Hallo,
heute kam der Scheidungsantrag meines Nochmannes ins Haus geflattert.
Mit Erstaunen habe ich erfahren, dass wir seit August letzten Jahres in unserer ehemals gemeinsamen Wohnung getrennt gelebt haben.
Wusste ich noch gar nicht. Ich bin lediglich aufs Sofa ausgewandert.
Ausgezogen ist er im Januar diesen Jahres (2006).
Was ich nicht so raffe: Offiziell, also bei der Stadt hat er uns dann im Januar diesen Jahres getrennt lebend gemeldet, ab da wurden auch die Steuerklassen geändert.
Er will auch noch eine gemeinsame Veranlagung für dieses Jahr durchführen, da wir ja noch 4 Tage im Januar zusammen gelebt haben.
:question: :question: :question:
Was ich nicht weiß: Ist er gerade dabei, mir in irgendeiner Weise ein Ei zu legen?
Hat jemand einen Reim darauf???
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Moin,
getrennt leben kann man auch in der gemeinsamen Ehewohnung. Hierbei dürfen keinerlei Gemeinsamkeiten mehr statt finden (z.B. essen, waschen, ...). Sollte dies für 08/2005 vereinbart worden sein, hätte die St.-Kl. zum Jahresbeginn 2006 geändert werden müssen und es wäre für 2005 keine gemeinsame Veranlagung mehr möglich.
Ob er dir ein Ei legen will - keine Ahnung. Du kannst ja drauf bestehen, dass der Trennungszeitpunkt im August 2005 war. Allerdings musst du es belegen können. Ansonsten gilt die Abmeldung beim EMA.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
ich weiß, dass man in einer gemeinsamen Wohnung getrennt leben kann, jedoch wurde so etwas nicht vereinbart und hat auch nicht statt gefunden bis auf meine Auswanderung auf das besagte Sofa.
Auch habe ich nach wie vor bis zu seinem Auszug alle Einkäufe getätigt, seine Wäsche gewaschen und gekocht. Es fanden gemeinsame Mahlzeiten und auch sonstige gemeinsame Aktivitäten statt.
Im Grunde ist das alles Pillepups, wenn eben nicht diese ganzen steuerlichen Geschichte wären.
Wir haben für 2005 bereits zusammen veranlagt und er besteht auch für 2006 auf einer gemeinsamen Veranlagung, da wir ja noch 6 Tage diese Wohnung geteilt haben.
Was ich nicht raffe, ist, dass das Datum der Trennung vorverlegt wird, auf einer gemeinsamen Veranlagung 2005 und 2006 bestanden wird, die dann nicht mehr erforderlich, bzw. falsch sind und wieso er die Scheidung dann nicht schon im August 2006 beantragt hat, weil dann war ja sein Trennungsjahr wohl vorbei.
Das passt nicht und macht mich misstrauisch und besät mein Gehirn mit Fragezeichen.
Nun ja, ich kann auf dem Trennungszeitpunkt August bestehen, aber wieso??? Ändern wird's an dem ganzen Müll wohl auch nix.
Dankeschön
Lavendel.
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hallo Lavendel....
na "pillepups" ist es nicht ganz 😉 zum einem wegen der steuerlichen Veranlagung und ich denke ihr hattet 3 und 5 und auch wegen dem Ende der Zugewinngemeinschaft, wenn ihr im gesetzlichen Güterstand lebt, wovon ich ausgehe.. die alles wird bei der Klärung der Dinge die ihr vor Euch habt berücksichtigt... und natürlich noch vieles mehr 😉
lg
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Hallo Lavendel!
Hast Du ihn denn einfach mal drauf angesprochen und gefragt warum? Ich hätte das zumindest getan.
Rest wie bei Melmi...
LG
B
@ melmi,
richtig, ich hatte 5, er 3 in 2005, ebenso im Januar 2006, ab dann 4 / 4 in 2006 und ab 2007 eben 2 /1.
Alles ziemlich nicht durchschaubar.
Das heißt, wenn man den August als Trennungszeitpunkt annimmt, dass schon die Veranlagung 2005 falsch war, für 2006 nix mehr gemeinsam veranlagt wird und die Steuerklassen in 2006 falsch sind.
Toll. Papierkram und Gedöns.
Leider hat meine Anwältin Urlaub; mal gucken, ob die irgendeine Idee hat, was das soll.
Ja, es wären auch noch diverse andere Dinge zu klären, aber die werden wohl einer gerichtlichen Klärung bedürfen.
@Bette,
ja, ich habe ihn angerufen und gefragt. Die einzige Antwort war:"Frag' doch deine Anwältin."
--Jo, mach' ich dann mal.
Macht ja auch extrem viel Sinn, alles über Anwälte und Gerichte klären zu lassen. :knockout:
Entweder kann er's nicht erklären oder er will's nicht.
Ist mal so.
LG: Lavendel
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
HI Lavendel,
richtig, ich hatte 5, er 3 in 2005, ebenso im Januar 2006, ab dann 4 / 4 in 2006 und ab 2007 eben 2 /1.
Alles ziemlich nicht durchschaubar.
also entweder hattet ihr in 2006 noch 5/3 oder 4/4, beides geht in einem Jahr nicht 😉
Aber auch wenn in 2006 die Stkl evtl. schon "falsch" waren, bedenke bitte, dass du somit auch mehr Anspruch auf Trennungsunterhalt (TU) in 2006 hast, da ja das netto deines Noch-Mannes höher war. Am Ende wird sich das nicht viel geben und er daraus keinen Vorteil haben. Denke daran, dass Dir bei einer evtl. Rückerstattung 3/7tel zustehen da dies noch zum Zugewinn gehört....
