate Antworten,

fragensteller2010

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2010 16:39
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Fragensteller2010!
Besteht gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht? In zweitem Fall ist KM Gott, Du nix; sprich sie kann Dir Vorschriften machen!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 16:49
(@fragensteller2010)
Schon was gesagt Registriert

Wir haben gemeinsames Sorgerecht.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2010 16:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nach der Logik Deiner Ex dürfte Eure Tochter ja niemals in einem Auto sitzen, das ihr neuer (nicht mit Eurer Tochter "blutsverwandter") Lebensgefährte steuert, oder? Würde sie sich auf eine solche "Anweisung" Deinerseits einlassen? Darf Eure Tochter mit dem Bus zur Schule fahren? Oder provokant gefragt: Sind "Blutsverwandte" die besseren Autofahrer?

Um auf Deine Frage zurückzukommen: Nicht einmal Ehepartner haben das "Recht", sich gegenseitig etwas vorzuschreiben. In einem Fall wie Eurem funktioniert das Vorschreiben genauso lange, wie einer befiehlt und der andere gehorcht. Ob es sich lohnt, wegen einer seltenen Ausnahmesituation ein juristisches Fass aufzumachen (und das Klima damit möglicherweise zusätzlich zu vergiften), musst Du trotzdem selbst entscheiden. Vermutlich ist ein freundliches Schreiben, ggf. angereichert mit einer unfallfreien Verkehrs- und Punktebilanz Deiner Partnerin und mit dem o. a. Argument - ein überzeugenderes Argument als böse Anwaltsbriefe.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 16:55
(@fragensteller2010)
Schon was gesagt Registriert

Dank dir schon mal Martin für die aufmunternden Zeilen...schöne Idee... :thumbup:

Gibt es denn Papas mit derlei Erfahrungen oder irgendein "sinniges" Urteil darüber in der Datenflut der Rechtssprechung oder des Netzes, was ich beim Surfen übersehen habe?

Andre

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2010 17:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Fragensteller

Gibt es denn Papas mit derlei Erfahrungen oder irgendein "sinniges" Urteil darüber in der Datenflut der Rechtssprechung oder des Netzes, was ich beim Surfen übersehen habe?

Väter, die es mit unsinnigen Schikanen ihrer Exen zutun haben findest du hier jede Menge.
Vernünftige Urteile nur sehr wenige.

Die Frage wird sein:
Was passiert, wenn deine Freundin eure Tochter zurück bringt. Wird sie dann die Annahme verweigern?

Wohl eher nicht.

Auf der anderen Seite könnte sie die Herausgabe verweigern.
In diesem Fall, und bei Wiederholung trotz Klärungsversuch würdest du wohl eine Umgangsklage einreichen müssen und vermutlich wird euch dann irgendein Kompromiss aufgedrängt werden.
Da du aber über GSR verfügst, kann man dir die Modalitäten aber sicher nicht vorschreiben.

Wer hat denn die Entfernung geschaffen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 18:27
(@stillstanding)
Zeigt sich öfters Registriert

HAHA,

glatt könnte man meinen, KM möchte nicht, das Deine Partnerin zufällig ihrem LG begegnet, vl. sind da ganz andere Sachen im Spiel.
Nein, Sorry, pures Seifenopern-Gequatsche..... :knockout:

Wie die anderen schon schrieben, wird es wohl keinen Grund für die KM geben, Deine Kleine zu Hause zu behalten, nur weil Deine Partnerin fährt.
Gäbe es vieleicht Probleme mit der Versicherung, falls mal etwas passieren sollte ?
Das wäre übrigens mal gut zu wissen.....
In meinem Fall fahre ich 330KM eine Strecke mit dem Firmenwagen ( Chef Weiss Bescheid ), was ist wenn wirklich mal was passiert......?

Gruß
StillStanding

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 19:57
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Meine Erfahrung dazu:

Nur ich darf meine Kinder abholen, sonst wurden/werden sie nicht rausgerückt.Wenn ich nicht fahren kann, gibt es eben keinen Umgang.
Ich darf zwar Begleitpersonen mitnehmen, ich selber muss aber bei den Übergaben dabei sein.
Festgelegt in einem Urteil, das lange zurückliegt.
Ex hat das damals so durchgeboxt.Sie gab als Begründung an, das z.B. mein Schwager Alki sei, meine Schwester auch, mein Vater auch und zu alt, meine Mutter Taub und alle anderen nicht Vertrauenswürdig.
Reine Schikane
Sie hat sogar einmal die Polizei gerufen, weil sie meinte die Kindersitze, die ich hatte wären nicht mehr erlaubt und mein Auto schrottreif.
Ich habe die Kinder trotzdem mitbekommen. 🙂

Jetzt zu deiner Sache, ich denke ihr Neuer ist in der Beziehung etwas empfindlich und meint sich einmischen zu müssen.Sonst kann ich mir den plötzlichen Sinneswandel nicht erklären.
Ich würde zu Ex mehr auf Distanz gehen, so das keine neuen Angriffspunkte entstehen können.
Ich würde wie Brille schon schrieb ein freundliches Schreiben aufsetzen und abwarten.
Erstmal selber abholen und wenn sich die Sache wieder gelegt hat, einfach mal wieder testen ob abholung durch deine Frau möglich ist.
Dabei würde ich bei der Distanz aber auf Nummer Sicher gehen und mitfahren und meinetwegen 20 m vorher aussteigen, damit im Falle einer Verweigerung du dann durch deine Anwesenheit deine Tochter doch mitbekommst.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 20:03
(@fragensteller2010)
Schon was gesagt Registriert

