Wohnung? Wohin?
 
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Wohnung? Wohin?

 
(@jens70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und einen Gruß ins Forum.
Hier meine "Geschichte":
Bin mit meiner Frau ca. 12 Jahre zusammen. Wir haben 2 Kinder und sind verheiratet. Ich habe noch 1 weiteres unterhaltpflichtiges Kind aus einer alten, kurzen Beziehung, für das ich ca. 300,- monatlich zahle. In den letzten Jahren haben wir uns immer mehr auseinandergelebt. Auch in langen Gesprächen konnten wir niemandem die Schuld dafür geben, wir verstehen uns immer noch gut, leben aber in 2 völlig verschiedenen Welten mittlerweile. Um es für alle besser zu haben, wollen wir uns jetzt trennen. Ich suchte nach einer günstigen Wohnung für mich alleine in der Nähe. Doch nach einer ernüchternden Errechnung dessen, was mir zum Leben übrigbleibt, wird dies nicht möglich sein.
Nach der Düsseldorfer Tabelle würde ich ca. 1000,- zum "Leben" übrighaben (verdiene ca. 2100,- Netto momentan).
Da wir noch einen großen Kredit abbezahlen müssen (jeder die Hälfte) würde ich von den 1000,- ca. 450,- für die Wohnung bezahlen müssen (inkl. Nebenkosten, etc) und knappe 400,- für den Kredit. Somit würden mir ca. 150,- "zum Leben" übrigbleiben. Davon müsste ich beispielsweise die laufenden Kosten für mein Auto bezahlen müssen, zumindest Steuer, Versicherung und Benzin, um überhaupt zur Arbeit zu kommen. In unserem ländlichen Bereich gibt es kein öffentliches Verkehrsmittel zu meinem Arbeitsplatz (obendrein noch Schichtdienst).
Da bliebe kaum etwas zum Einkauf usw. über.
Von daher habe ich die Idee mit der eigenen Wohnung gestrichen.
Wie soll es weitergehen? Ich habe auch keine Möglichkeit, bei einem Verwandten einzuziehen.

Kann mir jemand einen Tip geben, was ich machen kann? Um z.B. Wohngeld zu beantragen, verdiene ich wohl zu viel.
Ich wäre über jeden Tip oder Erfahrungen sehr dankbar.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2009 09:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jens,

keine Antwort auf deine eigentliche Frage, aber ein paar Gedanken:

Wie lange läuft der Kredit noch - wenn ihr den erst mal los seid, sieht die Lage ja schon wieder etwas besser aus.

Wenn ihr zwei euch, wie du sagst, noch recht gut miteinander versteht, wäre es eventuell eine Option, dass ihr für eine Weile als eine Art "Wohngemeinschaft" unter einem Dach bleibt? Auf dem Sofa schlafen ist immer noch um ein paar Größenordnungen besser als unter der Brücke ...

Um was geht es bei dem Kredit? Wenn der dich 400 Euro kostet und das nur die Hälfte ist, dann ist das ja offenbar eine größere Sache - eventuell die gemeinsam genutzte Immobilie? Wenn ja, dann solltet ihr einen zügigen Verkauf ins Auge fassen, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Wohnung / das Haus in der neuen Situation eh' nicht mehr zu halten. Besser, ihr macht einen geordneten Verkauf nach euren Vorstellungen, als wenn die Bank die Zwangsversteigerung einleitet. Wenn es etwas anderes ist (großes Auto o.ä.) - ist es etwas, was man verkaufen und mit dem Erlös den Kredit zurückzahlen kann?

Wie alt sind deine drei Kinder - und auf welcher Basis wurde der Unterhalt für das Kind aus deiner alten Beziehung ausgerechnet? Die dreihundert Euro klingen jetzt zwar einigermaßen OK, jedenfalls dann, wenn das Kind bereits 12 Jahre oder älter ist, aber auch diese Unterhaltsberechnung würde ich an deiner Stelle nochmal überprüfen. In deiner Situation sind zwanzig Euro hin oder her schon 'ne Menge Geld, und da sollte man schon aufpassen, dass nicht das eine Kind auf Kosten der anderen bevorzugt wird.

