Hallo, es gibt was Neues von meiner Ex:
Wie allgemein bekannt bin ich ja Mai 2012 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Im August 2014 ist auch meine Ex da ausgezogen.
Also bin ich wieder eingezogen und wohne mit T2 und Tochter dort.
Jetzt gab die Gute heute bei der Gutachterin zum Besten, dass sie ja innerhalb von 6 Monaten mich darauf verklagen zu können, wieder ins Haus zu ziehen. Damit kann sie ja nur den 1361 meinen? Das kann unmöglich ihr Ernst sein. obwohl doch, ich traue es ihr zu. Aber kann sie damit durchkommen? Das ist ja nicht Sinn und Zweck des Paragraphen. Der kann doch nur gelten, wenn einer auszieht und wieder rein will. Aber in der logischen Sekunde, als sie ausgezogen war, hat die eheliche Wohnung aufgehört zu existieren.
Meinungen?
Hallo,
natürlich ist ein Antrag keine Entscheidung, aber Ärger kann man Dir damit schon machen.
Aus meiner Sicht ist Euer Haus die eheliche Wohnung. Du wohnst mit den Kindern zur Zeit darin, deshalb würde ich an Deiner Stelle einen Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung selbst stellen.
Andererseits kannst Du ihr nicht verwehren den Antrag zu stellen, da sie innerhalb von 6 Monaten den Wunsch wieder einzuziehen Dir mitgeteilt hat.
Der Ehepartner, der sich um die Kinder kümmert sollte in dieser Frage die Wohnung/das Haus bekommen.
Allerdings wird das eben erst vor Gericht geklärt werden können.
Wie sieht es denn in Zukunft aus? Willst Du das Haus behalten oder wollt ihr es verkaufen, soll es Deine Ex behalten?
VG Susi
Moin Psoidonuem,
eine Einzelfallentscheidung, die hier passt, ist schwerlich zu finden, da das schon ein ziemlich sonderbares Konstrukt ist ...
Nichts desto trotz:
Aber in der logischen Sekunde, als sie ausgezogen war, hat die eheliche Wohnung aufgehört zu existieren.
Ich würde andersrum argumentieren ...
Du bist im Mai 2012 ausgezogen. Nach Ablauf von 6 Monaten (die Du Zeit gehabt hättest, zurückzukehren) hast Du ihr die Wohnung endgültig zur alleinigen Nutzung überlassen.
Im Grunde wurde zu diesem Zeitpunkt die Zuweisung der Ehewohnung einvernehmlich geklärt, der Status "Ehewohnung" hatte sich erledigt.
Insofern kann sich Deine Ex auch nicht mehr auf § 1361b (4) berufen.
In jedem Falle hätte ich vor der Androhung eines Antrags nicht sonderlich Angst, sondern würde dem mit einem "Mach doch !" begegnen ...
... es dürfte ich schwer fallen, unter Berücksichtigung dieser Historie, eine nachvollziehbare Begründung für den Wiedereinzug zu liefern.
Oder gibt es eine ? ("Nicht-wissen-was-frau-will" ist keine)
Gruß
United
PS: Glückwunsch
Der Ehepartner, der sich um die Kinder kümmert sollte in dieser Frage die Wohnung/das Haus bekommen.
So ähnlich auch die Argumentation meiner Ex. Dann müsste sie aber schon erklären, warum sie überhaupt erst ausgezogen ist. Die Logik erschließt sich mir nicht.
Wie sieht es denn in Zukunft aus? Willst Du das Haus behalten oder wollt ihr es verkaufen, soll es Deine Ex behalten?
Sie will es verkaufen, weil sie meint, dann mehr Geld zu bekommen als ich ihr zahlen will. Unglücklicherweise ist ihre Forderung für ihre Hälfte von der sie nicht abrücken will völlig indiskutabel. Aber sie will keinen Cent davon abrücken.
Du bist im Mai 2012 ausgezogen. Nach Ablauf von 6 Monaten (die Du Zeit gehabt hättest, zurückzukehren) hast Du ihr die Wohnung endgültig zur alleinigen Nutzung überlassen.
Im Grunde wurde zu diesem Zeitpunkt die Zuweisung der Ehewohnung einvernehmlich geklärt, der Status "Ehewohnung" hatte sich erledigt.Insofern kann sich Deine Ex auch nicht mehr auf § 1361b (4) berufen.
