Hi
meine frau hat mit letzte woche "offengelegt"
das sie schon seit ca. 3 monaten eine neue wohnung sucht,
und die ehe praktisch beendet sei.
frau arbeitet nicht
ein leibliches kind 5 jahre und einen stiefsohn 8 jahre
wohnung gehört mir
meine frage:
es ist mir klar das man so schnell keine neue wohnung findet,
aber gibt es für sowas fristen bzw. regelungen
kann ja nicht sein das sie jahrelang "gemütlich" sucht
oder feststellt das sie es sich nicht leisten kann.
habe keine lust ihre faulheit und die ständigen kaffeekränzchen
auf längere dauer mit anzuschauen.
noch ne frage:
was ist besser , wenn ICH oder SIE die scheidung einreiche ?
[Editiert am 24/5/2006 von commodore]
Hallo Commodore,
Fristen gibt es nicht.
Es spielt keine Rolle mehr, wer die Scheidung einreicht, das Schuldprinzip ist abgeschafft.
Ich würde dir aber raten, dich ruhig zu verhalten und dich gründlich zu informieren. Es wäre scheinbar das Beste, wenn ihr es hinbekommt, euch einvernehmlich zu trennen. Vielleicht kommt eine Mediation für euch in Frage.
Momentan kann dir passieren, dass deine Frau dich mit Hilfe des Gewaltschutzgesetzes aus der Wohnung entfernen läßt, wenn die Situation bei euch eskaliert. Die andere Möglichkeit wäre, dass deine Frau mit den Kindern ins Frauenhaus flüchtet. Die Rosenkriegs-Maschinerie ist dann vorprogrammiert.
Besser wäre es, wenn ihr es schafft, einigermaßen sachlich zu bleiben. Denk auch mal an die Kinder, die mitten in dem Schlamassel sitzen.
Hast du schon die Erste Hilfe gelesen?
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Hallo Commodore,
also erst einmal ein paar Rückfragen:
- Wie stehst Du der Sache gegenüber?
- Wo würdest Du die Kinder sehen wollen, Bei Dir oder Ihr?
- Wo liegt das Sorgerecht des Stiefsohns?
- Wie ist ihre erste Trennung verlaufen? Kennst Du den Ex?
- Wie lange arbeitest Du, was verdienst Du?
- Kannst Du selbst die aktuelle Wohnung halten?
Lies dir die Erste Hilfe durch.
Ich kann Dir aber wohl keine Hoffnung machen, dass Du dem Kaffekränzchen nicht noch sehr lange zusehen musst, falls deine Frau das so will. Mach Dich auf eine harte Zeit gefasst, in der Du mehr verlieren wirst, als Du Dir jetzt vorstellen kannst.
Gruss,
Michael
Moin,
habe keine lust ihre faulheit und die ständigen kaffeekränzchen auf längere dauer mit anzuschauen.
Ich sage nur: Kostenteilung.
was ist besser , wenn ICH oder SIE die scheidung einreiche ?
So es tatsächlich dazu kommt, solltest du auch den Scheidungsantrag stellen. Macht nur die Ex das und zieht ihren Antrag dann wieder zurück, beginnen die Fristen für Versorgungs- und Vermögensausgleich neu zu laufen - und TU wird auch weiter gezahlt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
- Wie stehst Du der Sache gegenüber?
- Wo würdest Du die Kinder sehen wollen, Bei Dir oder Ihr?
- Wo liegt das Sorgerecht des Stiefsohns?
- Wie ist ihre erste Trennung verlaufen? Kennst Du den Ex?
- Wie lange arbeitest Du, was verdienst Du?
- Kannst Du selbst die aktuelle Wohnung halten?
1 wollen uns beide trennen
2 kinder 14 tägig bei mir
3 sorgerecht stiefsohn > ehefrau
4 erste trennung war sie 1 jahr verheiratet
5 ca. 1600€ netto (noch mit stkl. 3)
6 ich hoffe doch sehr , haben gütertrennung
[Editiert am 24/5/2006 von commodore]