Und ein letztes: Arbeitet deine Frau? Deine 1000 Euro verstehe ich nämlich nur dann, wenn du bis zum Selbstbehalt Unterhalt auch für sie zahlst - und wenn das zwischen euch eine faire und einvernehmliche Trennung werden soll, dann kann das m.E. nicht sein. Wenn das eine für alle Seiten tragbare Lösung werden soll, dann wird auch sie einen wesentlichen Beitrag zum Gesamteinkommen der ehemaligen Familie beitragen müssen; aber wenn sie in nennenswertem Umfang arbeitet, und von deinem Einkommen erst mal Unterhalt für drei Kinder abgezogen wird, dann bleibt für sie wenig bis gar kein Unterhalt mehr übrig. Lange Rede, kurzer Sinn: Stell doch bitte mal deine Unterhaltsberechnung hier ein, dann sehen wir weiter.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2009 12:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

als Ergänzung noch eine Frage: 2.100 netto mit welcher Steuerklasse? Das ist nicht nur wichtig, weil im kommenden Jahr noch weniger übrig bleibt sondern auch, weil dann die KU-Zahlungen unter Berücksichtigung der neuen Steuerklasse berechnet werden sollten.

Bei 2 Kindern unter 12 und einem darüber kommen aber auch knappe 800-900 Euro Unterhalt zusammen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2009 12:14
(@jens70)
Schon was gesagt Registriert

Der Kredit hat nichts mit dem Haus zu tun, das waren Altlasten, Kfz´s usw. Gesamt ca. 620 €, das Ganze läuft noch ca. 5 Jahre.
Wir haben uns geeinigt, dass ich davon nach Möglichkeit ca. 350,- zahle. Sie arbeitet halbtags und wir wohnen zur Miete, allerdings bei ihren Eltern, die sie unterstützen werden.
Unsere Kinder sind unter 12, mein erstes ist 17. Den Unterhalt hatte ich vor 2 Jahren neu berechnen lassen, da hat sich nichts dran geändert.
Im Moment habe ich St.Kl. III, sie V.

Also: Unterhalt für das erste Kind 300,-
für das 2.+3. zusammen ca. 700,-
Kredit ca. 350,-
Miete ca. 450,-
sind zusammen ca. 1800,-
Oder habe ich was falsch gerechnet?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2009 12:44
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann mir jemand einen Tip geben, was ich machen kann? Um z.B. Wohngeld zu beantragen, verdiene ich wohl zu viel.

Naja, Tatsache ist, dass Du mit "Deinem" Einkommen (in Steuerklasse I sind das nämlich nur 1800), Deinen berufsbedingten Kosten, Deinen Schulden und Deinen Unterhaltspflichten eben zuwenig verdienst, um allen Vieren (von Deiner Frau rede ich garnicht) das Mindestniveau zu sichern.

Das gibt theoretisch und auch praktisch mehrere Möglichkeiten, mit diesem Defizit umzugehen:

  • Du bist der Dumme, weil jemand bei der KU-Berechnung Deine Schulden und Deine berufsbedingten Kosten einfach ignoriert.
  • Dein Gläubiger ist der Dumme, weil Du die Hand hebst ("Eidesstattliche Versicherung im Rahmen der Zwangsvollstreckung") und mit einer solchen KU-Berechnung der KU Schuldrechtlich Priorität hat und für den Gläibiger über der Pfändungsfreigrenze nichts zu holen ist. Nach 7 Jahren (Restschuldbefreiungsverfahren) bist Du die Schulden dann auch los.
  • Deine Kinder sind die Dummen, weil eine KU-Mangelfallberechnung mit den Schulden und berufsbedingten Kosten kaum noch KU ergibt. Und damit ist dann auch Deine Frau die Dumme, weil sie auch mit Vollzeitjob Und Oma/Opa-Unterstützung die Bedarfsgemeinsachaft nicht aus dem ALG2-Sumpf raukriegt.

Also irgendjemand ist der Dumme, liegt in der Natur der Sache, weil man Geld nicht drucken kann, daher ist es vielleicht das beste, ihr rauft Euch einfach nochmal zusammen.

Wenn nicht, solltest Du vielleicht mal zur Schuldnerberatung gehen. Denn als Trennungsvater bist Du eindeutig überschuldet.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2009 14:41