Hallo,
mein Freund ist seit 4 Jahren verheiratet. Vor der Ehe hat er Haus und Grundstück gekauft. Die Frau steht NICHT im Grundbuch.
Nun hat er vor einem Jahr mich kennengelernt und mittlerweile sind wir offiziell zusammen. Sie weiß es seit Sommer letzten Jahres.
Die beiden haben einen fast 4 jährigen Sohn.
Mein Freund hat nun im Februar erstmal ein paar Sachen gepackt und lebt seither inoffiziell bei mir. Sie sollte Zeit bekommen sich was neues zu suchen, da er weder sie noch das Kind auf die Straße setzen wollte... sie findet angeblich nichts...
Sie lebt nun für 200Euro (war auch ihre zusteuer während der intakten Ehe) im Haus mit Garten, er zahlt also alles andere weiter, nutzt aber NICHTS. Kein Telefon, Wasser, Strom, Garten usw...
Wir kennen uns rechtlich leider garnicht aus und er hat etwas Angst dass ihn die Kosten auffressen wenn er einen Anwalt einschaltet.
Wie ist die richtige Vorgehensweise?
Es ist kein Trennungsjahr / Scheidung eingereicht. Wie macht man es richtig und was kommt an finanziellen Einbußen auf einen zu? Im Falle einer offiziellen Trennung wird die Steuerklasse verändert und man muß rückwirkend fürs laufende Kalenderjahr zurückzahlen, oder?
Wie bekommt er die Frau aus dem Haus? Kann er sie ohne weiteres zum auszug auffordern oder hat sie irgendwelche rechte?
Wir wollen nunmal zusammen sein und meine Tochter ist dort zur schule angemeldet, d.h. ich müßte dort im Ort auch ab August wohnen...
ich hoffe sehr auf etwas durchblick.
vielen dank und ein schönes wochenende,
nicole
Hallo Nicole,
Wir kennen uns rechtlich leider garnicht aus und er hat etwas Angst dass ihn die Kosten auffressen wenn er einen Anwalt einschaltet.
Wie ist die richtige Vorgehensweise?
So wie's aussieht, braucht er den Anwalt zumindestens in diesem Augenblick noch nicht. Die meisten Fragen können wir hier auch beantworten 😉
Ich fange mal mit den grundlegenden Sachen an.
Da das Kind bei ihr lebt, muss er für das Kind Unterhalt bezahlen. Wie viel, hängt vom Alter des Kindes sowie von seinem Einkommen ab. Mindestunterhalt für ein vierjähriges Kind sind derzeit 225 Euro im Monat, wenn er mehr als 1.500 Euro netto verdient, kann das auch ein Stück mehr werden, und schon mal als Merker: Ab dem sechsten Geburtstag des Kindes wird's teurer. Wenn du - oder besser, er selber die Daten über sein Einkommen hier einstellt, können wir mal rechnen, wie viel es wirklich sein sollte. Was zahlt er denn derzeit an Unterhalt für das Kind?
Wenn er (nach Abzug des Kindesunterhaltes) mehr verdient als seine Frau, muss er auch für sie selbst Unterhalt zahlen. Im Moment tut er das nicht in bar, sondern über die i.W. kostenlose Bereitstellung von Wohnraum. Frage ist auch hier, wie viel Unterhalt sollte es sein, und entspricht das ungefähr den Wohnkosten, die er derzeit für sie übernimmt. Wenn ja, dann ist ja alles in Butter, so lange beide damit einverstanden sind. Müsste er eigentlich weniger zahlen, dann sollte er sich um eine entsprechend höhere Kostenbeteiligung seiner Frau bemühen. Müsste er eigentlich mehr zahlen ... sollte er sich freuen, so lange es gut geht. Auch die Höhe des Trennungsunterhaltes können wir euch überschlägig ausrechnen, allerdings brauchen wir dazu auch Angaben zum Einkommen seiner Frau, sowie die Höhe der Hypothekenrate und der sonstigen Hauskosten, die dein Freund für seine Frau übernimmt.
