Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob es schon mal gefragt wurde.
Mich würde interessieren, gibt es irgendeine feste Regelung im Gesetz oder in gerichtl. Entscheidungen gibt, die vorschreibt, dass der Umgangsberechtigte Elternteil (sprich ich als Vater), unsere Tochter immer abholen muss zum Besuchtswochenende?
Oder wer regelt das? Sagt bitte nicht, dass das die Eltern selber regeln müssen. Das wäre nutzlos. :thumbdown:
PS: Einfache Strecke sind 25 km :phantom:
Danke im voraus.
mfg
AP
Hi Beowulf,
es ist gefestigte Rechtsprechung, dass das Bringen und Abholen dem Umgangselternteil obliegt. Nur wenn die KM die Entfernung geschaffen hat und über entsprechende Mittel verfügt, wurden schon Urteile gesprochen, die sie zur Finanzierung der Umgänge verpflichtet (oder zum Bringen, Entgegenkommen). Davon kann man bei 25km aber wohl nicht sprechen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Beowolf,
bei mir sind es 30km.
Das Kind wird Dir für den Umgang nicht "auf dem Teller serviert". Du als Umgangsberechtigter holst Kind ab und bringst Kind zurück. Und Du kannst die Wegstrecken auch nicht als außergewöhnliche Belastung o.ä. geltend machen. Unterhalt musst Du schön in voller Höhe weiterbezahlen, Deine Spritkosten für den Umgang sind nämlich in der DüsTab bereits verrechnet. Ich fahre jede Woche also 30km hin, 30km zurück zum Holen und dann nochmal 30km hin, 30km zurück fürs Bringen. Die 500km pro Monat werden bei Unterhaltsfragen nicht berücksichtigt...
LG
vater1972
Sowas hab ich mir schon gedacht.
Tja, dass man(n) nicht die besten Karten hat, wurd mir schon in den vergangenen Jahren klar.
Danke für eure Antworten.
Hi Beowolf,
ich schliesse mich den Vorschreibern an.
Aus eigener Recherche habe ich einmal gelesen, dass man evtl. bei der Gemeinde (Stadt) oder ähnliches
einen Zuschuss (für Fahrtkosten Umgang) beantragen kann, der jedoch zurückgezahlt werden muss.
Im Prinzip ein kleiner Vorschuss.
Du solltest dich mal bei deinem Kreis (Stadt oder Gemeinde) erkundigen, ob es hierfür einen Zuschuss gibt.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25