1 Woche Umgang/Mona...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

1 Woche Umgang/Monat statt 2 WE/Monat - ist es durchsetzbrar?

 
(@maxim20)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich wohne ziemlich bald von der Stadt, wo meine Ex mit dem Kind ziehen will. (Und habe keine SR). Ich kann es mir leisten, ein mal pro Monat zum Kind zu fliegen, aber nicht 2 Mal. Ich verstehe, dass eine Standartpakke Umgang schliesst 2 WE/Monat, Halb-Ferien, + 2. Tag Weihnachten.

Ist es durchsetzbar, statt 2 WE/Monat eine volle Woche/Monat zu bekommen?

Meine Eltern wohnen in der gleichen Stadt wie mein Kind, und er koennte diese Woche (mit mir) bei ihnen wohnen.
Aber - ist es durchsetztbar, oder werde ich nur 2 WE (z.B., aufeinanderfolgende) sowieso bekommen?

Max

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2008 23:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Maxim,

wieviele Threads willst Du mit dieser oder sehr ähnlichen Fragen noch eröffnen? Wo soll man antworten? Bekommt man irgendwann Wunschantworten, wenn man nur oft genug fragt?

Die Methode "viel hilft viel" funktioniert hier jedenfalls nicht wirklich...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2008 03:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja, schwer zu sagen.

Es ist nicht verboten aber auch nicht üblich.

Der Richter müsste schon überdurchschnittlich Väterfreundlich sein um das auszuurteilen und müsste dann noch Angst vor dem OLG haben.

Wie steht denn deine Ex zu diesem Ansinnen?
Wenn sie Zeter und Mordio schreit zu dieser Idee, wird das eher schwierig.
Wenn der Richter in seinem Streben nach Frieden und Harmonie sie aber überreden könnte dem zuzustimmen vielleicht.

B.t.w. was für einen Job hast du eigentlich in dem du 12 mal im Jahr 5 Tage Urlaub bekommst?
Gibt es da noch einen von?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2008 03:43
(@maxim20)
Rege dabei Registriert

wieviele Threads willst Du mit dieser oder sehr ähnlichen Fragen noch eröffnen? Wo soll man antworten? Bekommt man irgendwann Wunschantworten, wenn man nur oft genug fragt?

Entschuldigung, Brille. Ich habe bemerkt, dass man (in einer Thread) bekommt meistens die Antwort nur auf eine Frage, welche in "Betreff." formiliert wurde. Die Antworten auf andere (auch im Thread enthaltene, auch lebenswichtige, aber niccht  "Titel-Fragen") bekommt man selten. Daher habe ich versucht, ein Thread=eine Frage zu formulieren.
Ich verstehe dass ein Moderator meine Threads zusammenfuehren kann, falls es nicht in die Schema des Forums passd.
Wenn ich es doch falsch mache, kann ich kuenftig versuchen, maximum Fragen in ein Thread zu packen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2008 09:23
(@maxim20)
Rege dabei Registriert

B.t.w. was für einen Job hast du eigentlich in dem du 12 mal im Jahr 5 Tage Urlaub bekommst?
Gibt es da noch einen von?

Danke, Beppo.
Bzgl. 12 Mal x 5 Tage - nein, es ist unmoeglich. Aber wenn man so um 30 Tage Urlaub hat, kann man es um 5 x5 aufschneiden. Plus Wochende, - das gibt 5 Wochenreisen pro Jahr plus einige Wochenendreisen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2008 11:19
(@ariba)
Registriert

Moin,

ein mir bekannter KV wohnt etwas über 300 Km von der KM samt Kind entfernt. Er hat - wie auch immer - die von Dir gewünschte UR.
Also eine Woche im Monat Umgang. Dann drei Wochen bei KM. Halbe Ferien etc...

Irgndwie hat er es der KM dann doch schmackhaft gemacht. Es hatte aber GSR. Und der KV hatte auch noch die Entfernung geschaffen. Das Gericht hat es so zumindest beschlossen.
Aber komplett ohne mitmachen der KM wird es evtl. schwer (oder unmöglich?).

Versuchen schadet nicht - denke ich. Gute Begründung über Deinen RA sollte natürlich vorhanden sein.
Viel Erfolg! Im FamRecht ist fast alles(oder nix) möglich! Ein bisschen wie Roulette...

Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2008 15:51
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wir haben es auch geschafft, dass die Kleine für 1 Woche/Monat zu uns kann. Der Richter erkannte, dass der finanzielle und zeitliche Aufwand 2x im Monat am WE kaum  möglich ist.
Aber: dieser Kampf hat 2 Jahre gedauert, da die KM es dem Vater so kompliziert und umständlich wie möglich machen wollte....

Viel Glück und Grüße

Frau von Papa

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2008 16:51