Es ist kein Trennungsjahr / Scheidung eingereicht.
Das braucht man auch nicht unbedingt an eine offizielle Glocke zu hängen. Er ist im Februar bei seiner Frau ausgezogen und bei dir eingezogen, damit läuft das Trennungsjahr ab Februar und das Einreichen des Scheidungsantrags hat m.E. Zeit bis mindestens Ende des Jahres. Bis dahin sollte er möglichst viele Dinge einvernehmlich mit seiner Frau regeln - sobald Anwälte ins Spiel kommen, wird's richtig teuer.
Ein kleines Problem gibt es eventuell: Du sagst, er lebt "inoffiziell" bei dir, damit meinst du vermutlich "ohne Ummeldung beim Einwohnermeldeamt"? Dann könnte seine Frau eventuell den Trennungszeitpunkt bestreiten, wenn sie aus irgendwelchen Gründen die Scheidung verzögern will. Das wird ihr zwar ein bisschen schwer fallen, wenn er tatsächlich nicht mehr bei ihr im Haus wohnt, aber ein bisschen Ärger machen könnte sie ihm u.U. schon. Spricht irgendwas dagegen, dass er sich beim Einwohnermeldeamt ummeldet, wenn er eh' schon bei dir wohnt?
Wie macht man es richtig und was kommt an finanziellen Einbußen auf einen zu?
Über Unterhalt habe ich oben schon ein paar Takte geschrieben, der zweite dicke Brocken ist der Zugewinnausgleich, wenn sie mit der Ehe eine Zugewinngemeinschaft gebildet haben (was das übliche Modell ist, etwas anderes kann m.W. nur mit einem Ehevertrag begründet werden). Heißt: Alles Vermögen, was während der Ehezeit hinzugekommen ist, wird Halbe-Halbe zwischen den beiden aufgeteilt. Obacht, dazu gehört insbesondere auch eine eventuelle Wertsteigerung des Hauses (und natürlich auch das, was in dieser Zeit durch Tilgung an Schulden abgebaut wurde). Er sollte sich also schon mal Argumente überlegen, warum das Haus heute allenfalls so viel wert ist wie vor vier Jahren ...
Ansonsten: Auch die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden geteilt, indem Rentenpunkte vom Rentenkonto des Besserverdieners auf das Konto des anderen Ehepartners umgebucht werden. Ähnliches gilt z.B. für Betriebsrenten, wenn so etwas existiert.
Im Falle einer offiziellen Trennung wird die Steuerklasse verändert und man muß rückwirkend fürs laufende Kalenderjahr zurückzahlen, oder?
Vorläufige Entwarnung auf dieser Baustelle. Im Trennungsjahr ist noch die gemeinsame Veranlagung zur Einkommenssteuer möglich, daher brauchen auch die Lohnsteuerklassen nicht geändert zu werden. Die beiden haben sich im Februar getrennt, damit ist erst ab 2011 eine andere Steuerklasse Pflicht (er Steuerklasse I, sie vsl. Steuerklasse II). Allerdings empfehle ich ihm trotzdem dringend, die Steuerklasse umgehend auf IV/IV zu ändern (das zu viel gezahlte Geld bekommt man mit dem Steuerbescheid anstandslos vom Finanzamt zurück), damit sich seine Demnächst-Exfrau gar nicht erst an zu üppige Unterhaltszahlungen gewöhnt. Die hängen nämlich vom Netto-Einkommen ab, und wenn er Steuerklasse III hat, dann ist sein Netto höher als es in Zukunft sein wird, und somit ist auch der momentane Unterhalt höher als er auf Dauer sein wird. Nur, versuch' mal einer Exfrau zu erklären, warum sie ab Januar 2011 weniger Geld bekommen soll als in den Monaten zuvor ...
Ich hoffe, ich habe ein paar Dinge aus dem Dunkel ins Licht rücken können. Ansonsten: Bei Fragen einfach fragen 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.