Hallo!
Ich möchte nochmal nachfragen, ob ich irgendwelche Fehler gemacht habe.
meine Frau ist am 23.06.2013 mit den 2 Kindern aus dem Haus ausgezogen.
Es läuft alles sehr ruhig ab, wir haben keinen Streit.
Meine Frau bekommt den Kindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Den habe ich ordentlich berechnet. Sie möchte nur 100 Euro Unterhalt für sich.
Das haben wir schriftlich festgehalten und beide unterschrieben. Würde warscheinlich vor Gericht nicht zählen.
Den hausrat haben wir geteilt.
Ich verkaufe irgendwann am Ende des Jahres das Haus, der Erlös nach Abzug der Schulden wird aufgeteilt.
Nach Ablauf des Trennungsjahres wird meine Frau die Scheidung einreichen. Wir werden geschieden.
Ist das alles so ok? Oder stellen wir uns das zu einfach vor?
Wir wollen auch nur einen Anwalt nehmen. mein Kollege arbeitet beim Landgericht. Der hat das bei seiner Scheidung vor 1 Jahr auch so gemacht
Pukki
Moin Pukki,
ganz so einfach ist es nicht, aber Ihr seid mit Eurem Vorgehen auf einem guten Weg.
Die Sache mit "ein Anwalt für beide" existiert juristisch nicht; ein Anwalt kann immer nur einen Mandanten vertreten. Aber natürlich ist es nicht verboten, dass einer von Euch einen Anwalt beauftragt und der zweite Partner bei den Gesprächen daneben sitzt. Man muss nur wissen: Sobald es also über irgendwas Streit gibt, ist es aus mit diesem Modell. Wenn Ihr aber ein gutes Einvernehmen habt, würde ich das durchaus riskieren; es ist auch ein Vertrauensbeweis.
Zu klären sind noch ein paar zusätzliche Dinge; beispielsweise der Zugewinnausgleich (optional) und der Versorgungsausgleich für die Rentenversicherung (der muss üblicherweise sein). Google einfach mal nach dem Begriff Scheidungsfolgenvereinbarung. Mit einem solchen notariellen Konstrukt kann man eine Scheidung und ihre Folgen rechtssicher und kostengünstig abwickeln. Auch der Unterhalt für Deine DEF wird darin nach Höhe und Dauer festgehalten. Wichtig dabei: Dieser Unterhalts-Passus gilt nur, solange Deine DEF keine öffentlichen Hilfen in Anspruch nimmt. Wenn sie jedoch beispielsweise Geld von der ARGE haben will, weil ihr eigenes Einkommen nicht ausreicht, wird man ihr das kopfschüttelnd verweigern und sie auf Unterhaltszahlungen Deinerseits verweisen, die sie notfalls - auch nach der Scheidung - einklagen muss.
Insgesamt halte ich Euer Vorgehen für die beste und anständigste Form einer Trennung: Die Kinder werden von einer "geräuschlosen" Scheidung am wenigsten belastet; überdies berücksichtigt sie, dass es auch ein "Danach" gibt: Schliesslich werdet Ihr als Eltern noch viele Jahre miteinander zu tun haben, und das geht respekt- und verantwortungsvoll ungleich besser als wenn man sich zuvor bis auf's Blut gefetzt hat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo!
Im Prinzip kann das in der Tat so einfach ablaufen.
ABER: Leider kommt es nur allzu häufig vor das sich auf seinen der Frau plötzlich jede Menge "Nette Helfer" einfinden die ihr einflüstern das du ja viel zu gut wegkommst und ihr viel mehr zusteht
Das ist dann häufig das Ende der "friedlichen" Scheidung.
Und: "IHR" könnt nicht nur einen Anwalt nehmen. Ein Anwalt kann immer nur eine Partei vertreten. Es gibt die Möglichkeit das im Scheidungsverfahren eine Partei auf einen Anwalt verzichtet, das bedeutet dann aber: Derjenige hat nur noch das Recht "Ja" zu sagen - und zwar zu allem was die Gegenseite fordert, auch wenn dies "plötzlich" nicht mehr dem zuvor vereinbarten entspricht. Ein Antragsrecht hat grundsätzlich nur ein Anwalt.
Bis jetzt will meine Frau keinen Streit und will mich auch nicht ausziehen.
Ich weiss natürlich nicht, wie es Morgen aussieht.
Sie ist gerne jemand, der auf eigenen Beinen steht.
Mit den Kindern klappt es ja auch spitze. Bisher kann ich sie oft sehen.
Die Kinder sind für sie sehr wichtig. Sie hat keine Lust, sich wegen der Scheidung immer zu streiten.
Sie hat ja gesagt, das sie für sich nur 100 Euro zusätzlich haben möchte.
Kann sie bzw der Anwalt nach einem Jahr sagen, das sie doch mehr möchte für das zurück liegende Jahr?
Moin Pukki,
Bis jetzt will meine Frau keinen Streit und will mich auch nicht ausziehen.
Ich weiss natürlich nicht, wie es Morgen aussieht.
Du beschreibst HIER einen recht heftigen Einkommensunterschied:
Ich verdiene zur Zeit 4982 Euro brutto. Ich bekomme 14 Gehälter.
[...]
Meine Frau bekommt zur Zeit 900 Euro netto(Steuerklasse 5) ab 2014 ca 1153 Euro Steuerklasse 2.
[...]
Würde meine Frau auch zb. Wohngeld bekommen? Bestimmt nicht, eher müsste ich mehr bezahlen, oder ????
Was ich persönlich davon halte, habe ich Dir ja schon vor sechs Wochen MITGETEILT.
Pi mal Daumen könnte Deine Frau angesichts dieses Einkommensunterschiedes mit einem halbwegs ausgeschlafenen Anwalt also mühelos einen Tausender nachehelichen Unterhalt von Dir bekommen (an Begriffe wie "Wohngeld" solltest Du dabei nicht einmal denken). Und diesem Tausender sieht man nicht an, wo er herkommt. Es könnte also durchaus sein, dass ihr noch jemand steckt, dass sie mit "Pukki gibt mir nen Hunderter" plötzlich doch nicht mehr einverstanden ist. Das kann auch nachträglich noch passieren. Man kann zwar keinen Unterhalt rückwirkend einklagen, aber für eine ganze Weile in die Zukunft.
Insofern: Fairness ist nicht nur ein Wort...
Grüssles
Martin
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