In jedem Falle hätte ich vor der Androhung eines Antrags nicht sonderlich Angst, sondern würde dem mit einem "Mach doch !" begegnen ...
... es dürfte ich schwer fallen, unter Berücksichtigung dieser Historie, eine nachvollziehbare Begründung für den Wiedereinzug zu liefern.Oder gibt es eine ? ("Nicht-wissen-was-frau-will" ist keine)
Gruß
UnitedPS: Glückwunsch
Das war im Grunde, was ich meinte. Der Status der Wohnung war geklärt. Sie hat den Status aufgegeben. Das Spiel fängt von vorne an.
Moin.
Das Spiel fängt von vorne an.
Nö - ein anderes Spiel fängt an. 😉
Sie will es verkaufen, weil sie meint, dann mehr Geld zu bekommen als ich ihr zahlen will. Unglücklicherweise ist ihre Forderung für ihre Hälfte von der sie nicht abrücken will völlig indiskutabel. Aber sie will keinen Cent davon abrücken.
Wäre es nicht eine Möglichkeit, dass Du Ihr soweit zustimmst, dass sie versuchen soll, dass Haus bestmöglichst zu verkaufen (also auch Deine Haushälfte und zwar leer, also entmietet). Wenn es denn stimmt, dass sie derzeit Mondpreise erwartet, dann kannst Du dem ja gelassen entgegen sehen und - bei realistischen Angeboten - einfach einsteigen und 5 TEUR mehr bieten (das, was Du letztlich für Umzug etc.) sparst. Und sollte tatsächlich ein seriöser Interessent Mondpreise zu zahlen bereit sein, dann freust Du Dich und verkaufst mit.
Nur mal so ne Überlegung - soll sie doch die Arbeit machen... und die Realität kennenlernen...
Gruß, toto
Moin nochmal,
wann steht denn die Scheidung an ?
Tendenziell würde ich dazu neigen, erst die Scheidung durchzuziehen (und mich über den Wertansatz für das Thema Zugewinn nicht streiten, da ohnehin zur Hälfte im Endvermögen).
Danach das Thema aufnehmen und ggf. Teilungsversteigerung anleiern ...
Gruß
United
Scheidungsantrag ist zugestellt 10.7.14
Das ist genau was ich vorhabe. Unglücklicherweise versteht Ex glaube ich nicht, dass der Zugewinn sich vollkommen unabhängig vom Wert des Hauses (und der fremdvermieteten ETW) ermittelt. Und ich von ihr Zugewinn zu erhalten habe und als allermindeste Verhandlungsbasis der Zugewinn gezahlt bzw verrechnet werden muss.
Moin,
Und ich von ihr Zugewinn zu erhalten habe und als allermindeste Verhandlungsbasis der Zugewinn gezahlt bzw verrechnet werden muss.
In ähnlicher Situation habe ich Ex nach der Scheidung auf Zugewinn verklagt.
Dank richterlicher Unterstützung (dem ging die fehlende Verhandlungsbereitschaft auf Ex´s Seite deutlich auf den Keks - darauf sollte man sich allerdings nicht verlassen) konnten wir uns dann auf alles einigen.
Gruß
United
Ja ich habe aber ehrlich keine Lust mehr auf Streiterei auch wenn es mich jetzt Geld kostet. Vermutlich werde ich mich lieber ihrer überzogenen Forderung annähern als mich durch eine Zugewinnklage und eine ZV zu quälen. Zumal die ZV ja auch noch das Problem birgt, dass a) tatsächlich jemand mitmacht, der mehr bezahlen will als ich und b) ich ja erstmal das ganze Haus ans Gericht bezahlen muss (das kriege ich nicht finanziert) und dann c) wahrscheinlich nochmal über die Aufteilung des Kaufpreises streiten muss. Dafür habe ich weder Zeit noch Lust noch Nerven.
Nunmehr verlangt sie allen Ernstes, dass ich 50% des Hauses freimache, damit sie da einziehen kann.
Man muss allerdings dazu sagen, dass sie zwischendurch am 25.12. (!) T1 und S1 praktisch vor die Tür gesetzt hat (die waren bei mir, da hat sie einen guten Teil von deren Sachen einfach vor meine Tür gestellt).