Beppo,
die Entfernung habe ich quasi geschaffen, da wir nach vielen Versuchen vernünftig eine Beziehung zu führen, leider gescheitert sind und ich ihr seinerzeit nahegelegt habe, erst einmal getrennt zu leben.
Sie ist dann (leider) wieder in ihre weit entfernte Heimatstadt gezogen, um bei ihren Eltern zu wohnen.
Die Beziehung wollte ich - trotz aller Konsequenzen, die mir auch im Vorfeld schon bewusst waren - aber nicht wieder aufnehmen.
That´s life....
Andre

P.S.: sorr, bin mit der Zitatengebung noch nicht so befreundet, gebe mir aber in Zukunft Mühe.... 😉 :yltype:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2010 21:06
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Solange Du keine wildfremden Personen schickst um die Kurze abzuholen, sondern "nur" Deine LG, die die Tochter gut kennt, kann eigentlich nichts dagegen sprechen. Da GSR hast Du das genauso selbst zu entscheiden, wie die KM. Es gibt keine Hierarchie in der "Befehlsgewalt", Ihr seid gleichauf.

Problem könnte wie bereits angesprochen dann aber sein, dass KM die Kurze Deiner LG nicht heraus gibt. Dann fällt erstmal ein Umgangs-WE aus und in logischer Konsequenz würdest Du dann Umgangsklage einreichen. Wie sinnvoll es ist das zu riskieren, musst Du selbst abschätzen. Du würdest dieses Verfahren zwar ziemlich sicher "gewinnen" aber Dein Verhältnis zur KM wäre erstmal im A....h.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 22:42




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wo ist das Problem?

Frau ins Auto, fragensteller mit ins Auto, 350km gefahren, Fragensteller steigt um die Ecke aus, Schatzi von Fragensteller versucht Töchting zu holen, wenn klappt iss gut wenn nicht kommt fragensteller und holt Töchterchen, wo Problem?

Wenn nicht kann er immernoch alles starten, wenn doch,... ist gut.

Gruss Wedi

diesmal meine 2 cent

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 23:33
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

wenn du mit deiner Ex telefonieren kannst ohne dass sie gleich auflegt, stell ihr doch mal die Frage ob sie immer die Kleine mirt dem Auto fährt, oder ETWA ihr LG auch mal der Fahrer sein sollte, wenn eure Tochter im Auto sitzt, das wäre ja dann auch nicht mehr drin - lach - vielleicht merkt sie ja so, dass sie etwas übers Ziel hinausgeschossen ist.

Na ja musst du natürlich abschätzen, ob mit so einer "provokanten" Frage das Verhältnis noch mehr abkühlt..

Ansonsten kann ich nur dazu raten, es auszusitzen, und gar nicht weiter zu reagieren. Beim abholen lieber erstmal dabei sein, aber beim bringen wird Ex schon nicht die Annahme verweigern. Was soll sie denn tun, das nächste Mal Umgang verweigern und eine Umgangsklage riskieren?

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 23:40
(@fragensteller2010)
Schon was gesagt Registriert

Danke euch vorerst für die Antworten und Ideen für die Reaktionen.
Lasse es vorerst mal sacken und melde mich bei der KM Anfang der nächsten Woche per Mail mit
einem kleinen Potpourri aus euren Anregungen und meinen weiteren Gedanken.
Habe auch versucht mich bei JA zu informieren, die meinten aber ich müsste mir einen Termin
im 350km entfernten Ort einholen oder mich mit der KM einfach einigen  :question: :question: :question:
Je mehr ich aber insgesamt darüber nachdenke, desto lächerlicher wird das Ganze. :knockout:
Halte Euch auf dem Laufenden.
Andre

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2010 11:02
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Andre,

Habe auch versucht mich bei JA zu informieren, die meinten aber ich müsste mir einen Termin im 350km entfernten Ort einholen

Nun ja, zuständig ist nun mal das Jugendamt am Wohnort des Kindes.

oder mich mit der KM einfach einigen 

Woran du siehst, was für ein zahnloser Tiger das Jugendamt in puncto Umgang ist - mehr als ein Vermittlungsgespräch zwischen dir und Ex moderieren, das können und dürfen sie nicht, d.h. das Jugendamt hat hier keinerlei Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis (und unter uns gesagt, darüber solltest du froh sein).

Erwarte daher wenig bis nichts vom Jugendamt. Wenn KM sich bei so einem Vermittlungsgespräch wider Erwarten auf eine vernünftige Lösung einlässt und sich anschließend auch daran hält, dann ist ja alles in Butter. Wenn nicht, dann war die JA-Vermittlung "nur" deine Eintrittskarte für das gerichtliche Umgangsverfahren, denn durch eine gescheiterte Vermittlung beim JA ist bewiesen, dass eine gütliche Einigung nicht möglich war (und so einen Versuch der gütlichen Einigung verlangen viele Richter, bevor sie sich den Fall auch nur anschauen).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2010 12:49