LG
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Hi Lavendel,
eventuell hast Du Deinen Anwalt schon gefragt und der Einwurf hat sich eh erledigt. Aber warum gibst Du nicht einfach Deine Steuererklärung für 2006 ab? Damit solltet ihr automatisch getrennt veranlagt sein. Das Finanzamt wird ihn dann schon auffordern seine Erklärung abzugeben.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hi, ich denke nicht dass er auf eine Zusammenveranlagung bestehen kann, nicht getrennt lebend heißt nicht automatisch auch zusammen veranlagt zu werden, viele Ehepaare machen das aus steuerlichen Gründen auch nicht. Normalerweise solltet ihr aber beide bei einer Zusammenveranlagung besser wegkommen.
Teilt ihr euch die Rückzahlung / Nachzahlung ?
Auf der Steuererklärung müssen beide unterschreiben, wenn du deine Unterschrift verweigerst, muss
er natürlich dem Finanzamt die Gründe offenlegen, bzw. seit ihr dann automatisch getrennt veranlagt wenn
du deine Steuererklärung abgibst.
Um euch die unendlichen Scherereien mit dem Amt zu ersparen, solltet ihr euch schon versuchen abzusprechen
Christian
@ Bronze,
ich werde nicht einfach meine Steuererklärung 2006 abgeben, dann ist vermutlich das nächste Theater auf einer neuen Bühne nur eine Frage der Zeit.
Und dazu habe ich weder Lust, noch Zeit, noch Energie.
Es ist bereits via Kommunikation über Anwälte dahingehend Einigkeit erzielt, dass der Steuerkrempel 2006 über ein Steuerbüro abgewickelt wird.
Mein Nochehemann meint, dass ich zu einer gemeinsamen Veranlagung verpflichtet sei, was soweit ich hier gelesen habe, auch stimmt.
Er muss mir dann aber wohl die mir eventuell entstehenden Nachteile ausgleichen.
Zu etwas anderem als Steuerbüro rät mir meine Anwältin inzwischen auch nicht mehr.
@ blackwidowstar
Die letzte Nachzahlung aus der gemeinsamen Veranlagung wurde mir so nach ungefähr drei anwaltlichen Aufforderungen hälftig erstattet.
Mal gucken, ob für das letzte Jahr vielleicht gar nix rauskommt, hinter dem ich herrennen muss.
Zum Zeitpunkt der Trennung hatte ich meine Anwältin natürlich zwischenzeitlich interwiewt.
Sie meint, dass das alleinige Umziehen meinserseits auf's Sofa nicht alleinig ausschlaggebend sei, sondern, wie es hier auch schon erwähnt wurde, auf gemeinsame Aktivitäten ankommt, sowie die strikte Trennung der Hausarbeiten, so z.B. dass jeder seine Wäsche selber wäscht, für sich alleine einkauft, etc.
Da das bei uns nicht der Fall war, denn Waschen, Kochen, Putzen, Einkaufen, waren meine Jobs, ist die Zeitangabe seinerseits doch eher seltsam.
Wofür es gut sein soll, jetzt den August 2006 als Zeitpunkt der Trennung anzugeben, weiß sie auch nicht, wird es aber an passender Stelle als falsches Datum erwähnen, denn faktisch hat er mir an einem Mittwoch Anfang Januar gesagt, dass er auszieht und war am Sonntag wech.
Am Montag darauf hatte er das gemeinsame Konto gesperrt und der Automat aß meine Karte, als ich versuchte, Geld abzuheben.
Aber das ist 'ne andere, anscheinend unendliche Geschichte. 🙂
Vielen Dank für die Antworten:
Lavendel
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Ich habe da mal ein kleines update, was jetzt allerdings zum Thema Steuern abzudriften droht:
Herr Ex möchte nunmehr eine einzelne Veranlagung durchführen, da ich angeblich nicht aus dem Quark komme mit meiner Lohnsteuererklärung.
Ist aber auch ein bisschen schwer, da ich noch nicht mal die Lohnsteuerkarte 2006 habe.
Auf das Anwaltsschreiben bzgl. seines Einverständnisses zur gemeinsamen Veranlagung, die er ja wollte, reagierte er mit akuter Amnesie, ebenso auf meinen Hinweis, dass wir das über ein Steuerbüro abhampeln wollten.
Entgegen besseren Wissens (er weiß, dass wir dem Staat Geld schenken durch eine getrennte Veranlagung) macht er jetzt diesen Blödsinn, sprich Einzelveranlagung.
Versteht's noch jemand? :knockout:
Fragen:
Was passiert, wenn er jetzt entgegen der Absprache einzeln veranlagt?
Kann ich da beim Finanzamt Widerspruch einlegen?
Ins Essen br...ende
Lavendel
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hi Lavendel,
ich denke auf der Gegenseite gilt das gleiche was dir auch zugestanden wäre, eine Einzelveranlagung.
Für eine Zusammenveranlagung sind bei Unterschriften notwendig auf der Steuererklärung.
Die Fälle von akuter Amnesie kenne ich von meiner EXE :knockout:
Du kannst auch unverbindlich mal im Finanzamt anrufen, neuerdings lassen sie sich Auskünfte
bezahlen, aber vielleicht fällt das noch unter den kleinen Dienstweg.
so long Christian